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Mehrheitsdemokratie versus Konsensdemokratie: Eine komparative Analyse der Demokratiemodelle von Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay

AutorLena Gilhaus
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl70 Seiten
ISBN9783863415570
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Lateinamerikanische Demokratien gleichen einem Luxusliner: Die Gewinner können sich wie in einem Supermarkt bedienen, die große Mehrheit muss jedoch als Mannschaft das Schiff in Fahrt halten. Diese Aussage trifft der Politikwissenschaftler und Lateinamerikaexperte Detlef Nolte und beklagt damit den Mangel an Rechtstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit in den Demokratien des südamerikanischen Kontinents. Die extreme soziale Polarisierung in Lateinamerika lässt daran Zweifel aufkommen, ob nachhaltige demokratische Verhältnisse etabliert werden können und in den Andenländern, besonders in Venezuela, Ecuador und Bolivien, sieht es weiterhin düster aus. Doch in der Vergangenheit haben junge lateinamerikanische Demokratien wie Chile und Uruguay besondere Entwicklungserfolge erzielt. Uruguay beispielsweise, lange die Folterkammer Südamerikas genannt, ist nach dem Ende der Militärdiktatur zum demokratischen Alltag zurückgekehrt und befindet sich seither im obersten Drittel der stabilsten Demokratien der Welt. Auch Chile konnte die autoritären Vermächtnisse der Diktatur unter Pinochet ablegen und bildet, gemeinsam mit Uruguay, das demokratischste Land des Kontinents. Auch Argentinien und Brasilien scheinen einen demokratischeren Weg eingeschlagen zu haben und lassen sich nach krisenreichen Zeiten wieder als relativ freie Demokratien einstufen. Doch welches institutionelle Gerüst haben die Demokratien gewählt? Lassen sie sich eher als Konsens- oder eher als Mehrheitsdemokratien klassifizieren? Wo liegen Parallelen, wo Unterschiede vor und welche gemeinsamen Entstehungsursachen lassen sich finden? Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Antworten auf diese Fragen zu finden. Arend Lijphart liefert zur Untersuchung der Demokratiemodelle die adäquateste methodische Grundlage. Den ersten Teil dieser Arbeit bildet eine Vorstellung von Lijpharts Demokratieuntersuchung und seiner Methodik. Darauf folgt die Begründung der Fallauswahl, die einen Demokratietest und die Ausprägung der lijphartschen Erklärungsvariablen in den vier Ländern beinhaltet. Die anschließende Operationalisierung von Lijpharts Methodik ist eine Mischform aus quantitativer und qualitativer Forschung. In weiten Bereichen wird nomothetisch mit Hilfe von Indizes die Ausprägung der Variablen bestimmt. Darüber hinaus wird aber auch detailliert auf äußere Rahmenbedingungen sowie interne und externe Einflussgrößen und Zusammenhänge eingegangen. Die Methodik zur Bestimmung einer jeden Variablen wird zu [...]

Lena Gilhaus wurde 1985 in Münster geboren. Nach einem erfolgreichen Bachelorstudium der Politikwissenschaften und Germanistik an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald studierte sie an der Rheinisch-Westfälischen-Wilhelms Universität in Bonn den Masterstudiengang 'Deutsche, Europäische und Globale Politik'. Während ihres Studiums arbeitete die Autorin als Praktikantin und freie Journalistin in Hörfunk-, Fernseh- und Printmedienanstalten in Deutschland und Ecuador. Persönliche Beziehungen mit Lateinamerikanern im deutschen Exil und Auslandsaufenthalte in Ecuador und Chile motivierten die Autorin dazu in der akademischen Ausbildung den Schwerpunkt auf die vergleichende Analyse lateinamerikanischer Demokratien zu legen. Daraus ging eine komparative Analyse fünf lateinamerikanischer Demokratien hervor, in der sie die demokratietheoretischen Modelle von Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay hinsichtlich ihrer eher mehrheitsdemokratischen oder eher konsensdemokratischen Ausprägung untersucht.