2 Studie
2.1 Datenquellen und Erhebung
In einem ersten Schritt wurden Datenquellen eruiert, in denen Ausgründungen aufgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Listen, die von Gründerzentren, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen publiziert wurden. Einen weiteren Fundus stellen die Förderkataloge der Programme EXIST8 sowie FLÜGGE9 dar. Dies wird ergänzt um eine Übersicht mit Mandanten des Autors.
Die o.g. Übersichten weisen in der Regel nur Firmen oder Projektnamen aus. Für eine weitere Qualifizierung wurde eine Recherche von Ansprechpartnern, Kommunikationsdaten, Branche und Sitz der Ausgründungen durchgeführt.
Die eigentliche Datenerhebung erfolgte im Dreimonatszeitraum von Juni bis August 2016. Erreicht aus dem Datenpool wurden Vertreter von 162 Ausgründungen. Zweimal wurden Auskünfte verweigert. In 160 Fällen konnten persönlich telefonische Interviews geführt werden. Deren Dauer betrug jeweils ca. 15 bis 90 min. Ansprechpartner waren die Gründer in ihrer Funktion als Geschäftsführer oder Vorstand; z.T. auch deren Nachfolger. In Einzelfällen wurde mit mehreren Mitgliedern der Unternehmensführung kommuniziert. Mehrfach wurden dem Autor Unterlagen zu Verträgen übermittelt.
Die Interviews fanden in einer Mischung aus strukturierter Befragung und offenem Dialog statt. Inhaltlich behandelt wurden die Bedeutung von Schutzrechten, das Procedere und Klima von Transaktionen sowie deren Konditionen.
Die Offenheit und Ausführlichkeit, in der die Interviewpartner Auskünfte gegeben und „aus dem Nähkästchen geplaudert“ haben, ist beeindruckend. Das ist sicherlich auch auf die Bedeutung des Themas und die seitens der Gründer in diesem Zusammenhang gemachten nachhaltigen Erfahrungen zurückzuführen. Die Wahrung der Anonymität der Interviewpartner sowie die ihrer Firmen ist selbstverständlich, da nur in einer solch vertrauensvollen Atmosphäre diese Offenheit in der Kommunikation erreicht wird und so entsprechende Informationen erhalten werden können. Es werden auch keine Namen beteiligter Personen aus dem Kreis der Forschungsorganisationen oder PVA genannt, noch diese Organisationen im einzelnen benannt. Lediglich in übergeordnet zu betrachtenden Aspekten der Transaktionen wird summarisch auf die Fraunhofer Gesellschaft bzw. die Max-Planck Gesellschaft verwiesen.
Die Informationen aus den Interviews wurden strukturiert und anonymisiert in einer Datenbank abgelegt. Zusätzliche Informationen zu Beteiligungsverhältnissen wurden z.T. aus Handelsregistern und dem Bundesanzeiger ergänzt. So wurden 160 Datensätze generiert. Weitere 36, ebenfalls anonymisierte Datensätze stammen aus einer internen Aufstellung des HTGF10.
Zitate, die im Rahmen der Interviews gefallen sind, wurden ebenfalls anonymisiert und separat, d.h. unabhängig von den Datensätzen archiviert und dokumentiert.
2.2 Auswertung
2.2.1 Herkunft der Ausgründungen
Die insgesamt 196 Datensätze repräsentieren Ausgründungen in allen Bundesländern. Wie zu erwarten, sind Vorhaben aus Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westphalen und Sachsen überproportional vertreten. Die Gründungen der Unternehmen, respektive der Verhandlungsstatus bzgl. der Schutzrechte datieren von 1997 bis Januar 2017.
Die Herkunft der Spin-offs läßt sich in drei Gruppen zusammenfassen (siehe Abb. 2-1). Gruppe 1 bilden die Hochschulen mit 137 Ausgründungen. Aus Universitäten stammen 123, aus Fachhochschulen acht, aus Kooperationen von Universitäten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen vier; dazu kommen zwei, in denen neben einer Universität noch ein Industrieunternehmen involviert ist. In Gruppe 2 sind 58 Ausgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammengefaßt. 54 hiervon kommen aus den als Vereine registrierten Forschungsgesellschaften Fraunhofer, Max Planck, DLR, Leibniz und Helmholtz 11 (diese werden in Kap. 2.2.1 bis 2.2.3 als Gruppe separat betrachtet und mit FhG/ MPG/ DRL/ LG/ HG bezeichnet); zwei entstammen einer Forschungseinrichtung des Bundes, eine aus einer Forschungseinrichtung eines Bundeslandes und eine aus einer privaten Stiftung. Die vier Gemeinschaftsprojekte von außeruniversitären Einrichtungen mit Universitäten wurden oben bereits mitgezählt. Gruppe 3 steht für eine durch einen Wissenschaftler betriebene Ausgründung aus einem Industrieunternehmen.
