Sie sind hier
E-Book

Vorsicht Geldfalle!

Abzocke und Betrug in Deutschland

AutorThomas Hollweck
VerlagBooks on Demand
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl220 Seiten
ISBN9783743134850
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis5,99 EUR
Geldfallen lauern überall in unserem Alltag. Im Internet, bei Bestellungen, und sogar auf der Straße gibt es Situationen, in denen Sie plötzlich und unerwartet viel Geld bezahlen sollen, obwohl Sie damit überhaupt nicht gerechnet haben. Dieses Buch zeigt Ihnen die Stellen auf, wo eine solche Kostenfalle droht. Kennen Sie die Gefahr erst einmal, so ist sie schon so gut wie gebannt. In zahlreichen kuriosen Fällen aus dem realen Kanzleialltag stellt Rechtsanwalt Thomas Hollweck die wichtigsten der momentan in Deutschland vorhandenen Geldfallen vor. Dadurch kann sich der Leser ein genaues Bild davon machen, wo die Falle aufgestellt ist, wie sie wirkt, und wie er sie erfolgreich umgehen kann. Zudem schildert der Autor den rechtlichen Hintergrund, und zeigt auf, was getan werden kann, wenn man selbst versehentlich in die Falle geraten ist. Dadurch erhält der Leser genügend Rechtssicherheit, um zukünftig Kostenfallen erkennen und umgehen zu können. Leider gibt es einige unseriöse Unternehmen, die es mit der rechtlichen Situation nicht so genau nehmen. Diese zielen eher auf einen hohen Gewinn ab, als auf Kundenfreundlichkeit. So kommt es viel schneller zu einem Vertragsschluss, als dem Kunden lieb ist. Oder ein bereits bestehender Vertrag wird zugunsten des Unternehmens so weit überdehnt, dass dieses sich auf Kosten des Kunden rechtswidrig bereichern kann. Neben an der Grenze zur Illegalität handelnde Firmen treiben eine Vielzahl von Betrügern und Abzockern ihr Unwesen in Deutschland. Lesen Sie, mit welchen Tricks unseriöse Unternehmen, Betrüger und Abzocker versuchen, Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sobald Sie diese Tricks kennen, können Sie sich davor schützen und geraten nicht in die Geldfalle. Dieses Buch hilft Ihnen dabei, bares Geld zu sparen. Themen des Inhalts: Handyrechnungen über viele tausend Euro, Betrug bei Partneragenturen, Abzocke auf dem Kundenparkplatz vor dem Supermarkt, Unbekannte Drittanbieter auf der Handyrechnung, Abofallen & Vertragsfallen, Branchenbuchabzocke und Adressbuchschwindel, Unfaire Verträge im Fitnessstudio, Unseriöse Kreditvermittler, Falsche Darlehen, Betrügerische Zeitungsabos, Viel zu teure Schlüsselnotdienste, Betrug in sozialen Netzwerken und Abzocke beim Online-Banking, Kuriose Weinhändler, angeblich kostenlose Kreditkarten, Schlankheitspillen mit Zusatzverträgen, Handydiebstahl im Urlaub, Reisebuchungen im Internet, Online-Vertragsfallen u.v.m. aus dem Bereich Verbraucherschutz und Verbraucherrecht.

Der Autor Thomas Hollweck arbeitet als Verbraucheranwalt in Berlin. Ein Schwerpunkt seiner Kanzlei ist die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Auf seiner Homepage www.kanzlei-hollweck.de stellt er dazu zahlreiche Ratgeber und Musterbriefe zum Thema Verbraucherschutz zur Verfügung. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt beschäftigt sich Thomas Hollweck mit der Herausgabe von schriftlichen Rechtsratgebern sowohl online als auch in Buchform, der Geschichte Deutschlands und der Entwicklung der Sprache in unserem Land.

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Leseprobe

Unseriöse Partnervermittlungen


Gerade bei Partnervermittlungen läuft man Gefahr, in die Geldfalle zu geraten. Viele unseriöse Agenturen nutzen die Einsamkeit und die Hoffnung der Suchenden gezielt aus und führen sie arglistig in die Vertragsfalle. Schnell wird klar, dass keine neue Liebe vermittelt werden soll, sondern lediglich der Geldbeutel des Vermittlungsunternehmens aufzufüllen ist. Das gilt sowohl für herkömmliche Vermittlungsagenturen, als auch für Internet-Partnerbörsen. Im folgenden möchte ich Ihnen die gefährlichsten Geldfallen vorstellen, die sich im Bereich der Partnervermittlung auftun.

