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Festschrift der Juristenfakultät zum 600jährigen Bestehen der Universität Leipzig.

Hrsg. von Mitgliedern der Juristenfakultät.

VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl720 Seiten
ISBN9783428531486
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
600 Jahre Universität Leipzig bedeuten 600 Jahre Wissenschaftsgeschichte und bedeuten auch 600 Jahre Rechtswissenschaft in Leipzig. Sie spiegeln sich wider in der Festschrift der Juristenfakultät zum Gründungsjubiläum am 2. Dezember 2009. Herausgegeben von den Mitgliedern der Juristenfakultät, versammelt sie gegenwärtige und ehemalige Mitglieder der Fakultät und weitere prominente Fachvertreter, die sich nicht zuletzt in der Neugründungsphase nach 1989 um sie verdient gemacht haben. Mit ihren Beiträgen zum Werk bedeutender, durch die Jahrhunderte in Leipzig wirkender Rechtsgelehrter von Carpzov und Thomasius bis Jacobi gibt die Festschrift einen eindrucksvollen Überblick über die große Tradition der Fakultät, um einen der Schwerpunkte der vorliegenden Festschrift zu benennen. Leipzig und Sachsen bezeichnen auch sonst inhaltliche Schwerpunkte der Festschrift - sei es in ihren Beiträgen zu Leipzig im Focus der deutschen Einigung und zu Leipzig als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch in kritisch-analysierenden Beiträgen zu aktuellen Tendenzen der Hochschulgesetzgebung (nicht nur, aber auch) im Freistaat Sachsen. Weitere Beiträge aus den einzelnen Fachbereichen zeigen Breite und Vielfalt rechtswissenschaftlicher Forschung an der Leipziger Fakultät der Gegenwart.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
I. 600 Jahre Lehre und Forschung an der Leipziger Juristenfakultät: bedeutende Rechtsgelehrte12
Wolfgang Schild: Der große Leipziger Ordinarius Benedict Carpzov (1595 – 1666)14
I. Leben16
II. Beruflicher Werdegang22
1. Tätigkeit am Leipziger Schöppenstuhl22
2. Weitere praktische Tätigkeit28
3. Tätigkeit an der Leipziger Juristenfakultät29
Literaturverzeichnis32
Michael Kahlo: Deutsch als Rechtssprache. Überlegungen im Rückblick auf Christian Thomasius’ Ankündigung einer deutschsprachigen Philosophievorlesung in Leipzig38
I.38
II.42
III.52
IV.58
V.61
Holger Stadie: Das Steuerrecht an der Universität Leipzig. Von Otto Mayer über Exkurse zu Friedrich Geyler66
I.66
II.70
Längerer Exkurs73
III.79
Post scriptum82
Rudolf Geiger: Heinrich Triepels Lehre über den Dualismus von Völkerrecht und Landesrecht: ein Rückblick84
I. Person und Werk84
1. Heinrich Triepel84
2. „Völkerrecht und Landesrecht“ – Begründer der dualistischen Theorie85
II. Völkerrecht und Landesrecht: Grundsatzfragen86
1. Definition und Begründung des Dualismus86
a) Grundsätzliches86
b) Verschiedenheit der Rechtsquellen86
c) Verschiedenheit der normierten Lebensverhältnisse87
2. Das Verhältnis der beiden Rechtsordnungen88
a) Völkerrechtswidriges Landesrecht?88
b) Berührung der Rechtsordnungen89
c) Berührung in den Staatsorganen90
3. Die Transformation völkerrechtlicher Verträge91
4. Ansätze eines „gemäßigten“ Dualismus92
a) Gegenseitige Beeinflussung92
b) „Völkerrechtsfreundliche“ Auslegung des Landesrechts92
III. Triepels „Völkerrecht und Landesrecht“ heute?93
1. Die dualistische Theorie93
2. Transformation oder Vollzug?94
3. Adressatenwechsel und Anpassung durch Auslegung des transformierten Landesrechts96
4. Individuum und Völkerrecht97
IV. Resümee98
Roman Schmidt-Radefeldt: Der Staats- und Völkerrechtler Heinrich Triepel und Leipzig100
I. Jugend in Leipzig101
II. Die Universität Leipzig am Ende des 19. Jahrhunderts102
