Gesundheit stellt für den größten Teil der Menschheit den wichtigsten und erstrebenswertesten Zustand im Leben dar. Es stellt sich nun die Frage, wie Gesundheit definiert wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)[2] definiert Gesundheit wie folgt:
“Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.”[3]
Das Gesundheitswesen hat nun die Aufgabe, „die Gesundheit der Bürger zu erhalten, zu fördern und im Krankheitsfall wieder herzustellen“.[4]
Die gesetzliche Grundlage des Sozialsystems hat in den vergangen Jahren einen Wandel vollzogen. Es wurde versucht, die zahlreichen Gesetze und Verordnungen transparenter, verständlicher und übersichtlicher in den Sozialgesetzbüchern zusammenzufassen.
Für das Gesundheitssystem, das einen grundlegenden Bestandteil der sozialen Sicherung darstellt, ist vor allem das 5. Sozialgesetzbuch (SGB 5) – die Gesetzliche Krankenversicherung – von entscheidender Bedeutung.
Neben den Sozialgesetzbüchern bestehen weiterhin zahlreiche, im Zusammenhang mit dem Sozialrecht stehende Gesetze und Verordnungen, welche alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Ein Blick auf die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zeigt ansatzweise die Flut von Rechtsquellen.[6]
Das Gesundheitssystem in Deutschland - mit der gesetzlichen Krankenversicherung als Grundpfeiler - ist historisch gewachsen. Die Wurzeln reichen bis ins Jahre 1883 zurück. Damals erließ der Reichskanzler Bismarck das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“; Bismarck gilt aus diesen Grund als der Wegbereiter der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.[7]
Bis zum heutigen Zeitpunkt haben das Gesundheitssystem und die gesetzliche Krankenversicherungen viele Reformen durchlebt. Heute ruht das Gesundheitswesen auf den 4 Säulen – Primärversorgung (ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte), Akutversorgung (stationäre Versorgung im Krankenhaus), Rehabilitation (Nachsorge, Förderung und Wiederherstellung) und Prävention (Krankheitsvermeidung durch Gesundheitsförderung).[8]
Die Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge der Versicherten nach dem Solidarprinzip. Das Solidarprinzip gestattet es, dass jedem Versicherten im Bedarfsfall die gleichen Leistungen - unabhängig von seinem persönlichen Gesundheitsrisiko, Eintrittsalter, Familienstand usw. -zustehen.
Jedes Jahr werden in Deutschland beachtliche finanzielle Mittel für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung aufgewendet. Im Jahre 2003 betrugen die Kosten 239,7 Mrd. Euro;. dies entspricht einem Anteil von 11,3 % vom Bruttoinlandprodukt. Für jeden Bürger wurden im Jahre 2003 rechnerisch Gesundheitsausgaben in Höhe von 2.900 Euro getätigt; zum Vergleich waren es im Jahre 1992 nur 2.020 Euro.
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland in den vergangenen Jahren.
Abbildung 1: Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland (nominal)
Die Ursache für den stetigen Kostenanstieg sind sehr vielfältig. Dazu zählen insbesondere die demographische Entwicklung der Bevölkerung, die Einführung kostenintensivere Behandlungen und die Erhöhungen der Medikamentenpreise.
Im Zusammenhang mit den Kosten ist es interessant zu wissen, wie sie sich auf die einzelnen Einrichtungen des Gesundheitswesens verteilen. Die Verteilung ist aus der nächsten Abbildung ersichtlich und gestattet gewisse Rückschlüsse auf die gegenwärtige Gewichtung der einzelne Einrichtungen im Gesundheitssystem.
Abbildung 2: Krankheitskosten nach Einrichtungen im Jahre 2002
Die Ausgaben für den Rettungsdienst fallen in die Rubrik „Sonstiges“ und beliefen sich im Jahre 2002 auf 2.328 Millionen Euro. Das bedeutet umgerechnet, dass 2002 jeder Bürger mit 30 Euro an den Kosten für den Rettungsdienst beteiligt war.
Mit der 1998 eingeleiteten Strukturreform des Gesundheitswesens[10] begab sich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf den ehrgeizigen Weg, ein zukunftsfähiges und finanzierbares Gesundheitswesen zu entwickeln, das eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung für jeden Versicherten gewährleistet.
Welche Auswirkungen dieser Prozess zu Folge hat, erleben wir in der heutigen Zeit. Unter anderem werden die Qualitätssicherung und die damit verbundene Effizienzsteigerung in allen Bereichen des Gesundheitswesens - auch im Rettungsdienst - zum Schlagwort.
Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“[11] ist das beratende Gremium des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und wird direkt von ihm berufen. Im §142 SGB 5 findet sich die rechtliche Grundlage des Rates.
Seine Aufgabe ist die regelmäßige Erstellung von Gutachten zum Gesundheitswesen. Aus den Erkenntnissen werden Wege für eine effizientere Patientenversorgung, Kosteinsparungen und Optimierung des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen aufgezeigt.
Die Gutachten dienen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes als Entscheidungsvorlage für die Gesundheitspolitik. Der Sachverständigenrat ist damit der wichtigste Motor im Prozess der Gesundheitsreform.
Seit Beginn der Gesundheitsreform wurden viele Reformgesetze erlassen. Sie alle haben die Aufgabe, in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens Wirtschaftlichkeitsreserven freizusetzen und einen flächendeckenden Wettbewerb um Qualität und Effizienz zu bewirken. Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004 wurden zum Beispiel die Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung umfassend modernisiert.
Für den Großteil der Einrichtungen im Gesundheitswesen gilt nun die im SGB 5 formulierte Verpflichtung zur Qualitätssicherung, sie lautet wie folgt:
„Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.“ [13]
Das gesamte rechtliche Paket der Qualitätssicherung ist in zahlreichen Paragraphen der Sozialgesetzbücher niedergeschrieben, unter anderem in den §§135 bis 139 SGB 5.
Um das vorgegebene Ziel zu erreichen, wird die Qualitätssicherung auf verschiedenen Wegen im Gesundheitswesen implementiert. Ein Element ist die transparente Darstellung der Kosten bei der Patientenversorgung in den verschiedenen Leistungsbereichen. Aus den Zahlen werden Rückschlüsse über die Effizienz der Versorgung getroffen und Einsparpotentiale aufgedeckt. Des Weiteren werden medizinische Leit- und Richtlinien erarbeitet und überprüft, die eine flächendeckende, gleichwertige Behandlung des Patienten sichern sollen.
Zur Gewährleistung der Qualitätssicherung auf allen Ebenen des gesundheitlichen Versorgungssystems bedarf es unter anderem einer auf die verschiedenen Leistungserbringer abgestimmte Organisationsstruktur zur Gestaltung und Kontrolle der Qualitätssicherung. Es gibt zahlreiche Institutionen auf Bundes- und Länderebene, die entweder einrichtungsübergreifend oder einrichtungsspezifische arbeiten.
Als einrichtungsübergreifende Institutionen auf Bundesebene sind vor allem folgende zu nennen:
der Gemeinsame Bundesausschuss, gesetzlich reglementiert im §91 SGB 5
das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, gesetzlich reglementiert im §139a...