I.
Die Schweiz vor dem Krieg
Der Zweite Weltkrieg ist ohne Zutun der Schweiz ausgebrochen. Eine Geschichte über die Schweiz im Zweiten Weltkrieg könnte sich demnach damit begnügen aufzuzeigen, was die Schweiz in dem von ihr nicht zu verantwortenden Krieg gemacht hat, in erster Linie für ihr eigenes Überleben, und wie sie ihre scheinbar mehr gezwungenermaßen als gewollt unterhaltenen Beziehungen zum kriegerischen Umfeld gestaltet hat.
Dieser Ansatz würde aber die im Ausland immer weniger verstandene und für das eigene Nationalverständnis fatale Meinung verstärken, daß die Schweiz ein isolierter Betrachtungs- und Gestaltungsgegenstand sein könne; eine Meinung, die nach 1945 von der Schweiz selber und vom westlichen Ausland, das darin einen Vorteil hatte, kultiviert wurde.
Wenn man vom Zweiten Weltkrieg sagt, er sei ohne Zutun der Schweiz ausgebrochen, dann geschieht das aus der gleichen Mentalität, wie die zur Jahreswende 1996/97 vom abtretenden Bundespräsidenten gemachte Bemerkung, daß Auschwitz fernab und nicht in der Schweiz liege, die Schweizer und Schweizerinnen dafür also keine Verantwortung trügen. Dieser verräterische Umgang mit der Kategorie des Territoriums belegt, wie der Schriftsteller Adolf Muschg dann dargelegt hat, in entlarvender Weise die Vorstellung von der angeblichen Nichtzugehörigkeit zu einer Zivilisation, mit der man doch im guten wie im bösen aufs engste verbunden ist.
Darum soll doch auch für die Zeit vor 1939 gefragt werden, welche Rolle die Schweiz im Vorfeld des Krieges gespielt, was die Schweiz auf internationaler Ebene zur Vermeidung des Krieges und auf nationaler Ebene zum Selbstschutz im Falle eines Krieges unternommen hat. Das in dieser Zeit praktizierte Verhalten ist für die Beurteilung des späteren Verhaltens von Interesse, weil es zeigt, daß sich jenes in wichtigen Punkten kaum von diesem unterschied, daß also die nach 1939 eingenommenen Haltungen nicht einfach als Folge der extremen Bedrohung gedeutet und gerechtfertigt werden können.
Nach 1918 zeigte sich eine leichte Tendenz hin zu einer stärkeren Solidarisierung mit den aufkommenden Bemühungen zur kollektiven Wahrung der Sicherheit. Zunächst bestand schweizerischerseits die Erwartung, als reguläres Mitglied zur Friedenskonferenz der Sieger zugelassen zu werden. Gegen jede diplomatische Gepflogenheit pilgerte Bundespräsident Gustave Ador deswegen sogar nach Paris. Es ging aber nicht nur um die Frage des Mitmachens oder Nichtmitmachens, man brachte sogar den Elan auf, einen eigenen Vorschlag auszuarbeiten, wie eine künftige Ordnung der kollektiven Friedenssicherung aussehen solle. Der Entwurf selbst war in seiner Behutsamkeit allerdings typisch schweizerisch, jedenfalls sah er bloß eine schrittweise Verwirklichung eines Völkerbundes vor. Und wie man bereits 1918 die Friedenskonferenz gerne in Genf beherbergt hätte, stellte man 1920 gerne Genf als Domizil des Völkerbundes zur Verfügung. Daß von diesem Angebot Gebrauch gemacht wurde, ist weitgehend auf das Betreiben des amerikanischen Präsidenten Wilson zurückzuführen.
Das Mitmachen war in der Schweiz freilich keine Selbstverständlichkeit. In der – im Gegensatz zu anderen Ländern – in diesem Lande immer wieder nötigen Volksabstimmung wurde die Völkerbundsmitgliedschaft bei einer hohen Stimmbeteiligung von 77,5 % nur knapp gutgeheißen, zwar mit einem Volksmehr von 56,3 %, aber mit einem hauchdünnen Ständemehr von 111/2 zu 101/2 Kantonen. Hätten in Appenzell Außerrhoden nur 94 Bürger anders gestimmt, die Schweiz hätte dem Völkerbund nicht beitreten können. Insofern war die Stimmung beim Souverän alles in allem nicht offener, als sie es in der „zweiten“ Nachkriegszeit nach 1945 dann war. Offener und engagierter als 1945 war 1918 aber die Haltung der Verantwortungselite.
Die Schweiz hatte 1920 aus Rücksicht auf ihre Neutralität einen Sonderstatus gefordert – und erhalten. Sie war zwar bereit, sich an wirtschaftlichen Sanktionen des Völkerbunds gegen Friedensbrecher zu beteiligen, und differenzierte insofern ihr vormals integrales Neutralitätsverständnis. Eine Mitwirkung an kollektiven Militärmaßnahmen lehnte sie hingegen strikte ab. Ein Ernstfall sollte 1935 im italienisch-abessinischen Krieg eintreten. Schweizerischerseits zog man sich aus der Affäre, indem man beide Konfliktparteien in gleicher Weise mit einem Kriegsmaterial-Embargo belegte (was sich de facto allerdings nur auf Italien auswirkte). Mit einer gewissen Bitterkeit stellte man aber fest, daß selbst die Führungsmächte des Völkerbunds den Boykott gegen den Aggressor Italien nur halbherzig umsetzten.