III. Akademische Prägungen103
IV. Staatsrechtswissenschaftliche Strömungen um die Jahrhundertwende105
V. Akademische Karriere an der Leipziger Juristenfakultät108
VI. Völkerrecht109
VII. Leipzig als akademisches Sprungbrett111
Justus Meyer: Victor Ehrenberg in Leipzig114
I. „Jüdischer Geistesadel“ in Wolfenbüttel114
II. Student in Leipzig117
III. Der Weg in die Rechtswissenschaft119
IV. Begegnung mit Binding in Leipzig121
V. „Verbindung mit einem christlichen Mädchen“121
VI. Der Ordinarius in Rostock und Göttingen123
VII. Der späte Wechsel nach Leipzig125
VIII. Das Institut für Versicherungswesen in Leipzig127
IX. Ehrenbergs Handbuch129
X. Ehrenbergs späte Jahre131
XI. Ehrenberg heute132
Ekkehard Becker-Eberhard: Friedrich Stein als Wegbereiter eines öffentlich-rechtlichen Verständnisses der Zwangsvollstreckung134
I. Einleitung134
II. Biographisches zu Friedrich Stein138
III. Die Grundfragen Steins und seine Antworten139
IV. Die Thesen Steins im Umfeld des damaligen Meinungsstandes143
V. Die Aufnahme der Thesen Steins durch die Praxis145
VI. Schlussbetrachtung147
Christian Berger: Die Aussonderung von Treugut in der Insolvenz des Treuhänders – ein konkursrechtlicher Klassiker im Großkommentar des Leipziger Konkursrechtswissenschaftlers Ernst Jaeger150
I. Einleitung150
II. Zur Treuhand allgemein151
1. Begriff der Treuhand151
2. Von der „fiducia“ zur „Treuhandverfügung“152
a) Begriffsentwicklung und Abgrenzung zum Scheingeschäft152
b) Zulässigkeit der Treuhandverfügung153
c) Wandlungen der Dogmatik der Treuhandverfügung154
aa) Ermächtigung neben Treuhandverfügung154
bb) Innenverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber154
d) Zusammenfassung155
III. Zur Frage der Aussonderung155
1. Der ursprüngliche Standpunkt Jaegers in der 1. Auflage 1901155
a) Relatives Eigentum155
b) Aufgrund Parteiwillens156
2. Der neue Begründungsansatz in der 3. / 4. Auflage 1907157
3. „Geminderte Wirkung“ der Treuhandverfügung158
4. Analyse: Treuhandverfügung als Grundlage von Treuhandeigentum159
IV. Die weitere Entwicklung nach 1944160
1. Jaeger / Lent160
2. Jaeger / Henckel161
V. Abschließende Würdigung162
Christoph Enders: Prinzipientreue im Wandel der Staatsformen. Der Leipziger Staatsrechtslehrer Willibalt Apelt (1877 – 1965)164
I. Die nationalsozialistische Machtergreifung – und die Frage nach Notwendigkeit und Chance eines moralischen Rigorismus’164
II. Die Weimarer Reichsverfassung: Wertentscheidung auf verlorenem Posten170
III. Lehren für das Grundgesetz?173
Hendrik Schneider: Bleibendes im arztstrafrechtlichen Denken Eberhard Schmidts. Zur rechtlichen Einordnung des lege artis vorgenommenen ärztlichen Heileingriffs als tatbestandsmäßige Körperverletzung176
I. Eberhard Schmidts Position zwischen Vernunfthoheit des Arztes und Autonomie des Patienten176
II. Der historische und politische Hintergrund der Position Schmidts178
1. Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 31. Mai 1894 und die Kritik aus Leipzig178
2. Die Diskussion im Schatten des Nationalsozialismus180
III. Die gegenwärtige Bedeutung der Problematik185
1. Tatbestandslösung versus Rechtfertigungslösung185
2. Die Position der Rechtsprechung als Interimslösung190
IV. Fazit191
Bernd-Rüdiger Kern: Medizinrecht an der Juristenfakultät bis 1945192
I. Einleitung192
II. Einzelne Fachvertreter193
1. Georg Häpe193
2. Ernst Rabel194
3. Karl Binding195
4. Ludwig Ebermayer198
5. Lutz Richter203
6. Eberhard Schmidt209
III. Schluß213
Burkhard Boemke: Der Betriebsbegriff von Erwin Jacobi und seine Bedeutung für das heutige Arbeitsrecht214
I. Einleitung214
II. Betriebsbegriff von Jacobi215
