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Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst - inkl. Arbeitshilfen online

Bewerbung - Ausbildung - Aufstieg

AutorSusanne Forstner
VerlagHaufe Verlag
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl168 Seiten
ISBN9783648110720
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis28,99 EUR
Die Autorin zeigt Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, Auswahlverfahren sowie Vor- und Nachteile im öffentlichen Dienst sowie die Besonderheiten der Beschäftigung auf. Dieses Buch ist eine unentbehrliche Lektüre, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium als Beamter im öffentlichen Dienst anstreben. Zusätzlich kann über die kostenlose Papego-App das Buch auch auf mobilen Endgeräten gelesen werden: einfach mit der App die Buchseite scannen und mobil bis zu 25% weiterlesen. Inhalte: - Welche Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten es gibt - Der Einstieg in den öffentlichen Dienst - So laufen Ausbildung und Studium ab - Internetadressen der EinstellungsbehördenArbeitshilfen online: - Tests zu Allgemeinwissen, logischem Denken, Rechenaufgaben und Persönlichkeitsmerkmalen

Susanne Forstner Susanne Forstner ist Diplom-Finanzwirtin (FH) und Amtsrätin und führt beim Bayerischen Landespersonalausschuss seit mehreren Jahren die Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte im mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienst durch. Zuvor war sie im Personalreferat des Bayerischen Landesamt für Steuern tätig und hat die Personaleinteilung der südbayerischen Finanzämter koordiniert.

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Leseprobe

1   Was Sie über den öffentlichen Dienst wissen sollten


„‚Glaubst du, dass Beamte unbestechlich sind?’
‚Natürlich, einige wollen nicht einmal Vernunft annehmen!’“

Ja, Beamtenwitze gibt es so einige … doch nachdem Sie dieses Buch in Händen halten, lassen Sie sich zum Glück und auch zu Recht von solchen Witzen nicht abschrecken. Steigen wir ein ins Grundwissen über den öffentlichen Dienst und räumen dabei mit ein paar der gängigen Vorurteile über Staatsdiener auf.

1.1   Warum lohnt es sich, Beamter zu werden?


1.1.1   Vorteil 1: interessante Aufgaben


Die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz ist sehr abwechslungsreich. Nicht nur, dass Sie in den verschiedensten Behörden tätig sein können, auch innerhalb einer Behörde gibt es viele unterschiedliche Aufgabenfelder. So haben Sie mit dem einmal erlernten Beruf die Möglichkeit, im Lauf Ihres Berufslebens die Tätigkeitsbereiche zu wechseln und Bürger in ganz verschiedenen Situationen des Lebens zu betreuen. Der Beamtentriathlon, der aus den Disziplinen „Knicken“, „Lochen“ und „Abheften“ besteht (so ein gängiger Witz), hat mit der beruflichen Wirklichkeit im öffentlichen Dienst also nur wenig zu tun.

1.1.2   Vorteil 2: ein Beruf mit Anspruch


Als Beamter haben Sie Umgang mit den „Kunden“ der Verwaltung, kümmern sich um deren Belange, sorgen aber auf der anderen Seite dafür, dass auch die Interessen der Allgemeinheit nicht zu kurz kommen. Sie sorgen dafür, dass ein ausgewogenes Miteinander zwischen den Einzelinteressen eines Bürgers und den Interessen aller Bürger vorhanden ist. Hierfür ist nicht nur Rechtskenntnis nötig, sondern auch viel Fingerspitzengefühl. Mit einer Ausbildung oder einem Studium für den öffentlichen Dienst werden Sie praxisnah auf die anfallenden Aufgaben vorbereitet. Nicht umsonst wird Otto Fürst von Bismarck mit den Worten zitiert: „Bei schlechten Beamten helfen uns die besten Gesetze nichts.“ Dank guter Ausbildungsstandards und engagierter Mitarbeiter genießt Deutschlands Verwaltung einen sehr guten Ruf.

1.1.3   Vorteil 3: sicherer Job


Den sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst gibt es tatsächlich. Wenn Sie einmal Beamter auf Lebenszeit sind, dann können Sie nur unter sehr eingeschränkten und strengen Voraussetzungen entlassen werden. Doch Fehlverhalten im Dienst wird disziplinarrechtlich verfolgt und kann in schweren Fällen zur Entlassung führen. Betriebsbedingte Kündigungen - wie in der Wirtschaft - gibt es hingegen nicht.

1.1.4   Vorteil 4: mehr Netto vom Brutto


Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis müssen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung leisten. Die soziale Absicherung, die Sie als Angestellter über die Rente erhalten würden, bekommen Sie in Form einer Pension. Eine Arbeitslosenversicherung benötigen Sie aufgrund Ihres Beamtenstatus nicht. Sie schließen lediglich eine private Krankenversicherung für 50 Prozent der in Rechnung gestellten Krankenversorgungskosten ab. Die restlichen 50 Prozent übernimmt Ihr Arbeitgeber.

1.1.5   Vorteil 5: Vereinbarkeit von Familie und Beruf


Der öffentliche Dienst ist familienfreundlich. So ist nach der Elternzeit von drei Jahren eine weitere Auszeit vom Beruf (Beurlaubung) möglich, wenn Sie Kinder unter 18 Jahren betreuen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern.

Neben einer Beurlaubung haben Sie auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Im öffentlichen Dienst werden hier unterschiedlichste Modelle angeboten: von acht Stunden die Woche bis zu Vollzeit mit weitgehend individueller Zeiteinteilung. Außerdem werden in vielen Bereichen mobile Formen des Arbeitens angeboten, sodass Sie zum Beispiel an bestimmten Wochentagen auch im Homeoffice arbeiten können.