Abb. 2-1: Herkunft der Ausgründungen
2.2.2 Relevanz von Schutzrechten
Ob es zu Vertragsverhandlungen über Schutzrechte zwischen einem Spin-off und der Organisation, aus der sie abstammt, kommt, hängt von der Relevanz der Schutzrechte für das neue Unternehmen sowie den Eigentumsverhältnissen ab. Von den 196 untersuchten Ausgründungen wurden in 144 Fällen solche Verhandlungen geführt. Von den verbleibenden 52 Fällen stammen 43 aus Universitäten, zwei aus Fachhochschulen, einer aus einem Gemeinschaftsprojekt einer Universität mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung und sechs aus außeruniversitären Einrichtungen (siehe Abb. 2-2). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Abb. 2-2: Ausgründungen ohne Verhandlung
freie Erfindungen
Freie Erfindungen haben neunmal eine Rolle gespielt. Diese resultieren aus dem Status der Erfinder als Student, als Diplomand oder als Hochschullehrer, der noch in den Genuß des sog. Hochschullehrerprivilegs12 kam. Die Anmeldung erfolgte jeweils durch die Gründer. Auch Erfinder, die ihre Erfindung vor Eintritt in ein Arbeitsverhältnis bei einer Forschungseinrichtung gemacht und die Anmeldung privat finanziert haben, können frei über diese verfügen.
Freigabe
Auch bei den sechs Freigaben erfolgte die Anmeldung durch die Erfinder selbst. Die Relevanz der Erfindungen wurde seitens der jeweiligen Arbeitgeber nicht entsprechend eingeschätzt; teilweise sind dafür auch fehlende Mittel ggf. auch Kapazitätsgründe ausschlaggebend.
Keine Schutzrechte
Bei einem Teil dieser 24 Fälle handelt es sich um nicht schutzfähige Erfindungen wegen mangelnder Erfindungshöhe sowie einzelne Softwareprojekte. Manchmal wurde die Relevanz der Erfindung weder seitens der Erfinder noch seitens der Forschungsorganisation entsprechend eingeschätzt. In einem Fall wurde die Erfindung während der Gründungsphase durch die Konkurrenz angemeldet. Teilweise sind fehlende Mittel sowohl in den Forschungsorganisationen als auch bei den Gründern für eine Nichtanmeldung verantwortlich; mitunter spielen auch Kapazitätsgründe eine Rolle.
Anmeldung durch Unternehmen
Die Anmeldung von Schutzrechten erfolgte 13mal in der Frühphase des Unternehmensaufbaus, weil sich die Relevanz vordem nicht angemeldeter (und bis dahin nicht anderweitig publizierter) Erfindungen änderte, oder sich aufgrund einer marktnahen Produktentwicklung erst neu ergab.
2.2.3 Transaktionen
Wie bereits oben beschrieben, kommt es aus diversen Gründen nicht bei jeder Ausgründung zu Verhandlungen über Schutzrechte. Von den 196 untersuchten Fällen wurden 144mal Verhandlungen begonnen und 140mal zum Abschluß gebracht (siehe Tab. 2-1). Ursache für den Abbruch von Verhandlungen waren in allen vier Fällen seitens der Gründer nicht akzeptable Konditionen. Hierbei ging es zweimal um eine Beteiligung und je einmal um einen Kauf bzw. eine Lizenzvereinbarung. In zwei Fällen waren maßgeblich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen involviert. Die betreffenden Vorhaben werden in modifizierter Weise fortgeführt.
Tab. 2-1: Verhandlungsstatus und Herkunft der Ausgründungen
| Universität | 123 | 62,8% | 80 | 55,6% | 78 | 55,7% |
Hochschule | Fachhochschule | 8 | 4,1% | 6 | 4,2% | 6 | 4,3% |
| Universität/ außeruniv. Einr. | 4 | 2,0% | 3 | 2,1% | 2 | 1,4% |
| Universität/ Industrie | 2 | 1,0% | 2 | 1,4% | 2 | 1,4% |
| FhG, MPG, DLR, LG, HG | 54 | 27,6% | 48 | 33,3% | 47 | 33,6% |