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Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung

Insbesondere zu öffentlichen Foren als Rahmenbedingung der Versammlungsfreiheit

AutorKatharina Krisor-Wietfeld
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien und Beiträge zum Öffentlichen Recht 24
Seitenanzahl328 Seiten
ISBN9783161556883
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis94,00 EUR
Aus Anlass der sogenannten Fraport-Entscheidung des BVerfG vom 22.02.2011 (BVerfGE 128, 226) widmet sich Katharina Krisor-Wietfeld (Rahmen-)Bedingungen, die zur Ausübung grundrechtlicher Freiheit erforderlich sind. Am Beispiel öffentlicher Foren ordnet sie Rahmenbedingungen der Versammlungsfreiheit - die in der Regel nicht der Verfügungsbefugnis der Grundrechtsträger unterliegen - in die Grundrechtsdogmatik ein, wobei sie die insoweit einschlägige Rechtsprechung aus den USA und Kanada rechtsvergleichend hinzuzieht. Das Werk gibt auch eine Antwort auf die Frage, ob mit der Entstehung von Freiheitsvoraussetzungen in einem von privaten Rechtssubjekten beherrschten Bereich Freiheitsverluste einhergehen oder die Grundrechte ihre tatsächlichen Voraussetzungen sowohl gegenüber Einschränkungen aus der staatlichen als auch aus der privaten Sphäre schützen. Die Arbeit schließt mit einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ab.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft in Bochum und Tours (Frankreich); Erwerb der Licence en droit; seit 2010 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht der Ruhr-Universität Bochum; 2012 Forschungsaufenthalt an der Duke University Law School in Durham North Carolina (USA); seit März 2014 Rechtsreferendariat am Landgericht Bochum; 2015 Promotion.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis22
Einleitung28
A. Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung28
I. Der Rahmen der Grundrechtsausübung28
II. Die Fraport-Entscheidung des BVerfG30
1. Der Sachverhalt30
2. Die Entscheidung des Amtsgerichts31
3. Die Entscheidung des Landgerichts32
4. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes32
5. Die Entscheidung des BVerfG33
a. Öffentliche Foren als äußerer Rahmen der Versammlungsfreiheit33
b. Öffentliche Foren in privater Hand34
III. Verfassungsrechtliche Relevanz der Untersuchung35
B. Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung36
1. Kapitel: Öffentliche Foren als Rahmenbedingung der Versammlungsfreiheit40
1. Teil: Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung40
A. (Grund)Rechtliche Garantie und reale Freiheit40
B. Elemente aus Literatur und Rechtsprechung zum Begriff der Rahmenbedingungen42
I. Begriff der Grundrechtsvoraussetzungen in der Literatur43
1. Verfassungsvoraussetzungen nach Krüger43
a. Verfassungsvoraussetzungen43
b. Verfassungserwartungen44
c. Folgen für den Begriff der Rahmenbedingungen44
2. Grundrechts- und Verfassungsvoraussetzungen nach Isensee, Kirchhof und Kloepfer45
a. Begriff der Grundrechtsvoraussetzungen nach Isensee45
aa. Grundrechts- und Verfassungsvoraussetzungen45
bb. Grundrechtsvoraussetzungen und Verfassungserwartungen45
cc. Differenzierung von Geltungs-, Wirkungs- und Wahrnehmungsvoraussetzungen46
dd. Kritik an der Differenzierung47
ee. Ergebnis48
b. Begriff der Grundrechtsvoraussetzungen nach Paul Kirchhof48
c. Begriff der Grundrechtsvoraussetzungen nach Kloepfer49
3. Ergebnis zum Begriff der Rahmenbedingungen in der Literatur50
II. Begriff der Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung in der Rechtsprechung51
III. Ergebnis51
C. Eigene Begriffsbestimmung52
I. Unterscheidung von Grundrechts- und Verfassungsvoraussetzungen52
II. Unterscheidung von Grundrechtsvoraussetzungen und Grundrechts- bzw. Verfassungserwartungen52
