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Jahrbuch des Historischen Vereins Band 111

AutorKlaus Biedermann
VerlagHistorischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl267 Seiten
ISBN9783906393612
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis44,99 EUR
Dieses Jahrbuch ist mehreren Jubiläen gewidmet. Im Zentrum steht dabei das Jubiläum "300 Jahre Liechtensteiner Oberland 1712-2012".

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Leseprobe

Karl VI. und das Heilige Römische Reich deutscher Nation im Jahr 1712

Rückkehr des Kaisers ins Reich?

Anton Schindling

Huldigung der Kärntner Landstände vor Kaiser Karl VI., Gemälde von Josef Ferdinand Fromiller, 1748.

 

Der Kauf der Grafschaft Vaduz durch das Haus Liechtenstein im Jahr 1712 fällt in Schicksalsjahre der Kaiserdynastie Habsburg, Österreichs, des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und Europas. Es waren die Entscheidungsjahre eines grossen europäischen Kriegs, des Spanischen Erbfolgekriegs, eine Phase der Weichenstellungen und neuen Orientierungen. Die grossen Mächte der christlichen Staatenwelt positionierten sich neu, um in einem allgemeinen europäischen Frieden ein neues Verhältnis zueinander zu finden. Die Eckdaten waren: der Tod Kaiser Josephs I. im Jahr 1711, der Frieden von Utrecht im Jahr 1713 und im gleichen Jahr die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. als neues Hausgesetz für das Haus Habsburg. Nach diesen Ereignissen waren Österreich, das Reich und Europa verändert. Eine neue Periode begann.

Kaiser Joseph I.

Ihr Auftakt war 1711 die Rückkehr des Erzherzogs Karl, des künftigen Kaisers Karl VI., ins Reich. Sein älterer Bruder Joseph I. war plötzlich in Wien verstorben. Damals verliess Erzherzog Karl das spanische Barcelona und Katalonien, von wo aus er vergeblich versucht hatte, sich als König Karl III. von Spanien in dem iberischen Königreich zu etablieren. Nach seiner Rückkehr ins Heilige Römische Reich, in die Habsburgerresidenz Wien und die Stadt von Wahl und Krönung der Kaiser, Frankfurt am Main, sollte Karl das von ihm geliebte Spanien nicht mehr wieder sehen. Auch seine Ehefrau Elisabeth Christine, eine geborene Welfenprinzessin aus dem Haus Braunschweig-Wolfenbüttel, die Karl zunächst in Barcelona als Statthalterin zurückliess, musste ihm im Jahr 1713 folgen und kehrte jetzt als Kaiserin in das Reich zurück.

Die grossen europäischen Dynastien und ihre Erbschaftsfragen bestimmten die Schicksale der Länder und Völker in keiner Epoche so ausschliesslich wie auf dem Höhepunkt des Zeitalters, das wir üblicherweise mit der monarchischen Herrschaftsweise des Absolutismus und dem Stil des Barock als dominierenden Phänomenen benennen. Da der absolut regierende Fürst als Träger der Souveränität ins Zentrum des staatlichen Lebens und der Legitimation staatlicher Gewalt getreten war, kam den Problemen der Herrschaftsübertragung eine Schlüsselrolle zu – und dies war in den meisten Reichen Europas die Vererbung nach Erstgeburtsrecht innerhalb der regierenden Herrscherfamilie. Der Erbmonarch galt der absolutistischen Staatstheorie als der Idealfall. Nur er schien Kontinuität und Durchsetzungskraft des weltlichen Regiments zu garantieren. Die wenigen Wahlmonarchien und Republiken Europas wurden für eher schwach angesehen. Selbst solche Staatswesen mit republikanischen Wahlämtern – wie die Republik Venedig, die Republik der Vereinigten Niederlande und die polnisch-litauische Rzeczpospolita – hatten monarchische Verfassungselemente mit Dogen, Statthaltern und Wahlkönigen. Auch die vornehmste Monarchie der Christenheit, das Kaisertum des Heiligen Römischen Reichs, war eine Wahlmonarchie. Die Stärke und Durchsetzungskraft des Kaiseramts hing nicht an der verfassungsrechtlichen und symbolischen Position des Reichsoberhaupts, sondern vor allem an der Hausmacht des jeweiligen Trägers der Kaiserkrone. Die mächtigste fürstliche Dynastie des Reichs, die Familie der Habsburger, konnte deshalb im Jahr 1712 bereits seit 274 Jahren die Würde der Nachfolger von Cäsar und Augustus sowie der christlichen Kaiser seit Konstantin dem Grossen und Karl dem Grossen behaupten.

Die Quasi-Erblichkeit der Kaiserkrone im Haus Habsburg wurde im Jahr 1711 erneut bestätigt, als die Kurfürsten des Reichs in Frankfurt am Main Karl VI. als Nachfolger seines plötzlich verstorbenen älteren Bruders Joseph I. zum Kaiser wählten. Frankfurt am Main war der von der Verfassung des Reichs, der Goldenen Bulle Karls IV. von 1356, vorgeschriebene Ort der Wahl. Hier wurde seit 1562 auch anschliessend an die Wahl die Krönung des «Erwählten Römischen Kaisers» vollzogen, jenes traditionelle Zeremoniell der Herrschaftsübertragung, das den Papst und die nichtkurfürstlichen Reichsfürsten ausschloss und die Oligarchie der zunächst sieben, dann bis 1711 jedoch neun Kurfürsten als «Säulen des Reichs» bekräftigte.