Der Völkerbund entsprach in mehrfacher Hinsicht nicht den ursprünglich angestrebten Prinzipien. Zwei Mängel wirkten sich besonders nachteilig aus: Zum einen wurden wichtige Angelegenheiten außerhalb des Völkerbunds entschieden, zum anderen war der Völkerbund nicht universal, die USA blieben ihm fern, und die Sowjetunion kam erst 1934 hinzu. Es zeigte sich ferner, daß den Völkerbundsmitgliedern, insbesondere Frankreich und Großbritannien als den beiden Mitgliedern mit Vormachtstatus, die nationalen Egoismen jeweils wichtiger waren als das gemeinsame Interesse.
Die Beziehungen der Schweiz zur Sowjetunion waren formal inexistent und in der Praxis schwierig. Die Schweiz wünschte nach 1917/18 wegen des revolutionären Charakters des jungen Staates keine diplomatischen Beziehungen. Eine Normalisierung des Verhältnisses sollte erst 1946 zustandekommen. Die schweizerische Exportwirtschaft hätte allerdings bereits in den zwanziger Jahren eine Wiederaufnahme der Beziehungen befürwortet, weil sie in der Sowjetunion einen interessanten Markt für ihre Produkte sah. Diese Perspektive wurde jedoch hinfällig, nachdem die Schweiz, namentlich ihr Außenminister Giuseppe Motta, 1934 die Aufnahme der UdSSR in den Völkerbund vehement (aber erfolglos) bekämpft hatte.
Was die Alltagsarbeit betraf, stellte sich die schweizerische Diplomatie vor, mit Staaten, welche ähnliche Politiken verfolgten (mit den Niederlanden und den drei nordischen Staaten), eine engere Kooperation aufbauen zu können. Die diesbezüglichen Erwartungen erfüllten sich jedoch nur in beschränktem Maße. Mit einigem Engagement förderte man die 1922 nach Genua einberufene internationale Wirtschaftskonferenz und lud sogar zu einer Vorkonferenz unter den erwähnten Neutralen (plus Spanien) ein.
Die Schweiz strebte keinen Sitz im ständigen Völkerbundesrat (dem heutigen Sicherheitsrat der UNO) an, sie arbeitete aber als Mitglied der Völkerbundsversammlung (der heutigen Generalversammlung der UNO) in zahlreichen Fachkommissionen engagiert mit, etwa in der Hygienekommission und den Kommissionen für geistige Zusammenarbeit, für die Einschränkung des Handels mit Betäubungsmitteln, für die Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, für die Rückführung von Kriegsgefangenen aus Rußland und Sibirien, im Internationalen Arbeitsamt, bei den Bemühungen um die Sanierung der österreichischen Finanzprobleme etc.
Schweizer wirkten im weiteren bei den Lösungen oder Lösungsversuchen von bestimmten Sachfragen mit, etwa bei der Regelung des Ålandkonflikts, des Oberschlesienkonflikts, der Konflikte um Danzig; sie präsidierten die Brüsseler Finanzkonferenz und die Konferenz für Wirtschaftsstatistik. Sobald das Geschäft einen politischen Einschlag hatte und mit politischen Risiken verbunden war, hielt man sich indessen zurück. So konnte der Völkerbund nicht auf die Unterstützung durch die Schweiz zählen, als er 1934/35 neutrale Beobachter für die Wahlen im Saarland benötigte.
Mit anderen Worten: Die Schweiz war im Bereich der „technischen Fragen“ präsent und kooperativ. Während sie sich hier durchaus engagierte, zeigte sie sich im politischen Bereich zurückhaltend, setzte sich zwar (wenn man vom gestörten Verhältnis mit der Sowjetunion absieht) für die Durchsetzung der Universalität ein (d. h. für die Pflege normaler Beziehungen mit allen) und verstand sich auch als Anbieterin von Humanitäts- und Mediationsdiensten. Die politischen Auftritte konzentrierten sich darauf, sich selber, mit wenig Verständnis für die Konflikte der Welt, als Musternation vorzustellen. So pries im Moment, da der Auftakt der Genfer Abrüstungskonferenz von 1932 durch Japans Angriff auf Schanghai stark überschattet wurde, Giuseppe Motta, der Chef der schweizerischen Außenpolitik, in selbstgerechter Manier die an sich unbestreitbare Tatsache vorlaut als positives Exempel: „Unser Volk hat der Kriegführung entsagt, es sei denn zur Selbstverteidigung“ („Notre peuple a renoncé à porter les armes contre l’étranger, si ce n’est pour la défense.“) Die damit verbundene Idee, daß die Welt ihren Frieden finden könnte, wenn es nur alle Staaten der Schweiz gleichtäten, war in der Schweiz zwar verbreitet, aber nicht geeignet, aus schweizerischer Warte eine adäquate oder gerechte Betrachtungsweise (und Einschätzung) der weltpolitischen Vorgänge zu ermöglichen.
Am Zustandekommen des Vertrags von Locarno, der 1925 das Siegerdiktat von 1919 wenigstens für den westeuropäischen Raum in eine Verständigungslösung...