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Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO)

AutorHans-Dieter Lippert, Rudolf Ratzel
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl605 Seiten
ISBN9783642014512
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis62,99 EUR

Der ärztliche Beruf wird mit ungebremster Geschwindigkeit verrechtlicht. Der Kommentar bietet im Umgang mit der Berufsordnung eine zuverlässige Hilfe. Für die 5. Auflage wurden neue Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet, u. a. zu Fragen des Verhältnisses des Arztes zu Dritten sowie der Zusammenarbeit der Ärzte untereinander. Die Regelung zur Forschung sowie die Kommentierung der reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und weitere Fragen wurden völlig neu bearbeitet. Der Band berücksichtigt die abweichenden Normen in den einzelnen Kammerbezirken.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis7
Einleitung19
Literatur19
(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte21
A. Präambel22
B. Regeln zur Berufsausübung22
I. GRUNDSÄTZE22
§ 1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte22
§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten22
§ 3 Unvereinbarkeiten23
§ 4 Fortbildung23
§ 5 Qualitätssicherung23
§ 6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen24
II. PFLICHTEN GEGENÜBER PATIENTINNEN UND PATIENTEN24
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln24
§ 8 Aufklärungspflicht24
§ 9 Schweigepflicht25
§ 10 Dokumentationspflicht25
§ 11 Ärztliche Untersuchungsund Behandlungsmethoden26
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen26
III. BESONDERE MEDIZINISCHE VERFAHREN UND FORSCHUNG26
§ 13 Besondere medizinische Verfahren26
§ 14 Erhaltung des ungeborenen Lebens und Schwangerschaftsabbruch27
§ 15 Forschung27
§ 16 Beistand für Sterbende27
IV. BERUFLICHES VERHALTEN28
1. Berufsausübung28
§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis28
§ 18 Berufliche Kooperationen29
§ 18 a Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen30
§ 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte30
§ 20 Vertretung31
§ 21 Haftpflichtversicherung31
§ 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis31
§ 23 a Ärztegesellschaften31
§ 23 b Medizinische Kooperationsgemeinschaft zwischen Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen anderer Fachberufe32
§ 23 c Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an sonstigen Partnerschaften33
§ 23 d Praxisverbund33
§ 24 Verträge über ärztliche Tätigkeit34
§ 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse34
§ 26 Ärztlicher Notfalldienst34
2. Berufliche Kommunikation35
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung135
§ 28 Verzeichnisse36
3. Berufliche Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten36
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit36
4. Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeitmit Dritten37
§ 30 Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit Dritten37
§ 31 Unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt37
§ 32 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen38
§ 33 Ärzteschaft und Industrie238
§ 34 Verordnungen, Empfehlungen und Begutachtung von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln38
§ 35 Fortbildungsveranstaltungen und Sponsoring39
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung)39
Nr. 1 Umgang mit Patientinnen und Patienten39
Nr. 2 Behandlungsgrundsätze40
Nr. 3 Umgang mit nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern40
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten40
I. REGELN DER BERUFLICHEN KOMMUNIKATION, INSBESONDERE ZULÄSSIGERINHALT UND UMFANG SACHLICHER INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFLICHETÄTIGKEIT41
II. FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT (GEMEINSCHAFTSPRAXIS,PARTNERSCHAFT, MEDIZINISCHE KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT,PRAXISVERBUND)41
III. PFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDER ÄRZTLICHER TÄTIGKEIT41
IV. PFLICHTEN IN BESONDEREN MEDIZINISCHEN SITUATIONEN41
Einleitung vor §§ 1 ff. MBOÄ43
A. Präambel47
B. Regeln zur Berufsausübung47
Vorbemerkungen vor §§7 ff.106
II. PFLICHTEN GEGENÜBER PATIENTEN107
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln (1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Ac107
I. Die Bedeutung der Norm109
II. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten109
III. Das Persönlichkeitsrecht des Patienten110
IV. Der Patientenwille111
V. Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient112
Der Arztvertrag und seine Parteien113
Abschluss und Form des Arztvertrages114
Der Inhalt des Arztvertrages114
Wahlleistungsvereinbarungen115
Die Beendigung des Arztvertrages116
Die Pflichten des Arztes aus dem Arztvertrag116
Die Pflichten des Patienten aus dem Arztvertrag117
VI. Die Haftung des Arztes118
VII. Freie Arztwahl und Ablehnung der Behandlung122
VIII. Behandlungsabbruch123
IX. Die Hinzuziehung weiterer Ärzte123
X. Die Fernbehandlung124
XI. Hinzuziehung von Angehörigen und sonstigen Personen125
XII. Sanktionen125
§8Aufklärungspflicht Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patien-tin oder des Patienten. Der Einwillig127
I. Bedeutung der Norm128
II. Die (Eingriffs-)aufklärung128
III. Der Inhalt der Eingriffsaufklärung129
IV. Die Prognoseund Sicherungsaufklärung129
V. Umfang der Aufklärung130
VI. Form der Aufklärung130
VII. Der richtige Zeitpunkt der Aufklärung130
VIII. Der Bewusstlose131
IX. Die Aufklärung in der biomedizinischen Forschung131
X. Der Aufklärungsverzicht132
XI. Der Patientenwille Der tatsächliche Wille132
Der tatsächliche Wille132
Patientenverfügungen132
Der mutmaßliche Wille133
Die gesetzliche Vertretung133
Die gewillkürte Vertretung (Patientenvollmacht)134
Die Betreuung135
Der Suizidant135
XII. Die Einwilligung135
XIII. Der Widerruf der Einwilligung136
XIV. Der Behandlungsvertrag137
XV. Die rechtliche Bedeutung der Einwilligung138
XVI. Zwangsuntersuchung und -behandlung138
XVII. Sanktionen139
XVIII. Doping140
§ 9 Schweigepflicht (1) Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztin oder Arzt anvertraut oder142
I. Die Bedeutung der Norm145
II. Inhalt der ärztlichen Schweigepflicht145
III. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht146
Angehörige146
Minderjährige, Kinder146
Arbeitgeber147
Private Versicherungen147
Träger der Sozialversicherung148
Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte148
Privatärztliche Verrechnungsstellen148
Staatliche Stellen und Aufsichtsbehörden11149
IV. Die Schweigepflichtigen149
V. Die abgeleitete Schweigepflicht150
VI. Die ärztliche Schweigepflicht nach dem Tod des Geheimnisträgers (Patienten) oder des Arztes151
VII. Die ärztliche Schweigepflicht unter Ärzten152
VIII. Die ärztliche Schweigepflicht in Berufsausübungsund Organisationsgemeinschaften154
IX. Die ärztliche Schweigepflicht in der biomedizinischen Forschung155
X. Der Arzt als Sachverständiger155
XI. Praxiskauf und Praxisverkauf156
XII. Factoring158
XIII. Das Offenbaren des Berufsgeheimnisses158
XIV. Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht159
XV. Anzeigeund Mitteilungspflichten160
Bundesgesetze160
Landesrecht161
XVI. Der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht162
Aus höherwertigem Individualinteresse162
Aus höherwertigem Gemeininteresse162
Aus berechtigten Eigeninteresse des Arztes162
XVII. Die Hinweispflicht163
XVIII. Grundlagen des Datenschutzes163
XIX. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung164
XX. Die Zweckbindung166
XXI. Das Verhältnis von ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutz166
XXII. Das Zeugnisverweigerungsrecht167
XXIII. Das Beschlagnahmeverbot168
XXIV. Zivilrechtliche Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht169
XXV. Rechtsfolgen bei der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und datenschutzrechtlicher Vorschriften170
