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Job weg? So geht es weiter

Mein Recht bei Kündigung und Arbeitslosigkeit

AutorIrmtraud Bräunlich Keller
VerlagBeobachter-Edition
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl145 Seiten
ISBN9783855695478
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis18,90 EUR
Der einzige Schweizer Ratgeber zum Thema Arbeitslosigkeit informiert von Kurzarbeit bis Kündigung. - Ist das Arbeitszeugnis ok? - Wie hoch ist das Taggeld? - Welcher Versicherungsschutz gilt nach der Entlassung? - Wie kann ich von einem RAV-Kurs profitieren? Die Beobachter-Arbeitsrechtsexpertin informiert in ihrem neuen Ratgeber topaktuell über alle wichtigen rechtlichen und finanziellen Aspekte bei Stellenverlust. Kommt es zu Arbeitslosigkeit gilt es, sofort zu handeln, um finanziellen Schaden abzuwenden. Wann muss die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung erfolgen? Wie viele Taggelder zahlt die Kasse? Was bedeuten Begriffe wie Einstelltage, Zumutbarkeit, Insolvenzentschädigung? Nicht zu vergessen, der Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall. Dieser Ratgeber bietet das rechtliche Grundwissen, praktische Anleitungen, Mustervorlagen und viele Tipps, die helfen, alle Fragen zu beantworten.

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Leseprobe

2. Rechtsfragen rund um die Kündigung

Arbeitsverhältnisse können mit wenigen Ausnahmen praktisch jederzeit aufgelöst werden. Trotzdem gilt es, gewisse Regeln zu beachten. In diesem Kapitel erfahren Sie, wie eine korrekte Kündigung ablaufen muss, welche Ansprüche und Möglichkeiten Sie haben und wann Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen können.

Diese Ausführungen zum Kündigungsrecht beziehen sich auf privatrechtliche Anstellungsverhältnisse gemäss Obligationenrecht. Die für Staatsangestellte geltenden Anstellungsbedingungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Daneben gibt es das Personalgesetz des Bundes sowie Anstellungsbedingungen der Gemeinden. Wenden Sie sich bei allfälligen Rechtsfragen an das für Sie zuständige Personalamt.

Die ordentliche Kündigung

Per SMS kündigen?

Unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeht, sind bestimmte Vorschriften und Fristen einzuhalten, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll.

Eine bestimmte Form ist für Kündigungen nicht vorgeschrieben, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart. Entscheidend ist, dass der Kündigende seinen Willen unmissverständlich mitteilt und dass klar ist, auf welchen Zeitpunkt hin das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Üblich ist ein eingeschriebener Brief. Es kann aber auch mündlich oder per SMS gekündigt werden, was allerdings aus Beweisgründen nicht empfehlenswert ist.

Die Kündigungsfristen

In der Regel sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgelegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fristen (Art. 335c OR). Diese betragen

•    während der (maximal dreimonatigen) Probezeit: sieben Tage (auf einen beliebigen Wochentag)

•    im ersten Dienstjahr: einen Monat

•    ab dem zweiten bis und mit neunten Dienstjahr: zwei Monate

•    danach: drei Monate

Immer per Monatsende

Gekündigt wird nach Ablauf der Probezeit jeweils auf ein Monatsende. Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen nur durch schriftliche Vereinbarung abgeändert werden, also im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen stets gleich lange Fristen gelten. Die Kündigungsfristen gelten auch bei Anstellungen mit kleinem Teilzeitpensum oder bei Arbeit im Stundenlohn. Kündigungen per sofort sind nur aus wichtigen Gründen möglich (siehe Seite 36) oder im gegenseitigen Einvernehmen.

Akzeptieren Sie keine Kündigung, bei der die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird – es sei denn, Sie haben eine neue Stelle. Die Arbeitslosenversicherung zahlt erst, wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine Lohnansprüche mehr geltend machen können.

Ab wann gilt die Kündigung?

Wirksam wird eine Kündigung erst, wenn der Empfänger davon Kenntnis hat. Massgebend ist also nicht der Poststempel. Das heisst: Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats bei der Gegenpartei eintreffen, damit die Kündigungsfrist am Ersten des Folgemonats beginnen kann. Trifft die Kündigung zu spät ein, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen Monat. Kann ein eingeschriebener Brief nicht zugestellt werden, gilt er als beim Empfänger eingetroffen, sobald er vom Postamt abgeholt wird oder vom Empfänger hätte abgeholt werden können.