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 4.5, Interessengruppensystem: Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Konsens- und Mehrheitsdemokratien ist das vorherrschende Interessengruppensystem eines Landes. Konsensdemokratien verfügen über ein korporatistisches System der Interessensvermittlung. In Mehrheitsdemokratien herrscht ein Interessengruppenpluralismus. Ein Interessengruppensystem ist dann korporatistisch und koordinert, wenn es zwei grundsätzliche Elemente erfüllt. Erstens den Tripartismus und die Konzertierung, zweitens die Existenz von wenigen aber relativ großen Interessengruppen sowie von Dachverbänden. Tripartismus bedeutet, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Regierung durch konzertierte Aktionen gemeinsame Zielwerte anstrebenAlan Siaroff hat Messungen an 26 Demokratien durchgeführt und den Index des Interessengruppenpluralismus eines jeden Landes zwischen 1960 und 1980 ermittelt. Argentinien, Chile, Brasilien und Uruguay konnten zu dem Zeitpunkt der Analyse im Jahr 1998 noch nicht als konsolidierte Demokratien eingestuft werden, deshalb wurden sie nicht in die Analyse miteinbezogen. Zur Zeit liegt noch keine aktualisierte Auflage von Siaroffs Messung vor. Aus diesem Grund werden die Länder im folgenden Kapitel zwischen den Kategorien Korporatismus und Interessengruppen-pluralismus nur qualitativ verortet. 4.5.1. Argentinien - Interessengruppenpluralismus: In Argentinien herrscht ein Interessengruppenpluralismus vor, da eine dauerhafte Arbeitsteilung zwischen Verbänden, Parteien und politischen Entscheidungsträgern seit der Redemokratisierung nicht wirklich gelungen ist. Konzertierungsversuche scheiterten oft, da kein wirtschafts- und sozialpolitischer Grundkonsens hergestellt werden konnte. Das Integrationspotenzial, die Kooperationsfähigkeit und Vermittlungsleistungen der argentinischen Verbände sind mangelhaft. Des Weiteren ist das Gewerkschaftssystem zunehmend durch Fragmentierung, schwindende Mitgliederzahl, wachsende Mobilisierungsschwierigkeiten und geringe Verantwortlichkeit ihrer Führungskader charakterisiert. Die momentan mangelhafte Konzertierungs-fähigkeit der Verbände kontrastiert mit der postdiktatorischen Mobilisierungsstärke der Gewerkschaften. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sich eine starke Gewerkschaftsbewegung entwickelt, die unter dem von Perón in den 1950er Jahren geschaffenen korporativen System unter dem Dachverband Confederación General del Trabajo (CGT) zur politischen Stütze des national-populistischen Regimes wurde und auch später bedeutenden politischen Einfluss in der Gerechtigkeitspartei hatte. Durch die neoliberale Politik Menems in den 1990er Jahren, mit der eine tiefe Wirtschaftskrise einherging, kam es aber zu einer Spaltung der Gewerkschaftsbewegung und daraufhin zu einem Mitgliederschwund der Verbände. Ein weiterer lähmender Faktor für den Korporatismus ist die mangelnde Bereitschaft vieler Konzerne, sich verbandspolitisch zu engagieren. Sie verfügen über genügend Macht, um ihre Anliegen direkt gegenüber politischen Entscheidungsträgern vorzubringen. Aufgrund der Asymmetrie der Interessenvertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, traten häufig Streiks auf, von denen die Gewerkschaften bis in die neunziger Jahre oftmals Gebrauch machten und nur aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit Mobilisierungsschwierigkeiten bekamen. Die Leidtragenden sind kleine- und mittelständige Unternehmen, die durch die Wirtschaftskrisen ohnehin stark gebeutelt sind. Demnach sind die Voraussetzungen für ein konzertierungsfähiges System der interindustriellen Arbeitsbeziehungen als prekär einzuschätzen und auch für die Zukunft kann prognostiziert werden, dass die Kooperationsfähigkeit von Staat und Interessenverbänden labil bleibt. 4.5.2. Brasilien - Korporatismus im Abwärtstrend: Der durch das Militär eingeführte Korporatismus in Brasilien wird durch zunehmende Liberalisierungsmaßnahmen immer mehr ausgehöhlt. Dennoch haben die zentralen korporativen Elemente, die weitere Entwicklungen der Kollektivbeziehungen fördern könnten, überlebt. Basierend auf den Sozialgesetzen und dem Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1943 lassen sich drei Kernelemente des brasilianischen Korporatismus identifizieren: 1. Gremien (sindicatos), die parallel und symmetrisch die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vertreten. Sie sind nach Berufsgruppen gegliedert und dürfen sich nicht politisch betätigen. 