Cover | 1 |
Vorwort | 6 |
Inhalt | 8 |
Erste Phase: Themenfindung | 14 |
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung | 14 |
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden! | 16 |
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht | 18 |
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen | 20 |
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich | 21 |
6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt | 26 |
Zweite Phase: Recherche | 28 |
7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit | in Räumlichkeiten ist das Hausrecht zu beachten | 28 |
8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer | 31 |
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden | 33 |
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden | eine Liste der Problembereiche zeigt auf, wo es gefährlich wird | 34 |
Personen | 34 |
Gegenstände / Sachen | 35 |
Kunstwerke | 35 |
Veranstaltungen | 38 |
Technische und wissenschaftliche Darstellungen | 38 |
Häuser / Grundstücke | 39 |
Wohnungen | 39 |
Autos | 39 |
Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder | 39 |
Militärische Gelände und Anlagen | 40 |
Bahnhöfe und Verkehrsanlagen | 40 |
Luftaufnahmen mit Drohnen | 40 |
Gerichtsverhandlungen | 41 |
Persönliche Daten | 42 |
Werbung | 43 |
Screenshot | 43 |
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein | problematisch ist dies insbesondere in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten | wird der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt, kann das Fotografieren strafbar sein | 43 |
1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen | 44 |
2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen | 44 |
3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird | 45 |
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften | 49 |
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden können, steht dem Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und er ist gegen Durchsuchungen geschützt | 53 |
1. Informantenschutz | 53 |
2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten | 54 |
3. Beschlagnahme und Durchsuchungsverbot bei Journalisten und Medien | 55 |
14. Ist das Internet verwertbar? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb insbesondere Urheberrechte an Bildern, Videos und Texten beachtet werden müssen | 57 |
1. Das Abkupfern von Texten aus dem Internet | 57 |
2. Die Verwendung von Bildern und Filmsequenzen aus dem Internet | 59 |
3. Internetseiten, die man besser nicht zeigt | 62 |
4. Wann ist eine identische Übernahme aus dem Internet erlaubt? | 62 |
15. Müssen Behörden von sich aus informieren? Besteht auch keine Informationspflicht von Behörden, so müssen sie doch alle Journalisten gleichermaßen mit Informationen versorgen, wenn sie sich an die Medien wenden | 66 |
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? Voraussetzungen und Grenzen des journalistischen Auskunftsanspruchs | 67 |
1. Was der Auskunftsanspruch voraussetzt | 68 |
2. Wann die Behörde ausnahmsweise nicht auskunftspflichtig ist | 71 |
3. Was tun, wenn die Behörde keine Auskünfte gibt? | 75 |
4. Gilt der Auskunftsanspruch auch gegenüber der Justiz? | 75 |
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? Behördliche Register können die Recherche erleichtern | 75 |
1. Wie man in staatliche Akten schauen kann | 76 |
2. Wann die Behörde Informationen verweigern darf | 78 |
3. Wann sich die Redaktion an den Datenschutzbeauftragten halten soll | 79 |
4. Wie man an Umweltdaten kommt | 79 |
5. Wie man an Produktdaten kommt | 80 |
6. Welche Einsichtsrechte hat der Journalist noch? | 81 |
Melderegister | 81 |
Güterrechtsregister | 81 |
Schuldnerverzeichnis | 81 |
Handelsregister | 82 |
Genossenschaftsregister | 82 |
Partnerschaftsregister | 83 |
Unternehmensregister | 83 |
Vereinsregister | 83 |
Grundbuch | 84 |
Patent- und Markenamtsregister | 84 |
Stasi-Unterlagen | 84 |
Elektronischer Bundesanzeiger | 85 |
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? Verlässliche Quellen und solche, die man überprüfen muss | Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung | 85 |
1. Quellen, auf die man sich verlassen kann | 85 |
2. Quellen, die man überprüfen muss | 87 |
3. Freie Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann | 89 |
Dritte Phase: Themenumsetzung | 91 |
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? Ein Journalist muss nicht abwarten, bis die Wahrheit bewiesen ist, er muss aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachten: Hier eine Check-Liste | 91 |
Zu 1. Wurde dem Betroffenen vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt? | 92 |
Zu 2. Sind alle Informationen auf Zuverlässigkeit überprüft? | 94 |
Zu 3. Ist die Berichterstattung vollständig? | 95 |
Zu 4. Sind Gerüchte und anonyme Quellen abgesichert? | 96 |
Zu 5. Sind alle entlastenden Gesichtspunkte erwähnt? | 97 |
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wie über ihn berichtet wird. Nur ausnahmsweise geht das öffentliche Informationsinteresse vor | 98 |
1. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebensund seine Grenzen | 99 |
