Die am Bau Beteiligten
Zunächst wollen wir Sie mit den Fachleuten vertraut machen, die Sie auf dem Weg zum eigenen Haus begleiten. Wir gehen dabei – wie oben erwähnt – vom komplexesten, aber auch flexibelsten Szenario aus: dem Bau eines individuellen Hauses mit einzelnen Firmen. Wenn Sie ein Fertighaus bestellen oder einen Bauträger als Generalunternehmer oder -übernehmer beauftragen, werden Ihnen einige der im Folgenden vorgestellten Fachleute gar nicht persönlich begegnen, weil deren Leistungen entweder vom Bauträger selbst erbracht oder so an Dritte delegiert werden, dass Sie gar nicht daran beteiligt sind. Beim individuell geplanten und gebauten Haus treten Sie hingegen in einzelne Vertragsverhältnisse mit verschiedenen Fachleuten ein, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen:
Der Architekt ist nicht nur für Entwurf und Ausführungsplanung des Hauses verantwortlich, sondern auch für die Koordination aller anderen Planungsleistungen. Er oder sie muss dafür sorgen, dass die verschiedenen Planungsinhalte zueinander passen und zusammen ein stimmiges Ganzes ergeben. Der Architekt unterstützt Sie bei der Suche nach und der Beauftragung von Fachplanern, organisiert und koordiniert die verschiedenen Planungen und führt sie in ein konsistentes Planwerk zusammen, auf dessen Basis die Handwerksfirmen ihre Leistungen kalkulieren und ausführen können.
Der Tragwerksplaner (Statiker) hat das Tragwerk des Hauses entwickelt und seine Standfestigkeit berechnet. Seine Arbeit muss zum Zeitpunkt des Baubeginns schon weitgehend abgeschlossen sein. Trotzdem wird Ihnen der Statiker auf der Baustelle gelegentlich begegnen, denn er muss einige Bauteile fachlich abnehmen, damit ihre Tragfähigkeit gesichert ist. Dies gilt besonders für das „Innenleben” von Decken und Wänden aus Stahlbeton: Die Bewehrungseisen, die dort für die Statik unverzichtbar sind, müssen vor dem Betonieren überprüft werden, da sie danach nicht mehr sichtbar sind.
Auch die Fachplaner für Elektroinstallation und Gebäudetechnik (Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung) haben bei Baubeginn ihre Planungsarbeit abgeschlossen. Ihre Ergebnisse übernimmt der Architekt in seine Ausführungspläne. Auf der Baustelle sind sie verantwortlich für die von ihnen geplanten Gewerke. Für diese machen sie im Dialog mit dem Architekten ihre eigene Bauleitung und werden dafür auch gesondert bezahlt.
Der Bauleiter koordiniert die Baustelle in technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht – und zwar unabhängig davon, ob er ein von Ihnen beauftragter Dienstleister ist oder ein Mitarbeiter des Bauträgers beziehungsweise Generalunter- oder -übernehmers, von dem Sie das Haus kaufen, sprich: unabhängig davon, ob er auf Ihrer Seite oder auf der Seite des Auftragnehmers steht. Der Bauleiter organisiert den Einsatz der beteiligten Akteure, vor allem der ausführenden Handwerksbetriebe, aber auch der Planer und Behördenvertreter. Der Bauleiter steuert auch den Beitrag, den Sie als Bauherr im Bauprozess leisten müssen: er wird von Ihnen Entscheidungen verlangen und Sie zu Zahlungen und Abnahmen auffordern.
Das heißt: Der Bauleiter spielt die wichtigste Rolle, er ist die zentrale Person auf der Baustelle. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der technischen Standards, des Terminplans und der Kostenkalkulation. Daher ist die Benennung eines verantwortlichen Bauleiters (üblicherweise mit der Einreichung des Bauantrags, spätestens aber zum Zeitpunkt der Baugenehmigung) auch Voraussetzung für die Erteilung einer amtlichen Baufreigabe.
Alle Informationen dem Bauleiter!
Der Bauleitung müssen ausnahmslos alle Informationen über die Baustelle jederzeit vollständig vorliegen, da sie immer über alle Entwicklungen und auch Probleme informiert sein muss. Erhält sie manche Informationen zu spät oder gar nicht, kann sie auch ihre Aufgabe nicht optimal erfüllen. Daraus folgt, dass fachliche Klärungen und Entscheidungen immer über den Bauleiter laufen und auch durch diesen an die anderen Beteiligten kommuniziert werden müssen. Sie dürfen als Bauherr und Geldgeber zwar immer zu allen relevanten Themen mitreden – sollten aber niemals irgendwelche Einzelfragen direkt mit Handwerkern oder anderen Akteuren diskutieren, vor allem niemals relevante Entscheidungen treffen, ohne die Bauleitung einzubeziehen. Verstöße gegen diese Regel führen nicht nur unweigerlich zu Missverständnissen und Chaos auf der Baustelle – sie können darüber hinaus dem Bauleiter Argumente liefern, sich aus seiner vertraglich geschuldeten Haftung für sein Werk zu verabschieden. Das müssen Sie unbedingt vermeiden!