III. Unterscheidung zwischen Geltungs- und anderen Grundrechtsvoraussetzungen53
IV. Unterscheidung von Grundrechtsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen54
1. „Natürliche“ und „staatlich konstituierte“ Freiheit54
a. Natürliche Freiheit55
b. Staatlich konstituierte Freiheit56
2. Grundrechtsgutsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen57
3. Ergebnis: Definition des Untersuchungsgegenstandes59
2. Teil: Öffentliche Foren als Rahmenbedingung der Versammlungsfreiheit60
A. Voraussetzungen der Versammlungsfreiheit60
I. Grundrechtsgutsvoraussetzungen60
II. Grundrechts- bzw. Verfassungserwartungen60
III. Rahmenbedingungen61
1. Geeignete Versammlungsräume61
a. Die Versammlungsräume des Art. 8 GG61
b. Die Funktionen des Art. 8 GG62
c. Die Anforderungen an geeignete Versammlungsräume63
2. Definition des Versammlungsraumes63
3. Einführung des öffentlichen Forums durch das BVerfG64
B. Das public forum im US-amerikanischen und kanadischen Recht66
I. Grundlegendes zur Rechtsvergleichung66
II. Das public forum im US-amerikanischen Recht67
1. Vorbemerkungen zum amerikanischen Verfassungsrecht67
2. Entwicklung der Lehre vom public forum in der Rechtsprechung des US Supreme Court69
a. Das Konzept des öffentlichen Forums69
b. Die Rechtsprechungswende: Vom „open streets“-Ansatz zur „public forum-doctrine“70
3. Definition des public forum in der Rechtsprechung des US Supreme Courts72
a. Funktionale Definition72
b. Dreiteilung der public fora72
c. Kritik an der gegenwärtigen Definition des public forum nach der Rechtsprechung des US Supreme Court75
d. Die geforderte Rückkehr zum Kompatibilitätsansatz76
e. Alternative Definitionsansätze des public forum aus der Literatur78
4. Ergebnis und Bedeutung für die weitere Untersuchung80
III. Das public forum im kanadischen Recht82
1. Vorbemerkung zum kanadischen Verfassungsrecht: Prüfung einer Grundrechtsverletzung83
2. Das public forum in der kanadischen Rechtsprechung83
a. Erstmalige Erwähnung des public forum in der Commonwealth-Entscheidung83
b. Der Ort der Meinungsfreiheit als Determinante des Schutzbereiches85
c. Der Abwägungsvorsprung der Grundrechtsausübung in public arenas87
d. Der Montréal-Test90
3. Räumlicher Schutz der Meinungsfreiheit in der kanadischen Literatur94
4. Ergebnis und Bedeutung für die weitere Untersuchung94
IV. Ergebnis zum public forum und Folgen für die weitere Untersuchung95
C. Öffentliche Foren96
I. Notwendigkeit der Notion des öffentlichen Forums97
1. Keine rechtswissenschaftliche Definition des öffentlichen Raumes97
2. Freiheitsverkürzende einfach-rechtliche Konnotation des öffentlichen Raumes98
3. Ergebnis100
II. Definition öffentlicher Foren100
1. Der maßgebliche Beurteilungshorizont100
a. Anknüpfung an tatsächliche Phänomene100
b. Beurteilung aus der Gegenwartsperspektive102
c. Objektiver Beurteilungshorizont103
2. Merkmale öffentlicher Foren103
a. Die Öffentlichkeit104
b. Der Forumscharakter105
aa. Die historischen Vorbilder: Die griechische agora und das römische forum105
bb. Heutige Foren107
3. Physische und virtuelle Foren108
4. Staatliche und private öffentliche Foren109
a. Staatliche und private Rechtssubjekte110
b. Einordnung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen111
aa. Verfassungsrechtliche Einordnung des Unternehmens als Einheit113
bb. Das Beherrschungskriterium114
(1) Beherrschung als geeignetes Differenzierungskriterium114
(2) Unzureichende Anknüpfung an die Anteilsmehrheit durch das BVerfG116
cc. Fazit zu den gemischtwirtschaftlichen Unternehmen118
III. Physische öffentliche Foren119
1. Traditionelle öffentliche Foren119
a. Öffentlichkeit des Straßenraumes im Sinne des öffentlichen Forums120
b. Forumsfunktion des Straßenraumes120
2. Moderne öffentliche Foren121
a. Shopping Center und Shopping Malls als moderne öffentliche Foren121
