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Religionsbeschimpfung.

Der rechtliche Schutz des Heiligen. Hrsg. von Josef Isensee.

AutorAndreas von Arnauld de la Perrière
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheWissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 42
Seitenanzahl139 Seiten
ISBN9783428524914
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis44,90 EUR
Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in 'liberalen' Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. 'Ecrasez l'infâme' tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt. Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf? Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts. Aus dem Vorwort des Herausgebers

Prof. Dr. Andreas von Arnauld ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Universität Kiel und Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht. Zuvor lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg (2007-2012) sowie an der Universität Münster (2012-2013). Seine Forschungsschwerpunkte umfassen das internationale Friedenssicherungsrecht, den Grund- und Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit (rule of law), rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung sowie Recht und Literatur.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort des Herausgebers6
Inhalt8
Arnold Angenendt: Gottesfrevel. Ein Kapitel aus der Geschichte der Staatsaufgaben10
I. Vorchristliche Staatsaufgabe: Bestrafung des Gottesfeindes10
II. Der christliche Neuansatz: Warten auf Gottes Endgericht12
III. Die christliche Welt nach der Konstantinischen Wende16
IV. Der moderne Staat der früheren Neuzeit21
V. Theologie des Kreuzzugs26
VI. Religionsfreiheit28
Michael Pawlik: Der strafrechtliche Schutz des Heiligen32
I. Die Strafbarkeit der Gotteslästerung32
1. Kritik der Aufklärung32
2. Kein ernstzunehmendes strafrechtliches Verbot38
II. Schutz des öffentlichen Friedens40
III. Personalistische Legitimation47
1. „Religiöses Gefühl“47
2. Anerkennung als ernstzunehmender, ebenbürtiger Mitbürger49
3. Ehre als Rechtsgut52
4. Rechtsstaatliche Unbedenklichkeit54
IV. Grenznorm der Strafrechtsordnung60
Andreas von Arnauld de la Perrière: Grundrechtsfreiheit zur Gotteslästerung?64
I. Einleitung64
1. Alte Fragen, erneut gestellt64
2. Dramatis personae67
II. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem „Störer“68
1. Freiheitsrechte des „Störers“68
2. Insbesondere: Meinungsfreiheit69
3. Insbesondere: Kunstfreiheit73
III. Rechtsgründe für eine Beschränkung der Freiheitsrechte75
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem „Opfer“75
a) Grundrechtsschutz für Gefühle?75
b) Schutz des Ansehens78
c) Privilegierung religiöser Gefühle?79
d) Schutzrechte und Schutzpflichten80
2. Die Verantwortung des Staates für die Freiheitsordnung82
a) Die Ordnungsaufgabe des Staates82
aa) Garantie einer Friedensordnung82
bb) Stärkung von „Normbewußtsein und Solidarität“?85
b) Materielle Freiheitssicherung87
IV. Versuch einer Synthese: einige Kriterien92
1. Staatlicher Interventionsgrund93
a) Interpretationsbedürftigkeit der Aussage93
b) Aggressive Stoßrichtung94
2. Einschreiten wegen der kommunikativen Wirkung95
3. Einschreiten wegen der influenzierenden Wirkung97
a) Kontextualisierung und Dekontextualisierung97
b) Relevanz des kommunikativen Forums99
c) Die Stellung religiöser Minderheiten100
4. Mittel staatlicher Reaktion101
V. Weitere Grenzen staatlicher Regulierung von Toleranz und Rücksicht102
1. Grenzen aus dem Recht selbst103
2. Grenzen aus der praktischen Klugheit104
Josef Isensee: Nachwort: Blasphemie im Koordinatensystem des säkularen Staates106
I. Jenseits von Staat und Recht – die Radikalität des Christentums106
II. Fundamentaldissens zwischen islamischer und westlicher Kultur108
III. Polygonale Grundrechtskonstellation110
IV. Gewaltmonopol und Friedenspflicht112
V. Perspektive des Opfers: Grundrechtlicher Schutz vor Blasphemie?116
1. Voraussetzungen der grundrechtlichen Schutzpflicht116
2. Grundrechtliche Schutzgüter117
a) Name und Ehre Gottes117
b) Religiöse Gefühle und religiöses Selbstverständnis118
c) Religionsfreiheit oder Religion119
d) Religiöser Aspekt der persönlichen Ehre122
3. Gefahrenabwehr, nicht Strafe124
VI. Perspektive des Täters: grundrechtliche Freiheit zur Religionsbeschimpfung?125
1. Schutzbereiche der Abwehrrechte125
2. Schranken der grundrechtlichen Freiheit128
VII. Keine staatliche Förderung der Blasphemie134
VIII. Freiheit nach Maßgabe der Scharia? – Auswärtige Einflüsse auf innerstaatlichen Grundrechtsschutz136
IX. Rechtspolitische Folgerungen139

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