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Das »rechtliche Einstehenmüssen« beim unechten Unterlassungsdelikt.

Die Emanzipation der Garantenstellung von einzelnen Fallgruppen.

AutorSibylle von Coelln
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Strafrecht 195
Seitenanzahl260 Seiten
ISBN9783428526666
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns. Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt. Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ('zwei Säulen' der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Einleitung18
A. Problemstellung18
B. Gang der Untersuchung19
Teil 1: Der Begriff des „unechten“ Unterlassungsdelikts21
A. Arten der Unterlassungsdelikte im Strafgesetzbuch21
B. Terminologische Einordnung22
I. Formale Kriterien22
II. Materielle Anknüpfungspunkte24
1. Echte Unterlassungsdelikte24
2. Unechte Unterlassungsdelikte25
III. Konsequenzen dieser Auffassungen für die Praxis27
1. § 13 Abs. 1 StGB27
2. § 13 Abs. 2 StGB28
IV. Fazit30
1. Sprachliche Gründe30
2. Praktikabilität und Begriffskontinuität31
3. Entstehungsgeschichte31
4. Ergebnis31
Teil 2: Die Entstehungsgeschichte des § 13 StGB33
A. Strafbarkeit des Unterlassens vor der Normierung im Strafgesetzbuch34
I. Vom Mittelalter bis zur Renaissance34
II. Die Zeit der Aufklärung35
III. Das 19. und das beginnende 20. Jahrhundert36
1. Das Partikularstrafrecht36
2. Die Schaffung von Unterlassungsdelikten durch Wissenschaft und Praxis37
a) Begehungsdelikte als Grundlage für die Bestrafung eines Unterlassens37
b) Folgen für die Rechtsanwendung38
3. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches38
IV. Die Entwicklungen im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts39
1. Die Abkehr vom Zivilrecht39
2. Folgen der Abwendung vom Zivilrecht41
3. Wissenschaftliche Ansätze zur Begrenzung der Unterlassungsstrafbarkeit42
a) Die Restriktion der einzelnen Garantenstellungen42
aa) Strengere Anforderungen an eine Garantenstellung aus Ingerenz42
bb) Beschränkung aller Garantenstellungen auf bestimmte „Grundfälle“44
cc) Das Gemeinwohl als begrenzender Faktor44
dd) Kritik und Ergebnis45
b) Die Kriterien der Sachherrschaft und der Obhut46
aa) Konzeption46
bb) Schlußfolgerung47
cc) Reaktionen in Wissenschaft und Praxis47
c) Die Forderung nach einer Regelung des Unterlassens im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches48
aa) Fürsprecher dieser Lösung48
bb) Reaktionen im übrigen Schrifttum49
B. Die Entwürfe zur Normierung des unechten Unterlassens im Strafgesetzbuch49
I. Die Regelung in den Entwürfen eines Strafgesetzbuches von 1956 und 195950
1. Aufgabe der Großen Strafrechtskommission50
2. Inhalt der Beratungen51
3. Ergebnis der Beratungen51
II. Der Regierungsentwurf von 196252
III. Der Alternativentwurf von 196654
C. Die aktuelle Gesetzeslage55
Teil 3: Die Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen unechten Unterlassens im allgemeinen58
A. „Unterlassen“ einer Handlung58
I. Der strafrechtliche Begriff des Unterlassens58
1. Begriffsinhalt58
a) Abgrenzung vom allgemeinen Sprachgebrauch58
b) Die strafrechtliche Definition59
aa) Objektive Komponente59
bb) Subjektive Komponente61
2. Subsumtion unter den Oberbegriff „Handlung“61
II. Die Abgrenzung zwischen positivem Tun und Unterlassen62
1. Subsidiarität des Unterlassens63
2. Das (Nicht-)Vorliegen von Begehungskausalität64
a) Grundsatz64
b) Ausnahmen64
aa) Rücktritt vom Gebotserfüllungsversuch64
bb) Abbruch medizinischer Behandlungen66
3. Naturalistisch-ontologische Abgrenzungsversuche66
