Kapitel 2 – Der Anwalt, das unbekannte Wesen
Hollywood-Filme wie »Staatsanwälte küsst man nicht« aus dem Jahr 1986 mit Robert Redford in der Hauptrolle und »Im Auftrag des Teufels« (1997) mit Keanu Reeves als skrupellosem Anwalt, der niemand Geringeren als den Teufel höchstpersönlich zu seinen Mandanten zählt, sorgten in etwa für vergleichbare Beliebtheitswerte bei Juristen wie der Film »Der weiße Hai« beim gleichnamigen Meerestier. Laut einer Studie aus dem Jahr 2014 empfinden nur noch 27 Prozent der heimischen Bevölkerung großes Vertrauen in diese Berufsgruppe, während es Ende der 1990er noch 37 Prozent waren. Das zumindest wurde in einem Artikel auf audimax.de festgestellt, einer Stellenbörse speziell für Akademiker.1
Tatsächlich befindet sich der Beruf eines Anwaltes weit von der Welt entfernt, die uns Hollywood, aber auch TV-Sendungen wie »Richterin Barbara Salesch« oder »Edel und Starck« weismachen wollen. Vielmehr verbringt der Rechtsanwalt seine Arbeitszeit vor allem in seiner Kanzlei oder im Büro eines Mandanten und wühlt sich durch das schier undurchdringliche Dickicht an Gesetzestexten. Immer mit dem Ziel, seine Mandanten bestmöglich zu beraten und nach außen zu vertreten.
Nach diesem flammenden Plädoyer für meinen Berufsstand versuche ich in diesem Kapitel, Ihnen einige Empfehlungen mitzugeben, unter welchen Voraussetzungen sich die Beauftragung eines Anwaltes lohnt und wie Sie mit einem Rechtsbeistand am besten zusammenarbeiten sollten.
Gut zu wissen: Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Diese Frage lässt sich sehr schwer pauschal beantworten. Dahinter verbirgt sich wohl eher die Überlegung, wie man dessen Rolle betrachtet.
Beispielsweise engagieren viele Unternehmen einen Anwalt, damit dieser durch seine Teilnahme an den Verhandlungen seinem Mandanten die nötige Sicherheit gibt. Etwa indem er an den entsprechenden Stellen wohlwollend nickt oder einen kritischen Blick aufsetzt. In diesem Fall erfüllt der Rechtsanwalt mehr einen symbolischen oder psychologischen Auftrag, denn häufig sind diese Auftraggeber an einer Änderung im Vertrag überhaupt nicht mehr interessiert. Oder gilt es, konkrete Fragen zum Vertragsentwurf zu beantworten?
Egal, für welche Zwecke ein Anwalt im Rahmen der Vertragsverhandlung oder bei der Formulierung eines Vertragswerkes beauftragt wird: Er sollte möglichst von Anfang an dabei sein.
Häufig werden Rechtsanwälte erst ganz zum Schluss hinzugezogen, also kurz vor der finalen Unterschrift. Die Aufgabenstellung lautet in diesen Fällen immer, »einen letzten Blick auf das Vertragswerk zu werfen«. Hier spielt somit der fromme Wunsch des Mandanten eine Rolle, dass dieser Vertrag vom Anwalt nur noch abgesegnet wird. Auf diese Weise hofft das Unternehmen, einiges an Kosten zu sparen. Meist erfüllt sich dieser Wunsch aber nicht, da jeder Anwalt selbst in dieser fortgeschrittenen Phase normalerweise eine ganze Menge an Punkten findet, die dringend abgeändert werden müssen. Die Mandanten fallen dann für gewöhnlich aus allen Wolken, da sie ein beinahe päpstliches Absegnen ihres Vertragswerks erwartet hatten und dann doch ein Schriftstück retour erhalten, das in etwa so viele Anmerkungen enthält wie eine mittelmäßig gelungene Schularbeit.
Der Trick, einen Anwalt erst am Ende der Vertragsgestaltung hinzuzuziehen, um Kosten zu sparen, funktioniert also in den meisten Fällen nicht. Vor allem bei komplexeren Verträgen kommt es günstiger, einen Rechtsanwalt gleich von Anfang an in die Verhandlungen zu involvieren.
Ein Anwalt ist schließlich kein Jasager, das ist nicht sein Job.
Den passenden Anwalt finden und Gebühren verhandeln
Die Wahl des richtigen Anwaltes entscheidet mitunter über Erfolg oder Misserfolg Ihres Vertrages. Es versteht sich von selbst, dass Sie niemals (ebenso wenig wie ich) aufgrund der Internetpräsenz automatisch auf die fachliche Qualifikation eines Rechtsanwaltes und dessen juristische Fähigkeiten schließen können. Nach einem ersten Gespräch sieht die Sache bereits wieder anders aus, daher sollten Sie diese Möglichkeit durchaus nutzen, sobald Sie einen Anwalt in Ihre engere Wahl gezogen haben. Außerdem können Empfehlungen, die Sie von Freunden oder von Branchenkollegen erhalten, doch einen gewissen Gradmesser darstellen. Es sei denn, Ihre Freunde erlauben sich einen Scherz mit Ihnen und schicken Sie zur denkbar schlechtesten Wahl, die sich in Ihrem Umkreis anwaltlich niedergelassen hat. In diesem Fall sollten Sie vielleicht die Auswahl Ihres Freundeskreises überdenken. Aber Spaß beiseite – es gibt sehr wohl einige Dinge, die Sie bei der Wahl des richtigen Anwaltes beachten sollten.