2. eine Arbeitsgerichtbarkeit, die tripartistisch konstituiert ist und eine besondere Rolle als Regulator von Arbeitskonflikten fand. 3. die Einführung von Gewerkschaftssteuern, um die Finanzierung der Verbände zu sichern, und die Einbindung der Verbände - unter der Kontrolle der Arbeitsbehörden - in öffentliche Funktionen, wie der Arbeitsgerichtbarkeit und der Verwaltung der Sozialversicherung. In Brasilien findet man ein ausdifferenziertes Verbandsspektrum vor, indem die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Interessen vertreten werden. Unternehmer wie Gewerkschafter organisieren sich in lokalen Branchengewerkschaften, da jeweils nur eine Gewerkschaft pro Branche zugelassen ist. Dieser Umstand fördert den Erhalt von wenigen aber relativ großen Interessengruppen. Die Unternehmer zeigen trotzdem wenig Verlangen danach, sich per Lobbyarbeit oder durch die Unterstützung von Parteien politisch einzubringen. Sie tragen bevorzugt ihre Interessen auf direktem Wege an die Regierung heran. Demgegenüber ist das Organisationsmuster der Gewerkschaften relativ korporatistisch, obwohl die Flexibilisierung von Arbeitsrechtreformen in den 1990ern auf Widerstand stieß und eine unabhängige Gewerkschaftsbewegung entstand. Sie bevorzugen weiterhin die Zusammenarbeit mit den Parteien und nutzen, organisiert im Gewerkschaftsdachverband Central Única dos Trabalhadores (CUT), seltener informelle Kanäle zur Interessensartikulation. Mit der Verfassung von 1988 und weiteren Reformen in den 1990ern wurden Liberalisierungsmodifizierungen durchgesetzt, wie die Erweiterung der Schutznormen im individuellen Arbeitsrecht und die Beseitigung staatlicher Kontrollen der Arbeitsbeziehungen. Die zentralen Elemente des Systems blieben aber erhalten, da weiterreichende Modernisierungsbemühungen auf Blockaden - besonders von Seiten der mit der CUT alliierten PT - im Kongress stießen. Brasilien ist ein Beispiel für eine, durch die Demokratisierung eingeleitete, Liberalisierung eines korporativen Systems. 4.5.3. Chile - Ein liberaler Korporatismus: Chiles Interessengruppensystem ist relativ korporatistisch und koordinert. In der Transitionsphase Chiles nahmen die demokratischen Regierungen in wirtschaftlicher Hinsicht Korrekturen an der von Pinochet verhängten restriktiven Finanzpolitik vor, um den Korporatismus und damit den sozialen Frieden zu sichern. Die durch die Diktatur stark geschwächten Gewerkschaften wurden gestärkt und moderierte Konzertierungsprozesse ermöglicht. Dennoch sind die Gewerkschaften noch immer zersplittert und nur knapp 10 % der Arbeitnehmer sind bisher organisiert. Die Unternehmer hingegen stehen den schwachen Gewerkschaften als starke Organisation gegenüber. Ihre wichtigsten Interessenverbände sind die Confederación de la Producción y del Comercio und die Sociedad de Fomento y Fabril (SOFOFA). Vermittlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern waren jedoch fruchtbar. Zwar leisteten die Arbeitgeber nach der Redemo-kratisierung heftigen Widerstand, weil sie einen Teil ihrer durch die Diktatur gewonnen Machtstellung einbüßen mussten. Doch schlussendlich machten sie Konzessionen, wodurch Kompromisse zwischen den Unternehmern und den Arbeitnehmerverbänden erreicht werden konnten. Demnach herrscht in Chile ein liberaler Korporatismus, da die Unternehmer bei ihrer Interessenvertretung und Einflussnahme gegenüber den Arbeitern Vorrang genießen. 4.5.4. Uruguay - Auf dem Weg zu mehr Korporatismus: Uruguay entwickelt sich von interessengruppenpluralistischen Strukturen hin zu einem korporatistischeren System. Nach den demokratischen Wahlen im Jahr 1984 beschloss der Partido Colorado, dass die Wirtschaftspolitik einzig und allein Sachbereich der Exekutive sei und schloss eine weitergehende Konzertierung im Rahmen der CONAPRO, einer Vereinigung gesellschaftlicher Kräfte, die eine breite Legitimationsbasis für die Wirtschaftspolitik geliefert hatte, aus. Die Gewerkschaften, die während der Diktatur massiven Repressionen ausgesetzt waren, konnten sich dennoch, durch die im Untergrund gegründetete Plenario Intersindical de Trabajadores (PIT), reorganisieren und wirkten bei der Redemokratisierung entscheidend mit. Trotz interner Konflikte konnten sich bis heute über 83 Einzelgewerkschaften und 17 Föderationen im PIT-CNT vereinigen. Die Unternehmer hingegen begegneten der Exekutive seit der Redemokratisierung nicht als Ansprechpartner mit einem klar umrissenen Interessenprofil, sondern blieben Akteure mit Partikularinteressen, die situationsabhängig changierten. Dennoch lassen sich einzelne Verbände ausmachen, die eine führende Rolle