4. Normative Abgrenzung nach dem Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit67
a) Die sogenannte Schwerpunktformel67
b) Kritik68
5. Fazit und Stellungnahme68
a) Kritische Würdigung der aufgeführten Ansätze68
b) Eigener Lösungsansatz69
B. Individuelle Handlungsfähigkeit des Unterlassenden70
C. Kausalität des Unterlassens für den Erfolg71
I. Die Begriffe „Erfolg“ und „Erfolgsdelikt“71
II. Erfolgsdelikte und Kausalität bei positivem Tun72
III. Erfolgsdelikte und Kausalität beim unechten Unterlassen72
1. Erfordernis einer Unterlassenskausalität72
2. Stellungnahme74
a) Kausalität als Strafbarkeitsvoraussetzung74
b) Erweiterung der üblicherweise verwendeten Definition75
c) Anwendungsbeispiel76
D. Objektive Zurechnung des Erfolgs77
E. Rechtliches „Einstehenmüssen“ für das Ausbleiben des Erfolgs78
F. Die Entsprechensklausel79
I. Anwendungsbereich79
II. Verfassungsmäßigkeit81
G. Die übrigen Voraussetzungen82
Teil 4: Die „Garantenstellung“ im besonderen83
A. Zur Terminologie85
I. Die Garantenstellung85
II. Die Garantenpflicht86
III. Relevanz der Differenzierung für die Frage nach der Strafbarkeit eines Verhaltens87
B. Die Theorien zur Begründung von Garantenstellungen früher und heute88
I. Die formelle Rechtspflichttheorie88
1. Darstellung der Lehre88
2. Kritik91
3. Zwischenergebnis93
II. Die materiellen Garantenlehren93
1. Abhängigkeit und Vertrauen als Anknüpfungspunkte94
a) Ableitung aus dem Gleichstellungsprinzip94
aa) Bewirken eines Erfolges durch Unterlassen94
bb) Garantenstellung aufgrund Abhängigkeitsverhältnisses und Vertrauens95
cc) Reaktionen in der Literatur96
b) Schwächen dieses Ansatzes96
2. Garant aufgrund Gefahrverursachung97
a) Inhalt und Begründung dieser Auffassung97
b) Kritische Auseinandersetzung98
aa) Kriterium der Gefahrschaffung99
bb) Gefahrschaffung als eine Garantengruppe unter anderen99
cc) Unterlassen nur eines Garanten bei gleichzeitiger Existenz mehrerer99
dd) Rechtssicherheit100
3. Soziologisch fundierte Garantenlehren100
a) Die „soziale Rolle“ als entscheidendes Kriterium100
aa) Grundvoraussetzungen des Zusammenlebens in einer Gesellschaft100
bb) Arbeitsteilung101
cc) Normierung des Alltagslebens und Rollenverteilung101
dd) Strafrechtliche Relevanz der einzelnen „Rollen“102
b) Die „Systemtheorie“103
aa) Die Entstehung einzelner „Systeme“103
bb) Erfolgszurechnung bei „echten“ Unterlassungsdelikten103
cc) Erfolgszurechnung bei „unechten“ Unterlassungsdelikten103
c) Garantenstellung aufgrund gegenseitiger Erwartungshaltungen im sozialen Alltagsleben104
aa) Die Rollen- bzw. Systemtheorie als Ausgangspunkt105
bb) Das Entstehen gegenseitiger Verhaltenserwartungen105
cc) Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit durch Unterlassen106
dd) Konsequenzen für das Entstehen einer Garantenstellung107
d) Ablehnung der soziologischen Ansätze108
aa) Schwächen der „sozialen Rolle“108
bb) Fehlende Praktikabilität der „Systemtheorie“109
cc) Nachteile der Theorie der gegenseitigen Erwartungshaltungen110
4. Die Funktionenlehre und die aus ihr entwickelte Herrschaftstheorie111
a) Ursprung und Ausprägungen der Funktionenlehre111
b) Die „Herrschaft über den Erfolgsgrund“ als Grundlage der Garantenstellungen113
aa) Dogmatische Herleitung113
(1) Der vorgefundene Status quo113
(2) Die Entwicklungsstufen der Herrschaftstheorie113
(a) Begehungsgleichheit113
(b) Erfolgszurechnung als Strafgrund qua Natur der Sache115
(c) Das Tatherrschaftskriterium115
(d) Übertragung des Tatherrschaftskriteriums auf Unterlassungsdelikte116
(3) Anwendung in der Praxis118
(a) Die Herrschaft über die wesentliche Erfolgsursache119
