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Personennamensindex zu Pfarrer Michael Perlinski: Erinnerungen an die Stadt Schildberg und deren nähere und weitere Umgebung

Matrikelauflistung für den Landkreis Schildberg und deren Aufbewahrungsorte

AutorEdward O. von Schlesinger, Jan Krzywaznia
VerlagBooks on Demand
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl248 Seiten
ISBN9783752881905
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis7,99 EUR
Der Personennamensindex zu Pfarrer Michael Perlinski: Erinnerungen an die Stadt Schildberg und deren nähere und weitere Umgebung wurde erstellt aus der im Jahre 2010 durch die Gazeta Ostrzeszowska verlegten 2. ergänzten Auflage. Das Werk erschließt den Inhalt des Grundlagenwerkes für Geschichte eines Landstriches an der Grenze Großpolens zu Niederschlesien. Mit zusammengestellter Matrikelauflistung für den Landkreis Schildberg und deren Aufbewahrungsorte erleichtert es weitergehende Forschungen und hilft bei der Überwindung toter Punkte.

Jan Krzywaznia ist Lokalhistoriker im Kreis Schildberg [Ostrzeszow].

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Leseprobe

2. Editierungsgrundlage zum Eintrag im Adelslexikon und Wappenlexikon


Das Forschungsprojekt “Eliten der Serenissima Res Publica Coronae Regni Poloniae Magnique Ducatus Lithuaniae 1385-1569-1795 und deren Gebieten bis 1918” und auf ihm basierende WIKIa Szlachta bevollgt nachstehenden Editierungsregeln:

  1. Boniecki´s wissenschaftlicher Anspruch, nur Daten anzugeben, die er persön-lich in Quellen ermittelt hat, qualifiziert die Angaben in seinem Wappenbuch zum Eintrag im Adelslexikon. Die Folge dieses Vorgehen führte jedoch auch zur Konsequenz, dass frühere Daten und nicht von ihm persönlich verarbeitete Daten von ihm nicht berücksichtigt wurden. Bei der Datenmenge kommen bei Boniecki auch natürlich Fehler vor. Aber diese Fehler beziehen sich nicht auch die Zugehörigkeit zum Adelstand, sondern die Zuordnung von Personen zu Linien oder Familien gleichen Namens der Zugehörigkeit anderen Geschle-chtern oder Wappengenossenschaft. Daher können seine Angaben als historisch korrekt angegeben werden, über die Zuordnungen von einzelnen Individuen zu Familien kann und muss ggfs. diskutiert werden.
  2. Ähnliche Klassifizierung trifft auch die Publikation von Graf Uruski und für die Provinz Großpolen die Arbeit von Prof. Dworzaczek, der auch ausschließlich Szlachtafamilien erfasste.
  3. Dies um so mehr, denn ein Teil der Angaben kann wegen der Quellenverluste der zwischenzeitlich vergangenen 100 Jahre, des I. und II. WK als auch der kommunistischer Herrschaft nicht mehr verifiziert werden.
  4. Vergleichbar mit Abstrichen gilt das vorgesagte für die frühen gedruckten Werke, wobei hier als Zeitobergrenze das Wappenbuches Niesiecki der Ausgabe Bobrowicz anzusehen ist.
  5. Die aus diesen Werken in das Adelslexikon eingestellten Angaben erfüllen den Ansatz der Redaktion des WIKIa Szlachta, im Adelslexikon nur klassifizierte Familien der Szlachta aufzunehmen. Dies wäre zu realisieren durch die Einstellung der vorerwähnten Texte in den Bereich des Adelslexikon, die in der originalsprachlichen Version nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten in Angriff genommen wird. Eine schrittweise Umsetzung dieser Texte wäre wünschenswert, ob dies zu realisieren ist, wird sich zeigen. Beginn der Umsetzung in die deutsche Sprache wurde bereits 2013 gestartet mit dem Werk von Prof. Dworzaczek über den Adel Großpolens.
  6. Bei neueren Monographien und Publikationen ist im Einzelfall zu Prüfen, ob die in ihnen aufgeführten Daten den Anforderung zur Aufnahmen in das Adels-lexikon erfüllen. Über die positiv klassifizierte Titel wird ein Nachweis durch die im WIKIa Szlachta publizierten Rezensionen geführt.
  7. Besondere langfristige Zielsetzung des WIKIa Szlachta ist der Anschluss der so erfassten historischen Geschlechter zu bestehenden blühenden Linien.

2.1. Richtlinie für die Fortschreibung des Adelslexikons


  1. Die Qualifikation der Familienverbänden ist bei Familien erfüllt, die im Geschlechtshandbuch des deutschen Adels, des Brünner Taschenbuches, der GTÖ, des Almanach der böhmischen Adels- und Rittergeschlechter (Vavřínek) oder des Goldenen Buches des Polnischen Adels oder unter 8. genannten Werke erfasst sind. Bei bestehenden Familienverbänden sind diese für die Eintragungen in Eigenverantwortung nach den Maßstäben des GHdA, zustän-dig.
  2. Bei Familienverbänden deren Familien nicht in den obigen Werken erfasst sind, muss die Eigenverantwortung mit der Redaktion geklärt werden.
  3. Bei beabsichtigten Einträgen von Familien ohne Familienverband oder durch individuelle Forscher kann ein Eintrag erst nach der Prüfung der Quellenlage erfolgen. Dies könnte bei größerem Anfall ein Problem darstellen, da die Redaktion des WIKIa ehrenamtlich tätig ist, und im größeren Umfang dies deren zeitliche Möglichkeiten übersteigt.
  4. Zum System der Darstellung der Stammfolgen bestehen keine Vorgaben. Es wäre jedoch eine einheitliche Präsentationsform erwünscht, entweder in sprachlicher Form wie bei obigen Normwerken oder nach einem bekannten Listungssystem. Die Darstellung nach Listensystemen wird bevorzugt, da die Sprachabhängigkeit vermindert wird und die vorgestellten Daten sprach-unabhängig verstanden werden.

