Reisevorbereitungen
Gesundheits-Check
Besondere medizinische Vorkehrungen müssen für Australien nicht getroffen werden, da die Voraussetzungen in Bezug auf Hygiene und Sauberkeit unseren Standards entsprechen. In der Regel sind keine speziellen Impfungen notwendig. Wer die Reise allerdings mit einem Aufenthalt in Asien verbindet bzw. ganz auf Nummer sicher gehen will, kann eine Hepatitisimpfung in Betracht ziehen. Auskunft hierzu – und den internationalen Impfausweis – gibt es sowohl beim Hausarzt als auch bei einem Tropeninstitut. Achtung: Mittlerweile übernehmen etliche Krankenkassen die Kosten für die (nicht billige) Reiseimpfung. Nachfragen!
Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte sich ausreichend bevorraten, damit in Australien nicht auf andere Präparate umgestiegen werden muss oder es Probleme mit der Beschaffung von Rezepten gibt. Am besten nimmt man die Medikamente in der Originalverpackung mit dem Rezept und einem Attest vom Arzt mit. Eine Reiseapotheke mit Medikamenten gegen Durchfall, Schmerzen etc., Pflastern usw. ist immer hilfreich.
Man kann sich aber auch in Australien mit den üblichen Medikamenten eindecken. In den Drogerien gibt es z. B. Apothekenabteilungen (chemist), Kopfschmerztabletten u. Ä. kann man sogar in Supermärkten kaufen.
Übrigens: Wenn man seinem Hausarzt begeistert von den Reiseplänen erzählt, bekommt man vielleicht sogar das eine oder andere kostenlose Probenpaket mit auf den Weg. Wer noch keinen hat, lässt sich vom Hausarzt einen Nothilfepass ausstellen und gleich noch mal komplett durchchecken. Auch dem Zahnarzt sollte man noch einen Besuch abstatten.
Informationen aus dem Internet
> Centrum für Reisemedizin: www.crm.de
> Info-Service des Tropeninstitutes München: www.fit-for-travel.de
Pillenmathematik für Frauen
Eine kleine Rechenhilfe für alle weiblichen Reisenden, die ein ganzes Jahr wegfahren wollen und die Pille auch unterwegs nehmen möchten. 12 Monate mal 4 Wochen (1 Packung) ergibt 48. Da das Jahr aber 52 Wochen hat, besser noch eine Extrapackung mitnehmen.
Ab- und Ummeldungen
Mit der Vorbereitung des Australienaufenthaltes sollte so zeitig wie möglich begonnen werden. Wer ein halbes Jahr Vorlauf hat, wird am Ende keine Zeitprobleme bekommen. Am besten alles aufschreiben, damit man nichts vergisst und in Bezug auf die Zeitplanung nicht den Überblick verliert. Im Folgenden einige Themen, die als Gedankenstütze dienen sollen:
Abonnements
Alle Abonnements sollten natürlich gekündigt werden, um unnötige Mehrausgaben zu vermeiden. Abonnements können nicht nur Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch Mitgliedschaften wie beispielsweise im Fitness-Studio sein. Ein Blick auf die Kontoauszüge hilft, die zusätzlichen Kostenquellen zu überschauen. Die Vertragsunterlagen geben Auskunft über die Kündigungsfristen, die oft drei Monate betragen und daher schnelles Handeln erfordern. Zum Teil sind Vertragsunterbrechungen für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes möglich.
Sollte es Probleme geben, kann man sich an eine Verbraucherzentrale, die es in jedem Bundesland gibt, wenden. Die helfen bei der korrekten Formulierung der Kündigung und kennen das eine oder andere Vertragsschlupfloch.
> www.verbraucherzentrale.de
Rundfunkbeitrag
Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der den Rundfunkbeitrag erhebt, sollte man den Auslandsaufenthalt mitteilen. Dann kann die Zahlung des Rundfunkbeitrages unterbrochen werden. Ein standardisiertes Abmeldeformular kann man auf der Website ausdrucken und ausgefüllt an den Beitragsservice faxen oder schicken.
> www.rundfunkbeitrag.de
Telefon und Internet
Wenn man die eigene Bleibe aufgibt, wird der Telefonanschluss abgemeldet. Eine Abmeldung kommt aber auch in Frage, wenn das Telefon lange nicht genutzt wird, um die Grundgebühr zu sparen.
In welcher Art und Weise bei der Abmeldung und Wiederanmeldung Kosten entstehen und ob die vorhandene Rufnummer während der Zeit der Abwesenheit reserviert werden kann, muss mit dem Telefonanbieter – über den der Telefonanschluss läuft – im Vorfeld genau geklärt werden. Hat man einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, kann man eventuell eine Unterbrechung des Vertrages für die Zeit des Auslandsaufenthaltes aushandeln. Das gleiche gilt auch für bestehende Verträge mit Internetprovidern (sofern diese nicht sowieso mit dem Telefonanschlussvertrag gekoppelt sind).
