Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät - Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Arbeitsrecht 1 - Individualarbeitsrecht-Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit widmet sich den Vertragsstrafenregelungen im Arbeitsvertrag (AV) und den daraus resultierenden Rechtsfolgen bei Verwendung unangemessener - und dadurch die ArbeitnehmerInnen (AN) benachteiligenden - vorformulierter Klauseln i.F. von AGB. Die Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt anhand eines Beispielurteils, bei welchem die Klägerin (K), aufgrund einer arbeitsvertraglich geregelten Vertragsstrafenzahlungsklausel, eine Zahlung i.H.v. 2.250,00 ? nebst Zinsen von der Beklagten (B) begehrte, da sie der Meinung war es liege ein Vertragsbruch seitens der B vor. Die Klage wurde jedoch aufgrund unangemessener Benachteiligung der AN, auch in der letzten Instanz, i.F. eines Revisionsurteils am 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 vom BAG zurückgewiesen, wodurch ganz klar das besondere arbeitsrechtliche Interesse des AN-Schutzes zum Ausdruck gebracht wurde. Der Telos dieser Hausarbeit liegt auf der Darstellung der Plausibilität des BAG Urteils und der Hervorhebung der Notwendigkeit des besonderen ANSchutzes vor unangemessener Benachteiligung, sowie auf der Auseinandersetzung mit etwaigen rechtlichen Problempunkten. Die Arbeit ist so strukturiert, dass zunächst an einige Begrifflichkeiten bezüglich Vertragsstrafen sowie arbeitsvertraglicher Inhalte herangeführt wird. Anschließend wird die Vertragsstrafe unter dem Aspekt der allgemeinen Vertragsfreiheit und dem Grundsatz von Treu und Glauben analysiert und Varianten dargelegt, welche die Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel zur Folge haben. Danach werden rechtliche Problempunkte aufgezeigt, welche aus der Annahme der generellen Zulässigkeit von Vertragsstrafen in AV, aufgrund der h.M. In Literatur sowie st. Rspr. resultieren. Im nächsten Schritt fasse ich das Beispielurteil anhand der Komponenten Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe zusammen. Zudem erfolgt mit Hilfe eines weiteren, allerdings divergierenden, Revisionsurteil des BAG ein veranschaulichender Vergleich durch eine Zusammenfassung dieses Urteils, seiner Tatbestände und Entscheidungsgründe, um zu verdeutlichen, wann Vertragsstrafen angemessen und wann unangemessen sind, um daraus schließlich die Plausibilität des Urteils vom 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 herzuleiten und damit abschließend meinen eigenen Standpunkt, bezüglich notwendiger Rechtssicherheiten der AN gegenüber den AG - speziell bei Vertragsstrafen im AV - zu untermauern und zugleich an die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen des AN-Schutzes zu appellieren.
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