Definition und Merkmale der Dienstleistung
Dienstleistungen sind immateriell, das heißt, sie sind nicht fassbar bzw. greifbar. Eine Dienstleistung kann im Gegensatz zu Waren nicht vorgehalten bzw. gelagert werden. Dort, wo sie angeboten werden, können sie nur direkt oder unmittelbar konsumiert werden. Für Kunden sind sie deshalb schwer zu bewerten.
Merke: Dienstleistungen können nicht auf Vorrat produziert werden, weil ihre Erstellung und Nutzung zeitgleich erfolgen.
Des Weiteren werden die Kunden regelmäßig beim Erstellungsprozess einer Dienstleistung einbezogen und der Grad ihrer Mitwirkung (z.B. Angaben aller benötigten Informationen zur Erbringung der gewünschten Dienstleistung) hat bedeutenden Einfluss auf die Qualität der Dienstleistung. Denn bei Dienstleistungen handelt es sich um Vertrauensgüter, die besonders erklärungsbedürftig sind.
Definition der Dienstleistung im Bereich Personaldienstleistung
Eine Dienstleistung umfasst alle Handlungen die für Personen oder Organisationen mit dem Ziel erbracht werden, eine nutzbringende Veränderung zu erreichen. Das kann die Lösung eines Problems (z.B. Überlassung von Personal bei Engpässen) oder die Bereitstellung von Know-How (z.B. Direkt suche von Führungskräften) genauso gefasst werden, wie die Entlastung bei bestimmten Aufgaben (z.B. Lohn- und Gehaltsbuchhaltung)
Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit/Zeitarbeit ist die Überlassung von geeigneten Mitarbeitern von einem Zeitarbeitsunternehmen an ein Kundenunternehmen.
On-Site-Management ist die Vereinbarung zwischen einem einzigen Hauptlieferanten und dem Kunden im Rahmen der Zeitarbeit, die vor allem bei Kundenunternehmen mit hohem Personalbedarf eingesetzt wird.
Outsourcing umfasst die Auslagerung von Einzelaufgaben bis hin zu ganzen Unternehmensbereichen, die Personaldienstleister eigenverantwortlich für das Kundenunternehmen übernehmen.
Outplacement-Berater unterstützen Unternehmen bei der Personalfreisetzung mit dem Ziel, den Trennungsprozess einvernehmlich zu gestalten und den ausscheidenden Mitarbeiter bei der beruflichen Neuorientierung zu helfen.
Interim Management richtet sich an Unternehmen, die einen zeitlichen befristeten Bedarf an Führungskräften haben.
Arbeitsvermittler helfen Arbeitsuchenden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
Personalvermittler und Personalberater suchen und beschaffen im Auftrag eines Kundenunternehmens Personal, das im Kundenunternehmen eingestellt wird.
Personalberatung im weiteren Sinne umfasst alle Beratungsleistung zu personalwirtschaftlichen Fragen.
Dienstleistungen, die im Personalbereich erbracht werden, sind häufig vertrauenssensibel und beratungsintensiv.
Dem Personaldienstleistungskaufmann kommt als Erbringer dieser Dienstleitung eine Schlüsselfunktion zu, die persönliche Beziehung und das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunden sind für die langfristige Kundenbindung ausschlaggebend.
20.1.1 Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeitarbeit, Personalüberlassung oder Personalleasing bezeichnet. Arbeitnehmerüberlassung ist der “Klassiker“ der Personaldienstleistung und wird mit Abstand am meisten nachgefragt.
Zeitarbeitsunternehmen überlassen ihr eigenes Personal dem Kundenunternehmen, das aufgrund eines Personalengpasses zusätzlich Arbeitskräfte benötigt.
Die Zeitarbeitnehmer bleiben auch während des Überlassungszeitraums Beschäftigte des Zeitarbeitsunternehmens. Ihre Arbeitsleistung erbringen Sie im Kundenunternehmen.
Die rechtliche Regelung der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt über das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG).