Bauleiter ist kein geschützter Begriff – um als Bauleiter mit der nötigen Autorität arbeiten zu können, sollte man dennoch eine qualifizierende Ausbildung in einer baufachlichen Disziplin absolviert haben. Bauleiter sind häufig studierte Architekten oder Bauingenieure, sie können aber auch gelernte Handwerker aus zentralen Gewerken (zum Beispiel Rohbau oder Holzbau) sein. Wenn Sie Ihr Haus von einem Architekturbüro haben planen lassen, bietet es sich an, dass Sie dieses Büro auch mit der Durchführung der Baustelle und der Bauleitung beauftragen. Bauleiter wäre dann Ihr Architekt oder einer seiner Mitarbeiter. Haben Sie Ihr Haus dagegen bei einem Generalunternehmer oder -übernehmer oder einem Fertighaushersteller gekauft, wird als Bauleiter wahrscheinlich ein Mitarbeiter dieser Firma auftreten. Er wird dann allerdings auch vorrangig die Interessen dieser Firma vertreten. Daher bezeichnen wir in dieser Praxismappe einen von Ihnen direkt beauftragten Bauleiter als „Architekt“, auch wenn diese Rolle nicht unbedingt vom bisher planenden Architekten übernommen werden muss. Auch ein unabhängiger Berater kann in dieser Funktion für Sie tätig werden.
Viele Bauherren wissen nicht, dass es laut Arbeitsschutzgesetz ihre Pflicht (nicht die des Architekten oder Bauträgers) ist, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen sicherzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind. Seit 1998 regeln die Baustellenverordnung (vollständiger Titel: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) die Details. Danach bleibt es auch kleinen Projekten nicht erspart, einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (Si-Ge-Ko) zu beauftragen, der diese Aufgaben stellvertretend wahrnimmt. Als Si-Ge-Koordinator kann nur tätig werden, wer bei einem zertifizierten Lehrgangsträger eine spezielle, über die berufsbefähigende Ausbildung hinausgehende Fortbildung absolviert hat. Dies sind in der Regel Architekten oder Bauingenieure. Fragen Sie Ihren Architekten oder Ihren Bauträger, ob sie diese Leistung für Sie erbringen (oder Ihnen einen Kollegen empfehlen) können. Häufig übernimmt der Bauleiter selbst die Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf der Baustelle. Dies ist zwar zweifellos die einfachste Lösung, aber nicht unbedingt die beste: Denn liegt die Koordination in den Händen eines externen, sonst nicht auf der Baustelle beschäftigten Beraters, kann dieser den Bauleiter hinsichtlich der Sicherheit auf der Baustelle unabhängig kontrollieren. Bei Projekten wie Einfamilienhäusern ist dies angesichts der begrenzten Größe der Baumaßnahme allerdings weder üblich noch erforderlich.
Die Ziele der Koordination sind in den erwähnten Richtlinien beschrieben. In der Praxis sind folgende Punkte besonders relevant:
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
Die üblichen Arbeitsschritte der Sicherheits- und Gesundheitskoordination sind im Folgenden aufgelistet:
Eine Vorankündigung der Baumaßnahme sollte spätestens zwei Wochen vor den ersten Bauarbeiten bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (üblicherweise dem Gewerbeaufsichtsamt) erfolgen. Fragen Sie Ihren Architekten oder Si-Ge-Koordinator, ob eine Vorankündigung überhaupt erforderlich ist – bei kleinen Projekten wie Einfamilienhäusern ist dies meist nicht der Fall.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan macht Aussagen zum Gefährdungsschutz bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen, zur Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen, zu spezifischen Gefährdungen einzelner Gewerke sowie zu den Arbeitsabläufen in zeitlicher und räumlicher Sicht. Er sieht üblicherweise aus wie ein kommentierter Bauzeitenplan.
Die zur Fertigstellung des Hauses erforderliche Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage beschäftigt sich mit der Sicherheit und dem Arbeitsschutz von Arbeiten bei der späteren Inspektion, Wartung und Instandsetzung des Gebäudes. Sie muss bereits während der Planungsphase erarbeitet werden, da ihre Ergebnisse sich auf die Planung auswirken können (zum Beispiel hinsichtlich der Zugänglichkeit von Bauteilen).
Sie können sich bautechnischen Sachverstand auch „einkaufen“, ohne einen Architekten oder Bauleiter dauerhaft zu beschäftigen: Viele Angehörige dieser Berufe sowie Sachverständige im Bauwesen bieten Ihnen als Bauberater informelle Beratungstätigkeiten an, die Sie dann nicht nach den zuständigen Honorarordnungen, sondern üblicherweise nach Zeitaufwand...