aa. Das Phänomen der Shopping Center122
bb. Moderne öffentliche Foren122
(1) Öffentlichkeit moderner Einkaufszentren123
(2) Forumscharakter moderner Einkaufszentren123
b. Öffentliche Foren an Flug- und Schienenverkehrsknotenpunkten124
aa. Öffentlichkeit124
bb. Forumscharakter125
(1) Flughafen Frankfurt125
(2) Berlin Hauptbahnhof126
IV. Virtuelle öffentliche Foren127
1. Chatplattformen127
2. Internetforen128
3. Soziale Netzwerke128
a. Öffentlichkeit virtueller sozialer Netzwerke128
b. Forumscharakter virtueller sozialer Netzwerke128
V. Nicht-Foren129
VI. Ergebnis130
3. Teil: Ergebnis des ersten Kapitels130
2. Kapitel: Grundrechtlicher Schutz von Rahmenbedingungen für die Grundrechtsausübung132
1. Teil: Rahmenbedingungen für die Grundrechtsausübung als verfassungsrechtlicher Untersuchungsgegenstand132
A. Rechtfertigung des Untersuchungsgegenstandes132
I. Theorie und Dogmatik133
II. Faktische oder normative Kategorie134
III. Böckenfördes Paradoxon von der Unmöglichkeit staatlicher Regelung von Freiheitsvoraussetzungen136
IV. Sterns terminologisches Paradoxon von der Unmöglichkeit grundrechtlichen Schutzes von Voraussetzungen grundrechtlicher Freiheit137
V. Das institutionelle Grundrechtsverständnis als hinreichender Erklärungsansatz für den Schutz von Rahmenbedingungen der Grundrechte?139
VI. Die Grundrechtsausgestaltung als hinreichender Erklärungsansatz für den Schutz von Rahmenbedingungen der Grundrechte?142
VII. Völkerrechtliche Entwicklungen und Verpflichtungen zum Schutz von Grundrechtsvoraussetzungen144
1. Schutz der Informationsfreiheit als Voraussetzung der Meinungsfreiheit im Rahmen eigenständiger menschenrechtlicher Garantien145
2. Schutz der Rahmenbedingungen der Versammlungsfreiheit in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte147
a. Vorbemerkung: Verbindlichkeit der Entscheidungen des EGMR für die deutsche Staatsgewalt147
b. Öffentliche Kommunikationsräume als von Art. 11 EMRK geschützte Ausübungsvoraussetzung der Versammlungsfreiheit: Die Appleby-Entscheidung des EGMR148
aa. Der Sachverhalt148
bb. Die rechtliche Würdigung des EGMR149
cc. Fazit152
VIII. Ergebnis153
B. Schutz öffentlicher Foren als Rahmenbedingung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit im US-amerikanischen und kanadischen Recht154
I. Schutz des public forum im US-amerikanischen Recht155
1. Freiheitsverstärkende Wirkung der Einführung des public forum155
2. Freiheitsbeschränkende Wirkung der gegenwärtigen Lehre vom public forum (public forum doctrine)157
II. Schutz örtlicher Rahmenbedingungen für die Versammlungs-freiheit im kanadischen Recht158
III. Bewertung und Nutzen für die weitere Untersuchung160
2. Teil: Grundrechtlicher Schutz von Rahmenbedingungen für die Grundrechtsausübung162
A. Elemente eines grundrechtlichen Schutzkonzeptes für Rahmenbedingungen in der Rechtsprechung des BVerfG162
I. Differenzierung zwischen der Grundrechtsnorm und ihrer Ausübbarkeit, BVerfGE 2, 266 (273) – Notaufnahme162
II. Grundrechtsvoraussetzungen als Gegenstand eigenständiger Grundrechte, BVerfGE 27, 71 (81) – Leipziger Volkszeitung163
III. Die Unterscheidung von Grundrechts- und Verfassungs-voraussetzungen, BVerfGE 27, 71 (81) – Leipziger Volkszeitung165
IV. „Grundrechtsvoraussetzungsschutz“ als Anwendungsfall der Schutzpflichten, BVerfGE 21, 41 (49) – Simultanschule und BVerfGE 125, 39 (78) – Adventssonntage165
V. „Grundrechtsvoraussetzungsschutz“ als Anwendungsfall der sog. Drittwirkung der Grundrechte167
1. Schutz individueller Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung, BVerfGE 90, 27 – Parabolantenne167
2. Grundrechtlicher Schutz von „Rahmenbedingungen für die öffentliche Kommunikation“, BVerfGE 128, 226 – Fraport169
VI. Grundrechtsvoraussetzungsschutz und Gesetzesvorbehalt, BVerfGE 125, 175 – Hartz IV169
