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Zur Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung

Eine Untersuchung zur Praxis der Beiordnung durch den Strafrichter nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO in der Bundesrepublik Deutschland

AutorMatthias Jahn
VerlagWalter de Gruyter GmbH & Co.KG
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl280 Seiten
ISBN9783110364071
FormatePUB/PDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis164,95 EUR

This work presents the findings of an empirical study conducted at Goethe University Frankfurt, concerning the legal realities of public defender assignment since the new law came in effect in 2010. The monograph summarizes the results of a survey of around 3,300 public defenders, and is the most comprehensive study of public defense undertaken in Germany.



Matthias Jahn, Goethe-Universität Frankfurt am Main

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Inhaltsverzeichnis
A. Ausgangslage13
I. Wissenschaftliche Aufgabenstellung13
II. Die Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)13
III. Der bisherige Forschungsstand zur Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung14
B. Methodische Vorüberlegungen17
I. Bemerkungen zum wissenschaftstheoretischen Hintergrund17
1. Allgemeines17
2. Konsequenzen für das Studiendesign18
II. Konkrete Auswahl der Erhebungsmethode schriftlicher Befragung19
III. Konzeptionelle Struktur des Fragebogens20
1. Offene und geschlossene Fragen21
2. Aufteilung des Fragebogens22
IV. Grundgesamtheit und Stichprobe der Experimental- und Kontrollgruppe22
1. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger22
2. Richterinnen und Richter23
V. Zeitlicher Rahmen und praktische Durchführung der Studie25
VI. Gesamtüberblick über das erlangte Dateninventar26
1. Gesamtzahl der ausgewerteten Bögen26
2. Professionalisierungsgrad in den beiden Berufsgruppen27
3. Geographische Verteilung in den beiden Berufsgruppen29
a) Verteilung nach Größe der Stadt29
b) Verteilung nach Bundesländern30
4. Organisationsgrad der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in der AG Strafrecht im DAV32
a) Registrierung auf der Homepage der AG Strafrecht im DAV32
b) Dauer der Berufszugehörigkeit und Registrierung32
5. Umfang und Verteilung der Beiordnungserfahrung33
a) Alle Fälle des § 140 StPO33
b) Speziell im Fall des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO35
C. Rechtstatsachen zur Praxis der Pflichtverteidigerbestellung in der Bundesrepublik Deutschland39
I. Das Defizit– und die Position des DAV39
II. Die Rechtslage in den §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 Abs. 3 Satz4 StPO seit dem 1.1.201040
1. Die einschlägigen Änderungsbefehle des UHaftÄndG im Überblick40
2. Der Stellenwert der Pflichtverteidigungsnovelle für ein rechtsstaatliches Strafverfahrensrecht41
a) Notwendigkeit frühzeitiger Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren42
b) Gesetzgebungsgeschichte der Neuregelung in§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO44
3. Zusammenfassung zum Regelungsgehalt des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO de lege lata46
III. Die Problemfelder der Neuregelung in der Praxis des Strafverfahrens47
1. Die Regelung in § 141 Abs. 3 Satz4 StPO– zum Zeitpunkt der Beiordnung47
a) Der Begriff des Beginns der Vollstreckung47
aa) Situation de lege lata47
bb) Forderung de lege ferenda48
b) Einstellung zur Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts49
aa) Diskrepanz zwischen den Berufsgruppen50
bb) Weitere Differenzierungskriterien51
c) Gründe bei Ablehnung der Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts54
aa) Deutliches Meinungsbild zu den Gründen der Ablehnung der Vorverlagerung55
bb) Aufschlüsselung der Gegengründe nach Berufsgruppen56
