Zur Beurteilung von Marktprozessen ist die Abgrenzung der Märkte erforderlich. Solche Abgrenzungen werden u.a. zu Zwecken des Marketing (Vgl. Meffert (Marketing 1998), S. 36 ff.) oder zur Beurteilung wettbewerbsbezogener Fragen vorgenommen (Vgl. Ahrns und Feser (Wirtschaftspolitik 1997), S. 68 ff.). Es erfolgen räumliche, sachliche und zeitliche Abgrenzungen, wobei die sachliche Abgrenzung in Abhängigkeit von der Zielsetzung der Analyse methodisch und inhaltlich differiert und vom Einzelfall abhängt.
Die sächliche Abgrenzung soll die an einem gemeinsamen Markt gehandelten Objekte identifizieren. Produkte werden an einem Markt gehandelt, wenn sie sich
- physisch-technisch gleichen oder
- technisch oder funktional als Substitut zu einem Gut dienen können.
Die Beurteilungen können sich auf technische Informationen, das reale Kaufverhalten und Kundenumfragen stützen. Als Beleg kann geprüft werden, ob eine positive Kreuzpreiselastizität zwischen Produkt und Substitut vorliegt.
Die räumliche Angrenzung beantwortet die Frage wo sich die Nachfrage der betreffenden Marktgüter lokalisieren lässt.
Die zeitliche Abgrenzung betrachtet z.B. saisonale Aspekte der Märkte oder zyklische Entwicklungen.
Ein weitere Abgrenzung kann durch Identifikation der Anbieter und Nachfrager mithin personell erfolgen (Vgl. Wöhe (Betriebswirtschaftslehre 2005), S. 481).
Ein praxisbezogener Ansatz zur Identifikation der Märkte trifft die Differenzierungsentscheidungen den Antworten auf sechs Fragen folgend zu Kaufobjekten, Kaufmotiven, Kaufakteuren, Kaufentscheidungsprozessen, Kaufmengen und Einkaufsstätten (Vgl. Kotler (Marketing 1982), S. 135 ff.). Darauf aufbauend kann eine Zuordnung zu Markttypen mit ähnlichen Ausprägungen erfolgen: Konsumentenmärkte, Produzentenmärkte, Wiederverkäufermärkte und Märkte öffentlicher Betriebe (Vgl. Meffert (Marketing 1998), S. 43) werden differenziert.
Die Europäische Kommission hat 1997 Hinweise zur praktischen Identifikation relevanter Märkte verfasst (Vgl. Europäische Union (Markt 1997), S. 5 ff.). Danach sind die Nachfragesubstitute, also diejenigen, die Kunden bei Preissteigerungen statt des untersuchten Produkts wählen, von größerer Bedeutung als die Angebotssubstitute, also die Produkte, die bei Preissteigerungen von Wettbewerbern erstmalig neu produziert würden. Als Substitute gelten Produkte, zu denen ein Kunde wechselt, wenn der Preis um 5 – 10 % steigt. Ein dementsprechender Test wird als HM-Test (hypothetischer Monopolist) bezeichnet und wird auch gewählt, um die räumliche Abgrenzung zu überprüfen. Die Frage lautet dabei, ob ein Kunde bei einer 5 – 10 % Preiserhöhung den Raum verlässt und in einer anderen Region nachfragt oder andere Anbieter dann diesen Raum beliefern (Vgl. RTR-GmbH (Marktanalyse 2004), S. 55 ff.). So können räumliche Abgrenzungen erfolgen, die zwar aufgrund der unterschiedlichen Transportkosten zu differenzieren wären (Vgl. Europäische Union (Markt 1997), S. 5 ff.). Wenn diese Märkte aber homogen sind, so ist es trotzdem zulässig sie als eine Einheit zu beschreiben. Ähnliche Preise oder zumindest analoge Preisverläufe eines Produkts in unterschiedlichen Regionen sind Hinweise für Homogenität (Vgl. RTR-GmbH (Marktanalyse 2004), S. 67). Als Hilfsmittel wird auch eine Schockanalyse empfohlen, da in Situationen von Lieferengpässen oder anderen Sondersituationen die Substitute gut erkennbar werden (Vgl. RTR-GmbH (Marktanalyse 2004), S. 88).
Mantel nahm die Einteilung der Märkte noch nach mehreren Kriterien vor. Nach dem Verwendungsbereich wurde z.B. Bauwesen oder Verkehrswesen differenziert (Vgl. Mantel (Holzmarktlehre 1973), S. 84 ff.), bei den Sorten Stammholz, Grubenholz, Faserholz, Nutzholz und Brennholz (ebd. S. 291) und bei der Beschreibung der Nachfrage die Märkte als Nadelstammholzmarkt, Laubstammholzmarkt und Gruben- und Schwellenholzmarkt (ebd. S. 50).
Schmithüsen teilt den Rundholzmarkt in Holzhandel, Sägeindustrie, Holzwerkstoffindustrie (bestehend aus Spanplattenindustrie und Furnier/Sperrholzindustrie)und Zellstoff/ Papierindustrie (Vgl. Schmithüsen (Handeln 2003), S. 152).
Bergen diskutiert eine getrennte Betrachtung von Stammholz und Industrieholz jeweils getrennt nach Nadel- und Laubholz. Aufgrund eines Mangels an Daten und des technischen Fortschritts in der Holzwirtschaft unterteilt Bergen den Markt für Rundholz in der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter und verweist auf die Übertragbarkeit seiner Vorgehensweise auch bei tieferer Abgrenzung der Rundholzmärkte (Vgl. Bergen et al. (Forstökonomie 2002), S. 264).
