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Zukunftsmarkt Pflegehotel. Der demographische Wandel und der Markt für Pflegehotels

AutorKatja Rosowski
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl123 Seiten
ISBN9783638897068
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis31,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 2,3, Hochschule Niederrhein in Krefeld, 139 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diplomarbeit befasst sich mit der Untersuchung des Marktes für Pflegehotels und soll klären, wie derzeit der Markt in dieser Branche gestaltet ist und ob sich das Konzept der Pflegehotels zukünftig am Markt festigen und zu einer eigenständigen Größe etablieren kann. Um gerade die zukünftige Entwicklung des Marktes für Pflegehotels zu betrachten, wurden der demographische Wandel und die Entwicklung im Bereich der Pflege herangezogen und eine Marktanalyse des IST-Zustandes mit Anbieter- und Abnehmeranalyse erstellt. Zusammenfassend kann nach Betrachtung der gegebenen Faktoren gesagt werden, dass Pflegehotels eine Möglichkeit haben, sich am Markt zu etablieren - hierzu allerdings noch sehr viele Anstrengungen von Seiten der Anbieter erbracht werden müssen.

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Leseprobe

1 Einführung


 

Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2006 haben gezeigt, dass im Jahr 2050 doppelt so viele 60- Jährige wie Neugeborene in Deutschland leben werden. [1] Nach den Prognosen der Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Bundesamtes wird die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland langfristig abnehmen. Die Zahl der älteren Menschen wird die Zahl der Kinder weit übersteigen. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung weiter zunehmen wird.

 

Wie gestaltet sich der Touristikbereich für die ältere Generation, vor allem für diejenigen, die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis haben?

 

Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Pflegebedürftigkeit tendenziell zu. [2] Heute wird noch ein Großteil der pflegebedürftigen Personen im privaten Haushalt ohne Hilfe von „Außen" versorgt und gepflegt. [3] Einerseits brauchen gerade diese pflegeleistenden Angehörigen Hilfe in Form von Pausen von ihrer anspruchsvollen pflegerischen Tätigkeit. Der pflegebedürftige Angehörige muss in dieser Auszeit weiter versorgt werden. Die zu Pflegenden selbst haben trotz vorhandener gesundheitlicher Beeinträchtigungen wie Menschen ohne Beeinträchtigung ein Urlaubsbedürfnis.

 

Wo können Pflegebedürftige mit und ohne pflegende Angehörige unbeschwert Urlaub machen und den Alltag hinter sich lassen bzw. welche Alternative zu der bekannten Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bieten Pflegehotels? Zudem stellt sich die Frage, ob dieser Zustand der Familienfürsorge mit privathäuslicher Pflege in Zukunft erhalten bleiben wird.

 

1.1 Problemstellung


 

Die Unterbringung pflegebedürftiger Angehöriger in einem Pflege- oder Altersheim ist sehr kostenintensiv und für manch pflegebedürftige Selbst, aber auch für die Angehörigen aus finanzieller Sicht und aus Gründen sozialer Responsibilität nicht vorstellbar. Pflegedürftige werden in Ihrem häuslichen Umfeld durch Angehörige mit und ohne professionelle Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes betreut und gepflegt. Für die zu Pflegenden aber gerade auch für die Pflegenden bedeutet dies meist eine große physische und auch psychische Belastung.

 

Gerade wegen dieser großen Belastung haben sie einen Urlaub oder eine Kur nötig, um Abstand vom Alltag zu erlangen und die Kraftreserven wieder zu füllen.

 

Ob diese Auszeit mit oder ohne pflegebedürftigen Angehörigen genommen wird, hängt von den Bedürfnissen der Pflegenden und der pflegebedürftigen Personen sowie der Art des geplanten Urlaubs ab.

 

Folgende Konstellationen sind bei einem Urlaub mit und ohne Pflegeempfänger möglich:

 

Der pflegende Angehörige fährt allein in den Urlaub, die pflegebedürftige Person bleibt zu Haus und wird in dieser Zeit von Verwandten, Freunden oder Nachbarn versorgt.

 

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt in vollem Umfang die Betreuung des daheim Gebliebenen.

 

Während der ständig pflegende Angehörig im Urlaub ist, wohnt der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung.

 

Die Pflegepartner machen gemeinsam Urlaub. Sie entscheiden, ob Sie die Pflege am Urlaubsort selbst übernehmen oder dem Pflegepersonal anvertrauen.

 

Der Pflegebedürftige verreist „allein".

 

Bei Alleinreisen der Pflegeperson muss für den zu Pflegende während des Urlaubs oder im Falle einer Verhinderung der Pflegeperson eine Unterbringung arrangiert werden. Gewöhnlich würde dies über einen Kurzzeitpflegeplatz z.B. in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung erfüllt werden. Nicht wenige zu Pflegenden werden sich dort aber abgeschoben und alleingelassen fühlen.