2. Der Begriff der „Unverzüglichkeit“ (§ 141 Abs. 3 Satz4 StPO)– ein „Danaergeschenk“ für den Beschuldigten?57
a) Die Geltung von § 142 Abs. 1 Satz2 StPO58
b) Rechtstatsachen zur Wahrung des Anhörungs- und Bezeichnungsrechts61
aa) Überblick: Ein alarmierendes Bild61
bb) Differenzierung nach Berufsgruppen62
cc) (Fehlende) Perspektive der Mehrzahl der Befragten de lege ferenda63
dd) Zu den inhaltlichen Gründen der Befürwortung der lex lata aus Sicht der Befragten64
(A) Gesamtüberblick über die genannten Gründe65
(B) Differenzierung nach der beruflichen Tätigkeit67
ee) Zu den inhaltlichen Gründen der Ablehnung der lex lata aus Sicht der Befragten68
c) Rechtstatsachen zu den immanenten Ausnahmen von der Gewährung des Anhörungs- und Bezeichnungsrechts69
aa) Möglichkeit der Nutzung moderner Kommunikationsmittel (Internet) zur Ausübung des Bezeichnungsrechts71
bb) Nutzungsfrequenz der Verteidigersuche-Funktion auf der Homepage der AG Strafrecht im DAV72
cc) Gestattung unmittelbaren Kontakts mit dem ins Auge gefassten Verteidiger in der Haftsituation72
(A) Überblick über die Erfahrungen mit der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts73
(B) Differenzierung nach Berufsgruppen74
(C) Differenzierung nach geographischer Lage75
(D) Überblick über die Begründungen bei der Verwehrung der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts75
(E) Speziell: Begründungen der Ermittlungsrichter bei der Verwehrung der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts78
d) „Unverzüglich“ ist nicht „sofort“80
aa) Die „sofortige“ Bestellung: Überblick82
bb) Differenzierung nach Berufsgruppen83
cc) Differenzierung nach Regionen84
dd) Differenzierung nach Zusatzqualifikation „Fachwanwalt für Strafrecht“85
ee) Differenzierung nach Beiordnungserfahrung gerade im Bereich des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO86
ff) Einstellung zur Praxis der Bestellung per „sofort“87
(A) Differenzierung nach Berufsgruppen88
(B) Differenzierung nach Dauer der Berufszugehörigkeit, Beiordnungserfahrung und Fachanwaltstitel89
e) Zur Konkretisierung des Unverzüglichkeitsgebots: Starre Ein- bzw. Zweiwochenfrist entsprechend der Interessenlage bei wichtigen Rechtsbehelfsfristen oder flexible Handhabung?91
aa) Überblick über die in der Praxis gesetzten Fristen91
bb) Zuwarten trotz des Wunsches nach sofortiger Beiordnung?92
(A) Überblick über die praktischen Erfahrungen93
(B) Differenzierung nach Berufsgruppen94
cc) Zur Konkretisierung des Unverzüglichkeitsgebots in § 141 Abs. 3 Satz4 StPO94
(A) Darstellung der Auslegungskontroverse und Rechtslage94
(B) Einstellung zur starren Ein- und Zweiwochenfrist97
(C) Einstellung zur Starrheit oder Flexibilität der Frist101
3. Die Notwendigkeit einer transparenteren Beiordnungspraxis103
a) Die Rechtsfolgen bei Benennung eines Verteidigers durch den Beschuldigten103
aa) Bedenkliche Erfahrungen zur Beiordnung eines anderen als den durch den Beschuldigten benannten Verteidiger104
(A) Generelles Erfahrungsbild104
(B) Erfahrungsbild in den beiden Berufsgruppen106
bb) Mögliche Zielrichtungen der Versagung der Beiordnung des Vertrauensverteidigers trotz Fehlens eines wichtigen Grundes107
b) Verteidigerlisten110
aa) Maßgebliche Rechtsgrundsätze und Problembereiche für die Führung von Listen mit beiordnungsbereiten Strafverteidigern110
bb) Tatsächliche Verbreitung von Verteidigerlisten112
(A) Übersicht über das (disparate) Erfahrungsbild113
(B) Bestätigung des disparaten Erfahrungsbildes durch die Angaben der Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter113
cc) Zugänglichkeit von Verteidigerlisten114
dd) Struktur von Verteidigerlisten116
(A) Generelles Erfahrungsbild116
(B) Nach Berufsgruppen differenziertes Erfahrungsbild118
ee) Absolute Anzahl der beiordnungsbereiten Anwälte auf den Verteidigerlisten119
ff) Auf den Verteidigerlisten berücksichtigte Auswahlkriterien120
gg) Urheber von Verteidigerlisten122