Der wichtigste Punkt besteht in der Branchenexpertise des Anwaltes, passend zum Marktumfeld, in dem Sie sich mit Ihrem Unternehmen bewegen. Mit anderen Worten: Konsultieren Sie nur jemanden, der sich auch tatsächlich mit Ihrem Thema beschäftigt.
Vermeiden Sie es, zum »Fachanwalt für Recht« zu gehen, denn dieser hat zwar von sämtlichen Bereichen eine allgemeine Kenntnis, jedoch niemals so detailliert, wie Sie es möglicherweise brauchen. Diese Kategorie von Anwaltskanzleien kann mit dem »Facharzt für Allgemeinmedizin« verglichen werden, also Ihrem Hausarzt, und den konsultieren Sie auch nicht, wenn Sie ein eitriger Backenzahn quält.
Suchen Sie daher besser einen passenden (Fach-)Anwalt auf, und dabei gilt die Grundregel: Je spezifischer Ihr Problem ist, umso spezialisierter sollte Ihr Anwalt sein.
Selbstverständlich positionieren sich große Kanzleien – mit vielleicht zehn und mehr Anwälten – in verschiedenen Bereichen, damit sie insgesamt ein möglichst umfangreiches Themenfeld abdecken. Auf diese Weise sprechen sie eine große Zielgruppe an. Falls Sie auf eine derartige Kanzlei in Ihrer Nähe stoßen, dann informieren Sie sich unbedingt vorneweg, ob es dort einen Anwalt gibt, der zu Ihrem aktuellen juristischen Problem passt und womit dieser sich beschäftigt.
Widmet er sich ausschließlich der Vertragsgestaltung und vielleicht maximal einem weiteren Bereich, der thematisch zum Vertragsrecht passt, befinden Sie sich grundsätzlich auf der richtigen Fährte.
Entwickeln Sie ein gewisses Misstrauen, sollte sich dieser Anwalt neben dem Vertragsrecht noch zusätzlich als Profi in den Bereichen Verkehrsrecht sowie Scheidungsrecht präsentieren. Sollte es sich bei ihm außerdem um einen internationalen juristischen Experten in atomaren Abrüstungsfragen handeln, empfehle ich Ihnen, schnellstmöglich das Weite zu suchen. Sie verstehen, was ich meine?
Wissen Sie, die juristischen Herausforderungen für uns Anwälte sind in den letzten Jahrzehnten so dermaßen komplex geworden, dass man sich auf ein Fachgebiet spezialisieren musste. Zumindest, wenn man seinen Mandanten mit der nötigen vertieften Kenntnis eines Themas beraten möchte.
Wenn Sie einen passenden Rechtsanwalt ausfindig gemacht haben, empfehle ich Ihnen im nächsten Schritt, seine Referenzen zu prüfen. Entweder finden Sie diese bereits auf der Webseite seiner Kanzlei oder, falls nicht, hinterfragen Sie diese im kostenlosen Erstgespräch. Nehmen wir an, der Anwalt beschäftigt sich zwar ausschließlich mit Verträgen – vielleicht sogar passend zu Ihrer Branche, etwa dem Internetmarketing. Dann kann es trotzdem noch schwierig werden, wenn zu dessen Kunden hauptsächlich Konzerne wie Google, Microsoft und Facebook zählen. Hier entsteht aus meiner Sicht zwar kein Ausschlusskriterium für eine künftige Zusammenarbeit, jedoch sollten Sie versuchen herauszufinden, inwieweit er in der Lage ist, sich in Ihre Situation hineinzudenken.
Zu guter Letzt sollten Sie auch menschlich miteinander klarkommen. Darunter verstehe ich, falls Ihnen dieser Anwalt schon im ersten Gespräch so richtig unsympathisch ist, kann er fachlich zwar der beste sein, den Sie je finden können. Sie werden aber trotzdem nie ein gutes Team sein. Zwischen Anwalt und Mandant muss ein Vertrauensverhältnis bestehen, und dieses bedingt im ersten Schritt immer gegenseitige Sympathie. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen nur dringend raten, diesen Faktor nicht zu unterschätzen.
Und wenn am Ende die Verhandlung auch noch in englischer Sprache geführt werden soll, fragen (und prüfen) Sie bitte die Sprachkenntnisse des Anwalts ab. Sicherlich eine der unangenehmeren Fragen, aber auch hier habe ich schon wirklich erschreckende Auftritte erlebt.
Angenommen, Sie haben den passenden Rechtsbeistand gefunden, dann empfehle ich Ihnen, so bald wie möglich seine Honorarvorstellungen zu hinterfragen und gegebenenfalls mit ihm zu verhandeln.
Letztlich sind Anwälte auch nur Unternehmer, die sich im Wettbewerb mit ihren Kollegen befinden. Es besteht also ein gewisser Marktdruck, den Sie nutzen können. Nach meiner Erfahrung bewährt sich in den meisten Fällen eine fixe Gebühr. Das bedeutet, Sie vereinbaren einen festgelegten Betrag für die Erbringung einer Leistung, beispielsweise die Formulierung eines...