1.4 Planungshilfen
Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton [1.14] und die Merkblätter der Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. (FDB) zu Sicht- und Architekturbeton [1.15, 1.16] sind die wichtigsten, da im Grunde einzigen national verfügbaren Bauregeln zur Planung und Ausführung von Sichtbeton.
Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton wurde im Ursprung für die Ortbetontechnik entwickelt. Es ist, bei fachlich richtiger Auswahl der Regelungskriterien auch zur Planung von Sichtbetonflächen an Fertigteilen heranziehbar. Für das Bauen mit Fertigteilen existieren jedoch entsprechende Merkblätter der Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. (FDB) (Download unter www.fdb-fertigteilbau.de/):
Bild 1.33: Beton, rot durchgefärbt, FH Frankfurt
(Bild: Riedel Bau Schweinfurt/Peter Leutsch Schwebheim)
Bild 1.34: Fassadenfläche, Betonfertigteile, dunkel eingefärbt und gesäuert (Bild: Schemm)
› Merkblatt Nr. 1 Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton [1.15] und
› Merkblatt Nr. 8 über Betonfertigteile aus Architekturbeton [1.16]
Nachstehend sollen die Inhalte und die zugrundeliegenden Motivationen des DBV/ VDZ-Merkblatts Sichtbeton erläutert werden.
Die im Weiteren erläuterte Klassifizierung des Sichtbetons in die Sichtbetonklassen SB1 bis SB4 stellen eine Qualitätshierarchie dar, die sich im Allgemeinen auch in guter Analogie zu den anzunehmenden Herstellungskosten bewegt. Die Sichtbetonklassen und die unterlegten Einzelkriterien sind aber keine Umsetzung einer gestalterischen Vorstellung, sondern lediglich technische „Makellosigkeitsstufen“. Der Planer hat also anhand der Einzelkriterien einer Sichtbetonklasse zu prüfen, ob seine gestalterische Vorstellung allein mit der vertraglichen Festlegung einer Sichtbetonklasse hinreichend beschrieben ist, oder ob in der Ausschreibung und im Bauvertrag weitere Beschreibungsmerkmale aufzuführen sind.
Die aktuelle Architektur plant aber neben den klassischen „glatt-grau-makellos-Flächen“ zunehmend mit anderen, neuen oder wiederentdeckten Flächenausprägungen, deren Planung, Herstellungstechnik und abschließende vertragliche Beurteilung sehr verschieden sein können von der Gestaltung mit einer glatten Schalungshaut. So wird bei der Planung einer Waschbetonfläche, eines farbig lasierten Bauteils oder gar einer Stampfbetonfläche rasch deutlich, dass die Planungs- und Ausführungsvorgaben des Merkblatts Sichtbeton für derartige Gestaltungen nicht optimal zutreffend sind. Je weiter sich ein Flächenbild von der glatten grauen, möglichst makellosen Ortbetontechnik entfernt, desto weniger ist das Merkblatt uneingeschränkt als Planungshilfe anwendbar. Dies betrifft insbesondere die in den Sichtbetonklassen hinterlegten Einzelkriterien. So sind die Forderung einer hohen Farbtongleichmäßigkeit und einer geringen Porigkeit bei einer Fläche, die später steinmetzmäßig bearbeitet oder sandgestrahlt werden soll, möglicherweise nicht sinnvoll, die Forderung einer erhöhten Ebenheit und dichter Schalungshautfugen aber durchaus. Die Anwendung des Merkblatts Sichtbeton ist also auch bei sehr individuellen und besonderen Oberflächengestaltungen im Allgemeinen möglich und hilfreich, erfordert jedoch mit Blick auf die Planungsvorgaben Auswahl und weitergehende Beschreibungen .
Bild 1.35: Frankfurt UAS, blaue Lasur
Bild 1.36: Fassadenfläche, Betonfertigteile, eingefärbt und sehr fein gewaschen (Bild: Schemm)
Die wichtigsten planungsrelevanten Inhalte des Merkblatts Sichtbeton sollen nachfolgend skizziert und diskutiert werden.
1.4.1 Begriffe
Das Merkblatt Sichtbeton erweitert und präzisiert den Begriff Sichtbeton durch die Definition zweier Grundkategorien:
› Sichtbeton mit geringen Anforderungen definiert Ansichtsflächen, die den Beurteilungskriterien der Sichtbetonklasse SB1 entsprechen
› Sichtbeton mit normalen Anforderungen definiert Ansichtsflächen, die den Beurteilungskriterien der Sichtbetonklasse SB2 entsprechen.
› Sichtbeton mit besonderen Anforderungen definiert Ansichtsflächen, die den Beurteilungskriterien der Sichtbetonklasse SB3 und SB4 entsprechen.