hh) Einflussnahme auf den Inhalt der Verteidigerlisten124
ii) Die Praxis der Aushändigung der Verteidigerlisten an den Beschuldigten125
c) Die Rechtsfolge bei Nichtbenennung eines Verteidigers durch den Beschuldigten127
aa) Rechtliche Überlegungen zu den sachlichen Kriterien der Pflichtverteidigerauswahl127
bb) Beobachtungen der Praxis zu den tatsächlichen Kriterien der Auswahl des Pflichtverteidigers128
(A) Überblick über alle Kriterien bei der Verwendung von Verteidigerlisten– ein uneinheitliches Meinungsbild129
(B) Differenzierung nach Berufsgruppen Auseinanderfallen von Selbst- und Fremdwahrnehmung134
(C) Überblick über alle Kriterien, soweit Verteidigerlisten nicht verwendet werden136
d) Herstellung von Transparenz de lege ferenda139
aa) Propädeutische Überlegungen zur Methodik zukünftiger regelmäßiger Gesetzesevaluationen139
bb) Rechtliche Vorzugswürdigkeit schematischer Verteilungsmechanismen?140
(A) Pro140
(B) Contra141
cc) Generelles Meinungsbild zur Frage der Gestaltung einer zukünftigen Auswahlpraxis und Überlegungen zur Anlehnung an die §§ 56ff. InsO de lege ferenda142
dd) Differenzierung nach Berufsgruppen143
ee) Differenzierung nach Berufsqualifikation in der Gruppe der Strafverteidiger143
ff) Differenzierung nach Beiordnungserfahrung in der Gruppe der Strafverteidiger144
gg) Einstellung zur „hilfweisen“ Übertragung der Auswahl auf die örtliche Rechtsanwaltskammer147
(A) Generelles Meinungsbild148
(B) Meinungsbild nach Berufsgruppen148
(C) Meinungsbild nach Berufserfahrung und -qualifikation sowie Region149
4. Die Zuständigkeit für die Bestellung des Pflichtverteidigers151
a) Die heutige Rechtslage151
b) Unterschiede zwischen Ermittlungsrichter- und Strafkammerfällen (Sicherungsverwahrung, „Kumulationssachverhalte“)?152
5. Die Dauer der Beiordnung insbesondere: Praxis der Anwendung des § 143 StPO155
a) Positiv-rechtlicher Ausgangspunkt155
b) Der erleichterte Verteidigerwechsel analog § 143 StPO155
c) Speziell: Ansätze zur interessengerechten Lösung von „Verlegenheitswahlfällen“ nach neuem Recht156
d) Praktische Erfahrungen zum Verteidigerwechsel in „Verlegenheitswahlfällen“158
aa) Generelles Erfahrungsbild158
bb) Erfahrungsbild nach Bundesländern159
cc) Erfahrungsbild nach Haftbeiordnungserfahrung160
e) Erfahrungen zu den Gründen der Versagung des Verteidigerwechsels in „Verlegenheitswahlfällen“162
f) Konflikte zwischen dem „alten“ und dem „eintretenden“ Verteidiger in „Verlegenheitswahlfällen“164
aa) Häufigkeit der Zustimmung zum Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“165
bb) Gründe für die Versagung der Zustimmung zum Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“166
cc) Erfahrungen durch berufliche Betroffenheit von einem Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“168
g) Angemessene rechtliche Reaktion auf das Vorenthalten von Mitwirkungsmöglichkeiten170
aa) Der Stand der Rechtsprechung zur Anwendung des § 143 StPO in „Vorenthaltungsfällen“170
bb) Erfahrungen zur Beachtung und Umsetzung der Rechtsprechung in der Praxis171
(A) Überblick über den praktischen Umgang mit „Vorenthaltungsfällen“ bei unterlassener Setzung einer angemessenen Frist171
(B) Teilweise irritierende regionale Praxis in „Vorenthaltungs-Fristfällen“172
(C) Überblick über den defizitären praktischen Umgang mit „Vorenthaltungsfällen“ bei mangelnder Informationsmöglichkeit für den Beschuldigten174
(D) Überblick über die Gründe für die Versagung des Verteidigerwechsels in „Vorenthaltungs- Informationsdefizitfällen“179
h) Speziell: Heilbarkeit der Versagung von Mitwirkungsrechten?180
aa) Überblick über die Rechtslage und ihre Auslegung in der Rechtsprechung180
bb) Zum feststellbaren Umgang mit der Rechtslage in der Praxis182
D. Zusammenfassung185
E. Abbildungen191
F. Anhang: Fragebogen265

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