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Möglichkeiten und Grenzen des Sponsorings von Schulen unter besonderer Berücksichtigung von Sportsponsoring an Schulen

AutorMartin Rutemöller
VerlagExamicus Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl155 Seiten
ISBN9783656999416
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Sport - Sportökonomie, Sportmanagement, Note: 2, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: In letzter Vergangenheit berichten die Medien immer wieder über Themen, die sich mit dem Sponsoring von Schulen beschäftigen. Es fallen Überschriften auf wie: 'Soll es Werbung in den Berliner Schulen geben?' (DER TAGESPIEGEL; 09.11.97) oder 'Werbung an Schulen reizt Sportartikelbranche' (FAZ 28.11.97)sowie 'Wer braucht eigentlich wen? Über Autonomie und Sponsoring in der Schule' (FRANKFURTER RUNDSCHAU, 22.04.1999). Diese Pressenotizen wirken überraschend, da Schule bislang scheinbar ein Bereich war, in dem Werbung weitgehend ausgeschlossen war. Der Begriff Sponsoring fällt höchstens ins Gedächtnis, wenn man an die Förderung von Wettbewerben im Bereich des Schulsports denkt, und dann verbindet man normalerweise das mäzenatische Sponsoring damit, wo Firmen ohne geforderte Gegenleistung Sachspenden zur Verfügung stellen.

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Leseprobe

3.1 Verschiedene Formen der Unterstützung


Nun folgend sollen verschiedene Formen der Förderungen und Werbung seitens der Unternehmen vorgestellt werden, die zum größten Teil schon Einzug in den Schulalltag gefunden haben. Die Wiedergabe der verschiedenen Förderarten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Produkt- und Dienstleistungswerbung

Grundsätzlich kann man sagen, dass Produkt- und Dienstleistungswerbung an Schulen verboten ist. Der Grund für dieses Verbot besteht darin, dass der Gesetzgeber den Bereich Schule besonders von Werbung freihalten will, um das Interesse an freier Entscheidung zu wahren.

Sponsoring in Schulen, eine Form des Sozialsponsoring Fragen sollte man sich aber schon, ob nicht eine Werbung für schulspezifische Produkte erlaubt werden sollte. Zum Beispiel von einem Schulbuchverlag, der für seine Produkte wirbt. Unter genauer Betrachtung fällt auch dieser Bereich unter Produkt- oder Dienstleistungswerbung und ist ebenfalls verboten. Hier müsste in jedem Fall vor Ort eine Interessensabwägung stattfinden und entschieden werden, ob dieses grundsätzliche Werbeverbot auch für bestimmte, eben genannte Produkte oder Dienstleistungen gilt. Gerade an diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, dass ein generelles Verbot von Werbung an Schulen sehr schwierig zu entscheiden ist.

Werbung auf dem Schulgelände und im Umfeld der Schule Wenn man sich zum grundsätzlichen Verbot für Produkt- und Dienstleistungswerbung entschließt, kommt sofort die Frage auf, für welchen Bereich der Schule dieses Verbot gilt. Ist damit nur das Klassenzimmer gemeint, oder der gesamte Wirkungsbereich Schule. Schule spielt sich aber nicht nur auf dem Schulgelände ab, sondern auch außerhalb, beispielsweise wenn der Sportunterricht öffentliche Plätze oder die eines Sportvereins mitbenutzt. Hier sind die Schüler zwangsläufig den vielfältigen Werbemaßnahmen ausgesetzt, die im Sport gang und gäbe sind. Es gibt somit nur die Möglichkeit, auf diese Plätze zu verzichten oder die nicht vereinbarte Werbung zu dulden. In diesem Beispiel stehen die Vorteile der Nutzung eindeutig vor den Nachteilen einer nicht vermeidbaren Werbung. An diesen ersten beiden Beispielen wird der Interessenkonflikt, dem die Länderregierungen der einzelnen Bundesländer ausgesetzt sind, sehr deutlich. Man muss feststellen, in welcher schwierigen Situation sie sich mit ihrer aktuellen Diskussion um die Werbung an Schulen befinden. Die Diskussion hat an dieser Stelle erst begonnen.