1. Der Betriebsbegriff vor Jacobi215
a) Ursprung des Betriebsbegriffs215
b) Der Betrieb als Bezugspunkt der Arbeiterrepräsentation215
c) Der Betrieb im Betriebsrätegesetz von 1920216
d) Begriffsbestimmungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur216
aa) Nicht-arbeitsrechtliche Literatur216
bb) Arbeitsrechtliche Literatur217
e) Begriffsbestimmung durch das Reichsgericht218
2. Jacobis Betriebsbegriff218
a) Definition218
b) Tatbestandsmerkmale219
aa) Zweckverfolgung219
bb) Vereinigung von Betriebsmitteln220
(1) Überblick220
(2) Sächliche Betriebsmittel221
(3) Persönliche bzw. „menschliche“ Betriebsmittel221
(4) Immaterielle Betriebsmittel222
(5) Vereinigung der Betriebsmittel222
cc) Technischer Zweck223
dd) Erlaubtes Ziel224
ee) Betreibender224
ff) Wirkung nach außen225
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem gefundenen Betriebsbegriff225
a) Subjektivität des Betriebsbegriffs225
b) Verfolgung mehrerer technischer Zwecke226
aa) Grundsatz: individueller Maßstab226
bb) Einheit des betreibenden Rechtssubjekts226
cc) Räumliche Einheit227
dd) Verbundenheit durch Betriebseinrichtung, Betriebsleitung oder Arbeitsverfahren227
III. Der Betriebsbegriff im geltenden Recht228
1. Rechtsprechung228
2. Rechtslehre230
IV. Zusammenfassung231
Wolfgang Gitter: Arbeits- und Sozialrecht in Forschung und Lehre an der Leipziger Juristenfakultät232
I. „Grundlinien“ der Entwicklung des modernen Arbeitsrechts im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert232
II.Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Neuregelungen234
III. Sozialversicherungsrecht als wissenschaftliche Disziplin236
IV. Arbeitsrecht an den Universitäten – das Leipziger Institut für Arbeitsrecht als erstes Institut in Deutschland238
V. Ziele der Arbeit des Leipziger Instituts und deren Verwirklichung239
VI. Die Arbeit des Instituts in der Zeit des Nationalsozialismus244
VII. Das Institut für Arbeitsrecht nach Kriegsende und nach der Gründung der DDR245
VIII. Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät nach der Wende248
IX. Das Institut für Arbeits- und Sozialrecht249
1. Gründung249
2. Aufgaben250
II. Leipzig im Fokusder deutschen Einigung254
Helmut Goerlich: „Wir sind das Volk“256
I.258
II.259
III.260
IV.261
V.262
VI.263
VII.264
VIII.265
IX.267
X.268
XI.269
XII.270
Karl-Heinz Fezer: Pluralistische und sozialistische Rechtstheorie des subjektiven Rechts. Vom marxistisch-leninistischen Pflichtrecht als Aufgabennorm zum demokratischen Teilhaberecht272
I. Die Wiedererrichtung der Juristenfakultät im Jahre 1993 als ein Akt lebendiger Demokratie272
II. Die sozialistische Theorie des subjektiven Pflichtrechts als Aufgabennorm nach dem Maß-Theorem273
1. Das subjektive Recht im Wandel der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie273
2. Das subjektive Recht in der Entwicklung des Zivilrechts der DDR und der rechtstheoretische Diskurs an der Sektion Rechtswissenschaft in Leipzig274
III. Die rezeptive, ordnungskonstitutive und freiheitsoptimierende Funktion des subjektiven Rechts innerhalb einer pluralistischen Rechtstheorie277
1. Die Gesellschaftlichkeit des subjektiven Rechts277
2. Die Freiheitlichkeit des subjektiven Rechts278
3. Die Geschichtlichkeit des subjektiven Rechts278
IV. Rechtstheoretischer Diskurs und erlebte Demokratisierung279
Literaturverzeichnis280
Christoph Degenhart: Akademische Abschlüsse zwischen Zusammenführung und Anpassung: verleiht Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Einigungsvertrag einen Anspruch auf Umdiplomierung?282
I. Die Zielsetzung des Einigungsvertrags: Rechtseinheit und Chancengleichheit im Bildungswesen282