§ 10 Dokumentationspflicht (1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemach-ten Feststellungen und getrof172
I. Die Bedeutung der Norm174
II. Gegenstand der Dokumentation175
III. Grenzen der Dokumentationspflicht176
IV. Die Dokumentationsart177
V. Versäumnisse178
VI. Die Aufbewahrungszeit178
VII. Verwahrungspflichten bei Praxiskauf oder -übergabe179
VIII. Auskunfts-, Einsichtsund Herausgabeansprüche181
§ 11 Ärztliche Untersuchungsund Behandlungsmethoden (1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichtet sich der Arzt dem Patienten ge185
I. Die Bedeutung der Norm186
II. Die Leitliniendebatte187
III. Leitlinien, Standard und „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“190
IV. Die normative Kraft des Faktischen, Leitlinien als „soft law“191
V. Leitlinien und Beweislastverteilung192
VI. Sozialversicherungsrechtliches Berufsrecht192
1. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Ärztekammern194
2. Qualitätssicherung, Leitund Richtlinien in der stationären Versorgung194
VII. Instrumente berufsrechtlicher Kontrolle194
1. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Ärztekammern194
2. Untersagungsverfügung der Kammern195
3. Berufsgerichtliches Verfahren195
4. Instrumentarium der Approbationsbehörden196
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen (1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebühren200
I. Die Bedeutung der Norm201
II. Die Angemessenheit des Honorars203
III. Die Notwendigkeit der abgerechneten Leistung205
IV. IGeL-Leistungen206
2. Seriositätspflicht207
3. Aufklärungspflicht208
V. Zielleistungsprinzip208
VI. Wahlleistungsvereinbarung209
VII. Honorarvereinbarungen210
VIII. Unterschreitung des Mindestsatzes213
IX. Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung215
X. Zulässigkeit eines Vorschusses?216
XI. Die Überprüfung der Honorarforderung217
III. BESONDERE MEDIZINISCHE VERFAHREN UND FORSCHUNG218
§ 131 Besondere medizinische Verfahren218
I. Die Bedeutung der Norm220
II. Auskunfts-, Nachweis und Anzeigepflichten221
§ 14 Erhaltung des ungeborenen Lebens und Schwangerschaftsabbruch (1) Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, das ungeborene Le223
I. Die Bedeutung der Norm224
II. Historie225
III. Die derzeitige Regelung226
IV. Mehrlingsreduktion mittels Fetozid230
V. Fetozid zum Ausschluß der Überlebensmöglichkeit nach dem Abbruch231
VI. Besondere Berufspflichten des Arztes231
VII. Weigerungsrecht233
VIII. Die Schwangerschafts-Konfliktberatung234
IX. Bestattungsrechtliche Fragen bei Totund Fehlgeburten235
X. Die Richtlinien zur Verwendung fetaler Zellen und fetaler Gewebe und das Gewebegesetz236
§ 151 Forschung (1) Ärztinnen und Ärzte müssen sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen – ausgenommen be239
I. Die Bedeutung der Norm243
II. Biomedizinische Forschung244
III. Rechtliche Grundlagen245
1. Verfassungsrecht245
1.1 Europarecht246
2. Gesetzesrecht246
2. Gesetzesrecht246
2.1 Klinische Prüfung mit Arzneimitteln246
Die klinische Prüfung246
Das Verfahren bis zum Beginn der klinischen Prüfung247
Der Prüfungsmaßstab248
2.2 Klinische Prüfung mit Medizinprodukten248
2.3 Embryonen und Stammzellen249
Embryonen249
Menschliche Stammzellen249
2.4 Strahlenschutz und Röntgen250
2.5 Körpermaterial, Datenund Biobanken250
Körpermaterial251
Aufklärung und Einwilligung252
Datenund Biobanken253
IV. Ethische Rechtsgrundlagen254
1. Deklaration von Helsinki254
2. Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin255
V. Die Ethikkommission255
1. Rechtsgrundlagen256
2. Zusammensetzung256
3. Zuständigkeit und Verfahren257
4. Die Rechtsnatur der Bewertung258
5. Die Monetik259
VI. Schweigepflicht und Datenschutz259
1. Schweigepflicht260
2. Datenschutz260
VII. Interessenslagen und offener finanzieller Konflikt260
VIII. Die Fälschung von Forschungsdaten und ihre Ahndung260
IX. Urheberrechtliche Probleme der biomedizinischen Forschung261
