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Mittelbare Straftatfolgen und ihre Berücksichtigung bei der Strafzumessung.

AutorKatja Mestek-Schmülling
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheKölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 45
Seitenanzahl167 Seiten
ISBN9783428510238
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis59,90 EUR
Katja Mestek-Schmülling behandelt die Problematik einer strafmildernden Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Strafzumessung. Sie setzt sich mit den seitens der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum kontrovers diskutierten Fragen auseinander, welche mittelbaren Straftatfolgen im einzelnen berücksichtigungsfähig sind und auf welche Weise sich ihre Einbeziehung in das System der Strafzumessung rechtfertigen läßt. In Bezug auf die Berücksichtigungsfähigkeit wird die großzügige Auffassung des Bundesgerichtshofs dargestellt. Kritisch befaßt sich die Autorin mit der uneinheitlichen Rechtsprechung in Ansehung ausländerrechtlicher Folgen der Straftat. Der Gesichtspunkt der systematischen Handhabung der Problematik wird dahingehend erörtert, ob mittelbare Straftatfolgen bei der Bestimmung des Strafrahmens ('minder schwerer Fall'), auf der Ebene der rahmenausfüllenden Strafbemessung und/oder bei der Modifizierung der endgültig festzulegenden Strafe durch anschließende präventive Überlegungen berücksichtigt werden können. Die Autorin stellt fest, daß mittelbare Straftatfolgen letztlich auf allen drei Ebenen strafmildernd berücksichtigt werden können. Bezüglich der ersten beiden Varianten erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, ob für den Ausgleich von Schuld auch Gesichtspunkte von Bedeutung sein können, die keinen Einfluß auf das Maß des verschuldeten Unrechts oder das Maß der Vorwerfbarkeit des Täterhandels haben, was im Ergebnis bejaht wird. Hinsichtlich der mittelbaren Straftatfolgen, die Strafcharakter aufweisen, wird eine beliebige Strafmilderung vor dem Hintergrund von Art. 103 Abs. 3 GG ausgeschlossen.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
Einleitung12
A. Problemstellung12
B. Abgrenzung des Themas13
C. Der Gang der Untersuchung15
D. Ziel der Untersuchung17
1. Kapitel: Bestandsaufnahme der wichtigsten mittelbaren Straftatfolgen18
A. Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Art18
B. Strafrechtliche Mehrfachverfolgung im Ausland19
C. Beeinträchtigungen beruflicher Art19
I. Beeinträchtigungen infolge verwaltungsrechtlicher Maßnahmen20
II. Beeinträchtigungen infolge fakultativer disziplinar- bzw. berufsgerichtlicher Maßnahmen20
III. Beeinträchtigungen infolge obligatorischer disziplinarischer Maßnahmen22
IV. Automatischer Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit, § 45 Abs. 1 StGB24
D. Beeinträchtigungen ausländerrechtlicher Art26
I. Bestimmungen über die Ausweisung26
II. Gesetzlicher Ausweisungsschutz für bestimmte Ausländer28
III. Zusammenfassung29
2. Kapitel: Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum30
A. Die Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung30
I. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts30
II. Die Auffassung des Bundesgerichtshofs31
1. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die Berücksichtigung einzelner mittelbarer Straftatfolgen32
2. Systematische Begründung für die strafmildernde Berücksichtigung36
a) Relevanz mittelbarer Straftatfolgen auf der Ebene der rahmenausfüllenden Strafbemessung36
aa) Der Gesichtspunkt der Strafempfindlichkeit36
bb) Annahme der Schuldausgleichstauglichkeit mittelbarer Straftatfolgen37
cc) Zusammenfassung38
b) Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Bestimmung des Strafrahmens („minder schwerer Fall“)39
c) Strafmilderung im Rahmen des Spielraums schuldangemessener Strafen zwecks Vermeidung entsozialisierender Wirkungen40
d) Zusammenfassung41
III. Einschränkungen der Rechtsprechung in Ausnahmefällen42
1. Der soziale Ansehensverlust42
2. Keine zusätzliche Belastung durch Nichtgewährung eines unmittelbar aus der Straftat erlangten Gewinns42