Definition Gewerbe:
Das Gesetz spricht hierbei ausdrücklich von einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung. Allerdings definiert das AÜG die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nicht näher. Deshalb bedient man sich diesem Begriff im gewerberechtlichen Sinne als jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit.
Um Arbeitnehmerüberlassungen auf ihre Gewerbsmäßigkeit zu überprüfen, gliedert man die vorgenannte Definition zweckmäßigerweise in ihre einzelnen Voraussetzungen auf. Ist nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, fehlt es insgesamt an der Gewerbsmäßigkeit.
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist dann nur gewerbsmäßig, wenn
es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt,
die auf Dauer angelegt ist und
mit Gewinnerzielungsabsicht (wirtschaftlicher Vorteilt) ausgeübt wird.
Ende Juni 2011 waren in Deutschland 910.000 Leiharbeit- bzw. Zeitarbeitnehmer in 17.400 Verleihbetrieben beschäftigt. 11.100 oder 64 Prozent der Verleihbetriebe waren überwiegend oder ausschließlich in der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Die Zahl der Verleihbetriebe mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat im Vorjahresvergleich um 1.300 oder 8 Prozent zugenommen (vgl. Grafik 1). Auch im Vergleich zum 30. Juni 2008, dem letzten Juni-Stichtag bevor die schwere Wirtschaftskrise 2008/2009 den Arbeitsmarkt erfasste, wird ein deutlicher Anstieg ausgewiesen (+2.200 oder +14 Prozent). Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist gegenüber Juni 2010 um 103.000 oder 13 Prozent und gegenüber Juni 2008 um 115.000 oder 14 Prozent gestiegen (vgl. Grafik 2).
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe,
Nürnberg, Januar 2012
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe,
Nürnberg, Januar 2012
In der Entwicklung der Zahl der Leiharbeitnehmer seit Ende der Wirtschaftskrise zeigt sich das typische Muster des Beschäftigungsaufbaus in der Arbeitnehmerüberlassung in Phasen des konjunkturellen Aufschwungs: In den frühen Phasen des – zu diesem Zeitpunkt aus Unternehmersicht noch unsicheren – Aufschwungs decken die Betriebe ihren steigenden Personalbedarf infolge der Ausweitung der Produktion mit Hilfe von Zeitarbeit ab (daneben werden auch Überstunden des Stammpersonals genutzt). Danach gehen die Betriebe dazu über, Personal fest einzustellen, gleichzeitig werden Produktionsspitzen und Personalausfälle weiterhin häufig mit Hilfe von Leiharbeitnehmern bewältigt.
Von den Zeitarbeitnehmern im Juni 2011 waren 33 Prozent als Hilfspersonal tätig (Juni 2010: 34 Prozent; Juni 2008: 35 Prozent), 30 Prozent übten einen Dienstleistungsberuf (Juni 2010: 31 Prozent; Juni 2008: 27 Prozent) und 21 Prozent einen Metall- oder Elektroberuf (Juni 2010: 19 Prozent; Juni 2008: 23 Prozent) aus (vgl. Grafik 3).
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe,
Nürnberg, Januar 2012
Hinweis zur Grafik 3:
Unter den Dienstleistungsberufen werden hier Warenkaufleute, Organisations-, Verwaltungs-, Büroberufe, Gesundheitsdienstberufe sowie allgemeine und übrige Dienstleistungsberufe zusammengefasst. Unter den Metall- und Elektroberufen werden hier Metallerzeuger und -bearbeiter, Schlosser, Mechaniker und zugeordnete Berufe, Elektriker, Montierer sowie weitere nicht genannte Metallberufe zusammengefasst.
Rechtliche Vorkehrungen, die vor dem betrieblichen Einsatz von Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung getroffen werden sollten
Bevor Zeitarbeitnehmer im Unternehmen und im Betrieb beschäftigt werden, sollten folgende Punkte im Hinblick auf einen zu schließenden...