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Zivilrechtliche Haftung für Datenschutzverstöße

Eine Studie zu Art. 23 EG-Datenschutzrichtlinie und Art. 23 griechisches Datenschutzgesetz unter Berücksichtigung des deutschen Rechts

AutorTimoleon Kosmides
VerlagHerbert Utz Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl367 Seiten
ISBN9783831609673
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,99 EUR
Im Rahmen der heutigen Informationsgesellschaft stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten einen Eigenwert dar. Aus dieser Datenverarbeitung ergibt sich indessen ein hohes Schadenspotenzial für den Einzelnen. So gesehen kommt einer Haftung für Datenschutzverstöße und den damit begründeten Schadensersatzansprüchen eine große Bedeutung für den Schutz des Einzelnen zu. Eine solche Haftung für Datenschutzverstöße wird auf europäischer Ebene durch Art. 23 EG-Datenschutzrichtlinie festgelegt, die korrespondierende Haftungsregelung stellt in der griechischen Rechtsordnung Art. 23 Datenschutzgesetz dar. Die vorliegende Studie befasst sich mit den oben genannten Haftungsnormen, wobei auch das deutsche Recht, insbesondere die Schadensersatzregelungen der §§ 7 und 8 BDSG, berücksichtigt wird.

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Leseprobe
Teil 2: Die Haftung nach der EG-Datenschutzrichtlinie (S. 45-46)

§ 4 Ausgangspunkt: Der Anwendungsbereich der Richtlinie


Der Anwendungsbereich der Haftung nach Art. 23 EG-Datenschutzrichtlinie fällt grundsätzlich mit dem der Richtlinie zusammen. Hier wird der Anwendungsbereich der Richtlinie erörtert. Somit betreffen die folgenden Ausführungen gemeinhin den Geltungsbereich aller Vorschriften der Richtlinie und damit auch des Art. 23. Was speziell den persönlichen Anwendungsbereich der Haftung betrifft, so ergibt sich eine Präzisierung durch Art. 23. Darauf wird unten im Rahmen der Haftungsvoraussetzungen eingegangen.

Für den Anwendungsbereich der EG-Datenschutzrichtlinie ist vor allem Art. 3 EG-Datenschutzrichtlinie maßgeblich. Ergänzend zu Art. 3 regelt Art. 4 den räumlichen Geltungsbereich2 des in Umsetzung der Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Rechts.3 Für den räumlichen Geltungsbereich der Richtlinie ist ihr Art. 34 einschlägig. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch Art. 1, der das Regelungsziel der Richtlinie festlegt.4 Schließlich sind hierfür die Begriffsbestimmungen des Art. 2 EG-Datenschutzrichtlinie zu berücksichtigen.

Die genannten Vorschriften können im Rahmen dieser Studie nicht bis ins letzte Detail erläutert werden. Es geht um eine Untersuchung, die wegen ihrer Breite und Tiefe ein typisches „Kommentarproblem“ darstellt. Gegen eine ausführliche Darstellung des Anwendungsbereichs der EG-Datenschutzrichtlinie spricht auch der Umstand, dass die in Umsetzung der oben genannten einschlägigen Vorschriften erlassenen griechischen Regeln des DSG weitgehend den europäischen Regeln ähneln. Diese wurden unverändert oder jedenfalls mit nur geringen Abweichungen in das DSG übergenommen.

Die Folge hieraus ist, dass der Anwendungsbereich der EG-Datenschutzrichtlinie mit diesem des DSG in mehrfacher Hinsicht zusammenfällt. Insoweit erscheint es überflüssig, soweit es um konvergierende Rechtsfragen geht, mit diesen zweimal befasst zu werden. Da aber die europäischen Normen ihre Wirkung in ihrer Umsetzung in das nationale Recht entfalten, soll nicht hier, sondern im Rahmen des entsprechenden Kapitels zum DSG, auf diese Problematik eingegangen werden. An dieser Stelle wird nur auf die Grundzüge des Themas eingegangen. Im Übrigen wird jeweils auf die Ausführungen zum griechischen Recht verwiesen.