spielen: Die Asociación Rural, die Federación Rural und die Cámara Mercantil de Productos del País, die Cámara Nacional de Comercio und die Unión de Exportadores del Uruguay. Dennoch gab es im Hinblick auf konzertierte Aktionen Fortschritte zu verzeichnen. Da Lohnerhöhungen in der Privatwirtschaft nun in 'Lohnräten', 'Consejos de Salarios' ausgehandelt wurden, konnten Ressentiments und Querelen zwischen Arbeitgebern und -nehmern abgebaut werden. Der Minister in seiner Rolle als Schiedsrichter und Vermittler wurde anerkannt. Außerdem entwickelten die Unternehmer ab 1995 mit der Einführung eines gemeinsamen Marktes mit Argentinien, Chile und Paraguay, dem Mercado Común del Sur (Mercosur), ein intensiveres politisches Engagement.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Mehrheitsdemokratie versus Konsensdemokratie Eine komparative Analyse der Demokratiemodelle von Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay1
Inhaltsverzeichnis3
1. Einleitung5
2. Methodik7
2.1. Was ist Demokratie?7
2.2. Mehrheitsdemokratie versus Konsensdemokratie – Lijpharts Unterscheidungskriterien7
2.3. Die Entstehungsursachen für Konsens- und Mehrheitsdemokratien8
3. Begründung der Fallauswahl11
3.1. Most similar systems design11
3.2. Demokratietest12
3.3. Die Ausprägung der lijphartschen Erklärungsvariablen in Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay14
4. Zehn Unterscheidungsvariablen – Die Demokratiemodelle vonArgentinien, Brasilien, Chile und Uruguay im Vergleich17
4.1. Die Kabinettskomposition17
4.1.1. Argentinien – Einparteienmehrheitsregierung17
4.1.2. Brasilien – Minimale Mehrheitskoalition18
4.1.3. Chile – Minimale Mehrheitskoalition mit programmatischer Verbindung18
4.1.4. Uruguay – Minimale Mehrheitskoalition mit programmatischer Nähe19
4.2. Das Kräfteverhältnis zwischen Exekutive und Legislative19
4.2.1. Argentinien20
4.2.2. Brasilien21
4.2.3. Chile – Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative22
4.2.4. Uruguay – Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative22
4.3. Die Anzahl effektiver Parteien23
4.3.1. Argentinien – Ein Dreiparteiensystem24
4.3.2. Brasilien – Multiparteiensystem25
4.3.3. Chile – Bipolares Multiparteiensystem26
4.3.4. Uruguay - Zweieinhalb- bis Dreiparteiensystem27
4.4. Die Disproportionalität des Wahlsystems28
4.4.1. Argentinien – Verzerrungen durch die Form der Stimmabgabe und mittlere Proportionalität des Wahlsystems29
4.4.2. Brasilien – Hohe Proportionalität des Wahlsystems30
4.4.3. Chile – Mittlere Proportionalität des Wahlsystems30
4.4.4. Uruguay – Ein höchst proportionales Wahlsystem31
4.5. Interessengruppensystem32
4.5.1. Argentinien – Interessengruppenpluralismus32
4.5.2. Brasilien – Korporatismus im Abwärtstrend33
4.5.3. Chile – Ein liberaler Korporatismus34
4.5.4. Uruguay – Auf dem Weg zu mehr Korporatismus35
4.6. Die Staatsform36
4.6.1. Argentinien – Föderal und zentralisiert36
4.6.2. Brasilien – Föderal und zentralisiert37
4.6.3. Chile – Unitaristischer und teildezentralisierter Staatsaufbau37
4.6.4. Uruguay – Föderal und zentralisiert37
4.7. Machtaufteilung der Legislative38
4.7.1. Argentinien – Ein mittelstarker bis schwacher Bikameralismus39
4.7.2. Brasilien – Ein starker Bikameralismus40
4.7.3. Chile – Ein mittelstarker Bikameralismus40
4.7.4. Uruguay – Ein mittelstarker bis schwacher Bikameralismus41
4.8. Rigide oder leicht änderbare Verfassung41
4.8.1. Argentinien – Eine Verfassung mit mittlerer Rigidität42
4.8.2. Brasilien – Eine rigide Verfassung42
4.8.3. Chile – Eine rigide Verfassung42
4.8.4. Uruguay – Verfassung mit mittlerer Rigidität43
4.9. Das Letztentscheidungsrecht über die Gesetzgebung43
4.9.1. Argentinien – Schwache verfassungsgerichtliche Normenkontrolle43
4.9.2. Brasilien – Schwache verfassungsgerichtliche Normkontrolle44
4.9.3. Chile – Richterliche Überprüfung der Gesetzgebung44
4.9.4. Uruguay – Richterliche Überprüfung der Gesetzgebung45
4.10. Die (Un-)Abhängigkeit der Zentralbank45
4.10.1. Argentinien – Von der abhängigen zur unabhängigen Zentralbank46
4.10.2. Brasilien – Eine abhängige Zentralbank46
4.10.3. Chile – Eine unabhängige Zentralbank47
4.10.4. Uruguay – Mittlere Abhängigkeit der Zentralbank47
5. Die Ergebnisse aus komparativer Perspektive49
6. Fazit53
Anhang : Datensätze und Indikatoren55
7. Literaturverzeichnis61

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