Der Begriff Outsourcing ist in der Theorie und in der Praxis bereits weit verbreitet und ist mittlerweile ein fester Bestandteil des wirtschaftlichen Sprachgebrauchs. Da die Unternehmen besonders im Bereich der Datenverarbeitung über unzureichendes Know-how und fehlende Ressourcen klagten, liegen hier die Wurzeln des Outsourcings. Das IT-Outsourcing gilt daher gemeinhin als Vorreiter des Outsourcings. Als weitere Pioniere der Outsourcing-Bewegung sind auch die Bereiche Catering, Gebäudereinigung und Logistik zu nennen. Erst seit Kurzem ist auch der Personalbereich ein Thema der Outsourcing-Überlegungen geworden und erhält sowohl aus der Praxis, als auch aus der Forschung, zunehmend Aufmerksamkeit.[8]
Über die Etymologie des Begriffes Outsourcing ist sich die Fachliteratur weitestgehend einig. Dort versteht man Outsourcing als einen Neologismus, der sich aus den englischen Begriffen outside, resource und using zusammensetzt. Ganz allgemein wird damit die Nutzung externer Ressourcen bezeichnet. Erwähnenswert ist, dass lediglich Funktionen oder Leistungen ausgelagert werden können, die bisher unternehmensintern erfüllt bzw. erbracht wurden.[9] Outsourcing bietet somit eine Möglichkeit zur Optimierung der Unternehmensprozesse bzw. -funktionen. Ziel der Kooperation zwischen dem auslagernden Betrieb und dem Outsourcing-Dienstleister, ist das Anstreben einer langfristigen Aufgabenteilung zwischen beiden Unternehmen.[10]
Speziell das Outsourcing von personalwirtschaftlichen Leistungen (HR-Outsourcing) definieren Tremblay et al. folgendermaßen:
We define human resources outsourcing as the contracting out of part or whole HR activities to an outside supplier, in opposition to internal procurement whereas the activity is performed by the employees of the organization.[11]
Meckl hat die Abgrenzung des HR-Outsourcings wie folgt definiert:
Unter Outsourcing im Personalbereich versteht man die Auslagerung personalwirtschaftlicher Leistungen aus den Unternehmen und deren Fremdbezug von Dritten.[12]
Die Kernidee des Outsourcings liegt in der Verkürzung der Wertschöpfungskette bzw. Leistungstiefe eines Unternehmens. Dabei ist zu untersuchen, ob betriebliche Aufgaben, Funktionen oder Prozesse, aus strategischer Sicht dem Kerngeschäft eines Unternehmens zugeordnet werden können oder nicht. Wenn die Aufgaben oder Prozesse zum Kerngeschäft gehören, sollten sie intern behalten und durchgeführt werden. Diejenigen Funktionen die nicht zum Kerngeschäft eines Unternehmens beitragen, können an externe Dienstleister weitergegeben werden. Aufgrund des Einbezugs qualifizierter und spezialisierter Dienstleister lassen sich die Gemeinkosten des Unternehmens oft reduzieren. Des Weiteren sollen durch die Konzentration auf das Kerngeschäft Kosten gesenkt werden, wodurch es zu einer Verbesserung der Marktposition des Unternehmens kommen würde.[13]
Im HR-Outsourcing können drei Formen des Outsourcings voneinander abgegrenzt werden, die sich im Umfang der ausgelagerten Leistungen voneinander unterscheiden lassen: Die Fremdvergabe einzelner Aufgaben (Outtasking), die Auslagerung ganzer Prozesse (Business Process Outsourcing) und das Outsourcing des kompletten Personalbereiches (Total Outsourcing).[14]
Die niedrigste Stufe der Auslagerung und somit die Form des Outsourcings mit dem geringsten Umfang, ist das Outtasking: Es umfasst die Fremdvergabe personalwirtschaftlicher Einzelaufgaben, sogenannter Tasks, z. B. die Auslagerung der Bewerbervorauswahl durch die Inanspruchnahme eines externen Assessment Centers, oder auch das Erfassen von Stellenanzeigen unter Zuhilfenahme externer Dienstleister. Bei dieser Form der Auslagerung handelt es sich um eine sehr geringe Stufe der Wertschöpfungstiefe und so die meisten Unternehmen haben bereits Erfahrungen im Outtasking gemacht. Die Entlohnung des Anbieters erfolgt ausschließlich für die Erledigung der Einzelleistung.[15]