 

Es ist zu vermuten, dass aus diesem Grund die pflegenden Angehörigen oftmals auf einen Urlaub verzichten und in Zukunft auch verzichten werden. Im Jahr 2001 hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe eine Umfrage zur Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens bei pflegenden Angehörigen durchgeführt. Dabei wurden auch materielle Einbußen ermittelt. Nach dem Ergebnis der Umfrage verzichten rund 45 Prozent der pflegenden Angehörigen (schon seit Jahren) auf Urlaub. [4] Neuere Zahlen stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

Hieraus lassen sich folgende Leitfragen herleiten:

 

1. Bietet ein Pflegehotel eine Alternative zu den bekannten Unterbringungsmöglichkeiten der Verhinderungspflege?

2. Besteht die Nachfrage von Pflegebedürftigen, sowie deren Angehörigen, zusammen in Urlaub in Pflegehotels zu verreisen?

3. Wird sich der Markt für Pflegehotels in Zukunft durch den demographischen Wandel der Bevölkerung etablieren können?

4 Müssen Zielgruppen für diese Art von Unterbringung stärker definiert werden oder ist ein verstärktes Marketing erforderlich?

 

Diese Leitfragen sollen aber nicht nur vor dem Hintergrund der pflegebedürftigen Bevölkerung geklärt werden, sondern es soll auch die alternde Bevölkerung und somit die ältere Generation mit einbezogen werden.

 

1.2 Definitionen


 

Zur Herstellung eines gleichartigen Verständnisses werden die Begriffe Pflegehotel, Pflegebedürftigkeit, Zielgruppe und Alter zunächst so definiert, wie sie in den nachfolgenden Ausführungen begrifflich verwendet und verstanden werden sollen. Bei Bedarf werden weitere Ausführungen der Definitionen in den entsprechenden Kapiteln angeführt.

 

Infobox 1: Definition Pflegehotel

 

Ein Pflegehotel im Sinne dieser Untersuchung ist ein Beherbergungsbetrieb, welcher auf Pflegebedürftige in Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege und deren Angehörigen, sowie sicherheitsbedürftige Senioren ausgerichtet ist. Es verbindet Pflege mit Komfort und Service in geschmackvollem Rahmen bei dem der Hotelcharakter klar im Vordergrund stehen sollte, während die Pflege diskret und unauffällig im Hintergrund ablaufen sollte. Es ist dafür ausgestattet, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu übernehmen oder Angehörige während des Urlaubsaufenthaltes im gewünschten Maße zu unterstützen und zu entlasten.

 

Es steht im Gegensatz zu sog. Patientenhotels nicht auf oder im Zusammenhang mit einem Klinikgelände, sondern ist als eigenständiges Hotel zu betrachten, welches sein Angebot um Pflegeleistungen erweitert hat und somit einen speziellen Kundenkreis ansprechen kann.

 

Infobox 2: Der Begriff der Pflegebedürftigkeit

 

Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung ist „ein auf körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung beruhender, durch ärztliche Intervention i.d.R. nicht mehr beeinflussbarer Gesundheitszustand, aufgrund dessen die betroffene Person in den elementaren Lebensbereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in einem wenigstens erheblichen Maße fremder Hilfe bedarf".[5]

 

Der Pflegebedürftige ist somit nicht in der Lage, den Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und bedarf zur Bewältigung dieser Aufgaben Hilfe. Was der Gesetzgeber unter Hilfe versteht, wird in § 14 Abs. 3 SBG XI [6] aufgezählt. Danach besteht Hilfe im Sinne des Absatzes 1 „in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen." Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit unterteilt, welche näher in Kapitel 4.1 erläutert werden.

 

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit des SGB XI ist allerdings fast überwiegend somatisch als Folge von Krankheit oder Behinderung definiert. Menschen, deren Hilfebedarf nicht primär somatischer Art ist (geistig oder psychisch Behinderte mit hohem Betreuungsbedarf und Menschen mit Demenz) kommen bei dieser somatischen Definition zu kurz. Auch derartige Beeinträchtigungen werden im Folgenden in einer Erweiterung der Begrifflichkeit zur Pflegebedürftigkeit gezählt.

 

Pflegebedürftigkeit ist nicht mit Bettlägerigkeit gleichzusetzen. Pflegebedürftige Personen können durchaus mobil sein, bedürfen allerdings bei gewissen Tätigkeiten Hilfe und Unterstützung.

 

Zudem ist Pflegebedürftigkeit nicht gleichzustellen mit hohem Alter. Die Pflegebedürftigkeit nimmt mit höherem Alter zwar tendenziell zu[7], aber auch im jungen und mittleren Alter tritt Pflegebedürftigkeit auf.

 

Infobox 3: Definition Zielgruppe

 

Eine Zielgruppe wird aus aktiven und potenziellen Kunden gebildet.[8] Auf diese Zielgruppe werden die Marketingaktivitäten ausgerichtet. Diese Zielgruppenbildung, d.h. die Differenzierung der Kunden nach relevanten Merkmalen, ist die Grundlage der Marktsegmentierung. Hierbei wird durch den Einsatz von Variablen...

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