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Durchbrechung des Equal-Pay-Grundsatzes im Recht der Arbeitnehmerüberlassung durch Abschluss von Tarifvertägen

AutorOleg Fedunov
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl75 Seiten
ISBN9783668593589
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 3,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Zeitarbeit wird in Deutschland im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) geregelt, das in seinem §1 I eine Legaldefinition dieses Rechtsinstituts enthält. Danach liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn ein Verleiher dem Entleiher aufgrund eines Überlassungsvertrages einen Mitarbeiter vorübergehend zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, welcher mit dem Verleiher in einem Arbeitsverhältnis steht. Die Arbeitgeberstellung wird vom Gesetz ausschließlich dem Verleiher zugewiesen, §1 I S. 3 AÜG. Dem Entleiher fallen dennoch bestimmte Arbeitgeberfunktionen wie das Weisungsrecht (§1 I S. 1 AÜG), die Pflicht zur Beachtung des Arbeitsschutzes (§11 VI AÜG), Ansprüche aus einem innerbetrieblichen Schadensausgleich zu, weswegen ein faktisch gespaltenes Arbeitsverhältnis in Rege steht. Die Lohnzahlungspflicht (§611 I BGB) verbleibt jedoch vollständig beim Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung erlebte in ihrer Entwicklung eine Phase strikter Reglementierung, die über mehrere Reformen des AÜG zu einer schrittweise Lockerung der Restriktionen führte. Seit 2003 findet sich im AÜG eine Vorschrift, nach der der Verleiher dem Arbeitnehmer während des Fremdeinsatzes dieselben Arbeitsbedingungen zu gewähren hat, die für vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleiherbetrieb gelten (Equal-Treatment-Grundsatz) und insbesondere das Arbeitsentgelt erfasst (Equal-Pay-Grundsatz). Allerdings kommen die Grundsätze nach dem Gesetz nicht unbedingt und in der Rechtswirklichkeit nur sehr selten zur Anwendung. Die nahezu vollständige Liberalisierung der Zeitarbeit in den 2000er Jahren führte dazu, dass sich das Lohnniveau der Branche immer weiter vom Grundsatz entfernte und letztendlich zu einer Diskussion über 'Hungerlöhne' führte. Neuerdings wird versucht, das Rechtsinstitut mit neuen Schranken zu belegen und somit auch den Löhnen eine Richtung nach oben zu weisen. Dieser Skizze folgt die Arbeit, die mit der rechtshistorischen Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung beginnend zur Darstellung des Equal-Pay-Grundsatzes führt und mit der Schilderung von Abweichungsmöglichkeiten aufgrund tarifvertraglicher Regelungen innerhalb geltender Schranken abschließt.

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Leseprobe

Literaturverzeichnis


 

Ankersen, Per

Neues AÜG seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft

in: NZA 2003, 421 – 425 (zit.: Ankersen, NZA 2003, S.)

 

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Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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Tarifpolitik im Spiegel der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung

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ders.

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Behrend, Britta

Arbeitnehmerüberlassung bis zu 24 Monaten - Job-AQTIV mit Hindernissen

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Equal Pay Anspruch und Ausschlussfristen

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Sittenwidrige Tarifverträge zur Leiharbeit?

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Zeitarbeit zwischen allen (Tarif-)Stühlen? – oder: Gewerkschaften in den Untiefen der Tarifzuständigkeit

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Friemel, Kilian

Muss Zeitarbeitsbranche Milliarden nachzahlen?

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Fuchs, Maximilian

Das Gleichbehandlungsgebot in der Leiharbeit nach der neuen Leiharbeitsrichtlinie

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Gallner, Inken / Mestwerdt, Wilhelm / Nägele, Stefan (Hrsg.)

Kündigungsschutzrecht, Handkommentar

 

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Hamann, Wolfgang

Die Reform des AÜG im Jahr 2011

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Hromadka, Wolfgang / Maschmann, Frank

Arbeitsrecht, Band 2

6. Auflage, Heidelberg 2014 (zit.: Hromadka / Maschmann, Arbeitsrecht 2)

 

Kokemoor, Axel

Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung durch die Hartz-Umsetzungsgesetze - Überblick über das seit dem 1. 1. 2003 geltende Recht der Arbeitnehmerüberlassung

NZA 2003, 238 – 244 (zit.: Kokemoor, NZA 2003, 238, S.)

 

Krieger, Steffen / Kruchen, David

Die Drehtürklausel im Konzern – raus, rein, Gehalt hoch?

NZA 2014, 393 – 396 (zit.: Krieger/Kruchen, NZA 2014, S.)

 

Küttner, Wolfdieter (Begr.)

Personalbuch 2017

24. Auflage, München 2017 (zit.: Bearbeiter, in: Personalbuch 2017, Stichwort)

 

Lembke, Mark

CGZP-Sachverhalte vor dem 14. 12. 2010: Aussetzen oder Durchentscheiden?

NZA 2011, 1062 – 1068 (zit.: Lembke, CGZP, NZA 2011, S.)

 

ders.

AÜG-Reform 2017 – Eine Reformatio in Peius

NZA 2017, 1 – 12 (zit.: Lembke, AÜG-Reform, NZA 2017, S.)

 

ders. / Distler, Eva-Marie

Die Bezugnahme auf Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche durch Unternehmen mit Mischbetrieben

NZA 2006, 952 – 958 (zit.: Lembke / Distler, NZA 2006, S.)

 

ders. / Mengel, Anja / Schüren, Peter / Stoffels, Markus / Thüsing, Gregor / Schunder, Achim

 

Erfurt (ist ge)fordert: Mehr Transparenz bei der Bezugnahme auf Zeitarbeitstarifverträge

NZA 2013, 948 – 952 (zit.: Lembke/Mengel/Schüren/Stoffels/

Thüsing/Schunder, NZA 2013, S.)

 

Löwisch, Manfred / Rieble, Volker

Tarifvertragsgesetz, Kommentar

4. Auflage, München 2017 (zit.: Löwisch/Rieble TVG)

 

v. Medem, Andreas

Tarifzuständigkeit bei Leiharbeit

ArbRAktuell 2016, 250 (zit.: v. Medem, ArbRAktuell 2016,...

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