Als Königsklasse des Outsourcings wird das sogenannte Business Process Outsourcing (BPO) bezeichnet. Bei dieser Art der Auslagerung werden ganze Prozesse der Personalabteilung an externe Anbieter übergeben. Dies ist mit großen Erwartungshaltungen an die BPO-Dienstleister verbunden.[16] Meist handelt es sich bei dieser Form der Fremdvergabe um HR-Prozesse, die weder geschäftskritisch sind, noch als Kernprozesse des Unternehmens gelten. Sie tragen jedoch entscheidend zur gesamten Wertschöpfung des Unternehmens bei.[17] Was vom Unternehmen als Nebensächlichkeit angesehen und deswegen ausgelagert wird, bildet die Kernkompetenz für den externen Anbieter, also sein Kerngeschäft. Die Leistungserbringung des BPO-Dienstleisters wird nach bestimmten Kriterien, im gemeinsamen Einvernehmen mit dem auslagernden Unternehmen, definiert. Der Anbieter trägt die Kontrolle über die Prozesssteuerung, das auslagernde Unternehmen wiederum kontrolliert aus Eigeninteresse, ob die vorher vereinbarten Kriterien (Service Levels) durch den Dienstleister auch tatsächlich eingehalten werden.[18] Als eine weitere Erscheinungsform des BPO wird auch das Konzept des Shared Service Center (SSC) angesehen. Häufig entscheiden sich Unternehmen gegen die Auslagerung von Geschäftsprozessen und errichten stattdessen eine interne Dienstleistungsorganisation, das sogenannte Shared Service Center. Dabei werden die vorher intern erbrachten Prozesse gebündelt und später ausgegliedert. Im Shared Service Center werden sie dann optimiert und als standardisierte Geschäftsprozesse dem gesamten Konzern zur Verfügung gestellt.[19] Im Hauptteil der Arbeit werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des SSC und BPO, sowie die Vorteile des BPO gegenüber dem SSC, genauer definiert.
Im Gegensatz zum Outtasking, bei dem lediglich personalwirtschaftliche Einzelaktivitäten an externe Dienstleister übergeben werden, haben Unternehmen auch die Möglichkeit, den kompletten Personalbereich an Full-Service-Anbieter zu vergeben. Das Total Outsourcing, das auch als strategisches Outsourcing bezeichnet wird, ist die extremste Form der Auslagerung im Personalbereich. Durch die Externalisierung der internen Personalabteilung, verwandelt sich der Full-Service-Dienstleister zur externen Personalabteilung des auslagernden Unternehmens.[20]
Bei der Übertragung von Aufgaben und Strukturen des Unternehmens an externe Dienstleister müssen rechtliche Implikationen von Anfang an mit berücksichtigt werden, da Einsparungen sonst nicht im gewünschten Maße realisiert werden können. Vor allem aus der arbeitsrechtlichen Perspektive können sich bei einer Auslagerung viele Probleme und Besonderheiten ergeben, z. B. durch mögliche Betriebsübergänge oder durch die Sicherstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes.[21] Im Vergleich zu sonstigen Outsourcing-Betätigungen, sind die Ansprüche im HR-Outsourcing auf einer höheren Ebene gestellt, da es beim HR-Outsourcing um sensible Daten geht, die den Menschen als Arbeitnehmer betreffen.
Bei einem Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB, handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, bei dem der Betrieb oder ein Teil des Betriebes, auf einen neuen Inhaber übergeht. Werden im Outsourcing abgrenzbare Unternehmensaufgaben oder –teile, also wirtschaftliche oder organisatorische Einheiten auf einen Dienstleister übertragen, kann dadurch die Voraussetzung für einen Betriebsübergang erfolgen, vorausgesetzt die Organisationsstruktur des Betriebes bleibt bestehen. Ein Betriebsübergang kann auch durch die Übernahme eines Auftrags durch einen Dienstleister und die damit verbundene Übernahme einzelner Arbeitnehmer, begründet werden. Rechtsfolge eines Betriebsübergangs ist die unveränderte Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den neuen Inhaber. Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet die Zustimmung zum Übergang einen Arbeitgeberwechsel. Der Dienstleister wiederum ist dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer zu unveränderten Konditionen, weiter zu beschäftigen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, einen lückenlosen Bestandsschutz für den Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Übertragung eines Betriebsteils darf nicht zur Beendigung der bisherigen Arbeitsverhältnisse - der Arbeitnehmer steht diesbezüglich unter Kündigungsschutz – führen. Die...