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Das Tatbestandsmerkmal »Verlangen« im Strafrecht.

Zugleich ein Beitrag zur Unrechtslehre am Beispiel der Tötung auf Verlangen und des Schwangerschaftsabbruchs nach Konfliktberatung.

AutorAngela Knierim
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2018
ReiheSchriften zum Strafrecht 322
Seitenanzahl383 Seiten
ISBN9783428553372
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Die Untersuchung beschäftigt sich mit Fragen der Herkunft, Bedeutung und den Rechtsfolgen des Verlangens im Strafrecht. Das Tatbestandsmerkmal ist namentlich in § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) und in § 218a Abs. 1 StGB zu finden, der den Schwangerschaftsabbruch nach Konfliktberatung unter bestimmten Voraussetzungen - und dazu gehört das Verlangen der Schwangeren - für straflos erklärt. Die benannten Fragen werden vor dem Hintergrund einer dogmatischen Einordnung des Merkmals in die strafrechtliche Unrechtslehre geklärt. Dabei wird auch eine eigene Unrechtstheorie entwickelt. Darüber hinaus ist die Arbeit für die ärztliche Praxis von Interesse. So kann dem Arzt / der Ärztin ein Tötungsverlangen in der Palliativmedizin begegnen, u.a. auch, wenn es um einen Behandlungsabbruch geht. Nachdem der BGH in diesem Zusammenhang neuerdings auch Fälle bislang sog. aktiver Sterbehilfe für rechtfertigungsfähig erachtet, hat die Abgrenzung nach wie vor strafbarer Tötung auf Verlangen von einem straflosen Behandlungsabbruch neue Bedeutung gewonnen. Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach Konfliktberatung stellt sich für den Arzt / die Ärztin die Frage, was das Verlangen der Schwangeren nach einem Abbruch von einer bloßen Einwilligung in den Eingriff unterscheidet. Nur im Fall des Verlangens kann der Tatbestandausschluss des § 218 Abs. 1 StGB greifen. Von der Antwort kann somit die Bestrafung von Arzt und Schwangerer abhängen. Für die Verfasserin ist von maßgeblicher Bedeutung, dass von dem Verlangen im jeweiligen Geschehen die »Initialzündung« ausgeht.

Angela Knierim studied law at the University of Heidelberg with a focus on medical criminal law and passed her first state exam in 2012. Afterwards, she began with her ph.D. at the Faculty of Law of the University of Heidelberg with Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp as supervisor. She completed her legal clerkship at the Higher Regional Court of Düsseldorf with stages, inter alia, with the Medical Chamber of North Rine (»Ärztekammer Nordrhein«), an international law firm's healthcare group and a civil law firm in Sydney, Australia. She passed her second state exam in 2016. During her legal clerkship, she also worked as a research assistant in a boutique law firm for corporate criminal law in Düsseldorf. Since 2017, she is admitted to the bar and works as attorney in a boutique for healthcare and life sciences in Düsseldorf.

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