Vergleichbares Problem besteht bei eindeutig adligen Geschlechtern, die keiner der bekannten klassifizierten Familie mit Zuordnung zur einer Wappengenossenschaft zugeordnet werden können. Dies trifft manchmal auch Szlachta-Familien mit Eintrag im GHdA. In solchen Fällen wird es erforderlich, ohne eine Anbindung an historisch bekannte Geschlechter einen zusätzlich Eintrag zu generieren,.

2.2. Vereinheitlichung der Namensschreibweise


  1. Es wird von einer Gleichbürtigkeit des Adels nach dem Adelsrecht der Res Publica verfahren, d. h. in den Indices und Eintragsnamen wird die erkannte gebräuchliche nicht lateinische originalsprachliche Namensform ohne Adels-ränge jedoch mit Prädikaten angegeben.
  2. Einzige Ausnahme – in Übereinstimmung mit den obigen Grundsätzen – Bilden die Fürstentitel dynastischer Familien litauischen, russischen oder tatarischen Ursprungs, die im Lexikoneintragstitel Erwähnung finden. So z. B wird das adlige Haus Chowański nicht unter Chowański-h-Pogoń-Litewska geführt, sondern unter Chowański-Fürst-h-Pogoń-Litewska. Wegen anderen Schreib-weisen wird es Verweise geben wie bei diesem Fall Chowanski-h-Pogoń-Litewska-siehe-Chowański-Fürst-h-Pogoń-Litewska und Howanski-h- Pogoń-Litewska-siehe-Chowański-Fürst-h-Pogoń-Litewska oder Khovansky-h-Pogoń-Litewska-siehe-Chowański-Fürst-h-Pogoń-Litewska. Dies bedeutet, dass sämtliche ausländische Gnadenakte (z. B. des Heiligen Römischen Reiches oder die päpstlichen Titel) im Lexikoneintragstitel unberücksichtigt werden. Sie finden natürlich ihre Berücksichtigung im Lexikoneintrag. Da in der Adelsrepublik neben Latein die polnische Sprache landesweit Amtsprache war, wird in der Regel der Name in der polnischen Sprachform angegeben. Soweit es möglich ist, werden nach der Grundform alle sprachlichen Namens-abwandlungen in alphabetischer Reihenfolge angegeben (DE für Deutsch, LAT für Lateinisch, LIT für Litauisch, RU für Russich, UA für Ukrainisch und BY für Weißrusssich). Wünschenwert wäre (zumindest bei großer Namensverände-rung wie im Beispiel Chowański auch die EN für englische und FR für französi-sche Namensform anzugeben).
  3. Bei erstmaliger Standeserhöhung erfolgt im Lexikoneintragstitel die Bezeich-nung entsprechend der Titulierung im Diplom z. B. bei einer Nobilitierung außerhalb des Geltungsrechtes der Res Publica als Ritter von Xxx oder Edler (Edle) von Xxx.
  4. Auf die preußische Form “v.“ wird zu Gunsten des “von“ verzichtet, da sie amtlich nur regional Verwendung fand und über dies es zu Verwechslungen mit der in der Literatur vielseitigen Abkürzung “v.“ für bei “voto” oder “vel” kommen kann. Mit dem Vorgenannten wird z. B. das Geschlecht Wiłucki unter dem Eintrag Wiłucki-von-h-Wiłucki sowie Verweis Wilucki-von-h-Wilucki-siehe-Wiłucki-von-h-Wiłucki und nicht unter Wilucki-v.-h-Wiłucki-siehe-Wiłucki-von-h-Wiłucki geführt. Zunamen (przydomek) oder Rufnamen / Spitznamen (przezwisko), auch wenn sie erblich geworden sind, werden generell unter Verweisen auf den Familienanmen geführt. Ausnahmen bestehen bei den heute noch verwendeter Doppelform wie Dunin-Borkowski, wobei der Verweis auf Borkowski gesetzt wird.
  5. Generell wird bei den Adelshäusern von Familien und nicht von Geschlechtern (ród) gesprochen, denn fast alle uradligen polnischen und litauischen Adelshäuser sind auf eine Vielzahl von Linien und Zweigen mit unter-schiedlichen Familiennamen, aber in der Regel der Zugehörigkeit zu einer und der selben Wappengenossenschaft, aufgespaltet. Zur Vereinfachung wird auch für die blühenden Gechlechterlinien die Bezeichnung Familie geführt wie z. B. für die Familie Nałęcz des Wappens Nałęcz, wobei diese Familie das eigent-liche (Ur-)Geschlecht für die Mitglieder der Wappengenossenschaft Nałęcz darstellt. Dies gilt auch für nobilitierten oder indigenierten Kernfamilien oder Linien zu, für die ebenfalls eine Bezeichnung als Geschlecht zutreffend wäre. Wegen der Unangebrachtheit im Vergleich zu den vorgenannten altadeligen Familien wird jedoch die einheitliche Klassifizierung als Familie auch für diese Adelsgruppen verwendet.
  6. Von Geschlechtern wird nur im Kontext des polnischen Altadels bis zu dessen Aufgehen in dem einheitlichen Ritterstand der Adelsrepublik...
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