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Rechtsstaat am Verhandlungstisch.

Nach der Einführung von § 130 a SGB V - Zulässigkeit und Konsequenzen einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller.

AutorChristian Rybak
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1050
Seitenanzahl482 Seiten
ISBN9783428523559
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität staatlicher Aufgaben und der hierbei zu bewältigenden Sachverhalte gewinnen zunehmend solche Handlungsinstrumente an Bedeutung, deren Wirkmechanismus auf der Basis eines gleichberechtigten Nebeneinanders zwischen Staat und Wirtschaft beruht. Dies gilt vor allem für die Verwendung informeller Absprachen, die keiner expliziten rechtlichen Regelung unterliegen und sich scheinbar nicht in das gängige System der staatlichen Handlungsformen einordnen lassen. Auch die dieser Arbeit zu Grunde liegende Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller über die kurzfristige Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist diesem Problemkreis zuzuordnen: Im Jahre 2001 konnte ein fertiger Gesetzesentwurf, der die Gewährung umfangreicher Rabatte der pharmazeutischen Industrie auf eine Vielzahl verschreibungspflichtiger Arzneimittel vorsah, durch eine Zahlung der Unternehmen in Höhe von 400 Mio. DM zugunsten der GKV abgewendet werden. Vor diesem Hintergrund geht Christian Rybak der Frage nach der grundsätzlichen rechtlichen Qualifikation derartiger Handlungsweisen nach und untersucht, welche Eigenschaften ihnen innewohnen und wie sie zu den bisher bekannten Instrumenten staatlichen Handelns abzugrenzen sind. Diese Überlegungen dienen wiederum dazu, die als Ausgangspunkt der Arbeit dienende Absprache auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu beurteilen. Dabei sollen nicht nur die Besonderheiten des konkreten Falles herausgestellt werden. Vielmehr wird der Versuch unternommen, die informelle Absprache als Handlungsform rechtlich zu erfassen und sie allgemein auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen, um letztendlich grundlegende Rechtmäßigkeitskriterien festlegen zu können.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis24
Einleitung30
1. Kapitel: Einführung in den Sachstand und Problemaufriss33
A. Ausgangssituation33
I. Die Rechtslage bis zum 31.12.200133
II. Die Rechtslage bis zum 31.12.2002 infolge der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und VFA34
III. Änderung der Sach- und Rechtslage infolge der Einführung von § 130a SGB V durch das Beitragssatzsicherungsgesetz zum 01.01.200336
B. Grundlagen der Betrachtung – Problemaufriss38
2. Kapitel: Kurze Einführung in das Sozialrecht unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung40
A. Begriff des Sozialrechts40
B. Aufgaben des Sozialrechts41
C. Sozialrecht in der Rechts- und Wirtschaftsordnung42
I. Sozialrecht in der Rechtsordnung42
II. Sozialrecht in der Wirtschaftsordnung44
D. Die Säulen der Sozialversicherung44
E. Grundprinzipien der sozialen Sicherung44
F. Die Gesetzliche Krankenversicherung45
I. Allgemeines45
II. Organisation und Finanzierung46
1. Organisation46
2. Finanzierung46
III. Personelle Reichweite47
1. Pflichtversicherte47
2. Versicherungsfreiheit47
3. Versicherungsberechtigte47
IV. Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung48
V. Leistungserbringung48
3. Kapitel: Rechtliche Qualifikation des Übereinkommens zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA)50
A. Die Übereinkunft vom 08.11.2001 – Überblick über mögliche Handlungsformen51
I. Begrifflichkeiten und allgemeine Abgrenzungsfragen51
1. Die Lehre von den Handlungsformen der Verwaltung51
2. Die Lehre vom Verwaltungsrechtsverhältnis53
3. Formelles Verwaltungshandeln54
4. Schlichtes Verwaltungshandeln54
5. Informelles Verwaltungshandeln55
6. Erscheinungsformen informellen Verwaltungshandelns62
II. Öffentlich-rechtliche Handlungsformen64
III. Privatrechtliche Handlungsformen65