(aa) Definition119
(bb) Beispiele für eine solche Herrschaft120
(b) Die Herrschaft über die Anfälligkeit des Opfers121
(aa) Begriffsinhalt121
(bb) Exempel aus Theorie und Praxis122
bb) Kritische Würdigung123
(1) Vorzüge der Auffassung123
(2) Schwächen des Ansatzes124
(a) Abgrenzung der Herrschaftsbegriffe von der bloßen Handlungsmöglichkeit125
(aa) Inhaltliche Verschiedenheit der Herrschaftsbegriffe125
(bb) Herrschaft als bloße Handlungsmöglichkeit126
(cc) Auswirkungen dieses dritten Herrschaftsbegriffs auf die Theorie Schünemanns128
(b) Zirkelschluß und fehlende dogmatische Begründung129
(3) Zwischenergebnis130
C. Eigener Begründungsansatz130
I. Ausgangspunkt der Überlegungen130
II. Problemlösung de lege ferenda131
III. Anforderungen an eine Garantenstellung de lege lata133
1. Die „zwei Grundpfeiler“ einer Garantenstellung134
2. Erster Pfeiler: Das Grundgesetz, insbesondere die Grundrechte137
a) Keine Auslegung des StGB mit Hilfe nur materieller Gesetze138
b) Begrenzte Interpretationshilfe durch gleichrangige Gesetze138
c) Normkonkretisierung durch verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte140
d) Prüfungseinleitende Überlegungen141
e) Schutzbereich des jeweils durch § 13 StGB tangierten Grundrechts144
aa) Begriff und Bedeutung des Schutzbereichs144
bb) Persönlicher Schutzbereich144
cc) Sachlicher Schutzbereich145
dd) Grundrechtsadressat146
f) Eingriff durch § 13 StGB in diesen Schutzbereich146
aa) Der „klassische“ Grundrechtseingriff147
bb) Der weiter gefaßte Eingriffsbegriff147
cc) Abgrenzung des Grundrechtseingriffs von der Grundrechtsausgestaltung148
g) Grundrechtsschranken148
aa) Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt149
bb) Vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte150
h) Schranken-Schranken151
aa) Das Verbot des Einzelfallgesetzes152
bb) Das Zitiergebot153
cc) Die Wesensgehaltsgarantie154
dd) Das Übermaßverbot: Generelle Anforderungen an Strafgesetze154
(1) Legitimer Zweck157
(2) Geeignetheit157
(3) Erforderlichkeit158
(4) Angemessenheit159
ee) Anforderungen des Übermaßverbotes an § 13 StGB162
(1) Die (legitimen) Zwecke des § 13 StGB163
(a) Die Entstehungsgeschichte des § 13 StGB163
(b) Strafzwecke164
(aa) Die absoluten Theorien165
(bb) Die relativen Theorien167
(cc) Die Vereinigungstheorie174
(dd) Strafzwecke des § 13 StGB177
(2) Die Geeignetheit des § 13 StGB zur Erreichung dieser Zwecke178
(3) Die Erforderlichkeit des § 13 StGB179
(a) Normierung des Rettungsgebots außerhalb des StGB als milderes Mittel179
(b) Festlegung einer Strafobergrenze in § 13 StGB180
(c) Relevanz der fakultativen Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB für die Erforderlichkeit181
(d) Generelle rechtliche Gleichstellung von Tun und Unterlassen keine im Rahmen der Erforderlichkeit zu berücksichtigende Regelungsalternative182
(e) Ergebnis183
(4) Die Angemessenheit des § 13 StGB183
(a) Unangemessenheit einer Bestrafung aller Unterlassungstäter aus § 13 StGB184
(aa) Gründe für eine solche Unangemessenheit184
(bb) § 323c StGB kein Argument für die Angemessenheit186
(b) Vorgehensweise bei der Prüfung der Angemessenheit einer konkreten Anwendung des § 13 StGB186
(aa) Ermittlung und abstrakte Bewertung der durch § 13 StGB betroffenen Rechtsgüter187
(bb) Der eigentliche Abwägungsvorgang188
(cc) Zwei Varianten eines Fallbeispiels zur Erläuterung189
(dd) Abwägung der im Beispiel kollidierenden Grundrechte189
(ee) Rechtsfolge der Abwägung im Fallbeispiel190
(ff) Notwendigkeit eines zusätzlichen Abwägungskriteriums für eine verhältnismäßige Bestrafung aus § 13 StGB191
