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Zur Strafbarkeit von Bankmitarbeitern wegen Untreue bei der Vergabe von Krediten

AutorRalf Nobis
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl37 Seiten
ISBN9783656886969
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 17 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untreue gemäß § 266 StGB ist eine der zentralen Normen des Wirtschaftsstrafrechts. Führt ein unternehmerisches Handeln innerhalb großer Wirtschaftsunternehmen oder Banken zu einem finanziellen Verlust und nimmt daraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266 StGB zumeist im Mittelpunkt. Aufgrund der Bedeutung in der strafrechtlichen Praxis haben sich bis heute verschiedene Fallgruppen der Untreue herausgebildet. Ein besonderer Anwendungsfall dieser Strafnorm stellt die sog. Bankuntreue dar. Das Universalbankensystem setzt sich aus drei großen Gruppen zusammen: den Privatbanken, den Sparkassen sowie den genossenschaftlich organisierten Banken. Untreuerelevante Verhaltensweisen treten im Bankwesen entsprechend häufig auf. So kann der Bankmitarbeiter das der Bank anvertraute Vermögen zu unerlaubten Spekulationsgeschäften oder sonstigen eigenen Zwecken, kriminellen Manipulationen im Devisen- und Rentenhandel oder anderen Geschäften dieser Art verwenden. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Rahmen der Vergabe von Krediten spielt jedoch die größte Rolle. Dies liegt daran, dass die Kreditvergabe zu den zentralen Geschäftsfeldern von Banken gehört und die hierbei involvierten Mitarbeiter Entscheidungen treffen, die unmittelbare Auswirkungen auf das Vermögen der Bank haben. Die Vergabe von Krediten stieg in den letzten 10 Jahren kontinuierlich. Ermittlungsverfahren gegen Bankmitarbeiter wegen Untreue durch Kreditvergabe gehören daher mittlerweile zum alltäglichen Geschäft der wirtschaftsstrafrechtlichen Schwerpunktstaatsanwaltschaften. In der Regel handelt es sich dabei um Strafverfahren gegen Führungspersonen einer Bank wie etwa Vorstandsmitgliedern, Sparkassendirektoren oder Filialleitern. Die vorliegende Arbeit will sich dieser hochaktuellen aber auch äußerst komplexen strafrechtlichen Thematik annehmen und anhand der hierzu jüngst ergangen höchstrichterlichen Rechtsprechung darstellen.

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