2.1 Grundstruktur des Gesundheitswesens in der Russischen Föderation
Da das System der medizinischen Versicherung ein Teil des Gesund-heitssystems ist, sollen in diesem kurzen Abschnitt noch einige allgemeine Tatsachen und Besonderheiten des modernen russischen Gesundheits-wesens dargestellt werden.
Die Russische Föderation ist ein Zusammenschluss von 89 Subjekten. Die Staatsgewalt geht vom Präsidenten, der Regierung und dem Parlament aus. Das russische Parlament besteht aus zwei Kammern, der Staatsduma (Volksvertretung) und dem Föderationsrat (Vertretung der Subjekte). Laut Verfassung vom 12. Dezember 1993 gehören der Russischen Föderation 49 Verwaltungsgebiete, 6 Verwaltungsregionen, 21 Republiken, 10 autonome Bezirke, 2 Städte föderalen Ranges (Moskau, St. Petersburg) und das Jüdische Autonome Gebiet an. Sie bilden die Subjekte der Russischen Föderation, die in der Arbeit weiter als Regionen bezeichnet werden. Die Regionen unterscheiden sich stark hinsichtlich territorialer Größe, Bevölkerungsanzahl und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und werden von der Verfassung aber gleich behandelt.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurde neben der Dezentralisierung der Macht auch das Gesundheitswesen dezentralisiert. Dadurch wurde das Gesundheitssystem, als Folge der Dezentralisation, zunehmend abhängig von der wirtschaftlichen Situation in der Region. Die regionalen Regierungen waren am Anfang unerfahren und handelten nach dem alten Muster, d. h. warteten wie gewohnt auf die Anweisungen und Richtlinien aus Moskau. Diese Denkweise hat bis jetzt Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. (Chernichovsky/Potapchik 1999, S. 132) Das föderale Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung kann nur Richtlinien an regionale Gesundheitsbehörden abgeben, die dann weiter ent-scheiden, ob sie diese Empfehlungen befolgen oder nicht. Es gibt kein föderales System, das die Einhaltung der Richtlinien überwacht. (Danishevski u. a. 2006, S. 188)
Das moderne Gesundheitssystem hat dieselbe Struktur wie die Staatsgewalt: es gibt ein föderales, regionales und kommunales (örtliches) Gesundheitssystem. (Tragakes/Lessof, S. 28) Gesetzlich sind die Auf-gaben der föderalen und regionalen, der regionalen und kommunalen Ebenen bezüglich des Gesundheitswesens ziemlich ungenau bestimmt. Die Teilung der Kompetenzen zwischen der Föderation, ihren Regionen und kommunalen Verwaltungsorganen sind also nicht ausreichend klar getrennt. (Tragakes/Lessof 2003, S. 30)
Weiter muss das sogenannte „parallele System“ (auch "the parallel system" or “departmental” or “ministerial” genannt) erwähnt werden, das aus sowjetischen Zeiten erhalten blieb. Mit der medizinischen Versorgung befassen sich auch andere Ministerien (mehr als 20 Ministerien) und einige staatliche Betriebe. Das parallele System der Gesundheitsfürsorge betreut ausschließlich die Mitarbeiter der entsprechenden Betriebe und ihre Familienangehörigen. Die medizinische Hilfe ist dort in der Regel von sehr hoher Qualität. Zu diesem System gehören ca. 15 % der ambulanten medizinischen Einrichtungen und ca. 6 % der Krankenhäuser.
Die regionalen Fonds der medizinischen Pflichtversicherung schließen zwar Verträge mit den Kliniken des parallelen Systems ab, der Bevölkerung steht aber nur ein geringer Teil der hoch qualifizierten medizinischen Hilfe dieser medizinischen Einrichtungen zur Verfügung. Die Einrichtungen versorgen auch Kunden der freiwilligen medizinischen Versicherung. (Tragakes/Lessof 2003, S. 36-38)
Die meisten medizinischen Einrichtungen sind staatliches Eigentum. Im Gesundheitswesen wurde eine rasche Privatisierung bewusst nicht durchgeführt: die Reformer waren der Meinung, dass unternehmerische Tätigkeit im Gesundheitswesen die Zugänglichkeit zu medizinischer Versorgung beeinträchtigen würde. (Tragakes/Lessof 2003, S. 41 f.)
Die föderalen, regionalen und kommunalen Ebenen besitzen eigene medizinische Einrichtungen. Eine geringe Anzahl der hoch spezialisierten Krankenhäusern gehört dem föderalen Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung (hauptsächlich in den Großstädten). Die meisten Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen gehören jedoch den Kommunen. (Danishevski u. a. 2006, S. 187)
Es existieren auch private Kliniken und Praxen, insbesondere Zahnarzt- und Augenarztkliniken oder Praxen. (Tragakes/Lessof 2003, S. 41 f.)