II. Der Rechtsstreit um die „Umdiplomierung“283
1. Problemstellung und Interessenkonstellation283
2. Vorinstanzen284
III. Gesetzesauslegung: Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV285
1. Zur Wortlautinterpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV – „Gleichwertigkeit“ und „gleiche Berechtigungen“285
a) Feststellung und Bedeutung der „Gleichwertigkeit“285
b) „Berechtigungen“285
c) Unterschiede zur Nachdiplomierung287
2. Systematische Interpretation287
a) Systematik des Art. 37 EV287
b) Zu Art. 37 Abs. 1 Satz 5 EV288
c) Eigenständiger Regelungsgehalt289
3. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV im Vergleich mit § 92 BVFG290
4. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EVals Anspruchsgrundlage?291
a) Anspruchsinhalt291
b) Tatbestandliche Voraussetzungen291
5. Normzweck und Interessenlage der Vertragsschließenden292
IV. Bewertung – Interessenlage und Leistungsfähigkeit tradierter Methodik293
III. Leipzig als Stadt des Rechts: Hommage an das Bundesverwaltungsgericht296
Uwe Berlit: Reichsverwaltungsgericht und Reichsgericht. Schlaglichter auf die Bestrebungen zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts298
I. Einleitung298
II. Die Auseinandersetzung um Errichtung und Struktur des Reichsverwaltungsgerichts299
1. Von der Reichsgründung bis zur Weimarer Reichsverfassung299
2. Der verfassungsrechtliche Rahmen: Gesetzgebungsauftrag des Art. 107 WRV302
3. Vorstöße zur Errichtung einer allgemeinen Reichsverwaltungsgerichtsbarkeit in der Weimarer Republik304
a) Prolog: Reichsgericht und Reichsverwaltungsgericht im Gesetz über den Staatsgerichtshof304
b) Das Reichsverwaltungsgericht in den Entwürfen bis zum Gesetzentwurf vom Juli 1922305
c) Vom Reichsverwaltungsgericht zu Verwaltungssenaten beim Reichsgericht: die modifizierte justizstaatliche Lösung und die Würde des Reichsgerichts306
d) Ausbau des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Reichsverwaltungsgericht – Ausweg oder Irrweg?309
e) Reichsverwaltungsgericht und Würde des Reichsgerichts: die Denkschrift des Richtervereins beim Reichsgericht (März 1931)312
4. Rechtsstaatliche Fassade: Das Reichsverwaltungsgericht (1941)313
III. Schlussbemerkung314
Eckart Hien: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – Bilanz der ersten fünf Jahre318
I. Die juristische Verlagerung des Gerichtssitzes (Ausgangslage)318
II. Umzugsphase319
III. Umzug und Personalkonzept320
IV. Integration in Leipzig322
V. Internationale Kontakte324
VI. Die Rechtsprechung326
VII. Fazit327
Ralf Brinktrine: Wie arbeitet das Bundesverwaltungsgericht? Ein Überblick zu der Struktur und der Arbeitsweise des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts330
I. Einführung330
II. Die innere Struktur des Bundesverwaltungsgerichts331
1. Die Organisation des Gerichts331
a) Präsidium331
b) Senate331
c) Geschäftsstellen und Arbeitsgruppen332
d) Wissenschaftlicher Dienst332
e) Verwaltung333
2. Die Zuständigkeiten und innere Organisation der einzelnen Senate333
3. Das Verhältnis der verschiedenen Senate zueinander334
III. Die Arbeitsweise des Bundesverwaltungsgerichts335
1. Allgemeines335
2. Berichterstatter, Mitberichterstatter und Plenum335
3. Die Rolle der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Senats336
4. Das Gutachtensystem338
5. Terminierung, Vorberatung und mündliche Verhandlung338
6. Entscheidungsabfassung339
7. Veröffentlichung der Entscheidungen340
IV. Bundesverwaltungsgericht und Jurisprudenz: Einige Beobachtungen aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers340
V. Ausblick342