1.1.6   Vorteil 6: Arbeitszeitregelung


Im Gegensatz zu manchen Arbeitsverträgen in der freien Wirtschaft, in denen festgelegt ist, dass eine gewisse Anzahl an Überstunden mit dem monatlichen Verdienst abgegolten ist, haben Sie als Beamter eine gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit, und jede Stunde, die Sie bei Bedarf mehr arbeiten, können Sie bei anderer Gelegenheit in Form von Freizeitausgleich abfeiern. Wird Mehrarbeit von Ihrem Vorgesetzten angeordnet, was zum Beispiel bei der Polizei bei besonderen Einsatzlagen vorkommt, haben Sie Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung.

1.1.7   Vorteil 7: Fortbildung


Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie mit einem umfangreichen Fortbildungsangebot dabei, fit für die Herausforderungen Ihres Aufgabengebiets zu bleiben. Das gilt auch dann, wenn Sie nach einer längeren Auszeit wieder in den Beruf einsteigen.

1.2   Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten?


Das Grundgesetz bestimmt, dass bestimmte Tätigkeiten in Verwaltung und Justiz nur von Beamten ausgeführt werden dürfen. Dies sind die sogenannten hoheitlichen Aufgaben, die besonders verlässlich und vor allem rechtsstaatlich korrekt wahrgenommen werden müssen. Immer dann, wenn der Staat in die Rechte von Bürgern eingreift, zum Beispiel wenn Steuern festgesetzt oder Leistungen wie Kindergeld gewährt werden, müssen Beamte handeln.

1.2.1   Unterschied 1: Ernennung statt Arbeitsvertrag


Als Beamter schließen Sie, anders als in der Wirtschaft, keinen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sie werden stattdessen von Ihrem Dienstherrn - das ist der korrekte beamtenrechtliche Begriff für Ihren Arbeitgeber - ernannt und haben dadurch eine besondere Rechtsstellung, die das Grundgesetz verbürgt.

1.2.2   Unterschied 2: Treuepflichten


Als Beamter sind Sie verpflichtet, sich loyal zu verhalten. Sie müssen Ihre Dienstpflichten erfüllen, also Ihre Arbeit nach Recht und Gesetz ausführen. Anders als beim Arbeitsvertrag schulden Sie keine konkret definierte Arbeitsleistung, sondern Sie müssen sich mit „voller Hingabe“ Ihrer Aufgabe widmen.

1.2.3   Unterschied 3: Fürsorgepflicht


Im Gegenzug muss der Dienstherr für Sie sorgen. Deswegen steht Ihnen und Ihrer Familie eine Bezahlung - in Beamtendeutsch: Bezüge - für Ihre Tätigkeit zu, die Ihren Lebensunterhalt sicherstellt. Wenn Sie als ehemaliger Beamter im Ruhestand sind, erhalten Sie eine Pension. Die Höhe der Bezüge und der Pension hängt von Ihrem Dienstrang und der Bedeutung und Verantwortung Ihres Amtes ab.

1.2.4   Unterschied 4: Streikverbot


Zu den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, auf die das Grundgesetz in Artikel 33 verweist, gehört außerdem das Streikverbot. Das Verbot, die Arbeit im Arbeitskampf niederzulegen, ist Ausdruck der besonderen Treuepflicht, die Sie als Beamter gegenüber Ihrem Dienstherrn haben. Damit soll sichergestellt werden, dass der Staatsapparat zu jeder Zeit zuverlässig funktioniert. Gleichzeitig ist der Dienstherr durch das Grundgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Arbeitsbedingungen und Ihre Entlohnung stimmen. Wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse nach oben entwickeln, muss er eine Anpassung der Bezüge und der Pensionen vornehmen, ohne dass dies im Rahmen eines Arbeitskampfs eigens eingefordert wird.

Ob Beamten in manchen Tätigkeitsbereichen dennoch ein Streikrecht zusteht, mit dieser Frage beschäftigt sich 2018 das Bundesverfassungsgericht. Ganz konkret hat das Gericht zu klären, ob das Streikverbot beim Beamtenstatus grundsätzlich greift oder nur für Beamte gilt, die hoheitliche, also aus der Staatsgewalt abgeleitete Aufgaben erfüllen, wie etwa Polizisten, Richter, Staatsanwälte oder auch Feuerwehrleute. Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht nämlich eine Einschränkung des Streikrechts, das auf die Koalitionsfreiheit zurückzuführen ist, nur bei solchen Beamten vor, deren Arbeit notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

1.3   Wo arbeiten Beamte?


Die meisten Beamten sind in der öffentliche Verwaltung tätig. Aber was ist die Verwaltung eigentlich? Ihnen werden sofort Behörden einfallen, mit denen Sie bereits Kontakt hatten, wie das Passamt, die Kfz-Zulassungsstelle, die Polizei oder das Finanzamt. Welche Aufgaben die einzelnen Verwaltungen übernehmen, ergibt sich aus dem Staatsaufbau.

Der Aufbau des Staates und damit auch der Verwaltung ist klar strukturiert. Der Staat und die Verwaltung sind zum einen föderal aufgebaut. Das heißt: Es existieren eine Bundesverwaltung, 16 Landesverwaltungen und auf der kommunalen Ebene tausende weitere Verwaltungen, mit denen Sie als Bürger meistens zu tun haben - nämlich die Städte- und Gemeindeverwaltungen (siehe oben abgebildete Grafik). Zum anderen gibt es staatliche Aufgaben, die mittelbar durch den Staat wahrgenommen werden, beispielsweise die Aufgaben an den Universitäten oder bei den Sozialversicherungen.

In welcher Behörde ein Beamter zum Einsatz kommt, hängt auch davon ab, wie gut sein Ausbildungs- bzw. sein Studienabschluss war. Wer zu den besseren Absolventen gehört, der kann in einem...

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