Die Erläuterung des sachlichen Anwendungsbereichs ist für die Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereiches der Richtlinie entscheidend, daher wird dieser in einem ersten Schritt genauer behandelt (vgl. sogleich unten A). Im zweiten Schritt wird der persönliche Anwendungsbereich dargestellt (vgl. unten B). Abschließend soll der räumliche Anwendungsbereich der EG-Datenschutzrichtlinie erörtert werden (vgl. unten C).
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis20
Teil 1: Einleitung und Grundlagen26
§ 1 Einleitung26
A. Allgemeiner sozioökonomischer Rahmen – Gefahren- und Schadenspotential bei Datenschutzverstößen26
B. Die Bedeutung einer außervertraglichen Haftung für Datenschutzverstöße32
C. Problembeschreibung, Zielsetzung und methodischer Ansatz36
D. Gang der Untersuchung38
§ 2 Die EG-Datenschutzrichtlinie: Grundlagen und Grundpfeiler39
A. Geschichte39
B. Inhaltsübersicht – Aufbau40
C. Ziel und Zweck der Regelung (Art. 1 EG-Datenschutzrichtlinie)41
D. Überblick über den Anwendungsbereich nach Art. 3 EG-Datenschutzrichtlinie46
E. Anwendbares einzelstaatliches Recht (Art. 4 EG-Datenschutzrichtlinie)47
F. Grundsätze und Leitprinzipien48
G. Kontrollstelle51
H. Artikel-29-Datenschutzgruppe52
§ 3 Das Datenschutzgesetz: Grundlagen und Grundpfeiler53
A. Geschichte53
B. Inhaltsübersicht – Aufbau55
C. Ziel und Zweck (Art. 1 DSG)56
D. Überblick über den Anwendungsbereich nach Art. 3 DSG60
E. Grundsätze und Leitprinzipien61
F. Die unabhängige Datenschutzbehörde62
I. Einrichtung, Aufgaben und Rechtscharakter62
II. Kompetenzen64
1. Richtlinien- und Gutachtenkompetenz64
2. Beschlusskompetenz65
3. Regelungskompetenz66
4. Beratungs- und Mitwirkungskompetenz67
5. Kontrollkompetenz68
6. Sanktionierungskompetenz68
7. Kompetenz im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und die Verwirklichung der Aufgaben der Datenschutzbehörde68
Teil 2: Die Haftung nach der EG-Datenschutzrichtlinie70
§ 4 Ausgangspunkt: Der Anwendungsbereich der Richtlinie70
A. Sachlicher Anwendungsbereich71
I. Positive Anwendungsvoraussetzungen71
1. Allgemeines71
2. Erläuterung wichtiger Begriffe72
II. Ausnahmetatbestände74
1. Anknüpfung an den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 Abs. 2 erster Anstrich EG-Datenschutzrichtlinie)74
2. Ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Art. 3 Abs. 2 zweiter Anstrich EG-Datenschutzrichtlinie)75
B. Persönlicher Anwendungsbereich75
I. Normadressaten der EG-Datenschutzrichtlinie75
1. Allgemeines75
2. Die an der Datenverarbeitung aktiv Beteiligten – Begrifflichkeiten76
II. Geschützter Personenkreis79
C. Räumlicher Anwendungsbereich80
§ 5 Die Haftungsregelung (Art. 23 EG-Datenschutzrichtlinie)82
§ 6 Die Rechtsnatur der Haftung82
A. Allgemeines82
B. Die Diskussion im Schrifttum83
C. Zusammenstellung der Fragestellungen85
D. Qualifizierung der Haftung nach Art. 23 Abs. 1 EG-Datenschutzrichtlinie (isolierte Betrachtung)86
E. Qualifizierung der Haftung nach Art. 23 Abs. 1 und 2 EG-Datenschutzrichtlinie (Gesamtbetrachtung)90
I. Problem – zur Verdeutlichung90
II. Ausgangspunkt: Interpretation von Art. 23 Abs. 292
1. Grundlegendes92
