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E-Book

Mami to go - Checklisten für Schwangerschaft & Geburt

Gesundheit & Vorsorge - Leben - Organisation

AutorSilke R. Plagge
VerlagGRÄFE UND UNZER
Erscheinungsjahr2018
ReiheGU Baby 
Seitenanzahl144 Seiten
ISBN9783833867811
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis8,49 EUR
Schnelle Hilfe mit dem Buch Mami to go - Checklisten für Schwangerschaft & Geburt - Werdende Eltern haben viele Fragen - dieser Ratgeber antwortet auf die häufigsten und gibt mit Checklisten einen Überblick über alles Wichtige in dieser Zeit. - Ein unkomplizierter, liebevoll gemachter Ratgeber für alle, die gern pragmatisch sind und sich nicht mit zu viel Wissen verrückt machen (lassen) wollen. - Auch als perfekte Ergänzung zu allen dicken Schwangerschaftsbüchern - hier finden Sie das Wesentliche auf den Punkt gebracht.Jede Schwangerschaft ist aufregend und geht mit neuen Herausforderungen einher. In dem Ratgeber Mami to go - Checklisten für Schwangerschaft & Geburt können Sie als werdende Eltern nachlesen, was in dieser einzigartigen Zeit für Sie wichtig ist.  Von A wie Arztbesuch bis Z wie Zwillinge Es beginnt mit einem positiven Schwangerschaftstest und dreht sich dann um erste Arztbesuche und das Anpassen an die neue Situation. Welche Ernährung wird Schwangeren empfohlen, dürfen sie Sport machen? Diese und viele andere Fragen erklärt Mami to go. Ebenso widmet sich der Ratgeber zum Beispiel dem Einkauf von Umstandsmode, der Suche nach dem perfekten Babynamen oder der Vorbereitung des Zuhauses für das Baby. Viele interessiert auch, welche Dinge sie am Arbeitsplatz oder bei der finanziellen Planung während der Schwangerschaft beachten müssen. Darüber hinaus informiert dieser kompakte Ratgeber über den Ablauf einer Geburt und die ersten nachgeburtlichen Maßnahmen. Und weil die Veränderungen und Herausforderungen so richtig an Fahrt aufnehmen, wenn das Baby da ist, gibt es zahlreiche Checklisten und Übersichten für die erste Zeit mit dem Nachwuchs - für Ernährung, Pflege und Gesundheitsvorsorge. Auf diese Weise sind Sie bestens vorbereitet.

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Leseprobe

DER MUTTERPASS


Es ist ein aufregendes Gefühl, wenn der Arzt Ihnen das kleine blaue Buch überreicht. Jetzt ist die Schwangerschaft »amtlich«.

WAS IM MUTTERPASS STEHT

  • Festgehalten werden das gesundheitliche Befinden der Mutter, der Stand der Vorsorgeuntersuchungen, Status des Babys, Befunde der drei Ultraschall-Screenings und der voraussichtliche Geburtstermin.
  • Bei der Geburt werden zudem Gewicht, Länge und Kopfumfang des Kindes sowie andere Informationen aufgezeichnet.
  • Tragen Sie Ihren Mutterpass immer bei sich. Dann hat im Notfall jeder Arzt und jede Hebamme alle Informationen und kann sofort handeln.
  • Lassen Sie sich genau erklären, was welche Abkürzung im Mutterpass bedeutet – am besten Seite für Seite. Auch im Internet finden Sie ausführliche Erläuterungen.
  • Heben Sie den Mutterpass gut auf, er wird bei der nächsten Schwangerschaft weitergeführt. Außerdem ist er ein tolles Erinnerungsstück.

OFT GEFRAGT

WIE FUNKTIONIERT EIGENTLICH ULTRASCHALL?

Beim Ultraschall (Sonographie) sendet ein Schallkopf für uns unhörbare hochfrequente Schallwellen durch das Gewebe von Mutter und Kind. Wo sich die Struktur verändert (etwa an der Grenze von Fruchtwasser und Gewebe), wird der Schall reflektiert.