IV. Grenzen bei der Wahl zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen?65
1. Die Lehre von der Wahlfreiheit der Verwaltung66
2. Die Lehren von der fehlenden Disponibilität des Staates67
a) Die Lehre vom öffentlichen Recht als zwingendem Sonderrecht des Staates67
b) Die Lehre von der fehlenden Privatrechtsfähigkeit des Staates68
c) Aus der ultra-vires-Lehre abgeleiteter Ansatz68
3. Die Lehren von der beschränkten Formenwahlfreiheit69
a) Die Aufgabentheorie69
b) Kompetenztheorie70
c) Die Hoheitstheorie70
d) Die Normfiktionstheorie71
4. Stellungnahme71
B. Erscheinungsformen konsensualen „Verwaltungs“-handelns72
I. Der Vertrag73
II. Die Absprache74
III. Der mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakt?75
C. Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichem Handeln76
I. Allgemeines76
II. Die Abgrenzung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen78
III. Die Abgrenzung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Absprachen81
D. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und VFA – eine Rechtsnorm?86
E. Die Vereinbarung als Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG?88
I. Materiell-rechtliche Funktionen und Bedeutung des VA88
II. Merkmale des Verwaltungsakts89
F. Die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne von § 53 SGB X?91
G. Die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 54 VwVfG?92
I. Begriff92
II. Entwicklung93
III. Der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Praxis94
IV. Formen öffentlich-rechtlicher Verträge95
V. Die Merkmale öffentlich-rechtlicher Verträge im Einzelnen96
H. Die Vereinbarung als Zusage?98
K. Die Vereinbarung als informelle Absprache?99
I. Die informelle Absprache als Form öffentlich-rechtlichen Handelns100
1. Begriff100
2. Eigenschaften102
II. Merkmale und Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag103
III. Zuordnung zum Gebiet des öffentlichen Rechts?105
L. Zusammenfassung des 3. Kapitels106
4. Kapitel: Die informelle Absprache als Handlungsinstrument107
A. Entwicklung der informellen Absprache107
B. Die Wahl zwischen der formellen und der informellen Handlungsebene109
I. Grundsätzliche Zulässigkeit informeller Absprachen?109
II. Grundsatz: Das Prinzip der Wahlfreiheit115
1. Allgemein115
2. Generelle Schranken116
a) Verfassungsrechtliches Gebot des formgebundenen Handelns?116
b) Lehre vom Formenmissbrauch117
3. Verfassungsrechtliche und spezialgesetzliche Begrenzung118
C. Die informelle Absprache als Ersatz für formelles einseitig-hoheitliches Handeln119
I. Allgemeines119
II. Vorteile des Einsatzes informeller Absprachen120
III. Nachteile und Gefahren des Missbrauchs informeller Absprachen125
D. Einteilung von Absprachen128
I. Zuordnung nach Beteiligten129
1. Vertikalabsprachen129
2. Horizontalabsprachen130
II. Zuordnung nach der Abstraktheit des der Absprache zugrundeliegenden Sachverhalts131
1. Projektbezogene Absprachen131
2. Regulative Absprachen131
3. Normvollziehende, -vorbereitende und -ersetzende Absprachen131
4. Mischformen134
III. Zuordnung nach den Auswirkungen für die Beteiligten134
1. Begünstigende und belastende Absprachen134
2. Drittbegünstigende Absprachen135
3. Drittbelastende Absprachen135
IV. Zuordnung nach der Form des zu gestaltenden Rechtsverhältnisses136
1. Austauschabsprachen136
2. Vergleichsabsprachen136
V. Zuordnung nach dem Grad und der Richtung der Absprachebeteiligung137
1. Offen einseitige Vereinbarungen137
2. Zweiseitige Vereinbarungen138
3. Regelungsersetzende Absprachen138
4. Regelungsvorbereitende Absprachen138
5. Realaktsersetzende/-vorbereitende Absprachen139
VI. Sonstige Formen139
1. Duldungsabsprachen139
2. Selbstbeschränkungsabkommen140
3. Arrangement und gentlemens agreement als eigene Kategorie?141
E. Rechtliche und rechtstatsächliche Relevanz von informellen Absprachen142
I. Rechtliche Bedeutung142
II. Tatsächliche Bedeutung: Beispiele aus der bisherigen Praxis143
1. Bundesrepublik Deutschland143
a) „Kohle-Erdölkartell“143