IV. Rechtlich verfasste Universität344
Tim Drygala: Die Aktiengesellschaft als Regelungsvorbild der Universitätsverfassung346
I. Einleitung346
II. Die Reform der Gruppenuniversität durch New Public Management346
1. Von der Gruppenherrschaft zur Zielvereinbarung und Leitungsevaluation346
2. Kritische Stimmen349
III. Aktienrechtliche Analogie im Hochschulrecht?349
1. Interessenträger und Zielkonflikte350
a) Auf der Suche nach dem universitären Principal350
b) Handlungsgrenzen der Agenten351
c) Bestehende Gemeinsamkeiten352
2. Die Organe im Einzelnen353
a) Vorstand und Hochschulleitung353
b) Aufsichtsrat und Hochschulrat357
aa) Aufgaben der Aufsichtsräte357
bb) Aufgaben der Hochschulräte359
cc) Fazit361
3. Die Hauptversammlung – das abhanden gekommene Organ363
IV. Gesamtbewertung363
1. Import aktienrechtlicher Mängel ins Hochschulrecht363
a) Selbstbild der Mitglieder und Intensität der Amtswahrnehmung364
b) Orientierung am Gesamtinteresse365
c) Hinreichende Information366
2. Fazit366
V. Ergebnisse367
Georg Sandberger: Die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes – eine kritische Bestandsaufnahme368
I. Einleitung368
II. Die Ziele der Hochschulgesetznovelle 2008370
1. Zum Rechtsstatus der Hochschule370
2. Zum Verhältnis der klassischen staatlichen Aufsichtsrechte und dem Instrument der Zielvereinbarungen371
3. Stärkung der Finanzautonomie371
4. Satzungsautonomie372
5. Neuordnung des Berufungsverfahrens und Zuständigkeit für die Professorenbesoldung372
6. Zwischenergebnis373
III. Verbesserung der internen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen373
IV.Weitere Problemfelder377
1. Definition der Aufgaben der Hochschulen377
2. Evaluation, Qualitätssicherung377
3. Satzungswesen378
4. Deregulierung378
V. Gesamtbewertung379
V. Entwicklungen im Recht – Beiträge aus den Fachbereichen382
Franz Häuser: Das Schicksal des BGB im Prozess der Europäisierung des Zivilrechts. Vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Europäischen Zivilgesetzbuch (EU-ZGB)?384
Vorbemerkung384
I. Gang der Darstellung385
II.Warum ist das BGB bewahrens- und schützenwert?386
1. Entstehungsgeschichte386
2. Charakteristika388
a) Kodifikationsgedanke388
b) Sozialmodell388
c) Sprache und Regelungstechnik388
d) Gesetzbuch für Juristen389
e) Abstraktionsgrad der Vorschriften als kritischer Punkt390
f) Methodenlehre als Anpassungshilfe390
g) Generalklauseln390
3. Überlebenskraft391
III. Europäisch veranlasste Änderungen392
1. Kennzeichen der Richtliniengesetzgebung392
2. Praxis des deutschen Gesetzgebers392
a) Punktueller Einfluss393
b) Sondergesetze393
c) Rückkehr zum Kodifikationsprinzip393
IV. Gemeinsamer Referenzrahmen für ein europäisches Vertragsrecht (GRR) v. Europäisches Zivilgesetzbuch394
V. Perspektiven: Richtliniengesetzgebung bei Wahrung der Subsidiarität398
Reinhard Welter: Vom Wechsel auf Leipziger Messen zum Wechselverbot im Verbraucherkreditrecht400
I. Einführung400
II. Der Wechsel im Europäischen Gemeinsamen Markt und im Binnenmarkt401
III. Das „Wechselverbot“ in der Verbraucherkreditrichtlinie von 1986404
1. Art. 10 der Richtlinie404
2. Umsetzung in Deutschland404
a) Art. 10 VerbrKrG bis § 496 Abs. 3 BGB idF des Risikobegrenzungsgesetzes vom 12. 8. 2008404
b) Zurückhaltender Schutz von Darlehensnehmern bei Wechselbegebungen405
c) Genfer Wechselrecht als Hindernis für schärfere Sanktionen?406
3. Die französische Regelung als Gegenbeispiel408
4. Analoge Anwendung von § 496 Abs. 3 BGB409
5. Neue Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland416
a) Schwerpunkte der Neuregelung, insbesondere stärkere Förderung des Binnenmarkts416