Sachspenden von Firmen

In vielen Fällen lassen Unternehmen den Schulen Sachspenden, sei es in Form von Schulbüchern oder in der Bereitstellung von Computern, zukommen. Dies ist auf der einen Seite sehr erwünscht, stecken die Schulträger doch ebenso in Finanznöten wie die gesamte öffentliche Hand, wobei gerade die Sachausstattung in technischer Hinsicht die Schulträger vor große Probleme stellt. Auf der anderen Seite wirken diese Sachspenden auch werbend für die Unternehmen. Gerade im Bereich technischer Produkte, wie Computern, ist es nicht von der Hand zu weisen, dass eine bestimmte Computermarke,

Sponsoring in Schulen, eine Form des Sozialsponsoring mit der der Informatikraum ausgestattet ist, auch eine Folgewirkung auf den Schüler ausübt, wenn er selber an die Beschaffung eines solchen Gerätes für die private Nutzung denkt. Damit scheidet eine Reihe Anbieter bei der Kaufentscheidung von vornherein aus.

Aber auch im übrigen Unterricht gibt es Sachspenden in unterschiedlichster Art. „So spendete die Firma Porsche zu Beginn des Schuljahres 1992/1993 der Berufsbildenden Schule Landau einen Porsche-V8 Motor mit 215 KW Leistung ...“ (BRUHN, 103). Ein Grund, den die Firma angab, war, dass sie wollte, dass die Schüler in ihrer Ausbildung an neuster Technik Erfahrungen sammeln können, was der Firma bei späteren Bewerbungen der Schüler auch Vorteile bringt.

Aber auch Beispiele von Buchhandlungen, die Schulen ganze Klassensätze bestimmter Lektüren bereitstellen, sind denkbar und müssen genauso unter Sachspenden genannt werden.

In diesen genannten Fällen handelt es sich allerdings nicht um gezieltes Sponsoring, sondern eher um mäzenatisches Handeln seitens der Firma, weil keine konkreten Gegenleistungen (beispielsweise Nennung der Firma in der lokalen Presse) von der Schule gefordert werden.

Bei allen Formen von Spenden wird man mit einer positiven Reaktion rechnen können, vor allem weil diese Form der mäzenatischen Förderung seit langem im Schulalltag Einzug gefunden hat.

Studienverträge mit Unternehmen

Der Bereich des mäzenatischen Sponsorings wird in dem Moment verlassen, in dem konkrete Leistungen und Gegenleistungen vertraglich festgelegt werden. Ein Beispiel dafür bildet ein Studienvertrag, der 1991 zwischen der Firma IBM Deutschland GmbH und dem Kultusministerium Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen wurde (siehe Anlage Nr. 5). In diesem Vertrag wird ausführlich die Zusammenarbeit zwischen der Firma IBM und dem Studienpartner geregelt. Insbesondere werden die wechselseitig zu erbringenden Leistungen genau beschrieben. Ziel dieses Studienvertrages war es, Kenntnisse über den Einsatz von „Computergestütztem Lernen im Primarbereich (CLIP)“ zu erlangen. Dazu stellte die Firma IBM für mehrere Grundschulen in Rheinland-Pfalz Computer und Software zur Verfügung und übernahm sämtliche anfallenden Kosten.

Sponsoring in Schulen, eine Form des Sozialsponsoring Hier handelt es sich aufgrund der vertraglich festgelegten Leistungen und Gegenleistungen nicht mehr um mäzenatisches Sponsoring, sondern um Sponsoring im klassischen Sinne.

