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E-Book

Kostenrechnung in der Bauwirtschaft

Praxisleitfaden unter Einbeziehung der KLR-Bau 2016

AutorUlfert Martinsen
VerlagErnst & Sohn
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl180 Seiten
ISBN9783433608272
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,99 EUR
Der Bereich Kostenrechnung ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Bauunternehmens, Dementsprechend wichtig ist die genaue und umfassende Kenntnis ihrer Prinzipien und Grundsätze sowie deren Anwendung in allen Projektphasen, Dieses Buch behandelt sowohl die Bauauftragsrechnung, die Betriebsabrechnung als auch das Controlling auf der Ebene des Einzelprojekts wie auch für das Gesamtunternehmen, Damit ist es das ideale Nachschlagewerk für die Praxis, insbesondere für kleine und mittlere Bauunternehmen sowie das Baugewerbe,

Wie stelle ich einen Nachtrag auf? Wie mache ich eine korrekte Leistungsmeldung? Wie kontrolliere ich den Stundenverbrauch? Wie ermittele ich das momentane Ergebnis und rechne dieses auf den Abschluss der Baumaßnahme hoch? - Auf diese und viele weitere im Tagesgeschäft auftretende Fragen gibt das Buch praxisnahe Antworten,

Dabei wird detailliert auf die kürzlich erschienene KLR-Bau 2016 eingegangen, In dieser wird neben der Kostenstellenrechnung auch die in der stationären Industrie gebräuchliche Kostenträgerrechnung behandelt, Das vorliegenden Buch zeigt anhand von Vergleichsrechnungen die Unterschiede beider Verfahren auf und hinterfragt die Eignung der Kostenträgerrechnung für die Bauwirtschaft,

Das Buch ist ebenfalls hervorragend als Lehrbuch im Fach 'Baubetrieb' geeignet und stellt somit die Verbindung zwischen Lehre und Praxis her

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Leseprobe

1
Die Buchhaltung


Die Basis für das System der Kostenrechnung ist in jedem Betrieb die Buchhaltung, in der alle anfallenden Kosten und Erlöse, Aufwendungen und Erträge, Einnahmen und Ausgaben dokumentiert werden. Hier fließen alle Informationen zusammen, die etwas mit Geld und anderen Werten zu tun haben. Die Buchhaltung wird im Weiteren aber nur soweit erläutert und in die Betrachtungen einbezogen, wie sie als Instrument für die Schaffung von Basisdaten notwendig ist. Bilanzielle Probleme, Steuerprobleme usw. bleiben unbehandelt.

1.1 Begriffsbestimmung


Im Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen in einem Unternehmen fallen Kosten an, werden Ausgaben getätigt, Ergebnisse erwirtschaftet, soll ein Gewinn erzielt werden – und trotzdem entstehen manchmal Verluste, der Ertrag ist ausreichend oder auch nicht, und es wird mit vielen Begriffen gearbeitet, die zunächst einmal sortiert und definiert werden müssen. Eine klare Terminologie ist notwendig, um die zum Teil komplizierten Verhältnisse in der Kostenrechnung eindeutig beschreiben zu können.

Und es fängt mit der Frage an: Was ist überhaupt die Kostenrechnung?

Die Kostenrechnung ist ein Teilgebiet des gesamten betrieblichen Rechnungswesens, das alle Vorgänge in einem Betrieb umfasst, die für die wirtschaftliche Führung des Unternehmens erforderlich sind. Mit dem Rechnungswesen werden die Wertströme in einem Unternehmen, nämlich Güter, Geld und Vermögen, dokumentiert und transparent gemacht, mit zwei Zielrichtungen:

  • – nach außen als externes Rechnungswesen,
  • – nach innen als internes Rechnungswesen.

Mit dem externen Rechnungswesen wird die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens dargestellt als Information für Kapitalgeber, das Finanzamt, kreditgebende Banken usw.; das interne Rechnungswesen dient der Optimierung des Unternehmenserfolgs. Das interne Rechnungswesen ist die Kosten- und Leistungsrechnung oder kurz: die Kostenrechnung.

Mit der Kostenrechnung werden die internen Kosten erfasst, Bezugsgrößen zugeordnet und ausgewertet zur Gewinnung von Steuerungsgrößen für die Betriebsführung. Zur Kostenrechnung gehören die Teilgebiete:

  • – Auftragsrechnung (Kalkulation)
  • – Betriebsabrechnung
  • – Controlling

Und als Grundlage für alle Teilgebiete die

  • – Betriebsbuchhaltung (größere Betriebe) auf Basis der
  • – Finanzbuchhaltung

Kleinere Betriebe führen nur die Finanzbuchhaltung.

Das externe Rechnungswesen ist durch das Handelsgesetz mit vielen Vorschriften zur Finanzbuchhaltung, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung geregelt, weil es zugleich die Basis für die Besteuerung der Unternehmen ist. Für das interne Rechnungswesen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Es kann individuell nach den Bedürfnissen des Betriebs und nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen organisiert werden.

Allerdings gibt es eine Reihe von Vorschlägen zur Vereinheitlichung der Kostenrechnung in der Bauwirtschaft, die in verschiedenen Arbeitskreisen entwickelt worden sind. So wird von den beiden großen Bauverbänden, dem Hauptverband der Bauindustrie und dem Zentralverband des deutschen Baugewerbes, z. B. eine sogenannte KLR-Bau (Kosten- und Leistungsrechnung Bau) herausgegeben, auf deren neueste Fassung von 2016 in diesem Buch eingegangen wird. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie mit Empfehlungscharakter, die nicht bindend ist, aber eine Reihe von Vorschlägen zur Vereinheitlichung des betrieblichen Rechnungswesens, auch in Hinblick auf die stationäre Industrie, enthält. Die KLR-Bau – und natürlich auch diese Abhandlung – hält sich strikt an die Begriffe, wie sie allgemein in der Betriebswirtschaftslehre verwendet werden und wie sie zur Übersicht im Zusammenhang in Bild 1.1 dargestellt sind.