b) Regelungen zum Wechsel in der Richtlinie417
c) Regelungen zum Wechsel im deutschen Regierungsentwurf418
d) Totalharmonisierung nach den Erwägungsgründen der Richtlinie418
e) Dienstleistungsfreiheit als Schranke419
IV. Schluss421
Walter Schönrath: Die Normierung des schuldnerischen „Vertretenmüssens“ im BGB einst und jetzt422
I. Einleitung422
II. Die Normierung des schuldnerischen „Vertretenmüssens“ in den §§ 276 – 279 BGB a. F.423
1. Die Vorarbeiten von Friedrich Mommsen423
2. Die Arbeiten am BGB selbst427
III. Die Weiterentwicklung bis zur Schuldrechtsreform431
IV. Die Bestimmung des Vertretenmüssens im modernisierten Schuldrecht433
Literaturverzeichnis436
Horst-Peter Götting: Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Urheberrecht438
I. Einleitung438
II. Historische Wurzeln und Kritik438
1. Historische Wurzeln438
2. Kritik439
III. Inhalt und Bedeutung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips440
1. Die Unterscheidung zwischen Trennungs- und Abstraktionsprinzip440
a) Die Notwendigkeit der Unterscheidung440
b) Trennungsprinzip440
aa) Gesetzliche Grundlagen440
bb) Das Einheitsprinzip als Gegenprinzip441
c) Abstraktionsprinzip442
aa) Inhaltliche und äußerliche Abstraktion442
bb) Das Kausalprinzip als Gegenprinzip442
cc) Rechtspolitische Rechtfertigung des Abstraktionsprinzips442
2. Durchbrechungen des Abstraktionsprinzips443
a) Bedingungszusammenhang443
b) Geschäftseinheit444
c) Fehleridentität444
aa) Irrtumsfälle445
bb) Fehlende Geschäftsfähigkeit445
cc) Nichtigkeit bei Sittenwidrigkeit oder bei Gesetzesverstoß445
IV. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei urheberrechtlichen Verwertungsverträgen446
1. Geltung des Trennungsprinzips446
2. Geltung des Abstraktionsprinzips?447
a) Das Kausalprinzip im Verlagsrecht447
b) Die Rechtslage im übrigen Urhebervertragsrecht447
aa) Konstitutive Rechtseinräumung448
bb) Translative Rechtsübertragung449
c) Konsequenzen und Kritik am Begriff der Dinglichkeit im Urhebervertragsrecht450
V. Fazit452
Bettina Heiderhoff: AGB-Kontrolle im internationalen Kaufvertrag454
I. Begrenztheit des CISG454
II. Problemkomplexe bei der AGB-Kontrolle455
1. Einbeziehung der AGB in den Vertrag455
a) Grundsatz455
b) Battle of Forms456
c) Verweis auf AGB457
d) Überraschende Klauseln458
2. Inhaltskontrolle459
a) Grundsatz459
b) Instrumentarium der Kontrolle459
c) Auslegung als mit der Kontrolle korrespondierender Vorgang460
d) Maßstab der Kontrolle461
e) Kontrollmaßstab als Vergleichsmaßstab461
f) Bedürfnis für eine Inhaltskontrolle im internationalen Kaufvertrag462
g) Spezielle AGB: Incoterms etc.462
III. Zusammenfassung und Ergebnis463
Lutz Haertlein: Ausländische Parteien im Bankprozess464
I. Einleitung464
II. Einheimische und ausländische Beteiligte465
1. Natürliche Personen465
2. Personenverbände465
III. Freier und ungehinderter Zugang zu Gericht467
1. Teilnahme am Termin467
2. Sprachliche Verständigung469
IV. Prozessvoraussetzungen und -hindernisse470
1. Parteifähigkeit470
2. Prozessfähigkeit471
3. Postulationsfähigkeit472
4. Prozessführungsbefugnis473
5. Prozesskostensicherheit475
Harry Schmidt: Zur „räuberischen“ Nichtigkeitsklage beim Squeeze out480
I. Einführung480
II. Die „räuberische“ Nichtigkeitsklage481
1. Nachgeschobene Nichtigkeitsklage481
2. Folge der nachgeschobenen Nichtigkeitsklage483
3. Gegenstand der Untersuchung484
III. Das Dilemma: Keine gesetzliche Fristgebundenheit der aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage im Aktiengesetz484
1. Rechtslage im Aktiengesetz484
a) Grundsatz484
b) Zu § 249 Abs. 1 Satz 3 AktG485