VII. Ergebnis170
B. Fragmentarischer Schutz von Grundrechtsvoraussetzungen nach der Literatur171
I. Kein grundrechtlicher Anspruch auf Schutz oder Gewährleistung von Grundrechtsvoraussetzungen nach Isensee172
1. Keine grundrechtlichen Ansprüche auf Bereitstellung von Grundrechtsvoraussetzungen172
2. „Förderung“ von Grundrechtsvoraussetzungen als Staatsaufgabe173
3. Relativer Bestandsschutz von Grundrechtsvoraussetzungen174
4. Stellungnahme und Kritik175
a. Unterscheidung von Schutzbereich und effektivem Garantiebereich der Grundrechte175
b. Widersprüchliche Grundlage von Ansprüchen auf Schutz und Förderung von Grundrechtsvoraussetzungen i.w.S176
II. Grundrechtsvoraussetzungen als Teil der Grundrechtsgarantie nach ­Kloepfer178
1. Entstehens- und Bestandssicherung178
a. Schutz von Grundrechtsvoraussetzungen178
aa. Die sechs denkbaren Varianten des Grundrechts-voraussetzungsschutzes179
bb. Abwehrrechtlicher, „entstehenssichernder Grundrechts-schutz“181
b. Mehrwert für die weitere Untersuchung183
2. Weitere Ansätze in der Literatur184
III. Ergebnis186
C. Eigener grundrechtsfunktionaler Ansatz zum Schutz von Rahmenbedingungen186
I. Abwehrrechtlicher Schutz von Rahmenbedingungen187
1. Vorrang der Abwehrfunktion187
2. Abwehrrechte und Rahmenbedingungen189
a. Der abwehrrechtliche Schutz „natürlicher Freiheit“189
b. Staatliche Eingriffe durch Tun oder Unterlassen190
aa. Die Unklarheit der Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen191
bb. Eingriffscharakter staatlichen Tuns und Unterlassens192
cc. Die staatliche Integritätsbeeinträchtigung als maßgebliches Kriterium193
c. Der staatliche Eingriff bei privater Grundrechtsbeeinträchtigung aufgrund einer staatlichen Duldungspflicht194
aa. Gesetzliche Grundlage der privaten Grundrechtsbeeinträchtigung195
bb. Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit der Beeinträchtigung197
cc. Fazit199
d. Ergebnis199
3. Abwehrrechtlicher Schutz des Zugangs und der Nutzung öffentlicher Foren gem. Art. 8 GG199
a. Freiheitsausübung an öffentlichen Foren als Teil des abwehrrechtlichen Tatbestands der Versammlungsfreiheit200
aa. Der örtliche Schutzbereich der Versammlungsfreiheit unter dem Vorbehalt „allgemeiner Rechtsgrundsätze“201
(1) Allgemeine Rechtsgrundsätze als Rechts(erkennntnis)- quelle201
(2) Verfassungsrechtlicher Maßstab allgemeiner Rechts-grundsätze für die Bestimmung des örtlichen Schutz-bereiches der Versammlungsfreiheit203
(3) Der Grundsatz des neminem-laedere als schutzbereichs-beschränkender allgemeiner Rechtsgrundsatz205
bb. Der örtliche Schutzbereich bei Kollektiv- und Individualgrundrechten209
cc. Der örtliche Schutzbereich und virtuelle öffentliche Foren als Rahmenbedingungen der Versammlungsfreiheit212
(1) Wortlaut212
(2) Historische Interpretation214
(3) Teleologie215
(4) Systematik219
(5) Internationaler Schutz virtueller Versammlungen220
(6) Ergebnis: Virtuelle Räume und öffentliche Foren221
dd. Der örtliche Schutzbereich und öffentliche Foren: Überschneidung oder Identität?221
(1) Der Schutzbereich der Versammlungsfreiheit und Orte der allgemeinen Kommunikation222
(a) Die einfach-rechtlich konstituierte und abwehrrechtlich bewehrte Zweckbestimmung eines allgemeinen Kommunikationsortes223
(b) Keine einfach-rechtliche Konstituierung des Schutzbereiches einer natürlichen Freiheit225
(2) Die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Grundrechtsträger225
(3) Die Unterscheidung zwischen Schutzbereich und effektivem Garantiebereich der Versammlungsfreiheit226
(4) Ergebnis: Das öffentliche Forum als räumliche Teilmenge des Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit227
ee. Fazit228
b. Eingriffe in die Freiheitsausübung an öffentlichen Foren228
aa. Eingriffscharakter privater Hausverbote228
bb. Eingriffscharakter der Vorschriften der §§ 1004, 903 S.28