Freizeit wider Willen

Welche Geldfalle droht hier? Sie möchten einen Vertrag zur Partnervermittlung unterschreiben. Stattdessen legt man Ihnen heimlich den Aufnahmeantrag für einen Freizeitclub vor. Aufgrund dessen sollen Sie nun für ein oder zwei Jahre den Mitgliedsbeitrag eines Clubs bezahlen, dessen Mitglied Sie nie werden wollten.

In Deutschland gibt es Freizeitclubs, die sich darauf spezialisiert haben, vor allem für Singles Veranstaltungen anzubieten. Die Idee dahinter ist gut, denn durch die verschiedensten Aktivitäten soll den Alleinstehenden die Möglichkeit geboten werden, andere kennenzulernen und dadurch vielleicht den Mann oder die Frau fürs Leben zu finden.

Solche Clubs organisieren beispielsweise Radtouren, Tanzveranstaltungen, gemeinsame Zoo- oder Konzertbesuche, Golfschnupperkurse, Saunaabende, Sprachkurse, Partys, Brunch etc. Gerade für Personen, die in ihrem normalen Leben wenig Kontakt zu potentiellen Partnern haben, stellen solche Veranstaltungen eine gute Alternative zum Kennenlernen dar.

Nun müsste man meinen, dass diese Freizeitclubs einen enormen Zulauf haben, da sie auf einer guten Idee basierend ein abwechslungsreiches Programm anbieten. Anscheinend ist dem nicht so, denn schon seit Jahren beobachte ich, dass einige dieser Organisationen immer wieder zu rechtswidrigen Methoden greifen, um neue Mitglieder zu gewinnen. Die Strategie dieser unseriösen Agenturen liegt darin, dem Single eine reguläre Partnervermittlung vorzutäuschen, ihn dann aber einen gänzlich anderen Vertrag unterschreiben zu lassen.

Sie ahnen es sicherlich schon, der unterschriebene Vertrag ist kein Auftrag zur Vermittlung einer konkreten Person, sondern der Aufnahmeantrag in den Freizeitclub. Dieser ist so gestaltet, dass er über eine mehrmonatige Laufzeit angelegt ist und damit dem Clubbetreiber ein erhebliches Plus an Mehreinnahmen beschert.

Vor der Ableistung der Unterschrift wird durch rhetorisch geschultes Personal auf die partnersuchende Person so lange eingeredet, bis diese endlich unterschreibt. Im Extremfall wird dem Single sogar mitgeteilt, dass es nun den Vertrag zur Partnervermittlung unterschreiben werde, heimlich wird ihm aber der Aufnahmeantrag in den Freizeitclub vorgelegt.

So ähnlich geschah es einer meiner Mandantinnen, einer 50-jährigen Realschullehrerin, die seit einigen Jahren alleinstehend ist. In einer Zeitungsanzeige las sie die Annonce über einen 55-jährigen Herrn, der ihr sehr gut gefiel. Laut Anzeige war der Mann als Ingenieur in leitender Position tätig, lieb, ehrlich, schlank, treu und charmant, reiselustig und mit Humor.

Hoffnungsvoll wählte die Frau die unter der Anzeige angegebene Telefonnummer. Am anderen Ende der Leitung meldete sich jedoch nicht der Ingenieur aus der Annonce, sondern eine ihr fremde Vermittlungsagentur. Die Mitarbeiterin klärte meine Mandantin auf, dass es sich hierbei um eine Partnervermittlung handele, die diese Anzeige im Auftrag der suchenden Person geschaltet habe. Gerne könne sie den Ingenieur einmal kennenlernen, dazu müsse sie lediglich persönlich in der Agentur vorbeischauen und einen Vermittlungsauftrag unterschreiben.

Als meine Mandantin die Räume der Agentur betrat, waren diese in ein schummriges Licht getaucht, die Rollos waren größtenteils heruntergelassen, und vereinzelt brannte eine Kerze oder leuchtete eine schwache Lampe. Meine Mandantin wurde mit überschwänglicher Freundlichkeit begrüßt und gebeten, am Schreibtisch der Mitarbeiterin Platz zu nehmen.