b) Selbstbeschränkungsabkommen der pharmazeutischen Industrie, 1975, 1977144
c) Absprache zur Reduktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen, 1976/77144
d) Spielautomatenabsprache, 1989146
e) CO2-Abkommen, 1995147
f) Altautorücknahme, 1995148
g) Absprachen zur friedlichen Nutzung der Atomenergie, 1988/2000148
h) Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland, 2004150
2. Informelle Absprachen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland152
F. Rechtsfolgen von Absprachen153
I. Die (rechtmäßige) Absprache als Sonderform des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit einklagbaren Erfüllungsansprüchen?154
II. Die (rechtmäßige) Absprache als Handlungsform eigener Art mit einklagbaren Erfüllungsansprüchen?155
1. Rechte aus der Absprache im Sinne eines Erfüllungsanspruchs155
a) Rechtliche Bindungswirkung der informellen Absprache155
b) Faktische Bindungswirkung?160
c) Selbstbindung der handelnden Behörde?161
2. Primärpflichten162
3. Nebenpflichten162
III. Erfüllungsansprüche aus sonstigen Gründen163
1. Bindungswirkung und Erfüllungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes?163
2. Erfüllungsanspruch als Ergebnis einer Ermessensreduktion?167
3. Erfüllungsanspruch unter Heranziehung des Rechtsgedankens der §§ 48, 49 VwVfG168
4. Erfüllungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher culpa in contrahendo (§ 62 S. 2 VwVfG analog iVm. §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 3, 241 Abs. 2 BGB)?168
5. Amtshaftung, Art. 34 GG iVm. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB170
IV. Überblick über Erstattungs- und Schadensersatzansprüche im Falle des Fehlschlagens von Absprachen170
1. Schadensersatz statt der Leistung, § 62 S. 2 VwVfG analog iVm. § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB171
2. Amtshaftung, Art. 34 GG iVm. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB171
a) Amtspflicht zur Einhaltung von Zusagen173
b) Amtspflicht zu konsequentem Verhalten173
c) Amtspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte, Belehrungen, Hinweise und Warnungen174
d) Amtspflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung176
3. culpa in contrahendo (§ 62 S. 2 VwVfG analog iVm. §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 3, 241 Abs. 2 BGB)176
4. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch181
5. Enteignungsgleicher/enteignender Eingriff187
a) Enteignungsgleicher Eingriff187
b) Enteignender Eingriff188
6. Folgenbeseitigungsanspruch189
V. Rechtsfolgen rechtswidriger Absprachen – Ein Überblick190
VI. Rechtsschutz192
1. Rechtsschutzmöglichkeiten des an der Absprache beteiligten Privaten193
2. Rechtsschutzmöglichkeiten für Drittbetroffene196
G. Zusammenfassung des 4. Kapitels196
5. Kapitel: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für informelle Absprachen im Allgemeinen198
A. Vorbemerkung198
B. Verfassungsrechtliche Vorgaben im Allgemeinen199
I. Rechtsstaatsprinzip199
II. Grundrechte202
III. Kompetenznormen202
IV. Demokratieprinzip203
V. Staatszielbestimmung Sozialstaat207
VI. Bundesstaatsprinzip208
VII. Sonstige verfassungsrechtliche Begrenzungen209
C. Einfachgesetzlicher Rahmen informeller Absprachen209
I. Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)210
1. Die informelle Absprache als Verwaltungstätigkeit i. S. d. § 1 Abs. 1 VwVfG?211
a) Öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde211
b) Normersetzende Absprachen als Verwaltungstätigkeit?212
2. Die informelle Absprache als Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 VwVfG?214
II. Analoge Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Grundsatz215
III. Die analoge Anwendbarkeit der §§ 54 ff. VwVfG219
1. Im Allgemeinen219
a) Vergleichbarkeit der Absprache mit öffentlichen-rechtlichen Verträgen220
b) Planwidrige Regelungslücke222
c) Ergebnis224
2. § 54 VwVfG analog?225
3. Vergleichsabsprache, § 55 VwVfG analog?228
4. Austauschabsprache, § 56 VwVfG analog?232
5. Schriftformgebot, § 57 VwVfG analog?235
