A. im Bereich der staatlichen allgemeinen und besonderen Verwaltungsbehörden für Landesbeamtinnen und Landesbeamte
B. im Innenministerium zusätzlich der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Polizei;
C. im Bereich der den Ministerien sonstigen nachgeordneten Behörden und Stellen sowie der der Aufsicht der Ministerien unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ausgenommen der Kommunalbereich nach Buchstabe D
1. der Leiterinnen und der Leiter der Abteilungen und Referate der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund,
2. der Direktorin oder des Direktors als Leiterin oder Leiter und der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Landeszentrale für politische Bildung,
3. der Präsidentin oder des Präsidenten des Landeskriminalamtes,
4. der Polizeipräsidentin oder des Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Einsatz,
5. der Präsidentin oder des Präsidenten des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei,
6. der Polizeipräsidentin oder des Polizeipräsidenten eines regionalen Polizeipräsidiums,
7. der Leiterin oder des Leiters des Hauses der Heimat,
8. der Präsidentin oder des Präsidenten der IT Baden-Württemberg sowie deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter,
9. der Leiterinnen und Leiter sowie der Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter des Landesinstituts für Schulentwicklung,
10. der Leiterinnen und der Leiter der Staatlichen Seminare für Schulpädagogik,
11. der Leiterinnen und der Leiter der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung,
12. der Leiterinnen und der Leiter der Pädagogischen Fachseminare,
13. der Leiterin oder des Leiters des Fachseminars für Sonderpädagogik,
14. der Direktorin oder des Direktors des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg,
15. der Leiterin oder des Leiters der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater,
16. der Leiterin oder des Leiters des Internationalen Instituts für Berufsbildung Mannheim,
17. der Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen,
18. der Leiterinnen und der Leiter der Dezernate der Universitäten und Universitätsklinika, wenn diese innerhalb der Landesbesoldungsordnung A mindestens in die Besoldungsstufe A 15 eingestuft sind,
19. der Leiterinnen und der Leiter der Universitätsrechenzentren, wenn sie nicht Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind,
20. der Leiterinnen und der Leiter der Universitäts- und Landesbibliotheken,
21. der Leiterin oder des Leiters des Landesarchivs,
22. der Verwaltungsdirektorinnen und der Verwaltungsdirektoren an Staatstheatern,
23. der Leiterinnen und der Leiter sowie der stellvertretenden Leiterinnen und stellvertretenden Leiter der Generalstaatsanwaltschaften,
24. der Leiterinnen und der Leiter der Staatsanwaltschaften,
25. der Leiterinnen und der Leiter der Justizvollzugseinrichtungen,
26. der Vollzugsleiterin oder des Vollzugsleiters und der ärztlichen Direktorin oder des ärztlichen Direktors des Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg,
27. der Leiterin oder des Leiters der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg,
28. der Leiterin oder des Leiters der Justizvollzugsschule Baden-Württemberg,
29. der Leiterin oder des Leiters der Staatlichen Münzen,
30. der Hauptgeschäftsführerinnen oder der Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Handwerkskammern,
31. der stellvertretenden Verbandsdirektorinnen und der stellvertretenden Verbandsdirektoren der Regionalverbände und des Verbandes der Region Rhein-Neckar,
32. der Leiterinnen und der Leiter der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter,
33. der Leiterin oder des Leiters des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf – Diagnostikzentrum,
34. der Leiterin oder des Leiters und der Leiterinnen und der Leiter der Abteilungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg,
35. der Leiterin oder des Leiters des Haupt- und Landgestüts Marbach,
36. der Leiterin oder des Leiters der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume mit Landesstelle für landwirtschaftliche Marktkunde Schwäbisch Gmünd,
37. der Leiterin oder des Leiters der Landesanstalt für Schweinezucht mit Sitz in Boxberg,
38. der Leiterin oder des Leiters des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ Augustenberg),
39. der Leiterin oder des Leiters der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg,
40. der Leiterin oder des Leiters der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg,
41. der Leiterin oder des Leiters des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW),
42. der Leiterin oder des Leiters des Staatlichen Weinbauinstituts Versuchs- und Forschungsanstalt für Weinbau und Weinbehandlung Freiburg,
43. der Chefärztinnen und Chefärzte der Versorgungskuranstalt Bad Mergentheim und der Versorgungskuranstalt Bad Wildbad,
44. der Leiterinnen und der Leiter der Abteilungen, Sonderreferate und vergleichbarer Organisationseinheiten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, wenn diese der Landesbesoldungsordnung B angehören oder innerhalb der Landesbesoldungsordnung A mindestens in der Besoldungsgruppe A 15 eingestuft sind,
45. der Leiterinnen und der Leiter der Abteilungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Baden-Württemberg, wenn diese der Landesbesoldungsordnung B angehören oder innerhalb der Landesbesoldungsordnung A mindestens in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft sind,
46. der Leiterinnen und der Leiter der Abteilungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg,
47. der Direktorin oder des Direktors, der stellvertretenden Leiterin oder des stellvertretenden Leiters, der Leiterinnen oder Leiter der Abteilungen der Betriebsleitung und der Leiterinnen oder der Leiter der Ämter des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg sowie der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Staatlichen Schlösser und Gärten,
48. der Ersten Direktorin oder des Ersten Direktors der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender,
49. der Direktorin oder des Direktors bei der...