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E-Book

18!

Was du darfst, was du musst, was du kannst.

AutorKatja Schönherr
VerlagEichborn AG
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl238 Seiten
ISBN9783732526109
Altersgruppe16 – 99
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis9,99 EUR
18! Glückwünsch zu vielen neuen Freiheiten. Aber auch zu Pflichten und Verantwortungen, die sich aus der Volljährigkeit ergeben. Alles, was du jetzt darfst, kannst oder muss, steht in diesem praktischen Ratgeber: Führerschein, Ausbildung und Freiwilliges Soziales Jahr, Ausbildung, Studium oder der Weg ins Ausland, Versicherungen, Rentenplan oder Selbstständigkeit, Vermögensbildung, Steuererklärung oder Online-Banking: Was immer du über deine Zukunft wissen kannst, steht in diesem Buch.

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Leseprobe

Raus von Zuhaus


Dass es an der Zeit ist auszuziehen, ist oft keine Erkenntnis, die in häuslicher Harmonie reift. Abgesehen von den Fällen, in denen Job oder Ausbildung jemanden in eine andere Gegend verschlagen, ist es häufig auch Streit, der den Entschluss reifen lässt: Jetzt aber raus hier! Euren Eltern geht es dabei keinen Deut anders.

Im Grunde genommen ist die Sache ganz einfach: Eure Eltern können nicht mehr, und ihr, ihr wollt nicht mehr. Eltern beanspruchen im gleichen Maße Ruhe für sich wie ihr Freiraum für euren Spaß. Es geht nun mal nicht, mit dem gesamten Deutsch-Leistungskurs um Mitternacht in der Familienküche aufzukreuzen, Spaghetti für alle zu kochen, dabei lautstark Kanye West zu hören – und so euren Eltern den ersten Sex seit drei Monaten zu verderben.

Aber ihr werdet sehen: Einige Zeit nach dem Auszug ist es dann wieder ganz nett, mal bei den Eltern vorbeizuschauen. Abstand tut gut. Und das Essen daheim, das schmeckt dann besser als je zuvor.

EINE EIGENE WOHNUNG SUCHEN


Entweder ihr studiert die Anzeigen genau, die ein bis zwei Mal pro Woche in der Tageszeitung oder den kostenlosen Anzeigenblättern einer Stadt stehen, oder ihr sucht online nach Wohnungsangeboten. Im Netz gibt es Wohnungsbörsen, die Webseite der Tageszeitung oder des Stadtmagazins und natürlich auch Maklerangebote. Gefällt euch ein Angebot: Mailen oder anrufen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Zur Besichtigung nehmt ihr am besten jemanden mit, der Erfahrung hat. Ihr solltet gründlich in jede Ecke gucken und horchen, wie laut die Umgebung ist. Falls es Mängel (undichte Fenster, Risse in den Fliesen, feuchte Stellen) gibt: Unbedingt beanstanden! So kann man den Mietpreis manchmal nach unten drücken oder die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Vermieters erreichen. Manchmal lassen Vermieter auch mit sich reden, wenn man lieber Laminat statt Teppich haben will oder ähnliche Wünsche hegt. Aber wirklich nur manchmal und auch nur dann, wenn es nicht noch hundert andere Bewerber für eine Wohnung gibt.

Bis vor kurzem konnten Makler, wenn sie eine Wohnung vermittelt haben, eine saftige Vermittlungsprovision (»Courtage«) von den neuen Mietern einstreichen. Das hat sich geändert. Seit Mitte 2015 gilt das »Bestellerprinzip bei der Vermittlung«. Demzufolge müsst ihr einen Makler nur dann bezahlen, wenn ihr selbst ihn mit der Wohnungssuche beauftragt habt. Sonst nicht!

Ein Geldbündel, das ihr aber bereithalten müsst, ist die Kaution. Sie beträgt in der Regel zwei bis drei Kaltmieten, geht an den Vermieter und dient ihm als Sicherheit für eventuell von euch verursachte Schäden. Spätestens sechs Monate nach Auszug aus der Wohnung solltet ihr die Kaution zurückbekommen, sofern ihr keine Schulden beim Vermieter (zum Beispiel Außenstände bei den Nebenkosten) mehr habt. In der Zwischenzeit muss der Vermieter das Geld für euch anlegen, so dass dann ein paar Zinsen für euch herausspringen.

Bei der Wohnungswahl solltet ihr auch die Lage und die Infrastruktur gründlich bedenken! Kurze Wege sind das Geheimnis. Wenn ihr kein Auto besitzt, sollte die nächste Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel nicht weit entfernt liegen. Komfortabel und ruhig im Grünen zu logieren mag großartig sein. Kartoffeln und Bier zwei Kilometer vom nächsten Supermarkt bis nach Hause zu schleppen macht dann aber schnell keinen Spaß mehr. Ganz schlecht wohnt es sich übrigens über Imbissbuden, unter Fitnessstudios, an Autobahnzubringern, in Industriegebieten und neben einem frisch verliebten Pärchen.

Und noch etwas: Betretet ihr bei der Wohnungssuche einen Hausflur, in dem vier Kinderwagen und sechs Dreiräder stehen, sollte euch klar sein: Hier ist ab 19 Uhr Schluss mit lustig und dafür ab 6 Uhr früh Remmidemmi! Für Partys und nachfolgendes Ausschlafen sind WG-Häuser dann doch besser geeignet.

Viele Vermieter sind skeptisch, ob ein junger Mensch auch in der Lage ist, seine Miete ordentlich zu zahlen. Als Schüler, Student oder Azubi kriegt man deshalb schnell eine Absage. Gut gekleidet zur Besichtigung zu erscheinen ist deshalb von Vorteil. Außerdem hilft oft eine formlose Bürgschaft eurer Eltern. Darin wird bestätigt, dass sie notfalls für Miete, die Kaution und eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen.