X. Die Verantwortung des Forschers 1. Strafrechtliche Verantwortung262
1. Strafrechtliche Verantwortung262
2. Haftung262
§ 16 Beistand für Sterbende Ärztinnen und Ärzte dürfen – unter Vorrang des Willens der Patientin oder des Patienten – auf lebens264
I. Die Bedeutung der Norm265
II. Der Wille des Patienten265
III. Schriftliche Willensäußerungen266
Die Betreuungsvollmacht267
IV. Sterbebegleitung – Sterbehilfe268
V. Aktive Sterbehilfe268
VI. Passive Sterbehilfe269
I. GRUNDSÄTZE47
1Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte47
I. Die Bedeutung der Rechtsnorm48
II. Rechtsgrundlagen der Berufsordnung49
III. Arztberuf kein Gewerbe49
IV. Der Arztberuf ein freier Beruf?50
V. Die Lebenserhaltung51
VI. Die kurative Tätigkeit des Arztes53
VII. Der Sterbebeistand54
VIII. Todeszeitpunkt und Transplantation54
IX. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen55
§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten (1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Gebo-ten der ärztlich56
I. Die Bedeutung der Norm58
II. Integrität ärztlicher Berufsausübung und allgemeiner Lebenswandel58
III. Die Unwürdigkeit zur Berufsausübung58
IV. Die Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung59
V. Ethische Grundlagen der Berufsausübung60
VI. Gewissensfreiheit62
VII. Weisungen von Nichtärzten63
VIII. Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung64
IX. Berufsausübungsregelungen64
X. Auskunftspflichten65
XI. Anzeigepflichten65
XII. Arzt und Kammer65
XIII. Das Berufsgerichtliche Verfahren Rechtsgrundlagen und Maßnahmenkatalog66
XIV. Zivilrechtliche Folgen von Verstößen gegen Pflichten aus der Berufsordnung68
§ 3 Unvereinbarkeiten (1) Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer an-deren Tätigkeit untersagt, welche69
I. Die Bedeutung der Norm70
II. Umfang und Grenzen merkantiler Motive73
III. Kooperation mit Gesundheitshandwerkern – die bisherige Rechtslage 1. Zusammenarbeit mit bestimmten (ausgewählten) Gesundhei74
IV. Die Neukonzeption in § 128 SGB V76
V. Praktische Konsequenzen 1. Ende der bisherigen Modelle und Risiken bei ihrer (unveränderten) Fortführung79
VI. Gründung und/oder Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen 1. Der Arzt als (Mit-)Unternehmer80
§ 4 Fortbildung (1) Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden,84
I. Die Bedeutung der Norm85
II. Die berufsrechtliche Fortbildungsverpflichtung85
III. Die Fortbildung des Vertrags-(Kassen-)arztes87
IV. Die forensische Bedeutung der Fortbildungspflicht89
§ 5 Qualitätssicherung Der Arzt ist verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten Maß-nahmen zur Sicherung der Qualität92
I. Die Bedeutung der Norm93
II. Qualitätssicherung93
III. Die berufsrechtliche Qualitätssicherung94
IV. Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Praxis und im Krankenhaus95
1. Strukturqualität95
2. Prozessqualität95
3. Ergebnisqualität96
V. Qualitätssicherung in der Fortbildung96
VI. Qualitätssicherung Bedeutung in der Rechtsprechung96
1. Leitlinien/Standard in der Arzthaftung97
2. Richtlinien dem Sozialrecht97
3. Leitlinien/Standard im Strafrecht98
§ 6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Beh99
I. Die Bedeutung der Norm99
II. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft100
III. Zusammensetzung101
IV. Exkurs: Das Sicherheitskonzept nach dem AMG101
Vorbemerkungen vor §§ 17, 18, 18 a, 23 a – 23 d270
Die Umsetzung in den einzelnen Landesärztekammern271
1. Baden-Württemberg271
2. Bayern271
3. Berlin271
4. Brandenburg272
5. Bremen272
6. Hamburg272
7. Hessen272
8. Mecklenburg-Vorpommern272
9. Niedersachsen273
10. Nordrhein273
11. Rheinland-Pfalz273
12. Saarland273
13. Sachsen274
14. Sachsen-Anhalt274
15. Schleswig-Holstein274
16. Thüringen274
17. Westfalen-Lippe274
§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (1) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Kranken-häusern einsch275
