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»Legale Revolution«?

Zu den Grenzen verfassungsändernder Rechtssetzung und der Haltbarkeit eines umstrittenen Begriffs.

AutorFlorian Scriba
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zur Verfassungsgeschichte 80
Seitenanzahl380 Seiten
ISBN9783428530649
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Die verfassungsdogmatische und historische Haltbarkeit des umstrittenen Begriffs der »legalen Revolution« steht im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Florian Scriba nimmt dabei die Errichtung der NS-Herrschaftsordnung sowie die »friedliche Revolution« in der DDR in den Blick. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Autor mit der Frage politischer Grenzen verfassungsändernder Rechtsetzung zuvorderst für den Fall auseinander, daß es an einer expliziten Beschränkung der Verfassungsänderungskompetenz fehlt. Mit seiner verfassungsrechtswissenschaftlich umfassendenen Untersuchung gelangt Scriba zu dem Resultat, daß die inhaltliche Unbeschränktheit einer Verfassungsänderungskompetenz per se nicht auszuschließen ist. Dennoch hätten der »Legalität« jener »revolutionären« politischen Umbrüche Schranken der Verfassungsänderung entgegengestanden, die sich trotz des Schweigens der jeweiligen Normtexte durch die Auslegung ergeben.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 2. Auflage6
Vorwort zur 1. Auflage6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis26
Einleitung28
Für die Thematik wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen zum rechtswissenschaftlichen Begriff der Revolution34
Wesentliche verfassungstheoretische Begriffsbestimmungen, insbesondere der „ verfassunggebenden Gewalt“34
A. Die Begriffe der „Legalität“, „Legitimität“ und „ Verfassungsänderung“ – und ihre Beziehungen zueinander34
B. Die „ verfassunggebende Gewalt“39
Zum Begriff der Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft56
A. Einführung in den Revolutionsbegriff – die Unterscheidung zwischen normativem und empirischem Revolutionsbegriff56
B. Zur Genese des modernen Revolutionsbegriffs in der Französischen Revolution von 178958
C. Die Definition der politischen Revolution aus Sicht der Verfassungsrechtswissenschaft62
Die Bewertung der Errichtung der Herrschaftsordnung des „ Dritten Reichs“ als „ legale Revolution“ durch die zeitgenössische Staatsrechtslehre und ihr dogmengeschichtlicher Hintergrund87
Die Weimarer Staatsrechtslehre zur Frage der materiellen Grenzen von Verfassungsänderungen auf Basis der Regelung des Art. 76 WRV87
A. Einführung87
B. Die zunächst ganz herrschende Meinung der rechtspositivistischen Verfassungsrechtslehre von der unbeschränkten Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers88
C. Die ab Mitte der 20er Jahre aufkommende Gegenposition105
Das Absegnen der Errichtung der nationalsozialistischen Herrschaftsordnung als „ legale Revolution“ durch die zeitgenössische Staatsrechtslehre und die Frage der Schranken der Verfassungsänderung nach Art. 76 WRV131
A. Einführung131
B. „Legale Revolution“ und „Nationale Revolution“ als Schlüsselbegriffe der nationalsozialistischen Machtergreifung132
C. Folgen der nationalsozialistischen Machtergreifung für die Staatsrechtslehre139
D. Der Revolutionsbegriff der nationalsozialistischen Staatsrechtslehre im Lichte der allgemeinen rechts- und staatstheoretischen Entwicklung144
E. Der „Ernstfall“ – das ErmG als „Grundgesetz“ des „ Dritten Reichs“ und die Frage der materiellen Reichweite des Art. 76 WRV im Spiegel der zeitgenössischen staatsrechtlichen Literatur154
F. Die Problematik teilweisen Geltungsverfalls ( wie teilweiser Fortgeltung) von Vorschriften der WRV und die weitere Entwicklung des Legalitätsanspruchs der „ nationalen Revolution“162
G. Fazit166
Grenzen und Möglichkeiten verfassungsändernder Rechtsetzung – zur Haltbarkeit des Begriffs der „ legalen Revolution“167
Das Meinungsspektrum in der bundesrepublikanischen Verfassungsrechtslehre zu den Schranken von Verfassungsänderungen – Art. 79 Abs. 3 GG und die Diskussion um seine Rechtsnatur167
A. Einführung167
B. Zur verfassungstheoretisch-funktionellen Einordnung von Art. 79 GG durch die bundesrepublikanische Verfassungslehre174
C. „Unmöglichkeit“ der in Art. 79 Abs. 3 GG angeordneten Unantastbarkeit oder Überschreitung der „ Gestaltungsbefugnis“ des Verfassunggebers durch Statuierung der Bestandsgarantie?180
D. Art. 79 Abs. 3 GG – konstitutive oder deklaratorische Regelung?182
E. Zusammenfassung204
Die Frage der Schranken von Verfassungsänderungen im Falle „ offener“ Regelungen der Verfassungsänderungskompetenz wie Art. 76 WRV und Art. 78 KRV – aus „ rein verfassungsdogmatischer“ Sicht205
A. Einführung205
B. Zu Fragen der Methodologie, vor allem dem Stellenwert der „ normativen Absicht“ der verfassunggebenden Gewalt208
C. Zur sachlichen Reichweite von Art. 76 WRV – zwischen verfassungspolitischer Flexibilität und demokratischer Legitimität der Verfassung223
D. Zur Frage von Schranken der Verfassungsänderungskompetenz gem. Art. 78 KRV264
E. Fazit271
Normhierarchische Beziehungen der und innerhalb der Verfassung und die Frage der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst273
A. Einführung273
B. Die Verfassungsänderungsregelung als eigenständige Rechtserzeugungsnorm und die Frage des Vorrangs der Verfassung gegenüber dem einfachen Gesetz – zur Weimarer Lehre von der einheitlichen Gesetzgebungsgewalt274
C. Zur Rangfrage innerhalb der Verfassung, insbesondere zur Stellung der Verfassungsänderungsregelung im Verfassungsgefüge278
D. Zur Problematik der Revisibilität der Verfassungsänderungsregelung selbst – vor dem Hintergrund der in der bundesrepublikanischen Verfassungsrechtslehre zur Revisibilität von Art. 79 GG vertretenen Ansichten289
Das Volk als Subjekt der verfassunggebenden Gewaltunter der Geltung der Verfassung – Art. 146 GG (a. F. und n. F.) als intrakonstitutionelle Rechtserzeugungsregelungfür den „pouvoir constituant“?320
A. Zur Fragestellung und ihrer verfassungstheoretischen Grundlegung320
B. Zum normativen Gehalt von Art. 146 GG a. F. und n. F.322
Zu verfassungsdogmatischer Haltbarkeit wie verfassungsgeschichtlicher Realität des Begriffs der „ legalen Revolution“330
A. Einführung330
B. Zur Haltbarkeit des Begriffs der „legalen Revolution“ aus verfassungstheoretischer und - dogmatischer Perspektive331
C. Die materielle Verfassungswidrigkeit des ErmG und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur als „ scheinlegale Revolution“333
D. Die „friedliche Revolution“ 1989/90 in der DDR als zwar „ legalistische“, doch auch als „ legale“ Revolution?338
Zusammenfassung und Schlußbetrachtung351
Literatur- und Quellenverzeichnis367

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