KURZ & KNAPP

Von Mietinteressenten verlangen Vermieter meist eine Selbst- auskunft, um deren Zahlungsfähigkeit einschätzen zu können. Fragen nach dem Nettogehalt oder dem Arbeitgeber sind dabei erlaubt. Wenn der Vermieter aber Dinge wissen will, die über das Mietverhältnis hinausgehen, so müsst ihr nicht wahrheitsgemäß antworten. Daraus entstehen euch dann auch keine Nachteile. Unzulässig sind beispielsweise Fragen danach, ob ihr Mitglied in einem Mieterverein seid, einen Freund oder eine Freundin habt oder Nachwuchs plant.

MIETE UND MIETVERTRAG


Der Regelfall dürfte sein, dass ihr in eine Mietwohnung zieht. Das heißt, ihr müsst jeden Monat Miete an einen Vermieter zahlen. Im Rathaus und auf der Webseite der Stadt gibt es einen Mietspiegel, der die Durchschnittspreise je nach Wohnlage und Ausstattung auflistet. So könnt ihr beurteilen, ob die verlangte Miete für eine bestimmte Wohnung auch angemessen ist.

In Mietverträgen ist von Kaltmiete und Warmmiete die Rede: Die Kaltmiete ist der Preis, den man für die Nutzung der nackten Räume zahlt. Die Warmmiete enthält zusätzlich die Nebenkosten wie Heizung, Hausmeister, Straßenreinigung, Wasser, Müllabfuhr, Fahrstuhl. Dazu kommt noch die Rechnung für den Strom, den ihr in der Wohnung verbraucht. Die mit der Miete im voraus zu zahlenden Nebenkosten werden geschätzt oder einfach in der Höhe des Vorjahres angesetzt. Sind die Nebenkosten zu niedrig angesetzt – möglicherweise sogar absichtlich, um die Miete auf den ersten Blick günstig erscheinen zu lassen –, wird euch irgendwann eine deftige Nachzahlungsrechnung ins Haus flattern. Versucht deshalb, vor Abschluss des Mietvertrags die realistischen »Warmpreise« pro Quadratmeter in dieser Gegend herauszufinden. Es nutzt ja nichts, ein Jahr lang eine scheinbar spottbillige Miete zu zahlen und dann eine erschreckend hohe Nachzahlung überweisen zu müssen. In jedem Fall ist es wichtig, der Nebenkostenabrechnung große Aufmerksamkeit zu widmen und beispielsweise eure Rechnung mit der jener Nachbarn zu vergleichen, die mit der gleichen Anzahl von Leuten in einer etwa gleich großen Wohnung leben. Sind die Unterschiede im Rechnungsbetrag groß, dürft ihr misstrauisch sein. Oft sind nämlich auch Sachen in die Rechnung eingeflossen, die ihr laut Mietrecht gar nicht zahlen müsst – selbst dann nicht, wenn es im Mietvertrag steht. Also aufpassen! Bei Unklarheiten das Mietrecht lesen oder den örtlichen Mieterschutzbund fragen.

Lest euch, bevor ihr den Mietvertrag schließlich unterschreibt, wirklich alles genau durch. Absurde Vorschriften wie »Duschen nach 18 Uhr verboten!« sind nicht zulässig und sollten im Vertrag geändert bzw. gestrichen werden. Geht es hingegen um das Halten von Haustieren, Schlagzeugspielen um Mitternacht oder die Zahl eurer Untermieter, dann hat euer Vermieter sehr wohl das Recht mitzureden.

»Schönheitsreparaturen« wie das Tapezieren oder Streichen der Wände sind dem Gesetz nach erst mal Sache des Vermieters. Wenn aber im Mietvertrag eine entsprechende »Schönheitsreparaturklausel« steht, müsst ihr bei Auszug renovieren. Generell solltet ihr darauf achten, wie die Renovierung der Wohnung im Vertrag geregelt ist. In den meisten Fällen muss die Wohnung entweder bei Einzug oder bei Auszug renoviert werden. Das Ganze bleibt aber ein juristisches Streitthema, mit dem sich die Gerichte immer wieder beschäftigen. Streicht ihr die Wände in knalligem Orange an, solltet ihr aber auf jeden Fall davon ausgehen, sie in ihren Urzustand zurückversetzen zu müssen, wenn ihr auszieht. Die Kündigungsfrist beträgt übrigens in der Regel drei Monate.

Beim Einzug wird immer ein Übergabeprotokoll erstellt. Sorgt dafür, dass akribisch jeder noch so kleine Mangel der Wohnung darin aufgenommen wird. Damit verhindert ihr, später schuldlos für den Riss in einer Fliese oder Ähnliches verantwortlich gemacht zu werden. Machen sich im Laufe der Mietzeit noch Mängel bemerkbar, habt ihr unter Umständen Anspruch auf Beseitigung oder auch auf Mietminderung. Etwa, wenn vor eurer Wohnung wochenlang ein Schlagbohrer hämmert. Und noch etwas: Teilt euch der Vermieter eine Mieterhöhung mit, solltet ihr schnell prüfen, ob diese überhaupt legal ist. Eine Mieterhöhung ist frühestens nach einem Jahr und auch dann nur in begrenzter Höhe zulässig.

DAS WG-LEBEN


In einer WG zu wohnen ist oft billiger, als gleich in die erste eigene Wohnung zu ziehen. Man teilt sich die Kosten für gemeinsam genutzte Räume wie Küche, Bad und Flur, was die Sache günstiger macht. Mehrere Zeitschriftenabos...

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