Zwirglmaier gliedert die Produktion nach Hauptbaumarten und die Kundenseite wie Schmithüsen, fügt jedoch Energieholz einschließlich des privaten Brennholzerwerbs hinzu (Vgl. Zwirglmaier (Roundwood 2009), S.14 f.).
Puwein sieht für Österreich für die Sägeindustrie einen Sägerundholzmarkt, für die Zellstoffindustrie einen Faserholzmarkt, für die Energieholznachfrage den Brennholzmarkt und für die Plattenindustrie (Holzwerkstoffindustrie) den Industrieholzmarkt und fügt diesen einen Exportholzmarkt hinzu (Vgl. Puwein (Preisbildung 2008), S. 474 ff.).
Schwarzbauer wiederum teilt für Österreich die Produktion in Sägerundholz, Industrierundholz und Brennholz ein, wobei er diese Märkte jeweils nach Laub- und Nadelholz unterscheidet (Vgl. Schwarzbauer et al. (Angebotsverhalten 2009) S. 26 f.).
Lestander teilt den schwedischen Rundholzmarkt ebenfalls in Märkte der Sägewerke, der Plattenindustrie und der Zellstoff/Papierindustrie ein. Er beschreibt die Entstehung eines schwedischen Marktes zur Gewinnung von Bioenergie aus Neben- oder Abfallprodukten der Holzproduktion und Holzindustrie und dessen Einflüsse auf die bestehenden Holzmärkte (Vgl. Lestander (Competition 2011), S. 79 ff.).
Ankarhem sieht für Schweden die Märkte für Sägeholz, Zellstoff und Biomasse und weist keinen gesonderten Markt für eine Plattenindustrie mehr aus (Vgl. Ankarhem (Biofuels 2005) S.4). Lundmark sieht eine enge Verbindung und Abhängigkeit zwischen allen Submärkten und ordnet dem Markt für Sägeholz eine führende Rolle zu (Vgl. Lundmark (Dependencies 2007) S. 85 f.).
Steinmeyer gelangt bei der Analyse des Industrieholzmarktes zu der Auffassung, dass ein bundesdeutscher Industrieholzmarkt existiert. Er begründet die Ablehnung der Existenz von Regionalmärkten damit, dass unterschiedliche Preise allein aufgrund von Transportkosten nicht zur Differenzierung berechtigen und bundesweit die Industrieholzpreise z.B. nach Zwangsanfällen durch Katastrophen deutschlandweit parallele Entwicklungen verzeichnen (Vgl. Steinmeyer (Industrieholz 1992), S. 22 ff.).
Eine eingehende Prüfung von Kriterien zur Abgrenzung liegt der Benennung der Submärkte bei Ankarhem und Steinmeyer zugrunde.
Nicht alle der in Kapitel 3.1 beschrieben Kriterien eignen sich, um Submärkte im Rundholzmarkt abzugrenzen.
Die Kriterien der sächlichen Abgrenzung (physikalische Äquivalenz, funktionale Äquivalenz) sind hinsichtlich des Rundholzmarktes wie folgt zu beurteilen:
Die wesentliche Frage nach der physikalisch-technischen Äquivalenz zur Abgrenzung von Submärkten ist die Frage danach, welche Holzsortimente ggf. andere Holzsortimente physikalisch technisch ersetzen können und damit auf einem Markt gehandelt werden. Als Kennzeichen gilt eine positive Kreuzpreiselastizität. Praktisch kann geprüft werden, ob Kunden mit einer bestimmten Verwendung bzw. Verarbeitungstechnik auch andere Sortimente für ihre Produktion erwerben.
Die Frage nach Produkten mit funktionaler oder reaktiver Äquivalenz ist ebenfalls von Bedeutung, wenn Produkte zum gleichen Zweck eingesetzt werden können (funktional) oder aus dem Blickwinkel des Kunden dazu geeignet sind (reaktiv) (Vgl. Ahrns und Feser (Wirtschaftspolitik 1997), S. 69).
Ein Beleg dafür, dass bestimmte Produkte Substitute sind, kann sich aus der Korrelation der Preisentwicklung ergeben, der Kreuzpreiselastizität. (Vgl. RTR-GmbH (Marktanalyse 2004), S. 73 f.). Dazu wir der Korrelationskoeffizient zwischen zwei Preistabellen berechnet. Der Wert kann zwischen -1 und +1 liegen, wobei +1 einen identischen und -1 einen völlig entgegengesetzten Verlauf kennzeichnen. Werte über 0,5 deuten eine mittlere, über 0,8 eine starke Korrelation an. Eine Überprüfung auf Stichhaltigkeit bzw. statistische Signifikanz kann durch Ermittlung der Irrtumswahrscheinlichkeit mit Hilfe eine t.Tests erfolgen. Liegt die Irrtumswahrscheinlichkeit unter 5 %, ist das Ergebnis signifikant, unter 1 % hoch signifikant, unter 1 %0 höchst signifikant. Im Folgenden werden alle Irrtumswahrscheinlichkeiten unter 5 % als signifikant bezeichnet (Vgl. Eckstein (Statistik 2003), S. 14 ff.).
Wesentliche Hinweise zur Marktabgrenzung können in einer personenbezogenen...