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Verbandsgeldbußen in Strafverfahren

Ermittlung - Rechtsfolgen - Vollstreckung

AutorFrank Böhme
VerlagRichard Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl110 Seiten
ISBN9783415060050
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Hohe Verbandsgeldbußen statt Verfall Im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Bereich der Korruptions- und Wettbewerbsdelikte sowie der Vermögensermittlungen, werden zunehmend Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verhängung einer Verbandsgeldbuße (Unternehmensgeldbuße) geführt. Dieses Instrument wird als flexible Variante zum Recht des Verfalls in der Praxis immer wichtiger. Die Geldbußen liegen dabei oft im mindestens sechsstelligen Bereich. Lösungen für die Praxis Das Buch ist eine anwendungsorientierte Arbeitshilfe. Es ist bietet praktische Lösungen zu konkreten Problemen. Das Ineinandergreifen von materiellem Recht und Prozessrecht wird deutlich. Sowohl die Risiken als auch die Chancen der Unternehmensgeldbuße werden aufgezeigt. Voraussetzungen und Rechtsfolgen Einleitend geht der Autor zunächst auf Wesen und Begriff der Verbandsgeldbuße ein und zeigt ihre Ziele auf, bevor er sich ausführlich den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verbandsgeldbuße widmet. Adressaten und Täter Klar beschreibt er die tauglichen Adressaten (juristische Personen, Personenvereinigungen, ausländische Verbände) sowie die Anknüpfungstat einschließlich ihrer Verfolgbarkeit. Bei der Darstellung der 'Qualifikation' der Bezugstat erläutert der Verfasser die Verletzung verbandsbezogener Pflichten, die Bereicherung des Verbandes sowie die erstrebte Bereicherung. Die umfassenden Erläuterungen zu den tauglichen Tätern nach § 30 Abs. 1 OWiG behandeln z.B. • GmbH und GmbH & Co. KG, • Aktiengesellschaft, • Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, • Genossenschaft, • Rechtsfähige Vereine, • Privatrechtliche Stiftung, • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, • Societas Europaea und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung • Offene Handelsgesellschaft, • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, • Partnerschaft sowie • Generalbevollmächtigte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.

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