Nach der konkreten Ausgestaltung des Vertrages wurde in ihm keine zusätzliche Werbeleistung vereinbart. Dies bedeutet, dass von den zur Verfügung gestellten Geräten und der dazugehörigen Software nur die Werbewirkung ausging, die zwangsläufig von jeder Art von Geräten ausgeht, ohne dass dies überhaupt zu verhindern ist. Dann hätte man grundsätzlich auf solche Art von Modellversuchen verzichten müssen, ohne die eine stetige und notwendige Entwicklung von Schule nur schwer möglich ist (vgl BRUHN, 1994, 253).

Schülerwettbewerbe

Die Förderung von Wettbewerben unterschiedlichster Art seitens der Unternehmen im Schulbereich findet oftmals auf regionaler, manchmal auch auf überregionaler Ebene statt. Diese Form der Förderung hat zum Teil langjährige Tradition und fand schon statt, als man über den relativ jungen Begriff des Sponsorings noch nicht nachdachte. Zu prüfen ist es, wie weit man die Förderung von Schülerwettbewerben dem Sponsoring zuordnen kann oder ob es sich hierbei eher um eine mäzenatische Förderung, ohne festgelegte Gegenleistungen handelt. Auf Bundesebene gibt es zum Beispiel den Wettbewerb „Jugend forscht“, der von einer großen Zahl von Sponsoren aus Wirtschafts- und Medienunternehmen gefördert wird und von der Stiftung „Jugend forscht e.V.“ federführend durchgeführt wird.

Diese Form von Wettbewerben liegt im Grenzbereich zwischen Sponsoring und Mäzenatentum. Soweit Zuwendungen, Zuschüsse und andere Fördermaßnahmen ohne konkrete Gegenleistung angeboten werden, handelt es sich um Mäzenatentum 21 , in den übrigen Fällen um Sponsoring 22 .

Sponsoring in Schulen, eine Form des Sozialsponsoring Schulbuchsponsoring

Das Schulbuchsponsoring ist derzeit eine sehr umstrittene Frage. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die in den meisten Bundesländern bestehende Lernmittelfreiheit auf unterschiedliche Arten immer schwerer zu finanzieren ist. Diese Schwierigkeiten hängen mit steigenden Schülerzahlen zusammen, aber auch damit, dass die öffentlichen Haushalte zu immer stärkeren Einsparungen gezwungen werden.

„1992 wurde vor allem in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen eine lebhafte Diskussion um das Schulbuchsponsoring geführt, die bis zu einer parlamentarischen Anfrage in Rheinland-Pfalz führte. Die Presse antwortete auf ihre Weise mit Überschriften wie: „FDP will Werbung in Schulbüchern“ oder „Rosige Zeiten dank Werbung“. Treffender war allerdings eine Kurzmitteilung in der Staatszeitung unter der Überschrift „Schulbücher: Durch Sponsoring Kosten senken“. Der Verband der Schulbuchverlage bezeichnete einen entsprechenden Vorschlag als „undurchdacht“ und „irrelevant“. Gefordert wurde eine einheitliche Schulbuchpolitik. Dadurch würde man zu größeren Auflagen kommen und damit den Preis über die Menge reduzieren“ (vgl. BRUHN, 106). Dies ist ein frommer Wunsch vor dem Hintergrund, dass sechzehn Bundesländer jeweils ihre eigene Schulbuchpolitik betreiben und kaum bereit sein werden, sich zentral zu einigen. „Die Antwort auf die parlamentarische Anfrage beinhaltete eine Absage, die mit zwei Argumenten begründet wurde. Die Verlagsgesellschaft verzichte in Büchern, außer auf Anzeigen für eigene Verlagsprodukte, grundsätzlich auf Werbung,. Diese sei mit dem literarischen oder wissenschaftlichen Anspruch eines Buches nicht vereinbar. Abgesehen davon erscheine Werbung in Schulbüchern auch aus pädagogischer Sicht nicht wünschenswert, vor allem im Hinblick auf die eingeschränkte Kritikfähigkeit jüngerer Schüler“ (vgl. BRUHN, 107). Angesichts...

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