Bild 1.1 Begriffe der Kostenrechnung

Im Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise steht das Gesamtvermögen eines Betriebs. Es ist das Allumfassende, enthält alle Vermögensanteile, materielle und immaterielle, und ist ständigen Veränderungen unterworfen.

Betriebsvermögen

ist die Summe aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens.

Das Betriebsvermögen wird vermindert durch den Aufwand:

Aufwand

umfasst den Güterverbrauch im Unternehmen, wie Löhne, Materialien usw., aber auch Aufwendungen für Reparaturen an Gebäuden, die zum Betriebsvermögen gehören. Steuern gehören ebenfalls zu den Aufwendungen.

Den Aufwendungen steht der Ertrag gegenüber, der das Betriebsvermögen erhöht:

Ertrag

ist der Wertzuwachs des Vermögens in jedweder Form. Dazu gehören die Einnahmen aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit genauso wie Dividenden auf Aktien, die zum Betriebsvermögen gehören.

Aufwand und Ertrag umfassen also auch Wertveränderungen, die mit dem eigentlichen Kerngeschäft, dem Bauen selber, nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Betrachtet man nun das eigentliche Kerngeschäft in einer Bauunternehmung, so ist hierfür ein „notwendiges Betriebsvermögen“ erforderlich, nämlich Gebäude für die Verwaltung, Geräte und Sachanlagen, Baustoffe, Kassenbestände oder Kredite usw., also alles, was für die Ausübung der Tätigkeit „Bauen“ erforderlich ist. Dieses notwendige Betriebsvermögen unterliegt ebenfalls ständigen Veränderungen. Auf der einen Seite fallen Kosten an:

Kostensind der bewertete, betriebsnotwendige Gutsverbrauch zur Erstellung einer Bauleistung.
Die Kosten, die unmittelbar mit der Bautätigkeit entstehen, werden umgesetzt in:
Erlöseoder Leistungen, bewertet mit Geld als Vergütung der erbrachten Bauleistung.
Es gibt Kosten, die gleichzeitig Ausgaben sind:
AusgabenLöhne sind unmittelbar durch Ausgaben zu bezahlen oder auch Materiallieferungen, extern eingekaufte Leistung usw. Bei solchen Positionen handelt es sich um ausgabenwirksame Kosten. Nicht ausgabenwirksame Kosten wären z. B. Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen etc.
Den Kosten stehen, wie dem Aufwand der Ertrag, Einnahmen gegenüber:
Einnahmensind die Vergütungen für Bauleistungen und müssen nicht zwangsläufig in Geld erfolgen. Die Überschreibung eines Grundstücks als Gegenleistung für eine Baumaßnahme ist auch eine Einnahme.

Der Geldverkehr wird durch Einzahlungen und Auszahlungen geregelt, deren Bedeutung keiner besonderen Erläuterung bedarf.

Alle anderen Begriffe werden an den entsprechenden Textstellen erläutert.

1.2 Die Finanzbuchhaltung


Obwohl die Finanzbuchhaltung streng genommen zum externen Rechnungswesen gehört, muss sie als Ausgangspunkt für die Kostenrechnung und speziell für die Betriebsbuchhaltung in den Grundzügen erläutert werden.

Die täglich in einem Betrieb anfallenden Wertveränderungen müssen laufend systematisch und vollständig erfasst werden. Das ist eine gesetzliche Vorschrift, da mit der Dokumentation die Grundlagen für die Besteuerung geschaffen werden. Aber auch aus rein betrieblicher Sicht ist die Aufzeichnung der Kosten und Erlösbewegungen unbedingt erforderlich. So liefert z. B. die periodische Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen das Betriebsergebnis zum betrachteten Zeitpunkt als eine zentrale Steuerungsgröße. Eine kostendeckende Preisgestaltung ist ohne Kenntnis der Kostenstruktur überhaupt nicht möglich. Nur bei permanenter Verfolgung der Kosten-/Erlössituation ist ein steuerndes Eingreifen in die Prozessabläufe möglich.

Es werden also regelmäßig alle Kostenbewegungen, Rechnungseingänge, der gesamte Zahlungsverkehr aufgeschrieben und dokumentiert. Dabei würde allerdings ein großer „Topf“ nicht ausreichen für die Kosten und ein zweiter für die Einnahmen oder Erlöse. Sowohl die Kosten als auch die Erlöse müssen nach ihrer Art sortiert und auf viele kleine „Töpfe“ verteilt werden.

Das ist aus zwei Gründen notwendig:

  1. Es werden für die Steuerung des Betriebs bestimmte Basiszahlen benötigt, die nur aus einer differenzierten Betrachtung von Kosten und Erlösen gewonnen werden können.
  2. Zweitens sind für den Jahresabschluss als Grundlage für die Besteuerung die Kosten und Erlöse in einer bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Aufteilung zu dokumentieren.

Diese kleinen „Töpfe“ sind die verschiedenen Konten der Buchhaltung, die ausgehend von einer übergeordneten Gliederung immer weiter unterteilt und verfeinert werden können. Die Bildung von Konten in der Buchhaltung ist im Prinzip frei wählbar...

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