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Verfassungsgeschichte in Europa.

Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 27. bis 29. März 2006.

VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheDer Staat. Beihefte 18
Seitenanzahl228 Seiten
ISBN9783428532155
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis59,90 EUR
Den Intentionen der Vereinigung für Verfassungsgeschichte seit ihrer Gründung im Jahre 1977 entsprechend widmen sich die Beiträge von Historikern und Juristen aus der Schweiz, Italien, Österreich und Deutschland dem Generalthema in unterschiedlichen Aspekten vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Sie reichen von der Neubetrachtung des alten Deutungsmusters 'Heiliges Römisches Reich und Nationalstaat im Mittelalter' in europäischer Perspektive bis hin zu aktuellen Problemen, Methoden und Forschungsaufgaben einer europäischen Verfassungsgeschichte. Verfassungsentwicklungen in ausgewählten europäischen Staaten in verschiedenen Epochen der Neuzeit werden ebenso thematisiert wie Stand, Probleme und Perspektiven verfassungsgeschichtlicher Forschung aus der Sicht von Geschichts- und Rechtswissenschaft.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung6
Inhalt8
Helmut G. Walther: Heiliges Römisches Reich und Nationalstaat im Mittelalter. Ein altes Deutungsmuster unter europäischem Gesichtspunkt neu betrachtet10
I.10
II.17
III.20
IV.24
Horst Pietschmann: Die Verfassungsentwicklung der spanischen Monarchie im 18. Jahrhundert28
Jörn Leonhard: Die Grammatik der Gesellschaft: Perspektiven der Verfassungsgeschichten Frankreichs und Großbritanniens seit dem 19. Jahrhundert50
I. Einleitung: Dekonstruktion von Verfassungsbildern und Vergleich von Verfassungstraditionen50
II. Frankreich: Die lange Dauer des permanenten Verfassungswandels?51
1. Verfassungsgeschichte als Beschreibung von Regierungsformen, Kompetenzen und InstitutionenAus dieser Perspektive, angelehnt an einen engeren52
2. Verfassungsgeschichte als Abbild sozialhistorischer Prozesse57
3. Umbruch und Kontinuität: Verfassungswandel und relative Dauer von Verwaltung, Eliten und geschichtspolitischen Mythen59
4. Verfassung als symbolisches Kapital und Teil der politischen Kultur Frankreichs61
III. Großbritannien: Die lange Dauer des Ancien régime?62
1. Die Persistenz der Verfassung als Spiegel der langen Dauer des englischen Ancien régime63
2. Verfassungswandel als Auftakt zur Neuerfindung von Monarchie und Empire-Nation: Die kulturalistische Perspektive66
3. Die lange Dekonstruktion des Verfassungsmythos seit Beginn des 20. Jahrhunderts67
IV. Zusammenfassung und Ausblick: Perspektiven einer europäisch-komparativen Verfassungsgeschichte69
Anna Gianna Manca: Die neueste italienische Verfassungsgeschichte und die „parlamentarische Regierung“ im Königreich Italien (1861–1922)72
I.72
II.73
III.78
IV.82
Christian Neschwara: Verfassungsgeschichte in Österreich: Entwicklungstendenzen und aktueller Stellenwert an den Rechtsfakultäten86
I. Verfassungsgeschichte an den Universitäten im Allgemeinen86
1. Standorte86
2. Lehrfächer86
3. Resümee87
II. Verfassungsgeschichte an den Rechtsfakultäten im Besonderen88
1. Berücksichtigung in den Lehrplänen88
a) Grundlagen im älteren Studienrecht88
b) Studiengesetz 1978 – Studienordnung 1979 – Studienpläne 198089
c) Studiengesetz 1997 – Erlass von neuen Studienplänen seit 199991
2. Berücksichtigung in den Aufgaben der rechtshistorischen Institute92
a) Selbstverständnis: Bezeichnung – Struktur und Organisation92
b) Lehre93
aa) Lehrveranstaltungen93
(1) Wien93
(2) Graz95
(3) Linz96
(4) Salzburg96
(5) Innsbruck96
bb) Lehrbehelfe97
(1) Hermann Baltl / Gernot Kocher, Österreichische Rechtsgeschichte97
(2)Wilhelm Brauneder, Österreichische Verfassungsgeschichte98
(3) Gerhard Köbler, Rechtsgeschichte98
(4) Oskar Lehner, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte mit Grundzügen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte99
(5) Peter Putzer, Skriptum Rechtsgeschichte I (Öffentliches Recht)99
(6) Ursula Floßmann / Herbert Kalb, „Skriptum“ Rechtsgeschichte I (Geschichte des öffentlichen Rechts)99
(7) Johannes Pichler, digitales Konzept „Europa des Rechts“100
