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E-Book

Der Richter und sein Opfer

Wenn die Justiz sich irrt

AutorThomas Darnstädt
VerlagPiper Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl352 Seiten
ISBN9783492961844
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis10,99 EUR
Eine Frau wird halbtot gewürgt in ihrer Wohnung gefunden.Die Indizien weisen auf den Ehemann Harry Wörz. Er wird noch in der selben Nacht verhaftet. Dass der seine Unschuld beteuert, hilft ihm nichts: Über 13 Jahre ist er gefangen im Netz der Justiz, viereinhalb Jahre sitzt er in Haft für eine Tat, die er nie begangen hat. Oder die 14jährige Jennifer, die behauptet, von ihrem Vater und dessen Freund missbraucht worden zu sein. Bald sitzen die Männer in Haft. Es dauert Jahre bis herauskommt, dass das Mädchen die Geschichte erfunden hat. Dies sind nur zwei von zahllosen Justizirrtümern, die sich Jahr für Jahr vor deutschen Strafgerichten ereignen. Schuld sind einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachter und selbstgewisse Richter. Doch selten bekennt sich die Justiz zu ihren Fehlern. Jeder kann ihr Opfer werden.

Thomas Darnstädt, Dr. jur., geboren im Jahr des Grundgesetzes 1949, ist Jurist und Journalist mit den Schwerpunkten Verfassungsrecht, Polizeirecht und internationales Recht. Jahrzehntelang analysierte und kommentierte er im Spiegel die großen Karlsruher Prozesse. Er ist Autor vielbeachteter Bücher, zuletzt erschien bei Piper 'Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945'. Er lebt mit seiner Familie in Hamburg.