Häufig wird eine Kündigung zunächst im persönlichen Gespräch mitgeteilt, und der eingeschriebene Brief folgt als Bestätigung. In diesem Fall ist die Kündigung bereits mündlich gültig erfolgt. Wer den Brief nicht abholt, kann also die Kündigung weder verhindern noch verzögern.

Der Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung ist auch massgebend, wenn es um die Frage geht, welche Kündigungsfrist anwendbar ist.

Hans H. hat seine Stelle am 1. Juli 2010 angetreten. Ein Jahr später, am 29. Juni 2011, erhält er die Kündigung auf Ende Juli. Hans H. ist damit nicht einverstanden und verlangt den Lohn bis Ende August. Er argumentiert, die Kündigungsfrist falle in sein zweites Dienstjahr und betrage somit zwei Monate.

Die Kündigung ist jedoch korrekt. Massgebend in diesem Zusammenhang ist einzig und allein der Erhalt der Kündigung, nicht aber der Beginn der Kündigungsfrist. Herr H. erhält die Kündigung am 29. Juni, also noch im ersten Dienstjahr. Deshalb beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Fragen Sie nach dem Kündigungsgrund

Recht auf schriftliche Begründung

Obwohl grundsätzlich auch ohne triftigen Grund gekündigt werden kann, haben Sie das Recht, eine schriftliche Begründung der Kündigung zu verlangen (Art. 335 OR; Muster im Anhang). In kritischen Fällen empfiehlt es sich, dies zu tun. Denn falls Sie arbeitslos werden sollten, muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund gegenüber der Versicherung angeben. Geprüft wird dann, ob Sie mit Ihrem Verhalten die Kündigung möglicherweise verschuldet haben. Und dann riskieren Sie Taggeldkürzungen (siehe Seite 126). Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig Bescheid zu wissen, damit Sie reagieren können.

Sind Sie mit der Kündigungsbegründung Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden? Dann protestieren Sie schriftlich und legen Sie Ihre Sicht der Dinge dar. Diesen Protest können Sie wenn nötig später der Arbeitslosenversicherung vorlegen. Die Kündigung allerdings ist auch gültig, wenn die Begründung verweigert wird oder falsch ist. Allenfalls wäre dann zu prüfen, ob die Kündigung missbräuchlich ist (siehe Seite 31).

Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen

Vorzeitige Auflösung? – Aufgepasst!

Sind beide Seiten einverstanden, kann ein Arbeitsverhältnis auf einen beliebigen Zeitpunkt hin aufgelöst werden – auch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich jedoch gut überlegen, ob Sie zu einer solchen Lösung Hand bieten wollen. Auf jeden Fall sollten die Einzelheiten einer Auflösungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Prüfen Sie diese genau und holen Sie im Zweifelsfall juristischen Rat ein, bevor Sie unterschreiben. Und so schützen Sie sich vor bösen Überraschungen:

•    Stimmen Sie keiner Verkürzung der Kündigungsfrist zu – es sei denn, Sie haben eine neue Stelle.

•    Stimmen Sie keiner Vertragsauflösung zu, falls Sie arbeitsunfähig oder schwanger sind und einen Kündigungsschutz geniessen (siehe Seite 26).

•    Wenn Sie einen Kompromiss aushandeln, sollten Sie darauf achten, dass nicht nur Sie Zugeständnisse machen. Mögliche Verhandlungspunkte zu Ihren Gunsten können sein: vorteilhafte Frühpensionierung, Verlängerung der Kündigungsfrist, Abfindung, Outplacement (professionelle Hilfe bei der Stellensuche).

•    Unterschreiben Sie keine Klausel «per Saldo aller Ansprüche», wenn Sie nicht wirklich sicher sind, dass alles seine Richtigkeit hat.

•    Beharren Sie auf einem fairen, wahrheitsgetreuen Arbeitszeugnis. Lassen Sie dieses zur Sicherheit von Fachleuten kontrollieren.

Unter Umständen stellt Sie die Arbeitgeberin schon während der Kündigungsfrist von der Arbeit frei. Das ist nicht dasselbe wie eine fristlose Entlassung: Sie erhalten bis zum Ende der Kündigungsfrist Ihren Lohn, müssen aber nicht mehr zur Arbeit erscheinen (siehe Seite 41).