I. Die Bedeutung der Norm279
II. Praxissitz, weitere Behandlungsplätze, Residenzpflicht, Bedarfsplanung280
III. Ausübung der Heilkunde im Umherziehen284
IV. Praxisschild und Anzeigepflichten288
§ 18 Berufliche Kooperation (1) Ärztinnen und Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, K289
§ 18 a Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen (1) Bei Berufsausübungsgemeinschaften von Ärztin290
Vorbemerkung294
I. Die Bedeutung der Norm295
II. Die gemeinsame Berufsausübung296
III. Gemeinschaftspraxis als „Normalfall”297
IV. Senior-/Juniorgemeinschaftspraxen300
V. „Nullbeteiligungspartnerschaften”301
VI. Job-Sharing-Gemeinschaftspraxen302
VII. Teilgemeinschaftspraxis (TGP)303
VIII. Partnerschaftsgesellschaft304
IX. Praxisgemeinschaft305
X. Polikliniken, Ambulatorien, Fachambulanzen307
XI. „Ärztehäuser“307
XII. Berufsausübungsgemeinschaft und Organisationsgemeinschaft, Teilgemeinschaftspraxis, Abgrenzungsfragen308
XIII. Medizinische Versorgungszentren310
XIV. Gewinnverteilung im „Freiberufler“und „Misch“Versorgungszentrum (einschl. Provisionierung)314
XV. Konkurrenzschutz bei Gemeinschaftspraxis und MVZ315
§ 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte (1) Ärztinnen und Ärzte müssen die Praxis persönlich ausüben. Die Bes321
I. Die Bedeutung der Norm322
II. Assistenten als Mitarbeiter in der Praxis322
III. Die berufsrechtliche Ausgangslage323
IV. Die Rechtslage nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz und dem VÄndG.323
V. Die Rechtslage nach dem VÄndG324
VI. Haftung für Behandlungsfehler326
§ 20 Vertreter (1) Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen grundsätzlich zur gegenseiti-gen Vertretung bereit sein übernomme327
I. Die Bedeutung der Norm327
II. Berufsrechtliche Vertretung328
III. Der Praxisvertreter328
IV. Qualifikation des Vertreters329
V. Der Praxisverweser330
VI. Haftung für Behandlungsfehler330
§ 21 Haftpflichtversicherung Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen331
I. Die Bedeutung der Norm332
II. Berufsrecht332
III. Keine Ausnahmen333
IV. Das zu versichernde333
1. VVG und AHB334
2. Off-Label-Use334
a.) Grundsatz335
b.) Haftung des pharmazeutischen Unternehmens335
c.) Erstattungsfähigkeit in der GKV335
d.) Regelungsmodelle336
e.) Neues Prüfschema336
f.) Konsequenzen für die Praxis337
3. Räumlicher Schutz und sachlicher Umfang338
a) Räumlicher Umfang338
b) Sachlicher Umfang340
4. Persönlicher Umfang341
V. Die Haftpflicht des angestellten und/oder beamteten Krankenhausarztes341
VI. Der geschützte Versicherungszeitraum342
VII. Anzeigeund Mitwirkungspflichten des Arztes344
VIII. Regulierungshoheit des Versicherers345
IX. Keine „geborene“ Passivlegitimation des Haftpflichtversicherers346
§ 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis348
I. Die Bedeutung der Norm348
II. Geltung der Berufsordnung auch für angestellte und beamtete Ärzte348
III. Die Vergütung im Angestelltenund Dienstverhältnis349
§ 23 a Ärztegesellschaften (1) Ärztinnen und Ärzte können auch in der Form der juristischen Person des Privatrechts ärztlich tät350
§ 23 d Praxisverbund (1) Ärztinnen und Ärzte dürfen, auch ohne sich zu einer Berufsausübungs-gemeinschaft zusammenzuschließen, e352
I. Die Bedeutung der Norm354
II. Die Ärztegesellschaft9356
III. Die Scheingesellschaft357
IV. Medizinische Kooperationsgemeinschaften360
V. Der Praxisverbund und sonstige Beteiligungen360
§ 24 Verträge über ärztliche Tätigkeit Ärztinnen und Ärzte sollen alle Verträge über ihre ärztliche Tätigkeit vor ih-rem Abschlu362
I. Die Bedeutung der Norm362
§ 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der364
I. Die Bedeutung der Norm364
II. Ärztliche Zeugnisse365
III. Gutachten365
IV. Gutachtenerstattung366
V. Sachverständigenentschädigung368
VI. Ergebnisse des Gutachtens371
VII. Gutachten und Urheberrecht371
VIII. Haftung372
IX. Arbeitszeugnisse374
X. Weiterbildungszeugnisse375
XI. Ärztliche Bescheinigung und Strafrecht375