2. Grammatische Interpretation93
3. Systematische Interpretation97
4. Historisch-teleologische Interpretation100
5. Objektiv-teleologische Interpretation103
6. Primärrechtskonforme Interpretation110
7. Ergebnis der Interpretation112
III. Bewertung der in der Literatur vorgeschlagenen Lösungen112
IV. Ergebnis bzw. Problemlösung114
§ 7 Normzweck115
§ 8 Haftungstatbestand – Voraussetzungen der Haftung (Art. 23 Abs. 1 EG-Datenschutzrichtlinie)118
A. Haftungsauslösende Momente (Haftungsgründe) I. Wesen und Inhalt118
I. Wesen und Inhalt118
II. Fälle einer Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der EG-Datenschutzrichtlinie123
B. Schaden126
I. Allgemeines126
II. Der Schadensbegriff126
1. Problem126
2. Interpretation129
3. Ergebnis der Interpretation – Schadensbegriff136
C. Kausalität138
D. Haftungsgläubiger: Jede natürliche Person140
E. Haftungsschuldner: Für die Verarbeitung Verantwortlicher141
§ 9 Zulässige Haftungsminderung oder -befreiung (Art. 23 Abs. 2 EG-Datenschutzrichtlinie)142
§ 10 Schadensersatz als Rechtsfolge – Art und Umfang des zu leistenden Schadensersatzes146
§ 11 Spezialfragen146
A. Beweislast147
B. Verjährung148
C. Mehrheit von Schädigern – Identifizierung des Schädigers bei vernetzten und zentralisierten Verarbeitungssystemen148
Teil 3: Die Haftung nach dem Datenschutzgesetz152
§ 12 Ausgangspunkt: Der Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes152
A. Sachlicher Anwendungsbereich153
I. Positive Anwendungsvoraussetzungen153
1. Allgemeines153
2. Erläuterung wichtiger Begriffe154
II. Ausnahmetatbestände165
1. Ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Art. 3 Abs. 2 lit. a DSG)165
2. Strafrechtspflege und Feststellung von Straftaten (Art. 3 Abs. 2 lit. b DSG)167
B. Persönlicher Anwendungsbereich167
I. Normadressaten des DSG 1. Allgemeines168
1. Allgemeines168
2. Die an der Datenverarbeitung aktiv Beteiligten – Begrifflichkeiten169
II. Geschützter Personenkreis175
C. Räumlicher Anwendungsbereich176
§ 13 Die Haftungsregelung (Art. 23 DSG)178
§ 14 Die Rechtsnatur der Haftung179
A. Problem179
B. Mögliche Lösungen hinsichtlich der Qualifizierung180
I. Bisherige Qualifizierungsansätze180
II. Weitere Qualifizierungsmöglichkeit181
C. Auf dem Weg zum Ergebnis: Besprechung der Qualifizierungsmöglichkeiten182
I. Keine „relativierte Gefährdungshaftung“182
II. Verschuldenshaftung oder Zwei-Haftungsgründe-Regelung? 1. Nähere Problembeschreibung183
1. Nähere Problembeschreibung183
2. Interpretation184
3. Ergebnis der Interpretation – Bewertung der möglichen Lösungen207
D. Ergebnis bzw. Problemlösung207
§ 15 Normzweck208
§ 16 Haftung für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (Art. 23 Abs. 1 S. 1 und 2 DSG)212
A. Haftungsauslösendes Moment (Haftungsgrund)212
I. Allgemeines212
II. Systematisierung und Kategorisierung der Verstöße gegen das DSG218
1. Verstoß gegen die qualitativen Merkmale der personenbezogenen Daten (Art. 4 DSG)219
2. Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht (Art. 6 DSG)225
3. Verstoß gegen die Zulässigkeitstatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 und Art. 7 bis 9 DSG)227