2. Wie falsche Informationen Persönlichkeitsrechte verletzen können | 104 |
3. Briefe an die Redaktion | 105 |
21. Darf über Prominente alles berichtet werden? „Promis“ haben ebenfalls ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb über sie nur mit Einwilligung oder aus Anlass eines Ereignisses von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet werden darf | 106 |
22. Ab wann darf ein Verdächtigter mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden? Stolpersteine bei der Gerichtsberichterstattung und wie man sie umgeht | 112 |
1. Unter welchen Voraussetzungen darf über einen Verdächtigen namentlich und bildlich berichtet werden? | 113 |
2. Wie darf über einen Beschuldigten und über Prozessbeteiligte im Strafverfahren berichtet werden? | 117 |
3. Wie und über welchen Zeitraum der Journalist über einen Verurteilten einer Straftat berichten darf | 120 |
4. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird | 122 |
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? Will der Journalist Materialien Dritter nutzen, muss er Rechte Dritter genauso beachten wie wenn er selbst recherchiert hätte | 124 |
1. Bilder und Videos | 124 |
2. Bilder und Videosequenzen mit individuell erkennbaren Personen | 125 |
3. Bilder und Videos von Sportveranstaltungen | 128 |
4. Fotos, Videos und Audios von kulturellen Veranstaltungen | 128 |
5. Texte aller Art | 128 |
6. Amtliche Schriftstücke und Bekennerschreiben | 128 |
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? Grundsätzlich muss man sich Interviews vor der Veröffentlichung nicht autorisieren lassen, es kann aber etwas anderes vereinbart sein | 131 |
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? Von redaktionellen Verbesserungen abgesehen, dürfen Interviews nicht verändert werden | 132 |
1. Wie Interviews bearbeitet werden dürfen | 133 |
2. Wenn Zitate bearbeitet werden | 134 |
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Die Medien haben eine „Wachhundfunktion“ bezüglich politischer und gesellschaftlicher Missstände | diese rechtfertigt nicht, andere zu diffamieren | 135 |
1. Unzulässig: Wenn der Journalist bewusst falsch informiert | 135 |
2. Unzulässig: Wenn der Journalist eine andere Person schlecht macht | 139 |
3. Unzulässig: Wenn der Journalist Indiskretionen über andere verbreitet | 142 |
4. Unzulässig: Wenn der Journalist in einer Satire entwürdigend über einen anderen berichtet | 143 |
Vierte Phase: Redaktionelle Abnahme | 145 |
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? Der Medienunternehmer kann die politische Tendenz der veröffentlichten Inhalte festlegen | angestellte Journalisten sind hieran arbeitsvertraglich gebunden, freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Abnahme ihrer Beiträge | 145 |
Fünfte Phase: Veröffentlichung | 148 |
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die hier dargestellt werden | 148 |
Zu 1. Personenbilder | 149 |
Zu 2. Einwilligung des Abgebildeten | 150 |
Zu 3. Bilder und Videos aus dem Bereich der Zeitgeschichte | 153 |
Zu 4. Personen, die Beiwerk sind | 155 |
Zu 5. Personen als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung | 155 |
Zu 6. Berechtigtes Interesse des Abgebildeten | 157 |
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? Die Rechtsprechung bezüglich der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Prominente ist strenger geworden. Auch sie können sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen, doch ist das öffentliche Informationsinteresse an ihnen hoch | 158 |
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? Von öffentlichem Gelände aus aufgenommene Gebäudeaufnahmen sind meist unproblematisch, doch können auch durch solche Fotos Persönlichkeitsrechte betroffen sein | 166 |
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? Inhalte aus anderen Medien dürfen übernommen werden, doch ist die konkrete Ausgestaltung meist urheberrechtlich geschützt. Die wenigen journalistisch relevanten Ausnahmen finden Sie hier | 168 |
Zu 1. Amtliche Werke wie Gesetze und Urteile | 170 |
Zu 2. Öffentliche Reden | 171 |
Zu 3. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare | 171 |
Zu 4. Aktuelle Berichterstattung über Tagesereignisse | 171 |
Zu 5. Zitat | 174 |
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? Bei der journalistischen Berichterstattung sind Hinweise auf Firmen und Marken unvermeidlich. Eine unzulässige Schleichwerbung liegt vor, wenn der Journalist nicht objektiv, sondern in reklameartiger Weise informiert | 181 |
Sechste Phase: Reaktionen auf die Berichterstattung | 186 |
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? Die Antwort auf diese Frage gibt einen Überblick über das rechtliche Instrumentarium, das von Medienberichten Verletzten zur Verfügung steht | 186 |
Zu 1. Gegendarstellung | 187 |
Zu 2. Unterlassung | 187 |
Zu 3. Berichtigung | 190 |
Zu 4. Geldzahlungsansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung | 192 |
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? Ein Gegendarstellungsverlangen versetzt manche Redaktion in Panik. Dass dies nicht erforderlich ist, zeigt die Antwort auf diese Frage | 194 |