Auch der missverständliche Begriff der sogenannten Musterfläche wurde eindeutiger geregelt, da die vertragliche Motivation einer „Musterfläche“ aus dieser Bezeichnung nicht erkennbar ist. Meist werden alle Versuchsflächen ungeachtet ihrer vertraglichen Bedeutung als Musterflächen bezeichnet. Aus diesem Grunde wird im Merkblatt zwischen Erprobungsflächen und Referenzflächen unterschieden.
› Erprobungsflächen sind Flächen, an denen Versuche vorgenommen werden:
1. Der Ausführende kann diese Versuche betreiben, um sein technisches Vorgehen zu optimieren. Diese Versuche können mit Zustimmung des Bauherrn auch an untergeordneten Bauteilen ohne Sichtbetonanforderungen durchführt werden (Kellerwände, Technikgeschosse etc.).
2. Die Herstellung von Erprobungsflächen kann vertraglich gefordert werden, um das Aussehen der Flächen zwischen den Beteiligten abzustimmen oder festzulegen.
In diesem Fall sind Erprobungsflächen üblicherweise gesondert auf der Baustelle hergestellte Bauteile, die nach Abschluss der Sichtbetonarbeiten rückgebaut werden.
› Referenzflächen sind Ansichtsflächen, die das geforderte Aussehen als verbindliche vertragliche Referenz definieren. Sie werden aus geeigneten Erprobungsflächen ausgewählt. Es können eine oder mehrere Flächen zur vertraglichen Referenz erhoben werden. Referenzflächen bezeichnen das geschuldete Bausoll auf praktische Weise. Sie erlangen den Status einer vertraglich bindenden Leistungsbeschreibung, wenn die Vertragspartner die Oberflächenmerkmale einvernehmlich vereinbaren, und dienen zur vergleichenden Beurteilung bei der Abnahme der vertraglichen Sichtbetonflächen.
Zur Auswahl von Referenzflächen formuliert das Merkblatt Sichtbeton einige Bedingungen:
› Die Anforderungen des Bauvertrags an das Aussehen der Ansichtsflächen müssen an den ausgewählten Referenzflächen vorhanden sein. Durch besonders günstige Einflüsse können Erprobungsflächen entstehen, deren Qualität weit über die vertraglich geforderte Beschaffenheit hinausgeht und nur mit nicht kalkuliertem Aufwand oder gar nicht sicher reproduzierbar ist. Derartige Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zur Referenzfläche erhoben werden.
› Erprobungsflächen im Bauwerk, deren Betrachtungsabstände und Lichtverhältnisse über den Beurteilungszeitraum nicht konstant sind (Innenwände in engen oder fensterlosen Räumen, Kellerwände) sind als vertragliche Referenzflächen ungeeignet.
› Flächen an bestehenden Bauwerken dürfen nicht als vertragliche Referenzflächen vereinbart werden, da:
› aufgrund der räumlichen Entfernung ein unmittelbarer Vergleich mit den Bauwerksflächen nicht möglich ist,
› hierbei meist eine unzulässige Auswahl aus der Gesamtqualität des bestehenden Bauwerks vorgenommen wird,
› Baustoffe und Verfahren der Herstellung im Allgemeinen nicht bekannt sind und der Ausführende sie nicht nachvollziehen kann,
› die Einflüsse der eingetretenen Alterung der Flächen sich in unbekannter Weise auf deren Aussehen auswirken und bei der Neuerstellung von Betonbauteilen nicht wirksam sind.
Ab der Herstellung von Ansichtsflächen der Sichtbetonklassen SB2 empfiehlt das Merkblatt in Tabelle 1 die vertragliche Berücksichtigung von Erprobungsflächen. Bei Forderung der Sichtbetonklasse SB3 werden Erprobungsflächen dringend empfohlen, bei der Sichtbetonklasse SB4 sind sie obligatorisch.
1.4.2 Sichtbetonklassen und Bauteilbeispiele
(Siehe Tabelle 1.01
„Sichtbetonklassen und Einzelkriterien“)
Durch die Wahl und die Vorgabe einer Sichtbetonklasse werden Ausführungsbedingungen und sogenannte Einzelkriterien zur Ergebnisbeurteilung formuliert. Die tatsächlich entstehende Fläche aber lebt vor allem vom Gesamteindruck, der sich durch die örtlichen Material- und Ausführungseinflüsse ergibt und mit den vertraglichen Vorgaben zu vergleichen ist. Es gilt also der Gesamteindruck immer vor den Einzelkriterien, da der Architekt seine Vorstellung und Erwartung nur mit dem Gesamteindruck einer Sichtbetonfläche vergleichen kann. Erscheint eine Ansichtsfläche hinsichtlich ihres Gesamteindrucks abnahmefähig, erfolgt keine Betrachtung der Einzelkriterien.
Das Merkblatt Sichtbeton formuliert vier Sichtbetonklassen SB1 bis SB4. In der Tabelle sind jeder Sichtbetonklasse...