Das russische Gesundheitswesen wird hauptsächlich aus zwei Quellen finanziert, die kaum miteinander verbunden sind. Eine Finanzierungs-quelle ist der föderale Staat und die regionale Regierungen. Die andere Quelle ist die medizinische Pflichtversicherung. Beide Quellen sind an der Finanzierung des Gesundheitswesens in den Regionen unterschiedlich in Abhängigkeit von der regionalen politischen und ökonomischen Situation beteiligt. (Tragakes/Lessof 2003, S. 159) Im Jahre 2004 betrug der Anteil der medizinischen Pflichtversicherung 30,5 % der gesamten Gesund-heitsausgaben. (Pavlutschenko 2007, S. 194) Informelle Zahlungen sind nach wie vor weit verbreitet, sowie offizielle Zahlungen für einen extra Service in öffentlichen Einrichtungen (offizieller Name "kostenpflichtige medizinische Dienste"). (Danishevski u. a. 2006, S. 186) Kostenpflichtige medizinische Dienste werden staatlich reguliert. Regionale und kommunale Behörden bestimmen die Listen dieser Leistungen. Die Honorare werden in der Regel von den medizinischen Einrichtungen selbst bestimmt. (Shishkin u. a. 2003, S. 9 f.) Daneben gibt es auch noch eine freiwillige medizinische Versicherung (wird ausführlicher im Abschnitt 2.6 behandelt).
Man sollte die politische und wirtschaftliche Situation berücksichtigen, in der das System der medizinischen Versicherung gebildet wurde.
Die 1990er waren Jahre der radikalen Veränderungen im Wirt-schaftssystem. Wichtige Grundlagen zur Schaffung eines markt-wirtschaftlichen Wirtschaftsystems wurden eingeleitet. Dieser Reform-prozess lief während einer Wirtschaftsflaute und nach dem Zerfall der früheren Wirtschaftsstrukturen ab.
Während sich das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland seit 1883 entwickelt, wurde das jetzige System der medizinischen Versicherung in Russland dagegen erst Anfang der 1990er Jahre, nach dem Zerfall der Sowjetunion, sehr schnell eingeführt.
Angesichts der katastrophalen Finanzierung und der bestehenden strukturellen Defizite im russischen Gesundheitssystem, beschlossen Gesetzgeber, angeführt von einer kleinen Gruppe von Wissenschaftlern, eine schnelle Umsetzung auf ein marktbasierendes System der obligatorischen medizinischen Versicherung. Die russischen Gesund-heitsreformer waren fest entschlossen, praktisch alle Elemente des sowjetischen Systems fallen zu lassen und lehnten ein System der staatlichen Gesundheitsvorsorge wie z. B. in England strikt ab.
Die “Schocktherapie” der Marktwirtschaft sollte sich auch auf das Gesundheitswesen ausweiten, da die Rolle des Marktes damals von den Reformern verabsolutiert wurde. (Twigg 1998, S. 586 f.)
Dies führte dazu, dass das Gesetz “Über die medizinische Versicherung der Bürger in der Russischen Föderation” am 28.6.1991 verabschiedet wurde und am 01.01.1993 in Kraft trat. (Andreeva u. a. 2001, S. 24)
In Russland gibt es zwei Formen der Krankenversicherung: die medizinische Pflichtversicherung und die freiwillige medizinische Versicherung. (Art.1 MedVersGes)
Alle Bürger der Russischen Föderation unterliegen der medizinischen Pflichtversicherung. Dies bedeutet, dass die Versicherungspflicht, im Unterschied zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, für alle Bürger ohne Rücksicht auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit besteht. (Andreeva u. a. 2001, S. 25)
Die medizinische Pflichtversicherung ist ein Bestandteil der staatlichen Sozialversicherung und soll allen Bürgern der Russischen Föderation gleiche Chancen auf medizinische Hilfe und Arzneimittel gewährleisten, welche aus den Mitteln der medizinischen Pflichtversicherung finanziert werden. (Art.1 MedVersGes)
Das tragende Prinzip der Versicherungssysteme in Russland und Deutschland ist das Solidarprinzip. (Andreeva u. a. 2001, S. 20, 25)
Das Solidarprinzip bedeutet:
1. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Arbeitseinkommen der Versicherten. (Leistungsfähigkeitsprinzip)
2. Die medizinisch notwendigen Versorgungsleistungen sind für alle...