Das zurückgeworfene Echo wird dann vom Computer umgewandelt und am Bildschirm als Bild dargestellt.

WAS HEISST RISIKOSCHWANGER?


Bei etwa jeder dritten Schwangerschaft befürchten Ärzte, dass Komplikationen auftreten könnten.

WAS GILT VON ANFANG AN ALS RISKANT?

  • Die Schwangere ist jünger als 18 oder über 35 Jahre alt.
  • Die werdende Mutter hat Über- oder Untergewicht.
  • Die Frau erwartet Mehrlinge.
  • Die Eltern hatten eine Kinderwunschbehandlung.
  • Vorherige Schwangerschaften waren schwierig.
  • Die Schwangere hatte bereits eine oder mehrere Fehlgeburten.
  • Es liegen schwere psychische Belastungen vor.
  • Die werdende Mutter ist chronisch krank.

RISIKEN, DIE IN DER SCHWANGERSCHAFT AUFTRETEN KÖNNEN

  • Schwangerschaftsdiabetes und/oder -bluthochdruck.
  • Das Baby wächst nur langsam.
  • Ungewöhnliche Kindslage.
  • Die Plazenta liegt ungünstig.
  • Vorzeitige Wehen.
  • Fruchtwasserverlust.
  • Gut zu wissen: Auch wenn eine bisher normale Schwangerschaft zu einer Risikoschwangerschaft erklärt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Baby gesund zur Welt kommt.

ZUM ARZT? WARNSIGNALE


Nicht immer verläuft eine Schwangerschaft sorglos. Bei Unsicherheit, Ängsten oder Beschwerden sollten Sie daher immer einen Arzt aufsuchen.

DIESE ALARMZEICHEN MÜSSEN UNTERSUCHT WERDEN

  • In der Frühschwangerschaft kann es zu leichten Schmierblutungen kommen. Sie sind in der Regel harmlos. Bei starken Blutungen, vor allem mit Schmerzen, sollten Sie dagegen sofort zum Arzt.
  • Starker Juckreiz, Brennen oder Ausfluss können auf eine Infektion hindeuten. Unbehandelt eine mögliche Gefahr für das Kind.
  • Menstruationsähnliche Beschwerden (Bauchschmerzen, Ziehen in den Leisten, Krämpfe) können vor allem in der Frühschwangerschaft ein Zeichen einer drohenden Fehlgeburt sein.
  • Auf eine Präeklampsie (früher unter »Schwangerschaftsvergiftung« bekannt) können folgende Alarmzeichen hinweisen: Augenflimmern, Sehstörungen, extreme Kreislaufprobleme, unkontrollierbares Zittern in Armen oder Beinen, starke Schmerzen im Oberbauch, heftige Atemnot. Unbedingt ernst nehmen!
  • Flüssigkeit in der Unterhose oder in der Slipeinlage könnte Fruchtwasser sein. Wechseln Sie Slipeinlagen häufig und zögern Sie den Gang zur Toilette nicht hinaus. Bleibt es feucht, sollten Sie zum Arzt.
  • Vorzeitige Wehen können harmlose Übungswehen sein, sollten aber bei starkem Druck oder bei Schmerzen untersucht werden.
  • Stark geschwollene Hände und Beine können Zeichen für Wasserablagerungen (Ödeme) sein.
  • Erkrankungen, die länger als zwei Tage dauern (Grippe, Magen-Darm-Viren), sollten vom Arzt abgeklärt werden.

DIE FROHE BOTSCHAFT MITTEILEN


Mit der Aufregung und der Freude über das Baby wächst auch das Bedürfnis, anderen von diesem wunderbaren Ereignis zu berichten. Wie wäre es mit einer ganz besonderen Mitteilung?