6. Zustimmung von Dritten und Behörden, § 58 VwVfG analog?239
7. Nichtigkeit der Absprache gemäß § 59 VwVfG analog?243
8. Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen, § 60 VwVfG analog?245
9. § 62 VwVfG analog?246
IV. Die analoge Anwendung handlungsformunabhängiger Vorschriften des VwVfG247
V. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)253
1. Meinungsstand254
2. Stellungnahme257
a) Vertikalabsprachen im Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten des Staates257
b) Vertikalabsprachen im Rahmen hoheitlicher Aktivitäten des Staates258
c) Horizontalabsprachen259
aa) Horizontalabsprache als Vollzugshandlung einer Vertikalvereinbarung260
bb) Staatlich inspirierte Horizontalabsprachen261
VI. Europarechtliche Vorgaben263
D. Zusammenfassung des 5. Kapitels269
6. Kapitel: Die Rechtmäßigkeit der informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA)272
A. Exkurs: Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz273
I. Gesetzesgegenstand273
II. Die Regelungen im Einzelnen273
B. Die Absprache zwischen VFA und Bundesregierung: Inhalt und Auswirkungen274
I. Inhalt der Absprache und Auswirkungen in tatsächlicher Hinsicht275
II. Rechtliche Auswirkungen der Absprache277
1. Auswirkungen für die Bundesregierung/den Bundesgesetzgeber277
2. Auswirkungen für die Landesgesetzgeber278
3. Auswirkungen für die beteiligten Unternehmen280
a) Allgemein280
b) Grundrechts- und Rechtsmittelverzicht281
c) Steuerrechtliche Aspekte283
4. Auswirkungen für die begünstigten Krankenkassen/die GKV286
a) Rechtliche Beziehungen zwischen den VFA-Unternehmen als Zahler und den Krankenkassen als Begünstigte286
aa) Zahlung zugunsten des Bundes?286
bb) Schenkung zu Gunsten der Krankenkassen?288
cc) Sonstige Zuwendung291
b) Grundsätzliche Berechtigung zur Annahme des gezahlten Betrags?292
C. Die informelle Absprache vom 08.11.2001 – Zulässigkeit der Handlungsform293
I. Exkurs: Rechtsstaatsprinzip und Vorrang des Gesetzes293
1. Überblick293
2. Der Vorrang des Gesetzes296
II. Unzulässigkeit der Absprache aufgrund Pflicht zum Erlass eines Verwaltungsakts?298
1. Das Handlungsformverbot gemäß § 155 Abs. 1 AO299
a) Allgemein: Die grundsätzliche Zulässigkeit abgabenrechtlicher Vereinbarungen299
b) Die Regelung des § 155 Abs. 1 AO302
2. Der Solidarbeitrag als Abgabe?303
a) Steuer?303
b) Nichtsteuerliche Abgabe?305
3. Sonstiges307
III. Unzulässigkeit der Absprache aufgrund Pflicht zum Erlass eines förmlichen Gesetzes?308
1. Die Zulässigkeit von Vereinbarungen über Gegenstände der Gesetzgebung308
2. Finanzverfassungsrechtliche Anforderungen312
a) Allgemeines312
b) Unzulässigkeit der Absprache als Handlungsinstrument?314
3. Erfordernis eines förmlichen Gesetzes aufgrund der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts?316
4. Erfordernis eines förmlichen Gesetzes aufgrund staatlicher Schutzpflichten?319
IV. Unzulässigkeit der informellen Absprache als Handlungsform unter dem Gesichtspunkt des Formenmissbrauchs?320
V. Ermessensüberschreitung?321
VI. Unzulässigkeit der informellen Absprache wegen Verstoßes gegen das verfahrensrechtliche Effizienzgebot, § 10 S. 2 VwVfG analog?322
VII. Zwischenergebnis323
D. Formelle Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Absprache vom 08.11.2001324
I. Die Zuständigkeit der Bundesregierung zum Abschluss der Vereinbarung324
1. Allgemeines324
2. Verbandskompetenz325
a) Grundsatz325
b) Die Absprache vom 08.11.2001 im Zuständigkeitsbereich des Bundes?330
3. Organkompetenz332
II. Verfahren333
1. Beteiligung von betroffenen Dritten, § 58 Abs. 1 VwVfG analog?334
2. Beteiligung anderer Verfassungsorgane?335
a) Beteiligungspflicht gemäß § 58 Abs. 2 VwVfG analog?335
b) Grundsätzliche Beteiligung des Bundesrats?336
aa) Das Bundesstaatsprinzip336
bb) Die Zustimmung des Bundesrats zum Abschluss normersetzender Absprachen337
cc) Information des Bundesrats340
c) Beteiligung des Bundeskabinetts bei gesetzesersetzenden Absprachen?341
