Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte.
Gedächtnisschrift für Edda Weßlau.
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
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Erscheinungsjahr | 2016 |
Reihe | Schriften zum Strafrecht 297 |
Seitenanzahl | 651 Seiten |
ISBN | 9783428546039 |
Format | |
Kopierschutz | Wasserzeichen |
Geräte | PC/MAC/eReader/Tablet |
Preis | 209,90 EUR |
Felix Herzog ist Universitätsprofessor für Strafrecht einschließlich Grundlagen und Nebengebiete, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie. Nach dem Studium in Frankfurt a.M. (1977-1982) war er von 1982-1990 Assistent bei Winfried Hassemer. Er promovierte 1986 und habilitierte sich 1990. 1992 erfolgte die Berufung an die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort war er im akademischen Jahr 1996/97 Dekan, ab 1995 Mitglied der Ethik-Kommission des Universitätsklinikums Charité. 2004 folgte er dem Ruf an die Universität Bremen. Seit 2006 ist er Mitglied des Zentrums Philosophische Grundlagen der Wissenschaft (ZPhGW) an der Universität Bremen. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge im In- und Ausland (vgl. www.felix-herzog.info). Wolfgang Wohlers hat in Hamburg Rechtswissenschaften studiert und dort auch unter Betreuung von Prof. Dr. Gerhard Fezer mit einer Arbeit zur »Entstehung und Funktion der Staatsanwaltschaft« den Dr. iur. erworben. 1999 wurde er mit einer von Prof. Dr. Kurt Seelmann betreuten Arbeit zum Thema »Deliktstypen des Präventionsstrafrechts - zur Dogmatik >moderner< Gefährdungsdelikte« an der Universität Basel habilitiert. Im Jahre 2000 wurde er an die Technische Universität Dresden und im Jahre 2001 an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich berufen. Seit 2015 lehrt Wolfgang Wohlers Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Reinhold Schlothauer studierte Rechtswissenschaften an der Philipps Universität Marburg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn. Sein Erstes Staatsexamen legte er 1972 in Köln ab. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn und promovierte 1976 zum Dr. jur. bei Prof. Dr. Ulrich K. Preuß (Universität Bremen) zum Thema »Neuere Ansätze zur Methodik der Verfassungsinterpretation«. Das Zweite Staatsexamen folgte 1976 in Hamburg. Seit 1986 ist er Rechtsanwalt bei Joester & Partner in Bremen, seit 1994 Honorarprofessor an der Universität Bremen für Strafprozessrecht und Strafrecht und seit 1997 Fachanwalt für Strafrecht. Von 2004-2015 war er berufenes Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.