  • Verschicken Sie ein Ultraschallbild per Post oder Mail – entweder als »Rätselbild« oder mit »Hallo Mama hier bin ich« beschriftet.
  • Gestalten Sie eine Collage aus Babybildern von sich selbst und Ihrem Partner. Machen Sie Farbkopien davon und schicken Sie sie an Freunde und Familie.
  • Versenden Sie Karten, auf denen Sie den voraussichtlichen Geburtstermin knallrot einkreisen und »Bitte vormerken! Speziallieferung!« dazuschreiben.
  • Verschicken Sie ohne Kommentar Schnuller und Babysocken (aber Achtung: Absender nicht vergessen!).
  • Lassen Sie für Ihre Eltern T-Shirts mit »Oma« und »Opa« bedrucken.
  • Sie laden Ihre Eltern zum Frühstück ein und decken den Tisch mit extra Oma- beziehungsweise Opa-Tassen.
  • Laden Sie alle Freunde zum Essen ein. Bei alkoholfreiem Sekt und feinen Snacks (vielleicht mit sauren Gurken?) verkünden Sie dann die frohe Nachricht.
  • Wenn Sie schon ein Kind haben, kann es beim nächsten Besuch bei den Großeltern oder bei Freunden ein T-Shirt mit der Aufschrift »Große Schwester« beziehungsweise »Großer Bruder« tragen.
  • Den eigenen Eltern oder Geschwistern ein hübsches Bilderbuch schenken – mit dem Vermerk »Zum Üben«. Eventuell noch ein Ultraschallbild als »Lesezeichen« dazulegen.

SCHWANGER IM ARBEITSLEBEN


Im Berufsleben ist es nicht immer einfach, schwanger zu sein. Einiges sollten Sie bedenken.

DEN ARBEITGEBER INFORMIEREN

  • In den ersten drei Monaten brauchen Sie Ihren Arbeitgeber nicht zu informieren. Warten Sie, bis die kritischen Wochen vorbei sind.
  • Ab der 13. Woche sollten Sie dann auch den Arbeitgeber »aufklären«, damit der Mutterschutz gelten kann.
  • Am besten informieren Sie Ihren Vorgesetzten im persönlichen Gespräch. Nicht gut: erst den Kollegen vom Baby zu erzählen.
  • Sprechen Sie möglichst früh mit dem Chef über Ihre Zukunftspläne (Elternzeit, Rückkehr in den Job).

VERBOTEN FÜR SCHWANGERE LAUT MUTTERSCHUTZGESETZ

  • Tätigkeiten in Akkordarbeit oder am Fließband.
  • Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen (freiwillig möglich).
  • Arbeit mit Chemikalien, in Laboren (freiwillig u. U. erlaubt).
  • Tätigkeiten in oder auf Fahrzeugen (nach dem dritten Monat).
  • Arbeitszeiten vom mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche.
  • Kontakt mit rohen Lebensmitteln.
  • Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr.
  • Langes Stehen oder Sitzen.
  • Schwere körperliche Tätigkeiten.

INFO

KÜNDIGUNGSSCHUTZ

In Deutschland gilt für Arbeitnehmerinnen laut Mutterschutzgesetz während der Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Geburt ein besonderer Kündigungsschutz. Dies gilt auch in der Probezeit und sogar dann, wenn eine Frau zum Zeitpunkt der Einstellung wusste, dass sie schwanger ist, und dies nicht gesagt hat.

RECHTE AM ARBEITSPLATZ

  • Vorsorgeuntersuchungen: Schwangere haben Anspruch auf Freistellung für Unterschungen bei Arzt oder Hebamme.
  • Individuelles Beschäftigungsverbot: Mit einem ärztlichen Attest kann eine Beschäftigung ganz oder auch nur teilweise verboten werden. Die Freistellung erfolgt dann bei vollem Lohn.
  • Mutterschutz: Die Mutterschutzfrist ist gesetzlich geregelt. Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert bis acht Wochen...
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