3. Veröffentlichungspflicht?343
4. Erforderlichkeit einer Prüfung durch zuständige Regierungsressorts/Sonstige Verfahrensvoraussetzungen347
III. Form348
E. Materielle Rechtmäßigkeit der Absprache vom 08.11.2001348
I. Der Vorbehalt des Gesetzes – Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage?348
1. Allgemeines348
2. Ermächtigungsgrundlage auch für informelle Absprachen?350
a) Meinungsstand350
b) Lösungsansatz352
aa) Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich der Wahl des Handlungsinstruments?352
bb) Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich des Abspracheinhalts?355
3. Mögliche Ermächtigungsnormen hinsichtlich der Absprache vom 08.11.2001358
II. Unzulässige Vorwegbindung des Gesetzgebers?361
III. Unzulässiger Eingriff in Verwaltungskompetenzen der Länder?366
IV. Verstoß gegen Art. 120 Abs. 1 S. 4 GG wegen unzulässiger Finanzierung durch die Länder?366
V. Rechtsetzungsermessen367
VI. Schenkungsverbot?368
VII. Verletzung von Grundrechten der VFA-Unternehmen?368
1. Betroffene Grundrechte368
2. Eingriff?370
a) Zum Eingriffsbegriff im Allgemeinen370
b) Eingriff und informelle Absprache373
c) Eingriff vs. Einwilligung: Der Grundsatz „volenti non fit iniuria“377
aa) Grundrechtsverzicht durch informelle Absprachen?378
bb) Eingriffsausschluss ohne Grundrechtsverzicht? – Weitere Gesichtspunkte380
(1) Unfreiwilligkeit infolge widerrechtlicher Drohung386
(2) Unfreiwilligkeit aufgrund arglistiger Täuschung389
cc) Folgen des Verzichts390
VIII. Verletzung von Grundrechten des VFA?390
IX. Verletzung von Grundrechten Drittbetroffener?391
X. Der allgemeine Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG392
1. Grundsatz392
2. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hinsichtlich der Instrumentenwahl?395
3. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hinsichtlich des Abspracheinhalts?396
XI. § 56 Abs. 1 VwVfG analog – Insbesondere: Koppelungsverbot (§ 56 Abs. 1 S. 2 VwVfG analog)398
XII. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 56 Abs. 1 S. 2 VwVfG analog)401
1. Legitimer Zweck402
2. Geeignetheit402
3. Erforderlichkeit403
4. Angemessenheit405
XIII. Rechtmäßigkeit der angedrohten Norm?407
XIV. Sonstiges410
F. Ergebnis und Zusammenfassung des 6. Kapitels411
7. Kapitel: Preisabschlag trotz Absprache: Die Einführung von § 130a SGB V durch das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) zum 01.01.2003415
A. Der Rabatt der pharmazeutischen Unternehmen gemäß § 130a SGB V: Allgemeine Grundlagen und Regelungssystematik416
I. Anlass der Regelung und Normgegenstand416
II. Die Regelungen im Einzelnen417
III. Folgen der Regelung418
B. Die formelle Rechtmäßigkeit des § 130a SGB V419
I. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes419
II. Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren422
C. Die materielle Rechtmäßigkeit des § 130a SGB V425
I. Verstoß gegen die Vereinbarung vom 08.11.2001?425
II. Zulässigkeit der Erhebung einer Sonderabgabe?426
1. Verfolgung eines Sachzwecks430
2. Homogenität der belasteten gesellschaftlichen Gruppe430
3. Finanzierungsverantwortlichkeit431
4. Gruppennützige Verwendung des Aufkommens432
5. Erfordernis periodisch wiederkehrender Legitimation der Abgabe433
III. Verletzung von Grundrechten?434
1. Art. 12 Abs. 1 GG434
2. Art. 14 Abs. 1 GG437
3. Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 70 ff., 105 GG437
4. Art. 3 Abs. 1 GG438
D. Ergebnis438
8. Kapitel: Der Solidarbeitrag nach Erlass des BSSichG: Rückzahlungsansprüche?440
A. Ausgangssituation440
B. Anspruchsgrundlagen und materielle Voraussetzungen440
I. Erstattungsansprüche440
1. Allgemeines440
2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch441
a) Grundsatz441
b) Vorliegen besonderer Ausschlussgründe?443
c) Anspruchsgegner443
d) Anspruchshöhe und Durchsetzbarkeit445
II. Sonstige Ansprüche446
C. Ergebnis447
Zusammenfassung und Resümee448
Literaturverzeichnis454
Sachwortverzeichnis481

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