Es begann ein sehr langes Gespräch, in dem die Dame der Kundin von den zahlreichen gutaussehenden Herrn vorschwärmte, die Mitglied in ihrer Vermittlungsagentur wären. Schon jetzt fielen ihr einige ein, die nahezu perfekt zu meiner Mandantin passen würden. Zudem sei meine Mandantin eine sehr gutaussehende und attraktive Dame, für die sich bestimmt etliche der eingetragenen Männer interessieren würden. Nebenbei wurde die Frau ausgiebig nach ihren Vorlieben und Wünschen bzgl. eines potentiellen Partners gefragt, und man legte eine Karteikarte an. Die Kundin fühlte sich sehr geschmeichelt, gab aber immer wieder deutlich zu verstehen, dass sie eigentlich nur an dem Ingenieur aus der Anzeige interessiert sei. Diesen möchte sie nun gerne kennenlernen.

Als das Gespräch auf die Details einging, eröffnete man meiner Mandantin, dass dieses Kennenlernen unproblematisch möglich sei. Sie müsse hierzu nur einen Vermittlungsauftrag unterschreiben, der einmalig 84 Euro koste. Mit diesem Auftrag würde die Agentur sofort aktiv und ein Treffen zwischen den beiden arrangieren können.

Die Kundin willigte ein und erhielt von der Agenturmitarbeiterin einen hellblauen Zettel vorgelegt, der mit hellgrauem Text bedruckt war. In der Dunkelheit des Raumes stellte es sich für meine Mandantin als nahezu unmöglich heraus, den Auftrag durchzulesen. Zudem hatte die Agenturdame ihre Hand fast über das gesamte Formular gelegt, um mit dem Finger auf die Stelle für die Unterschrift zu zeigen. Meiner Mandantin kam das seltsam vor, als die Mitarbeiterin sich so verhielt. Im guten Glauben und angesichts des zuvor erfolgten freundlichen Gesprächs schöpfte sie aber keinen weiteren Verdacht und unterschrieb.

Plötzlich hatte es die Agenturdame sehr eilig. Angeblich hätte sie noch einen Auswärtstermin und müsse sofort los. Die Kundin solle sich keine Sorgen machen, nun sei ja alles geregelt, und man werde sich bei ihr hinsichtlich eines Kennenlerntreffens bald melden. Mit diesen Worten stieß sie meine Mandantin regelrecht aus den Geschäftsräumen hinaus und schloss die Tür hinter ihr.

Zuhause angekommen, setzte sich die Frau erst einmal hin und begann in Ruhe das zu lesen, was ihr zur Unterschrift vorgelegt wurde. Bereits auf dem Nachhauseweg hatte sie sich besorgte Gedanken gemacht, ob sie mit dieser Vermittlungsagentur die richtige Entscheidung getroffen hatte.

Als sie dann den von ihr unterschriebenen Vertrag las, traute sie ihren Augen nicht. Dieser stellte bei weitem keinen Vermittlungsauftrag dar. Stattdessen hatte sie einen Aufnahmeantrag für einen Freizeitclub unterschrieben. Jener hatte eine Laufzeit von 20 Monaten und kostete pro Monat 84 Euro. Fassungslos sank meine Mandantin in sich zusammen und wusste zunächst nicht, was zu tun war. Warum nur hatte sie den Vertrag nicht vor der Unterschrift durchgelesen? Wie konnte sie sich überhaupt zur Unterschrift überreden lassen? Die Frau verstand die Welt nicht mehr. Ein solch bedenkenloses und übereiltes Vorgehen war überhaupt nicht ihre Art, aber sie hatte sich von der Redegewandtheit der Dame mitreißen lassen. Diese hatte sie durch ihre rhetorisch perfekten Worte schlicht und einfach überrumpelt.

Der unterschriebene Vertrag erwähnte mit keinem einzigen Wort den Ingenieur aus der Anzeige, er sprach noch nicht einmal von einer vereinbarten Partnervermittlung. Stattdessen ging es einzig und alleine um die Aufnahme in den Freizeitclub, und die Möglichkeit, nun an den verschiedensten Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen.

In einem Heft, das ihr von der Agenturmitarbeiterin gegeben wurde, fanden sich etliche Anzeigen von anderen Clubmitgliedern. Es waren ca. 700 Mitglieder aufgelistet, davon rund 70 Prozent Frauen. Die meisten Männer in der Liste waren weit über 60 Jahre alt und kamen für meine Mandantin als potentielle Partner nicht in Frage.