§ 261 Ärztlicher Notfalldienst (1) Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Auf Ant377
I. Die Bedeutung der Norm378
II. Inhalt und Umfang des ärztlichen Notfalldienstes379
III. Ausnahmen380
IV. Zuständigkeit für die Organisation381
V. Rechte und Pflichten des Notfallarztes381
VI. Fortbildungsverpflichtung382
VII. Das organisierte Rettungswesen382
Vorbemerkungen vor §§ 27 und 28386
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit (1) Ärztinnen und Ärzte haben sich untereinander kollegial zu verhalten. Die Verpflichtung der Är415
I. Die Bedeutung der Norm418
II. Kollegialität, Meinungsfreiheit und Gutachterpflichten418
III. Das Konkurrenzverbot421
IV. Die Beteiligungspflicht gegenüber anderen Ärzten424
V. Verpflichtung zur Weiterbildung425
Vorbemerkungen vor §§ 30 ff.428
§ 30 Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit Dritten (1) Die nachstehenden Vorschriften dienen dem Patientenschutz durch Wah431
I. Die Bedeutung der Norm431
II. Medizinische Assistenzberufe432
III. Arzt und Heilpraktiker432
IV. Geburtsvorbereiterinnen435
V. Wellnessund Beauty Bereich436
VI. Angehörige und sonstige Personen436
§ 31 Unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patient438
I. Die Bedeutung der Norm439
II. Koppelgeschäfte440
1. Handgeld-Modell441
2. „Vertreter“-Modell441
3. „Konsiliar“-Arztmodell441
4. „Apparategemeinschaft“441
5. Strohmann-Modell441
III. Laborabrechnung442
IV. Umsatzund Gewinnbeteiligungen444
V. Gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmissbrauch zur Vorteilskaschierung446
VI. Vorteilsgewährung durch Gewinnbeteiligung an arztnahen Dienstleistungsgesellschaften449
VII. Neue Versorgungsformen und Vorteilsgewährung451
VIII. Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten – Schnittstellenoptimierung oder Zuweisungsprovision?452
a) Fallvarianten453
b) Zulässige und unzulässige Finanzierungssysteme im Rahmen der postoperativen Behandlung/Betreuung455
c) ambulante und stationäre Operationen durch „externe“ Vertragsärzte69456
IX. Weitere Einzelfälle460
§ 32 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten od462
I. Die Bedeutung der Norm462
II. Der betroffene Personenkreis462
III. Geschenke und andere Vorteile von Patienten und Dritten463
IV. Fordern, Sich-Versprechen-Lassen, Annehmen464
V. Einfluss auf die ärztliche Entscheidung464
VI. Geringfügigkeitsgrenze464
VII. Andere arbeitsund dienstrechtliche Vorschriften465
VIII. Rechtsfolgen Berufsrechtlich.465
Strafrechtlich465
§ 331 Ärzteschaft und Industrie (1) Soweit Ärztinnen und Ärzte Leistungen für die Hersteller von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln o466
I. Die Bedeutung der Norm467
II. Der betroffene Personenkreis468
III. Arznei-, Heilund Hilfsmittel468
Arzneimittel468
Heilmittel468
Hilfsmittel469
Medizinprodukte469
IV. Die Kooperation Arzt – Industrie Klinische Prüfung469
Klinische Prüfung469
Die Gegenleistung470
Geräte und Einrichtungsgegenstände470
Drittmittel470
V. Vorlagepflichtige Verträge471
VI. Werbegaben471
VII. Die Beschaffung471
VIII. Die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen472
IX. Der arbeitsund dienstrechtliche Aspekt der Industriekontakte473
X. Der strafrechtliche Aspekt473
XI. Der steuerrechtliche Aspekt478
XII. Rechtsfolgen478
§ 34 Verordnungen, Empfehlungen und Begutachtung von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln (1) Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestatt480
I. Die Bedeutung der Norm481
II. Der betroffene Personenkreis481
III. Arznei-, Heilund Hilfsmittel481
Arzneimittel482
Heilmittel482
Hilfsmittel482
Medizinprodukte482
IV. Verordnung gegen Vergütung oder Vergünstigung482
V. Weitergabe von Ärztemustern gegen Entgelt483
VI. Verbot der Fremdwerbung483
VII. Missbräuchliche Anwendung der Verschreibung484
VIII. Zuweisung an Apotheken, Geschäfte und Dienstleister484
IX. Rechtsfolgen484
§ 35 Fortbildungsveranstaltungen und Sponsoring Werden Art, Inhalt und Präsentation von Fortbildungsveranstaltungen allein von e486