2. Rechtslage im Umwandlungsgesetz486
3. Gesetzliche Ungereimtheit486
4. Forderung nach einer gesetzlichen Einführung einer Klagefrist auch für die Nichtigkeitsklage in der Literatur487
5. Aktueller Standpunkt des Gesetzgebers im Entwurf des ARUG487
IV. Lösungsansätze489
1. Einwand des Rechtsmissbrauchs?489
2. Nur auf Anfechtungsgründe gestützte Nichtigkeitsklagen490
3. Begründung einer Klagefrist im Wege der Analogie490
a) Meinungsstand490
b) Stellungnahme492
aa) Entstehungsgeschichte von § 319 Abs. 5 und 6 AktG492
bb) Planwidrige Unvollständigkeit von § 319 Abs. 5 und 6 AktG493
cc) Entgegenstehender Wille des Gesetzgebers?494
dd) § 14 Abs. 1 UmwG als Anknüpfungspunkt für die Analogie495
4. Folgen für die Negativerklärung, Handelsregisteranmeldung und Handelsregistereintragung495
V. Exkurs: Hauptversammlungsbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen496
VI. Ergebnis497
Diethelm Klesczewski: Die limitierte Akzessorietät der Teilnahme am Mord500
I. Die Leitsätze der bisherigen Rechtsprechung501
II. Die Kritik des Schrifttums502
1. Die Fragwürdigkeit der Exklusivitätsthese502
2. Mord als selbständige Qualifikation503
III. Folgerungen für die Teilnahme am Mord508
1. Mordmerkmale als Unrechts- bzw. Schuldelemente509
2. Die Akzessorietät der Teilnahme und ihre Auflockerung514
a) Die Behandlung der besonderen Schuldmerkmale nach § 29 StGB514
b) Zur Akzessorietät der gemischten Mordmerkmale516
3. Mittelbare Täterschaft bei Hintermännern mit Mordmerkmalen519
Markus Kotzur: Vorspruch und Versprechen. Der Europäische Integrationsprozess nach Lissabon im Lichte der Präambeltexte des EUV, des AEUV und der EU-Grundrechtecharta
522
I. Ein Leipziger Prolog zu einer europäischen Integrationserzählung522
II. Die normative Wirkung von Präambelbestimmungen525
III. Die Präambeltrias von EUV, AEUV und EU-Grundrechtecharta – eine konstitutionelle Meistererzählung des politisch integrierten Europa526
1. Die Präambel des EUV526
2. Die Präambel des AEUV528
3. Die Präambel der Grundrechtecharta532
IV. Die Gemeinschaftsidee im Spiegel der Präambelbestimmungen536
V. Schlussbetrachtung538
Martin Oldiges: Parlamentarische und plebiszitäre Gesetzgebung540
I. Rechtsfragen plebiszitärer Gesetzgebung in der Rechtsprechung des SächsVerfGH541
II. Der verfassungsprozessuale Status der Volksinitiative544
III. Der Haushaltsvorbehalt für Volksgesetze547
IV. Bindungs- und Sperrwirkung plebiszitärer Gesetzgebung555
Frank Rottmann: Toleranz als Verfassungsprinzip?562
I. Einführung562
II. Das Konzept der Toleranz bei Christian Thomasius569
III. Zur Ambivalenz des Toleranzprinzips: Von der tolerierten Freiheit zum tolerierenden Freiheitsgebrauch573
IV. Zum verfassungsrechtlichen Stellenwert des Toleranzprinzips579
Adrian Schmidt-Recla: Wirtschaftliche Zweckverbände und Stadtrechtsentstehung in Obersachsen und der Mark Meißen im 13. Jahrhundert590
I. Einleitung590
II.Wirtschaftliche Zweckverbände in Halle / Saale und Freiberg / Sachsen592
1. Halle / Saale592
2. Freiberg599
III. Conclusio605
Wolfgang Köck: Europarechtlicher Artenschutz als Grenze der Stadtentwicklung?608
I. Einführung: Stadtentwicklung und Artenschutz608
II. Europarechtlicher Artenschutz610
1. Abgrenzung zum Gebietsschutz610
2. Schwierigkeiten mit der Umsetzung des europarechtlichen Artenschutzes in Deutschland611
3. Die kleine BNatSchG-Novelle (2007): Zweispurigkeit des Artenschutzrechts – national und europäisch geschützte Arten613
4. Artenschutzrechtliche Verbote614
a) Das sog. „Tötungsverbot“ (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)615
b) Störungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)616