Nach dem Tod des kinderlosen Königs Karl II. von Spanien stellten sowohl der Enkel des französischen Königs Ludwig XIV., Philipp von Anjou, wie auch der spätere römisch-deutsche Kaiser Karl VI. aus dem Haus Habsburg begründete Ansprüche auf den spanischen Thron.
Als Konsequenz kam es zwischen Frankreich und Österreich zur kriegerischen Auseinandersetzung um das spanische Erbe (Spanischer Erbfolgekrieg 1701–1714).

Ansprüche auf die spanische Erbfolge

Strikt nach den Regeln der Reichsverfassung vollzog sich die Herrschaftsübertragung vom älteren auf den jüngeren Habsburgerbruder durch die Kurfürsten auch 1711 – allerdings mit dem Umstand, dass die mit der Reichsacht belegten wittelsbachischen Kurfürsten von Bayern und Köln nicht an der Wahl teilnahmen, dafür erstmals der neue welfische Kurfürst von Hannover. Die zwei Erzbischöfe von Mainz und Trier sowie die weltlichen Kurfürsten von Böhmen, Sachsen, Brandenburg, der Pfalz und Braunschweig-Lüneburg stimmten für den habsburgischen Anwärter, wobei Kurböhmen eine eigene habsburgische Stimme abgab und die anderen Kurfürsten in der Kriegssituation des Jahres 1711 politische und militärische Alliierte des Hauses Habsburg waren. Sie unterstützten im Spanischen Erbfolgekrieg, der vom Regensburger Reichstag zum Reichskrieg erklärt worden war, die österreichische Politik auf unterschiedlicher vertraglicher Grundlage mit Truppen. Der Erzbischof und Kurfürst von Trier Karl Joseph von Lothringen war ein Cousin der beiden Habsburger Brüder Joseph I. und Karl VI., der Pfälzer Kurfürst Johann Wilhelm sogar ihr Onkel, Bruder der Witwe Kaiser Leopolds I. Eleonore Magdalene Therese von Pfalz-Neuburg. Die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg waren dem Haus Habsburg wegen der Unterstützung der erst kürzlich erfolgten Rangerhöhungen verpflichtet, der Sachse wegen der Wahl zum polnischen König, der Brandenburger wegen seiner Titelaufbesserung zum König in Preussen.

Das Heilige Römische Reich und seine Gliedstaaten um 1648.

Das von Leopold I. geduldig aufgebaute politische System des Hauses Habsburg im Heiligen Römischen Reich bewährte sich somit auch in der kritischen Situation des unerwarteten und unvorbereiteten Herrscherwechsels in Wien. Die machtpolitisch entscheidende Allianz des Wiener Hofs war allerdings diejenige mit Grossbritannien und der nordniederländischen Republik, die als die Grosse Haager Allianz bezeichnet wurde. Das Königreich Grossbritannien, das sich soeben erst, 1707, durch die Realunion von England und Schottland gebildet hatte, und die Ständerepublik der nördlichen Niederlande verfügten über die machtpolitischen Ressourcen, die ihnen eine dominante Rolle ermöglichten. In London und Den Haag wurde die brüderliche Nachfolge im Haus Habsburg gewünscht und unterstützt. Diese Nachfolgefrage sollte freilich bald schon auch zur entscheidenden Belastungsprobe der Kriegsallianz werden und eine politische Neuorientierung herbeiführen.

Der Spanische Erbfolgekrieg von 1701 bis 1714 führte die Kriege König Ludwigs XIV. um die Hegemonie in Europa auf einen abschliessenden Höhepunkt. Das Erbe der spanischen Monarchie bildete vom Beginn seiner Alleinregierung in den 1660er Jahren an den Zielpunkt der militärischen Machtpolitik des französischen Sonnenkönigs. Jetzt – nach dem Tod des letzten spanischen Habsburgers im Jahr 1700 – ging es um das Ganze. Würde es einen Nachfolger Kaiser Karls V. als mächtigstem Fürsten der Christenheit geben? – und würde ein solcher «Universalmonarch» ein Habsburger oder ein Bourbone sein? Gut begründete Erbrechte konnten die beiden führenden Familien des katholischen Europa geltend machen. Eine andere Entscheidungsinstanz als der Krieg stand in dem politisch und konfessionell gespaltenen Kontinent nicht zur Verfügung. Weder der Papst noch ein Diplomatenkongress hätten unangefochtene Autorität geltend machen können. Es war kaum vermeidbar, dass auf den Tod des spanischen Königs Karl II. in Madrid bald die ersten Waffenhandlungen folgten und dass Frankreich einerseits und das Bündnis von Kaiser, Grossbritannien und niederländischen Generalstaaten andererseits auf den Schlachtfeldern gegeneinander zum Kräftemessen antraten.

Die Schlachtfelder Europas – dies waren, wie seit langem, jetzt wieder Süddeutschland, Oberitalien, die südlichen Niederlande, also Belgien, dieses Mal dazu jedoch auch Spanien und das westliche Mittelmeer. Seit 1701...

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