I. Die Bedeutung der Norm486
II. Das System ärztlicher Fortbildung486
III. Festlegung von Art, Inhalt und Präsentation der Veranstaltung487
IV. Sponsoring487
V. Die Annahme von Beiträgen Dritter488
VI. Steuerliche Aspekte488
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicherBerufsausübung)489
Nr. 1 Umgang mit Patientinnen und Patienten Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt, dass Ärztinnen und Ärzte beim Umgan489
I. Die Bedeutung der Norm490
II. Würde und Selbstbestimmungsrecht des Patienten achten490
III. Achtung der Privatsphäre490
IV. Patienteninformation490
V. Situation des Patienten berücksichtigen491
VI. Verhalten gegenüber Kritik491
Nr. 2 Behandlungsgrundsätze Übernahme und Durchführung der Behandlung erfordern die gewissenhafte Ausführung der gebotenen mediz492
I. Die Bedeutung der Norm493
II. Regeln der ärztlichen Kunst493
III. Konsil, Mitbehandlung494
IV. Die Überweisung494
V. Einholung einer Zweitmeinung495
VI. Die Information mitund nachbehandelnder Ärzte495
Nr. 3 Umgang mit nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt auch, dass Är497
I. Die Bedeutung der Norm497
II. Diskriminierung498
III. Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen498
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten499
I. REGELN DER BERUFLICHEN KOMMUNIKATION, INSBESONDERE ZULÄSSIGERINHALT UND UMFANG SACHLICHER INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFLICHETÄTIGKEIT499
Nr. 1 6 – aufgehoben –499
II. FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT (GEMEINSCHAFTSPRAXIS,PARTNERSCHAFT, MEDIZINISCHE KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT,PRAXISVERBUND)499
Nr. 7 - 11– aufgehoben –499
III. PFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDER ÄRZTLICHER TÄTIGKEIT500
Nr. 12 Praxen deutscher Ärzte in anderen EU-Mitgliedstaaten Führt ein Arzt neben seiner Niederlassung oder neben seiner ärztlich500
Nr. 13Grenzüberschreitende ärztliche Tätigkeit von Ärztenaus anderen EU-Mitgliedstaaten502
I. Einleitung und Problemaufriss501
II. Freier Dienstleistungsverkehr auf der Nachfragerseite503
III. Selbstverwaltung und Kartellrecht504
IV. Migrationsfähigkeit, Anerkennung von Diplomen505
V. Vereinheitlichung der bioethischen Rahmenbedingungen in Europa506
VI. Gewebebanken506
VII. Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen und Verfahren507
IV. PFLICHTEN IN BESONDEREN MEDIZINISCHEN SITUATIONEN509
Nr. 14 Schutz des menschlichen Embryos Die Erzeugung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken sowie der Gentransfer in Em509
I. Die Bedeutung der Norm510
II. Die rechtspolitische Entwicklung512
III. Verfassungsrechtliche Ebene514
IV. Embryonenschutzgesetz516
V. Berufsrecht519
VI. Embryonenforschung und Bioethik-Konvention520
VII. Beteiligung deutscher Ärzte an ausländischen Forschungsvorhaben Taupitz521
VIII. Ausblick522
Nr. 15 In-vitro-Fertilisation1, Embryotransfer (1) Die künstliche Befruchtung einer Eizelle außerhalb des Mutterleibes und die a523
I. Die Bedeutung der Norm524
II. Die Richtlinien526
III. Einschränkende Regelungen in den Richtlinien527
1. Medizinische Einschränkungen, Qualitätsaspekte527
2. Indikationen und Kontraindikationen527
3. Status-rechtliche Begrenzungen528
IV. Heterologe Verfahren528
1. Zulässigkeit529
2. Sicherheitsaspekte heterologer Verfahren529
3. Anonymitätszusage530
4. Dokumentation533
V. Reproduktionsmedizinische Maßnahmen bei lesbischen Paaren oder alleinstehenden Frauen 1. Behandlung lesbischer Paare534
1. Behandlung lesbischer Paare534
2. Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau535
VI. Kryokonservierung51536
VII. Insemination537
VIII. Familienund unterhaltsrechtliche Konsequenzen537
IX. Rechtliche Regelungsebenen im Bereich der assistierten Reproduktion Kompetenz Norm/Qualität Regelungsziel Berufsrecht539
Sachregister596

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