(gg) Abschließende Lösung des Fallbeispiels196
3. Zweiter Pfeiler: Gesellschaftliche Vorgaben und Erwartungen199
a) Erfordernis des zweiten Pfeilers199
b) Quellen für gesellschaftliche Vorgaben und Erwartungen200
c) Funktion und Nutzen des zweiten Pfeilers bei der Auffindung von Garantenstellungen202
d) Anwendungsgebiete des zweiten Pfeilers204
e) Rechtsprechungsbeispiele für gesellschaftliche Erwartungen204
aa) Bereitschaftsärzte als Garanten gegenüber Kranken204
(1) Sachverhalt205
(2) Argumentation des Bundesgerichtshofs205
(3) Erwartungen in der Gesellschaft206
bb) Garantenstellung des behandelnden Arztes207
IV. Anwendungsbeispiele für den eigenen Begründungsansatz208
1. Die Garantenstellung von Ehegatten füreinander208
a) Ausgangsfall209
aa) Lösung mit Hilfe der ersten Säule209
(1) Schutzbereichseröffnung210
(2) Eingriff210
(3) Grundrechtsschranken210
(4) Schranken-Schranken210
(a) Zweck der Verpflichtung von Frau M211
(b) Geeignetheit der Verpflichtung211
(c) Erforderlichkeit211
(d) Angemessenheit211
(aa) Erste Gewichtung der einander gegenüberstehenden Rechtsgüter211
(bb) Das zusätzliche Kriterium für die Anwendbarkeit des § 13 StGB212
(5) Ergebnis213
bb) Überprüfung anhand der zweiten Säule213
b) Abwandlung des Falles213
aa) Unterschied zum ersten Fall hinsichtlich der Lösung214
(1) Zweck des Eingriffs215
(2) Geeignetheit der Verpflichtungen215
(3) Erforderlichkeit215
(4) Angemessenheit215
(a) Erste Gewichtung der Rechtsgüter215
(b) Keine Anwendbarkeit von § 13 StGB216
(aa) Keine Garantenstellung von Ehegatten zum Schutz Dritter216
(bb) Keine besondere Rechtspflicht zum Schutz des anderen Ehegatten vor sich selbst216
(cc) Zwischenergebnis217
bb) Rechtsprechung zu dieser Fallkonstellation217
(1) Frühere Urteile217
(2) Aktuelle Rechtsprechung218
(3) Grund für diese Rechtsprechungsänderung219
c) Ergebnis220
2. Der Verantwortliche für Räume als Garant für deren Benutzer220
a) Beispielsfall220
b) Lösung mit Hilfe der ersten Säule221
aa) Zweck der Verpflichtung222
bb) Geeignetheit222
cc) Erforderlichkeit222
dd) Angemessenheit der Verpflichtung223
(1) Erste Gewichtung der einzelnen Rechtsgüter223
(2) Anwendbarkeit des § 13 StGB nach Berücksichtigung des zusätzlichen Abwägungskriteriums223
(a) Rechtsverzicht durch Aufnahme in die Wohnung223
(aa) Grundsatz224
(bb) Gefahrenquellen in der Wohnung224
(cc) (Besondere) Hilfsbedürftigkeit des eingeladenen Rechtsgutsinhabers224
(b) Zwischenergebnis225
c) Überprüfung anhand der Rechtsprechung225
aa) Frühere Rechtsprechung225
bb) Aktuelle Entscheidungen227
d) Ergebnis228
3. Die gegenseitige besondere rechtliche Verpflichtung von Geschwistern228
a) Fallkonstellation229
b) Die Inhalte der ersten Säule als Lösungsansatz229
aa) Zweck einer Handlungsverpflichtung230
bb) Geeignetheit der Verpflichtung zur Erreichung dieses Zwecks230
cc) Erforderlichkeit230
dd) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne230
(1) Erste Gewichtung der betroffenen Rechtsgüter230
(2) Vorliegen des zusätzlichen Abwägungskriteriums für § 13 StGB231
(a) Grundsatz231
(b) Ausnahme231
ee) Zwischenergebnis232
c) Hinterfragung dieses Ergebnisses anhand der zweiten Säule232
aa) Entscheidungen der obersten Gerichte232
bb) Urteile der unteren Instanzen233
d) Abschließende Lösung des Falles234
V. Gesamtergebnis234
1. Zusammenfassung des eigenen Begründungsansatzes234
2. Abschließende Definition der Garantenstellung237
Literaturverzeichnis238
Stichwortverzeichnis251

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