bzw. §§ 858 ff. BGB230
cc. Ergebnis231
c. Die Schranken der Grundrechtsausübung an öffentlichen Foren231
aa. Der grundrechtsspezifische Schrankenvorbehalt der Versammlungsfreiheit231
bb. Der Gesetzesvorbehalt für Eingriffe in die Ausübung der Versammlungsfreiheit an öffentlichen Foren232
d. Schranken-Schranken233
aa. Legitime Zwecke233
(1) Das Nutzungsgeflecht als öffentliches Interesse zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit an öffentlichen Foren233
(2) Die Rechte anderer als legitime Zwecke zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit an öffentlichen Foren235
bb. Geeignetheit und Erforderlichkeit235
cc. Angemessenheit236
dd. Örtliche Wesensgehaltsgarantie239
e. Ergebnis241
II. Rahmenbedingungen und grundrechtliche Schutzpflichten242
1. Exkurs: Die „Drittwirkung“ der Grundrechte242
a. Begriff und Gegenstand der „Drittwirkung der Grundrechte“243
b. Keine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte nach dem Verfassungstext245
c. Keine unmittelbare Drittwirkung aufgrund ergebnisäquivalenter Gefährdungen durch private Rechtssubjekte248
aa. Die strukturanaloge Grundrechtsgefährdung249
bb. Die unmittelbare Grundrechtsbindung250
(1) Die Ausführungen des BVerfG in der Fraport- Entscheidung250
(2) Überzeugungskraft dieser Interpretation250
(3) Ansätze in der Literatur252
(4) Unmittelbare Grundrechtsbindung privater Betreiber von public fora nach US-amerikanischem Recht253
(a) Die Rechtsprechung des US Supreme Court253
(b) Die Rechtsprechung einzelstaatlicher Supreme Courts255
(c) Bedeutung für die weitere Untersuchung258
cc. Ergebnis261
d. Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte261
aa. Die Begründung der Lehre von der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte261
(1) Begründung der mittelbaren Drittwirkung,Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 GG262
(2) Begründung der mittelbaren Drittwirkung mit der objektiven Dimension der Grundrechte263
bb. Anwendungsbereich der sog. mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte265
e. Ergebnis267
2. Begründung grundrechtlicher Schutzpflichten267
a. Begründung grundrechtlicher Schutzpflichten durch das BVerfG267
b. Die Begründung grundrechtlicher Schutzpflichten mit dem Verfassungstext und dem Friedens- und Sicherungszweck des Staates272
aa. Das „Grundrecht auf Sicherheit“272
bb. Kombination mit der Entstehungsgeschichte und dem Verfassungstext273
c. Ergebnis274
3. Schutz vor privaten Übergriffen als Auslöser staatlicher Schutzpflichten275
a. Die Notion des privaten Übergriffs275
b. Private Übergriffe an privaten öffentlichen Foren276
aa. Die Ausübung des Hausrechts276
bb. Die Durchführung einer Versammlung auf einem privaten öffentlichen Forum277
cc. Die (nicht) paradoxe Figur des Übergriff-Nichtduldungs-Übergriffs278
(1) Die Figur des „Übergriff-Nichtduldungs-Übergriffs“279
(2) Die Figur des „Übergriff-Nichtduldungs-Übergriffs“ als Paradox279
c. Adressaten und Prüfung grundrechtlicher Schutzpflichten281
aa. Adressaten der Schutzpflicht281
bb. Die Prüfung einer Schutzrechtsverletzung anhand des Untermaßverbotes282
(1) Schutzbedürfnis283
(2) Erfüllung der Schutzpflicht283
(2) Das Untermaßverbot im engeren Sinne285
d. Grundrechtlicher Schutz der Nutzung privater öffentlicher Foren vor privaten Übergriffen durch den Hausrechtsinhaber286
aa. Schutz- und Regelungsbedürfnis287
bb. Geeignetheit289
cc. Erforderlichkeit289
dd. Angemessenheit292
(1) Abwägung der Versammlungsfreiheit mit dem Hausrecht, Art. 14 Abs. 1 GG292
(2) Abwägung der Duldungspflicht mit der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG294
ee. Ergebnis295
3. Teil: Ergebnis des zweiten Kapitels295
3. Kapitel: Resümee298
Literaturverzeichnis308
Register328

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