Haben Sie voreilig eine Vereinbarung unterschrieben, die sich für Sie als nachteilig erweist? Unter Umständen ist noch nicht alles verloren. Angestellte haben von Gesetzes wegen gewisse zwingende Ansprüche, auf die sie während des Arbeitsverhältnisses sowie einen Monat danach nicht gültig verzichten können – zum Beispiel Ferienansprüche (Art. 341 OR). Mehr dazu lesen Sie auf Seite 50.

Betroffen von einer Massenentlassung?

«Wirtschaftskrise zwingt zum Personalabbau», «Tausende von Stellen im Bankensektor bedroht» – in den letzten Jahren dominierten bedrohliche Schlagzeilen die Wirtschaftsnachrichten. Befürchten auch Sie, dass in Ihrer Firma ganze Abteilungen geschlossen werden oder dass einer grösseren Anzahl von Mitarbeitern gekündigt wird? Dann muss Ihr Arbeitgeber spezielle Regeln beachten.

Als Massenentlassungen gelten gemäss Artikel 335d OR Kündigungen, die der Arbeitgeber aus Gründen ausspricht, die in keinem Zusammenhang stehen mit der Person des betroffenen Arbeitnehmers – etwa mit der Leistung oder dem Verhalten. Zudem spricht man von Massenentlassung, wenn innerhalb von 30 Tagen einer Mindestanzahl von Mitarbeitern...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Titel2
Copyright3
Inhalt4
Vorwort10
1. Wenn die Kündigung droht11
Die Firma in wirtschaftlichen Schwierigkeiten11
Zur Rettung der Arbeitsplätze: Kurzarbeit12
Wenn der Lohn ausbleibt14
Konflikte mit dem Arbeitgeber15
So verhalten Sie sich richtig16
Kündigung aus heiterem Himmel?17
Nicht vorschnell unterschreiben18
Selber kündigen oder kündigen lassen?19
Was gilt bei der Arbeitslosenversicherung?20
2. Rechtsfragen rund um die Kündigung.21
Die ordentliche Kündigung21
Die Kündigungsfristen22
Ab wann gilt die Kündigung?.22
Fragen Sie nach dem Kündigungsgrund.23
Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen24
Betroffen von einer Massenentlassung?25
Die Konsultation der Angestellten26
Kündigungsschutz bei Krankheit, Militärdienst und Mutterschaft27
Die gesetzlichen Sperrfristen28
Was gilt als Kündigungsfrist?30
Zur Unzeit gekündigt: Werden Sie aktiv.31
Die missbräuchliche Kündigung32
Verbotene Kündigungsgründe32
Demütigende und verletzende Kündigung33
So wehren Sie sich gegen eine missbräuchliche Kündigung34
Diskriminierende Kündigung35
Kündigung anfechten.36
Fristlos entlassen!37
Zulässige Gründe für fristlose Kündigung38
Fristlos gefeuert – was tun?39
Stempeln nach fristloser Entlassung?39
3. Während der Kündigungsfrist40
Besondere Regeln für die letzten Monate40
Restliche Ferien beziehen?40
Per sofort freigestellt?41
Ferien, Überstundenguthaben und Freistellung42
Wenn Arbeitslosigkeit droht43
Sofort eine Stelle suchen43
Sich beim RAV anmelden44
Das Arbeitszeugnis: ein wichtiges Dokument45
Was sagt das Zeugnis wirklich aus?46
Nicht zufrieden mit dem Zeugnis?47
Referenzauskünfte – das mündliche Zeugnis48
Der letzte Arbeitstag.48
So tilgen Sie Ihre Spuren49
Die Schlussabrechnung49
Per Saldo aller Ansprüche?50
Sozialplan? Abfindung?52
Stempeln trotz Abfindung?53
Ein Ende im Streit53
Das Verfahren vor Gericht54
Wie hoch ist das Kostenrisiko?55
Was ist ein Vergleich?56
Wenn das Urteil gefällt ist57
Stempeln schon während des Prozesses?57
4. Wie steht es mit dem Versicherungsschutz?59
Die Unfallversicherung59
Abredeversicherung abschliessen59
Absicherung im Krankheitsfall60
AHV und Pensionskasse61