c) Schutz der Lebensstätten (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)617
5. Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten619
a) Keine zumutbaren Alternativen620
b) Auswirkungen der Ausnahme auf den Erhaltungsstand621
c) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses622
III. Auswirkungen auf die Bauleitplanung624
1. Keine unmittelbare Geltung der artenschutzrechtlichen Verbote624
2. Artenschutzbezogene Ermittlungspflichten bei der Bauleitplanung625
3. Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte – zur Bedeutung der örtlichen Landschaftsplanung und vorgezogener funktionserhaltender Maßnahmen (CEF-Measures)625
4. Bewältigung der Artenschutzproblematik auf der Ebene der Baugenehmigungsentscheidung626
5. Beweisanforderungen an das Vorliegen einer Befreiungslage627
IV. Fazit627
Stefan Haack: Polizeirecht als Risikozuordnungsrecht. Überlegungen zur Funktion des polizeirechtlichen Haftungsregimes, dargestellt an Fällen der Zustandsverantwortlichkeit630
I. Polizeirechtliche Haftungsregeln als Risikozuordnungsrechtin den Fällen der Zustandsverantwortlichkeit630
II. Risikozuordnung im Zusammenspiel von Primär- und Sekundärebene632
III. Begrenzungen der Zustandsstörerhaftung unter dem Gesichtspunkt der Risikoverteilung bei der Tatbestandsexegese633
IV. Begrenzungen der Zustandsstörerhaftung unter dem Gesichtspunkt der Risikoverteilung bei der Rechtsfolgenauswahl636
V. Konsequenzen für die Dogmatik des Polizeirechts639
VI. Universität im Rückblick642
Eva Schumann: Von Leipzig nach Göttingen. Eine Studie zu wissenschaftlichen Netzwerken und Freundschaften vor und nach 1945644
I. Einführung644
II. Acht Leipziger und Göttinger Professoren645
III. Gemeinsame Stationen bis 1945647
1. Die „jungen Rechtslehrer“ der Stoßtruppfakultät Kiel647
a) Lagerkameradschaft und die Idee der Rechtserneuerung als Gemeinschaftsaufgabe651
b) Kieler Schule und Studienreform655
2. An der Leipziger Juristenfakultät661
3. Huber und Schaffstein an der Reichsuniversität Straßburg664
IV.Wissenschaftliche Netzwerke in der NS-Zeit666
1. „Der deutsche Staat der Gegenwart“ hrsg. von Carl Schmitt666
2. Werke und Reihen der Kieler Schule668
a) Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft668
b) Grundzüge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft669
3. Mitarbeit in den neu gegründeten NS-Zeitschriften671
a) Deutsche Rechtswissenschaft (DRW)672
b) Deutsches Recht (DR)674
4. Rechtsgestaltung in der Akademie für Deutsches Recht676
5. Die Aktion Ritterbusch: Gemeinschaftswerk „Kriegseinsatz der deutschen Geisteswissenschaften“681
V. Entnazifizierung und Wiedereinstellung in der Nachkriegszeit685
VI. Fazit688
Georg Nolte: Gustav Stresemann in Sachsen – Ein Symbol für den Weg zur westeuropäischen Einigung690
Walter Gropp: Jahre des Wiederaufbaus – Leipzig 1993 bis 1998698
I. Das Kolloquium „Recht – Technikfolgen – Verantwortlichkeit“698
II. Der Ruf nach Leipzig701
III. Dienstantritt in Leipzig703
1. Vor der Wiedergründung703
2. Die Gründungskommission704
a) Besetzung der Lehrstühle705
b) Evaluation des Lehrkörpers706
c) Die Wiedergründung707
3. Die Juristenfakultät707
4. Die Bibliothek708
5. Die Gründungsprofessur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsvergleichung710
a) Im Universitätshochhaus, 16. Etage710
b) Strafrechtswissenschaft an der Professur711
6. Dekanat vom 1. April 1994 bis zum 31. März 1995713
IV. Und die Familie?715
1. Eine Schule für die Kinder715
2. Wohnen716
3. Perspektivenwechsel717
V. Abschied717
Autorenverzeichnis720

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