Am nächsten Tag rief sie in der Vermittlungsagentur an. Die anfängliche Freundlichkeit war nun verschwunden. Stattdessen wurde die Kundin schroff und unfreundlich behandelt. Sie habe nun mal den Vertrag unterschrieben und dessen Bedingungen wären einzuhalten. Von einer Partnervermittlung in Bezug auf einen ganz bestimmten Herrn war keine Rede mehr, nur noch, dass meine Mandantin jetzt an den vom Club angebotenen Freizeitaktivitäten teilnehmen könne und dabei früher oder später schon einen Partner finden werde.

Angesichts dieser rüden Behandlung schrieb meine Mandantin noch am selben Tag einen Kündigungsbrief, sowohl an die Vermittlungsagentur, als auch an die Zentrale des Freizeitclubs. Das brachte ihr leider nicht viel, denn als einzige Antwort erhielt sie ein standardisiertes Schreiben, in dem darauf hingewiesen wurde, dass sie nun einmal den Vertrag unterschrieben habe und dieser deshalb auch einzuhalten sei. Eine vorzeitige Kündigung sei nicht möglich, aber man bestätige ihr gerne schon jetzt den Kündigungstermin in zwanzig Monaten.

Die monatlichen Zahlungen von 84 Euro verweigerte die Frau in der folgenden Zeit. Sie erhielt daher regelmäßig Mahnungen, denen sie mit Verweis auf ihre Kündigung konsequent widersprach. Dennoch gab...

Blick ins Buch

Weitere E-Books zum Thema: Allgemeines

Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee

E-Book Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee
Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung Format: PDF

Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen:…

Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee

E-Book Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee
Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung Format: PDF

Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen:…

Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee

E-Book Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee
Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung Format: PDF

Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen:…

Stalking

E-Book Stalking
Format: PDF

'Stalking' ist mittlerweile ein bekannter Fachbegriff, der synonym mit 'obsessiver Verfolgung' und 'obsessiver Belästigung' gebraucht wird. - Aber was genau ist 'Stalking'? Endlose Briefe, Telefonate…

Stalking

E-Book Stalking
Format: PDF

'Stalking' ist mittlerweile ein bekannter Fachbegriff, der synonym mit 'obsessiver Verfolgung' und 'obsessiver Belästigung' gebraucht wird. - Aber was genau ist 'Stalking'? Endlose Briefe, Telefonate…

Stalking

E-Book Stalking
Format: PDF

'Stalking' ist mittlerweile ein bekannter Fachbegriff, der synonym mit 'obsessiver Verfolgung' und 'obsessiver Belästigung' gebraucht wird. - Aber was genau ist 'Stalking'? Endlose Briefe, Telefonate…

Stalking

E-Book Stalking
Format: PDF

'Stalking' ist mittlerweile ein bekannter Fachbegriff, der synonym mit 'obsessiver Verfolgung' und 'obsessiver Belästigung' gebraucht wird. - Aber was genau ist 'Stalking'? Endlose Briefe, Telefonate…

Weitere Zeitschriften

cards Karten cartes

cards Karten cartes

Die führende Zeitschrift für Zahlungsverkehr und Payments – international und branchenübergreifend, erscheint seit 1990 monatlich (viermal als Fachmagazin, achtmal als ...

Correo

Correo

 La Revista de Bayer CropScience para la Agricultura ModernaPflanzenschutzmagazin für den Landwirt, landwirtschaftlichen Berater, Händler und am Thema Interessierten mit umfassender ...

Gastronomie Report

Gastronomie Report

News & Infos für die Gastronomie: Tipps, Trends und Ideen, Produkte aus aller Welt, Innovative Konzepte, Küchentechnik der Zukunft, Service mit Zusatznutzen und vieles mehr. Frech, offensiv, ...

EineWelt

EineWelt

Lebendige Reportagen, spannende Interviews, interessante Meldungen, informative Hintergrundberichte. Lesen Sie in der Zeitschrift „EineWelt“, was Menschen in Mission und Kirche bewegt Man kann ...

VideoMarkt

VideoMarkt

VideoMarkt – besser unterhalten. VideoMarkt deckt die gesamte Videobranche ab: Videoverkauf, Videoverleih und digitale Distribution. Das komplette Serviceangebot von VideoMarkt unterstützt die ...