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? Einige besonders wichtige Strafnormen, die der Journalist bei Veröffentlichungen zu berücksichtigen hat, werden hier kurz erläutert | 198 |
36. Wer haftet in der Redaktion? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht, wer innerhalb der Redaktion verantwortlich ist, wenn durch eine Veröffentlichung eine Straftat begangen wurde oder ein Schadensersatzanspruch entstanden ist | 200 |
1. Strafbarkeit | 200 |
2. Schadensersatz | 201 |
3. Standesrechtliche Haftung | 203 |
Siebte Phase: Wiederaufgreifen des Themas | 204 |
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? Archivmaterial steht für spätere Berichterstattungen zur Verfügung, indessen kann es allein durch die abgelaufene Zeit zu neuen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen | 204 |
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? Je länger eine Straftat zurückliegt, umso weniger darf über sie berichtet werden. Die Resozialisierung des Täters darf durch den Beitrag nicht gefährdet werden | 207 |
Achte Phase: Verwertung des Beitrags | 211 |
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie der Journalist seine Beiträge verwerten kann | 211 |
Neunte Phase: Professionelle Beratung | 215 |
40. Wann ist der Rat des Juristen hilfreich? In der Antwort auf diese Frage wird darauf eingegangen, ab wann professionelle juristische Hilfe empfehlenswert ist | 215 |
Anmerkungen | 217 |
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? | 217 |
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? | 217 |
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? | 217 |
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? | 217 |
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? | 217 |
6. Wann ist ein Thema „reif“? | 217 |
7. Darf ein Journalist überall recherchieren? | 217 |
8. Darf verdeckt recherchiert werden? | 218 |
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? | 218 |
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? | 218 |
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? | 220 |
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? | 220 |
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? | 221 |
14. Ist das Internet verwertbar? | 221 |
15. Müssen Behörden von sich aus informieren? | 222 |
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? | 223 |
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? | 224 |
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? | 225 |
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? | 225 |
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? | 226 |
21. Darf über Prominente alles berichtet werden? | 226 |
22. Wann dürfen Verdächtige mit Straftaten in Verbindung gebracht werden? | 227 |
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? | 228 |
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? | 229 |
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? | 229 |
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? | 229 |
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? | 230 |
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? | 231 |
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? | 231 |
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? | 232 |
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? | 232 |
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? | 234 |
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? | 234 |
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? | 235 |
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? | 236 |
36. Wer haftet in der Redaktion? | 236 |
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? | 236 |
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? | 237 |
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? | 237 |
Glossar | 238 |
Wichtige Rechtsvorschriften | 250 |
Grundgesetz | 250 |
Art. 5 GG [Kommunikationsfreiheiten, insbes. Medienfreiheit | Kunst- und Wissenschaftsfreiheit] | 250 |
Kunsturhebergesetz | 250 |
§ 22 KUG [Recht am eigenen Bild] | 250 |
§ 23 KUG [Ausnahmen zu § 22] | 250 |
§ 24 KUG [Recht am eigenen Bild | Ausnahmeregelungen bei o?ffentlichem Interesse] | 251 |
§ 33 KUG [Strafvorschrift] | 251 |
Urheberrechtsgesetz | 251 |
§ 5 Amtliche Werke | 251 |
§ 48 Öffentliche Reden | 251 |
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare | 252 |
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse | 252 |
§ 51 Zitate | 252 |
§ 57 Unwesentliches Beiwerk | 252 |
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen [Panoramafreiheit] | 253 |
Strafgesetzbuch | 253 |
§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes | 253 |
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen | 253 |
§ 205 Strafantrag | 254 |
§ 238 StGB – Nachstellung [„Stalking“] | 254 |
Strafprozessordnung | 255 |
§ 53 [Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen] | 255 |
Rundfunkstaatsvertrag | 256 |
§ 9a RStV Informationsrechte | 256 |
55 RStV | 256 |
Die Symbole der kostenfreien Creative-Commons-Lizenzen | 257 |
Übersicht über die Fälle und Mustertexte | 258 |
Fälle | 258 |
Mustertexte | 259 |
Stichwortverzeichnis | 260 |