Wer seine Wohnung untervermietet, erspart sich praktischerweise das teure Ummelden auf den Untermieter und lässt ihn die fortlaufenden Rechnungen zahlen.
Sein Handy kann man auch in Australien nutzen (s. S. 51) und daher mitnehmen. Da es aber sehr teuer ist, in Australien Telefonate über den heimischen Anbieter zu führen, sollte man sich zumindest nicht kurz vor der Reise noch einen neuen Handy-Vertrag zulegen. Eine Beendigung des Vertrages ist meist nicht möglich, eine Stilllegung für einen gewissen Zeitraum klappt auch nicht in jedem Fall. Eventuell kann man den Vertrag für diesen Zeitraum auf eine andere Person zu Hause übertragen.
Post
Auch eine Umleitung der Post an eine Kontaktperson (s. S. 27) sollte veranlasst werden. Die Post lässt sich diesen Nachsendeservice für Privatkunden mit etwa 19,90 € für 6 Monate und 24,90 € für 12 Monate vergüten. Es wird ebenso ein Lagerservice, das ist das Aufbewahren bei der Post, angeboten.
Sicherheitshalber sollte man Freunden und Institutionen die Adresse der Kontaktperson mitteilen.
> Weitere Hinweise zum Nachsendeservice der Post gibt es auf der Website www.efiliale.de/nachsendeservice. Dort kann der Nachsendeauftrag gleich online ausgefüllt werden. Tipps für den Umzug kann man auf der Website www.umziehen.de aufrufen.
> Hilfe beim Ummelden gibt es unter www.ummelden.de.
Bank
Dank Internet ist es heutzutage kein Problem, seine Bankangelegenheiten aus der Ferne zu regeln. Online-Banking kann man ohne weiteres mit der Bank vereinbaren. Durch die Verwendung von so genannten PIN/TAN wird eine hohe Sicherheit der Transaktionen gewährleistet. Einige Banken sind sogar auf Online-Banking spezialisiert, bieten Girokonten ohne Grundgebühr und trotzdem allen Service der örtlichen Banken inkl. Kreditkarten. Natürlich sollte man in Internetcafés immer vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen.
Eine weitere Möglichkeit ist, eine Vertrauensperson zu Hause mit einer Vollmacht für das Bankkonto auszustatten. Durch den Kontenzugang kann diese Person wichtige und unvorhergesehene Bankgeschäfte regeln. Werden der Kontaktperson auch die Kontoauszüge zugeschickt (die Häufigkeit kann man individuell mit der Bank vereinbaren), hat sie die ganze Finanzlage im Auge.
Auto, Motorrad
Man kann sich natürlich von seinem fahrbaren Untersatz trennen und damit die Reisekasse aufbessern. Wird allerdings nach dem Auslandsaufenthalt wieder ein Fahrzeug benötigt, zahlt man für ein vergleichbares meist drauf. Eine Lösung wäre eine Ruheversicherung: Die Beitragszahlung wird eingestellt, der Vertrag verlängert sich um die Zeit der Abwesenheit und wenn man gewisse Auflagen erfüllt, werden trotzdem weiterhin Haftpflicht- und einige Teilkaskoschäden gedeckt.
Man kann das Fahrzeug für die Zeit der Abwesenheit auch einer Vertrauensperson überlassen. Dazu muss die Versicherungslage wegen möglicher Unfälle und Schäden aber genau geklärt werden.
Wohnung
Wer seine Wohnung während des Auslandsaufenthaltes behält, erspart sich den Stress der Suche nach Unterstellmöglichkeiten für seine Möbel und Habseligkeiten und die Wohnungssuche bei der Rückkehr (inklusive Schlaflagersuche für die ersten Nächte). Allerdings ist das Weiterzahlen der Miete die teuerste Lösung. Wer nun kündigt, spart zwar die Miete, muss aber wiederum die oben genannten Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen und den Auszug mit all den Wegen und Formularen und langwierigen Auf- und Ausräumaktionen im Reisevorbereitungszeitplan mit eintakten.
Günstiger ist da die Untervermietung der Wohnung. Wer Glück hat, findet jemanden im Freundeskreis, der gerade jetzt eine Bleibe sucht und dem man seine eigene guten Gewissens anbieten kann. Man kann es auch über das Internet probieren oder an den schwarzen Brettern der Unis fündig werden. In jeder größeren Stadt gibt es außerdem Mitwohnzentralen, die Untermieter vermitteln.
Wichtig ist, dass zum Untervermieten das Einverständnis des Vermieters vorliegt. Alles schriftlich festhalten – natürlich auch den Untermietvertrag mit dem neuen Bewohner. Dem Vermieter sollte man seine E-Mail-Adresse oder die Anschrift einer Kontaktperson hinterlassen, denn man muss schriftlich erreichbar sein. Auch der Untermieter sollte natürlich alle wichtigen Kontaktdaten erhalten.
> Ring Europäischer Mitwohnzentralen e. V., http://www.mitwohnzentrale.de/staedteliste.php
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