4. Verletzung der Pflicht zur Sicherheit und Vertraulichkeit der Datenverarbeitung (Art. 10 DSG)236
5. Verletzung der Rechte der betroffenen Person (Art. 11 bis 14 DSG)239
6. Verstoß im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Aufgabe der unabhängigen Datenschutzbehörde245
7. Zuwiderhandlung gegen kraft des DSG erlassene Rechtsakte246
B. Schaden249
I. Allgemeines249
II. Inhalt und Umfang des Schadensbegriffs250
1. Materieller und immaterieller Schaden250
2. Positiver Schaden und entgangener Gewinn254
3. Rechtsgutsschaden und Folgeschaden255
4. Aktueller und zukünftiger Schaden256
5. Realer und rechnerischer Schaden257
6. Konkreter Schaden258
C. Kausalität259
D. Haftungsschuldner266
E. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: Natürliche Personen als Haftungsgläubiger269
§ 17 Haftung für schuldhafte Verletzungen von datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten (Art. 23 Abs. 1 S. 3 DSG)273
A. Ausgangspunkt: Umformulierung des Art. 23 Abs. 1 S. 3 DSG273
B. Haftungsauslösendes Moment (Haftungsgrund)274
C. Schaden278
D. Kausalität279
E. Haftungsgläubiger/Haftungsschuldner280
§ 18 Schadensersatz als Rechtsfolge – Art und Umfang des zu leistenden Schadensersatzes280
§ 19 Anspruchsberechtigte/Ersatzverpflichtete282
§ 20 Beweislast283
§ 21 Die Haftungsvoraussetzungen im Fall der Annahme einer Verschuldenshaftung (mit Beweislastumkehr)284
A. Haftungsauslösendes Moment (Haftungsgrund)285
B. Schaden285
C. Kausalität286
D. Haftungsgläubiger/Haftungsschuldner286
§ 22 Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung286
§ 23 Spezialfragen292
A. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss292
I. Zufall und höhere Gewalt292
II. Mitverschulden293
III. Freizeichnung – Verzicht295
B. Verjährung297
C. Mehrheit von Schädigern298
D. Streitigkeiten (Art. 23 Abs. 3 DSG)300
E. Zusammentreffen mehrerer Haftungsgründe301
I. Vorvertragliche Schadensersatzansprüche301
II. Vertragliche Schadensersatzansprüche302
III. Nachvertragliche Schadensersatzansprüche302
IV. Außervertragliche Schadensersatzansprüche303
§ 24 Beurteilung und Bewertung des Haftungssystems des Datenschutzgesetzes307
A. Allgemeines307
B. Gesetzliche Formulierung308
C. Richtlinienkonformität309
I. Haftungsauslösende Momente (Haftungsgründe)309
II. Schaden als Haftungsvoraussetzung bzw. Schadensersatz als Rechtsfolge310
III. Kausalität311
IV. Haftungsgläubiger311
V. Haftungsschuldner311
D. Rechtspolitische Betrachtung I. Positive Gesichtspunkte 1. Kreis der Haftungsgläubiger315
I. Positive Gesichtspunkte315
1. Kreis der Haftungsgläubiger315
2. Kreis der Haftungsschuldner316
3. Haftungsauslösende Momente (Haftungsart)316
4. Schadensersatz319
II. Probleme im Haftungssystem – Lösungsvorschläge de lege ferenda322
1. Haftungsart: Unrechtshaftung – keine Gefährdungshaftung322
2. Beweislast für den Kausalzusammenhang324
3. Identifizierung des Schädigers bei vernetzten und zentralisierten Verarbeitungssystemen325
E. Änderungsvorschlag von Art. 23 DSG327
Teil 4: Schlusskapitel330
§ 25 Zusammenfassende Schlussthesen330
A. Teil 1330
B. Teil 2331
C. Teil 3334
Literaturverzeichnis340
Lebenslauf362

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