IV. Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die tatrichterliche Praxis43
1. Mittelbare Straftatfolgen als sog. „bestimmende“ Strafzumessungsgründe44
a) „Bestimmende“Strafzumessungsgründe44
b) Erörterungsbedürftigkeit mittelbarer Straftatfolgen45
c) Korrekturen durch die besonderen Umstände des Einzelfalls46
d) Zusammenfassung47
2. Besondere Bewertung der Ausweisungsfälle gemäß § 45 ff. AuslG47
a) 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs48
b) 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs49
c) Diskussion der besonderen Bewertung50
aa) Notwendige Differenzierung innerhalb der heterogenen Gruppe der Ausländer50
bb) Unzulässige moralische Bewertungen52
cc) Inkonsequente Abgabe der Berücksichtigung besonderer Härten an die Ausländerbehörden53
dd) Zusammenfassung54
B. Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen im Schrifttum55
I. Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Strafzumessung nach § 46 StGB55
1. Relevanz für die Bestimmung der „reinen“ Schuldstrafe56
a) Position von Streng und Nicolaus56
b) Position von Bruns, Walter und Frisch58
c) Position von Schäfer, Stree und Lambrecht62
2. Relevanz für die Feinabstimmung der Strafe im Rahmen der schuldangemessenen Strafe65
II. Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Annahme eines „minder schweren Falls“68
1. Dem Bundesgerichtshof folgende Ansichten innerhalb des Schrifttums68
2. Gegenpositionen69
C. Zusammenfassung70
3. Kapitel: Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und am Schrifttum72
A. Kritik an der Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Findung der „reinen“ Schuldstrafe72
I. Verfehlte Anrechnung beamtenrechtlicher Disziplinarmaßnahmen auf die Strafe aufgrund ihres (angeblichen) „Sanktions“charakters73
II. Anrechnung mittelbarer Straftatfolgen unter dem Aspekt der Strafempfindlichkeit75
1. Die Position von Streng76
a) Die generalpräventive Funktion angemessener Schuldverdeutlichung76
b) Der Vorwurf der Klassenjustiz77
2. Die Position von Nicolaus77
III. Zur Annahme der Schuldausgleichstauglichkeit mittelbarer Straftatfolgen79
1. Begründung der kompensatorischen Wirkung mittelbarer Straftatfolgen durch Walter mittels des Rechtsgedankens aus § 60 StGB79
2. Grundsätzliche Kritik an einer Verwertung des Rechtsgedankens des § 60 StGB80
IV. Allgemeine Kritikpunkte zur Einbeziehung mittelbarer Straftatfolgen in den Schuldausgleich81
1. Die systematische Relevanz der „Wirkungen der Strafe“ im Sinne von § 46 Abs. 1 S. 2 StGB82
2. Vorwurf der Inkonsequenz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nicht-Aussetzung der Strafe zur Bewährung82
3. Unvertretbare Unsicherheiten und Zufälligkeiten im Bereich des Schuldausgleichs in Ansehung fakultativer Straftatfolgen83
B. Kritik an der Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Annahme „minder schwerer Fälle“84
I. Kritik gegen eine Einbeziehung tatunrechts- und tatschuldunabhängiger Gesichtspunkte für die Bestimmung „minder schwerer Fälle“85
1. Systematische Bedenken85
2. Entgegenstehende Gerechtigkeitserwägungen86
3. Ausschließliche Abhängigkeit der Schwereskalen von Unrechts- und Schuldmerkmalen86
II. Zusammenfassung87
C. Allgemeine Kritik an einer Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Strafzumessung87
I. Unterlaufen disziplinarischer Anknüpfungen an das Strafurteil und mögliche Konsequenzen87
II. Generalisierende Kriterien für eine eingeschränkte Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen88
1. Die Position von Terhorst und Stree88
2. Die Position von Streng89
D. Zusammenfassung89
4. Kapitel: Entwicklung eines systematischen Konzepts zur Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Strafzumessung in der Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen und Kritikpunkten91
A. Die unterschiedlichen Ansätze91
B. Kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Ansätzen93
I. Strafmildernde Anrechnung von Disziplinarmaßnahmen mit Strafcharakter auf die schuldangemessene Strafe93
1. Der Strafcharakter disziplinarischer Maßnahmen93
a) Der Charakter der Strafe94
aa) Fehlende gesetzliche Vorgaben94
