Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 14, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zusammenleben zweier Personen ohne die standesamtliche Trauung ist von der heutigen Gesellschaft in Deutschland kaum mehr wegzudenken. Der Rückgang der Ehe, der Anstieg der eheähnlichen bzw. partnerschafts-ähnlichen Lebensgemeinschaften und die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare zeigen, dass die traditionelle Ehe nicht mehr das Monopol der einzig denkbaren Lebensform besitzt. Was früher als moralisch und sittlich verwerflich galt, hat in der heutigen Gesellschaft immer mehr an Akzeptanz gewonnen. Die Rechtsprechung hat die wandelnde Bedeutung dieser Lebensformen und den rapiden Anstieg in den letzten Jahrzehnten nicht verkannt und in vielen Einzelfallentscheidungen Lösungen für rechtliche Probleme geboten. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber durch die Einführung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft einen rechtlichen Rahmen für homosexuelle Verbindungen gesetzt hat, ist die herrschende Form partnerschaftlichen Zusammenlebens, namentlich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, gesetzlich nicht geregelt. Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, die rechtliche Behandlung der Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Sozialrecht darzulegen und zu bewerten. Dabei ist zu untersuchen, inwieweit diese Lebens-formen der Ehe gleichgestellt sind. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, sollen nur die wichtigsten Besonderheiten im Sozialrecht erörtert werden. Im ersten Teil der Arbeit werden zunächst die für das Grundverständnis erforderlichen Begriffe definiert und die Merkmale der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft herausgearbeitet. Der zweite Teil soll einen Überblick über die verfassungsrechtliche Einordnung und den verfassungsrechtlichen Schutz der beiden Partnerschaftsmodelle ermöglichen, um deren rechtliche Behandlung im Sozialrecht im Vergleich zur Ehe bewerten zu können. Nachdem zunächst die Situation der nichtehelichen und partnerschaftlichen Lebensgemeinschaften in der Sozialversicherung dargelegt wird, sollen anschließend auf die Besonderheiten für nicht verheiratete Partner im Arbeitslosengeld II und im Sozialhilferecht eingegangen werden. Ob nichtehelich Zusammenlebende ein Recht zum Bezug einer Sozialwohnung haben und in welchem Umfang ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wird im letzten Kapitel untersucht.
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