Was geschieht mit dem Pensionskassengeld?.62
5. Arbeitslos: So kommen Sie zu Ihrem Geld64
Die neue Situation meistern64
Mit diesen Stellen haben Sie zu tun.66
Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld67
Ganz oder teilweise arbeitslos68
Alter und Wohnort68
Kontrollvorschriften und Meldepflichten69
Anrechenbarer Arbeitsausfall69
Zwölfmonatige Beitragszeit erfüllt?71
Von der Erfüllung der Beitragszeit befreit72
Besonders wichtig: Vermittlungsfähigkeit73
Wie hoch ist die Arbeitslosenentschädigung?.74
So wird das Taggeld berechnet74
Stimmt die Abrechnung?76
Taggeld auf Basis von Pauschalansätzen76
Wann kommt das Geld, wie lange wird es gezahlt?77
Die allgemeinen Wartefristen.77
Besondere Wartefristen78
Einen Vorschuss verlangen?79
Wichtig: die richtigen Formulare79
So viele Taggelder stehen Ihnen zu80
Der Anspruch auf «Stempelferien»80
Das Ende der Zahlungen81
Wann ist man ausgesteuert?81
Neue Rahmenfrist möglich?82
Der Anspruch auf Sozialhilfe82
6. Das Ziel: eine neue Stelle.84
Was Sie von Ihrem Berater erwarten dürfen85
So funktioniert die Zusammenarbeit85
Welche Stellen sind zumutbar?.86
Anständige Lohn- und Arbeitsbedingungen87
Rücksicht auf berufliche Fähigkeiten88
Rücksicht auf Alter, Familiensituation, Gesundheitszustand89
Zumutbarer Arbeitsweg89
Wenn Sie eine unerwünschte Stelle zugewiesen erhalten90
Streitpunkt Vermittlungsfähigkeit91
Zeigen Sie sich vermittlungsbereit91
Arbeitsfähig und verfügbar92
Schon anderweitig disponiert?93
Demnächst eine neue Stelle94
Lohnt sich: der Zwischenverdienst95
Was ist ein Zwischenverdienst?95
Mehr Geld im Portemonnaie96
Beitragszeiten dank Zwischenverdienst97
Darauf müssen Sie bei Zwischenverdiensten achten98
7. Kurse und andere Angebote des RAV.100
Finanzierte Weiterbildung100
So kommen Sie zum geeigneten Kurs101
Beschäftigungsprogramme102
Motivationssemester und Praktikum103
Einarbeitungs- und Pendlerkostenzuschüsse103
Beiträge für lange Arbeitswege104
Selbständig werden mithilfe der Arbeitslosenversicherung105
Reden mit dem RAV.106
Verlängerte Rahmenfrist106
So beantragen Sie Planungstaggelder.108
8. Arbeitslos in speziellen Situationen109
Arbeitslos und krank109
Was gilt bei einem Unfall?110
Arbeitsunfähig während eines Zwischenverdiensts111
Arbeitsunfähig schon vor der Arbeitslosigkeit111
Arbeitslos und invalid112
Wichtig: Arbeitsbereitschaft bekunden114
Arbeitslos als Schwangere und als Mutter114
Nach der Geburt: Mutterschaftsentschädigung115
Arbeitslos als Wiedereinsteigerin.116
(Wieder-)Einstieg wegen finanzieller Notlage117
Arbeitslos nach der Lehre118
Wenig Geld für Lehrabgänger.119
Arbeitslos im fortgeschrittenen Alter120
Mehr Taggelder, mehr Zeit.120
Stempeln trotz vorzeitiger Pensionierung122
Arbeitslose «Arbeitgeber»123
Arbeitslos nach Auslandaufenthalt124
Tätigkeit für ein Schweizer Unternehmen im Ausland124
Tätigkeit in einem EU- oder EFTA-Land124
Tätigkeit in einem Land ausserhalb der EU/EFTA.125
Im Ausland zur Ausbildung125
9. Ärger mit der Arbeitslosenversicherung127
Die sogenannten Einstelltage127
So können Sie sich wehren.129
Probleme mit dem RAV-Berater130
Die Aufklärungspflicht der RAV-Berater130
Wenn Sie schikaniert werden131
Die Kasse fordert Geld zurück132
Anhang134
Checkliste Zeugnisbeurteilung134
Musterbriefe136
Weiterführende Links142
Weitere Beobachter-Ratgeber144

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