bb) Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts95
(1) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte95
(2) Das Bundesverfassungsgericht96
cc) Die gängige Auffassung innerhalb der Strafrechtswissenschaft97
dd) Diskussion und Ergebnis99
b) Der Strafcharakter disziplinarischer Maßnahmen103
aa) Disziplinarische Maßnahmen mit (auch) repressivem Charakter104
bb) Disziplinarische Maßnahmen mit ausschließlich präventivem Charakter104
cc) Zusammenfassung105
2. Umgang mit einer (drohenden) doppelten Bestrafung: Gegenseitige Anrechnung oder Verfahrenshindernis nach Art. 103 Abs. 3 GG?106
a) Der Grundsatz „ne bis in idem“ (Art. 103 Abs. 3 GG)107
aa) Der Grundgedanke der Vorschrift107
bb) Die Beschränkung auf die Bestrafung nach den „allgemeinen Strafgesetzen“108
(1) Die Vorstellung des Grundgesetzgebers108
(2) Die allgemeine Ansicht im Schrifttum und in der Rechtsprechung108
b) Erstreckung des Art. 103 Abs. 3 GG auf Disziplinarmaßnahmen mit Strafcharakter109
aa) Art. 103 Abs. 3 GG als spezifisch strafrechtliche Verfassungsgarantie109
bb) Folgen dieser Betrachtungsweise für die Einbeziehung disziplinarischer Maßnahmen mit Strafcharakter in Art. 103 Abs. 3 GG111
cc) Konsequenzen für die strafmildernde Berücksichtigung disziplinarischer Maßnahmen bei der Strafzumessung114
3. Ergebnis115
II. Strafmildernde Anrechnung sonstiger belastender Maßnahmen auf das materielle Übel116
1. Symbolischer Ausgleich der durch den Normbruch bedingten Verletzung durch unmittelbare Straftatfolgen118
a) Inhalt des Schuldprinzips118
b) Verhältnismäßigkeit des materiellen Übels120
aa) Geeignetheit121
bb) Erforderlichkeit122
(1) „Absehen von Strafe“123
(2) „Erklärung für straffrei“123
(3) „Täter-Opfer-Ausgleich“/„Schadenswiedergutmachung“123
(4) Kompensatorische Wirkung mittelbarer Straftatfolgen124
cc) Angemessenheit126
c) Ergebnis126
2. Einfluß mittelbarer Straftatfolgen auf die Strafempfindlichkeit des Täters126
a) Der Gesichtspunkt der Strafempfindlichkeit127
b) Auseinandersetzung mit der Kritik an der Relevanz der Strafempfindlichkeit für die Bestimmung der „reinen“ Schuldstrafe127
aa) Der Einwand Strengs128
bb) Der Einwand Nicolaus’130
cc) Der Einwand Horns131
c) Ergebnis131
3. Diskussion der allgemeinen Kritik hinsichtlich einer strafmildernden Anrechnung mittelbarer Straftatfolgen auf das Maß des materiellen Übels131
a) Zum Vorwurf der Inkonsequenz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nicht-Aussetzung der Strafe zur Bewährung131
b) Unsicherheiten und Zufälligkeiten im Bereich des Schuldausgleichs in Ansehung fakultativer Straftatfolgen132
4. Ergebnis135
III. Die Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen unter spezialpräventiven Aspekten im Rahmen der schuldangemessenen Strafe137
1. Die „Spielraumtheorie“137
2. Die sog. Sozialklausel des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB137
3. Der fehlerhafte Gebrauch der Sozialklausel durch den Bundesgerichtshof138
4. Vermeidung entsozialisierender Wirkungen infolge mittelbarer Straftatfolgen139
a) Strafmilderung in Ansehung zwingender mittelbarer Straftatfolgen139
b) Strafmilderung zwecks Aussetzung der Strafe zur Bewährung140
5. Ergebnis142
IV. Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Annahme eines „minder schweren Falls“144
1. Die Strafrahmensystematik144
2. Der Begriff des „minder schweren Falls“145
a) Grammatische Auslegung145
b) Systematische Auslegung146
c) (Subjektiv-)Historische Auslegung147
d) Notwendige Korrektur durch (objektiv-)teleologische Auslegung?148
3. Ergebnis und Bedeutung für den Strafzumessungsakt149
C. Notwendige Einschränkung der strafmildernden Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen mittels eines generalisierenden Kriteriums150
I. Bewußte Kalkulation150
II. Parallele und spiegelbildliche Folgen der dem Opfer zugefügten Nachteile151
1. Parallele Folgen des dem Opfer zugefügten Nachteils152
2. Spiegelbildliche Folgen des dem Opfer zugefügten Nachteils: Die Schadensrestitution nach § 46a Nr. 2 StGB152
III. Ergebnis154
Zusammenfassung156
Literaturverzeichnis159
Sachverzeichnis167

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