(8) Thomas Olechowski, Rechtsgeschichte – Eine Einführung in die historischen Grundlagen des (modernen) Rechts100
cc) Resümee101
3. Stellenwert in der Forschung: Veröffentlichungen101
a) Erhebung der rechtshistorischen Literatur 1985–2000102
b) Erhebung an den rechtshistorischen Instituten 2001–2007103
aa) Wien104
bb) Graz104
cc) Linz105
dd) Salzburg105
ee) Innsbruck106
III. Resümee – Tendenzen und Perspektiven106
Andreas Kley und Christian Kissling: Verfassungsgeschichte und Geschichtsphilosophie110
I. Typologie von Geschichtsphilosophien110
1. Geschichte als Entwicklung111
2. Historismus115
3. Posthistorie116
II. Philosophie der Verfassungsgeschichte?118
1. Fragestellungen einer Verfassungsgeschichtsphilosophie118
2. Bestandsaufnahme119
III. Philosophische Verortung der Verfassungsgeschichte121
Ewald Grothe: Neue Wege der Verfassungsgeschichte in Deutschland. Probleme und Perspektiven aus der Sicht des Historikers124
I.125
II.131
III.136
IV.142
Christian Waldhoff: Stand und Perspektiven der Verfassungsgeschichte in Deutschland aus Sicht der Rechtswissenschaft146
I. Einleitung146
II. Die disziplinäre Unterscheidung149
1. Die Funktion der Verfassungsgeschichte für die Rechtsdogmatik151
2. Variationen in anderen Rechtskreisen152
3. Historisierung des geltenden Verfassungsrechts – das Problem des Endzeitpunkts von Verfassungsgeschichte153
4. Derzeitige institutionelle Verankerung des Fachs „Verfassungsgeschichte im rechtswissenschaftlichen Bereich“156
III. Die historische Bedingtheit des Verhältnisses zwischen Verfassungsgeschichte und Rechtswissenschaft – vier Modelle157
1. Altes Reich: Reichshistorie als Instrument der Reichspublizistik158
2. Rechtswissenschaft unter normativer Methodik: Die antiquarische, auf das Mittelalter konzentrierte Verfassungsgeschichte160
3. Die Studienreform von 1935: Verfassungsgeschichte als Teil einer „ganzheitlich“ verstandenen Rechtswissenschaft unter ideologischen Vorzeichen162
4. Die Gegenwart: Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht zwischen der „Einheit der Staatswissenschaften“ und methodologischer Differenz166
IV. Perspektiven167
1. Der vergleichende Ansatz167
2. Herrschaftsmodelle als Erkenntnisgegenstand170
3. Relativierung überkommener Epochengrenzen, Vermeidung einer Verfassungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts173
4. Verhältnis zur Verwaltungsgeschichte und zur allgemeinen Rechtsgeschichte174
Ulrike Müßig: Forschungsaufgaben, Probleme und Methoden einer europäischen Verfassungsgeschichte176
I. Forschungsaufgaben176
1. Kulturalistischer Verfassungsbegriff176
2. Verfassungsgeschichte als Bewegungsgeschichte180
3. Erfordernis verfassungsgeschichtlicher Komparatistik183
II. Probleme einer europäischen Verfassungsgeschichte185
1. Europabegriff185
a) Geographische Undefinierbarkeit185
b) Europa als Kulturbegriff186
c) Prozeßhaftigkeit des Europabegriffes187
d) Umfang der Textedition „Europäische Verfassungsgeschichte“ von Willoweit / Seif189
2. Geschichtsbegriff189
a) Neoaristotelischer Verfassungsvergleich190
b) Verfassungshistorismus192
III. Methoden192
1. Methodische Anforderungen: Doppelter hermeneutischer Zirkel192
2. Methodischer Zugriff: Verwendungs- und Funktionskontexte als Vergleichsgegenstände194
3. Ausführung: Vergleichsskizze195
IV. Gemeineuropäische Rahmenbedingungen verfassungsformender Ordnungsprozesse im Mittelalter195
1. Herrschaftsbegründung zwischen Universalanspruch und Partikularismus: Christentum und Römerreich195
2. Rechtsbindung von Herrschaft durch Differenzierung von (Königs-)Amt und Person200
V. Partikularität und Relativität mittelalterlicher Souveränität: Adelsherrschaft kraft eigenen Rechts209
1. Adelsherrschaft als Grundherrschaft209
2. Herrschaftsrechte kraft eigenen Rechts210
3. Partikularität des mittelalterlichen Souveränitätsbegriffs210
4. Zustimmung der Beherrschten als Element europäischer Herrschaftskultur211
5. England als Beispiel staatsbildender Machtbalance zwischen Krone und Ständen215
6. Varianten der Machtbalance zwischen Krone und Ständen216
VI. Schluß217
Satzung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte218
Verzeichnis der Mitglieder221

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