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Leseprobe
Erstes Kapitel Kein Vorwort »Ich war's nicht!« Nichts spricht dafür, dass Manfred Genditzki ein Mörder ist. In der Wohnanlage in Rottach-Egern am Tegernsee, wo er als Hausmeister arbeitete, galt der stille schmächtige Mann als »Kümmerer«. Das ist einer, dem es Spaß macht, unentbehrlich zu sein und mit seinem Talent für Praktisches jedermann im Haus zur Hand zu gehen. Zu der alten Frau K. im ersten Stock war er sogar richtig fürsorglich. Die ehemalige Geschäftsfrau Lieselotte K., 87, war gehbehindert, schwer krank und einsam. Hausmeister Genditzki kümmerte sich um die alte Dame wie ein Sohn. Er fuhr sie zum Friseur und zum Arzt. Er wusch ihre Wäsche. Er kaufte für sie ein. Er frühstückte mit ihr und hörte es sich geduldig an, wenn die verbitterte Alte über ihre Verwandtschaft schimpfte. Und nachmittags kam er noch mal zum Kaffeetrinken, brachte sogar seine Frau und seine Kinder mit. 100 Euro extra gab Frau K. dem Hausmeister im Monat dafür, dass er Tag und Nacht für sie in Rufbereitschaft war, dazu ein Trinkgeld, wenn er wieder einmal die Tüten für sie geschleppt hatte. Der geduldige Manfred hatte Zugang zu ihren Konten und ihrem Bankschließfach - er musste ihr ja das Bargeld von der Bank holen. Aber regelmäßig ließ sie ihn antreten zum Abrechnen. Jeden Cent. Frau K. vertraute niemandem. Ihr Menschenhass und ihre diktatorische Art hatten sie immer ein­­sa­mer werden lassen. Der Hausmeister, ihr »Manfred«, war der Letzte, den sie hatte. Er war es, der ihr Zwieback und Tee ans Bett brachte, wenn es ihr mit ihrem chronischen Durchfall schlecht ging. Genditzki, Jahrgang 1960, war der Letzte, den die Geduld mit der alten, streitsüchtigen Dame nie verlassen hatte.   Am 28. Oktober 2008 gegen 18 Uhr 30 finden Mitarbeiter des Pflegedienstes Frau K. ertrunken in ihrer Badewanne. Das Wasser läuft noch aus dem Hahn. Die Tote ist bekleidet. Der Unterschenkel ihres linken Beins hängt aus der Wanne. Monatelang versuchen Ermittler vergeblich herauszubekommen, was an diesem 28. Oktober in der Wohnung mit Frau K. passiert ist. Es bleibt rätselhaft. Es gibt keine klaren Beweise für eine Gewalttat, aber auch keine An­­haltspunkte für einen Unfall. Gerichtsmediziner finden Hämatome unter der Kopfhaut, die könnten von einem Schlag herrühren - oder von einem Sturz. Es gibt keinen Hinweis, warum jemand die alte Dame geschlagen oder gar getötet haben sollte, nichts fehlt in der Wohnung. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass je­­mand Fremdes bei Frau K. gewesen ist. Außer ihrem Manfred natürlich, wie immer. Der hatte nachmittags mit ihr Kaffee ge­­trunken. Als er ging, hatte er den Reserve-Wohnungsschlüssel in der Tür von außen stecken lassen, da­­mit, so sagt er, der Pflegedienst hineinkonnte, auch wenn Frau K. eingeschlafen sein sollte. Nach monatelanger, vergeblicher Spurensuche lässt die Staatsanwaltschaft Manfred Genditzki wegen Verdachts des Mordes an Lieselotte K. verhaften. Alles, was die Ermittler gegen ihn in der Hand haben: dass niemand bekannt ist, der nach ihm die Tote lebend gesehen haben könnte. Und dass es keine andere Erklärung für ihren Tod gibt als einen Mord durch seine Hand. »Ich war's nicht«, sagt Genditzki. Doch sie stellen ihn vor Gericht, und das Landgericht München II verurteilt ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft. »Ich war's nicht«, insistiert Genditzki, und bald wird sein Fall immer prominenter. Die Gerichtsreporter großer Zeitungen und Magazine machen den stillen Hausmeister im ganzen Land bekannt. Ein klarer Fall von Fehlurteil? Kann es sein, dass ein Mensch als Mörder verurteilt wird, für dessen Tat es keinen einzigen Beweis gibt, ja nicht einmal einen Beweis dafür, dass überhaupt eine Straftat geschehen ist? Kann man jemanden als Täter verurteilen, einfach weil man keinen anderen hat? Der Fall Genditzki ist offen. Wenn dieses Buch seine Leser erreicht, kämpft der Mann aus seiner Gefängniszelle heraus noch immer - mit schwindender Erfolgsaussicht - gegen den Schuldspruch. Und natürlich kann niemand außer ihm selbst sagen, ob der Hausmeister nicht vielleicht doch ein Mörder ist. Aber nicht nur für viele Zeitungsleser, sondern ebenso für eine steigende Zahl von Juristen ist der Fall zum Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der deutschen Strafjustiz geworden. Die Verunsicherung ist groß. Haben sich Polizisten, Ermittler, Staatsanwälte, Richter vergaloppiert? Was sind die Standards der Wahrheitsfindung vor Gericht? Verfügt die Justiz über hinreichende Kontrollmechanismen, um grobe Fehler zu erkennen und zu reparieren? Wie können wir sicher sein, dass nicht Unschuldige zwischen die Mahlsteine der Justizmühlen geraten und darin zerrieben werden? Was passiert, wenn es morgen den Nachbarn trifft, dem wir immer vertraut haben wie die Leute am Tegernsee dem Manfred Genditzki? Was passiert - wenn es uns selbst trifft? Dass einer schreit: »Ich war's nicht!« - und keiner glaubt ihm, das kommt häufig vor. Gut 3000 Strafurteile werden jeden Werktag vor deutschen Gerichten verkündet, und viele Täter beteuern auch danach noch ihre Unschuld. Doch wie häufig kommt es vor, dass einer schreit »Ich war's nicht!« - und er hat recht? Es gebe keinen Grund zur Beunruhigung, versichern Strafrichter, Staatsanwälte, sogar die meisten Strafverteidiger. Die Justiz irre sich nie, jedenfalls fast nie. Und wenn doch, dann merke es die nächste Instanz. Die Zahl der bekannt gewordenen Justizirrtümer wird in keiner amtlichen Statistik ausgewiesen. Wie verschwindend gering sie sei, wird häufig damit belegt, dass es nur wenige Wiederaufnahmeverfahren gibt. So verzeichnet die Statistik für das Jahr 2010 nur 1176 Fälle, in denen Strafgerichte sich nach der rechtskräftigen Verurteilung eines Täters mit neu aufgetauchten Zweifeln an der Wahrheit des Schuldspruchs auseinandersetzen mussten. 1176 von mehr als 800000 im Jahr: Das ist eine verschwindend geringe Zahl. Ist sie zu vernachlässigen?   Die Arbeit eines Richters ist ähnlich verantwortungsvoll und gefährlich wie die eines Arztes. Nun stelle man sich ein Krankenhaus vor, in dem von 1000 Patienten im Jahr nur einem einzigen der falsche Lungenflügel amputiert oder das falsche Organ transplantiert wird. Wer würde sich freiwillig in so ein Krankenhaus begeben? Doch die Zahl der Menschen, deren Leben irrtümlich oder leicht­fertig durch die Justiz ruiniert wurde, ist sehr viel größer. Wie groß sie ist, hat erst kürzlich ein Richter enthüllt. Ralf Eschelbach, als Richter am Bundesgerichtshof einer der mächtigsten und erfahrensten Juristen Deutschlands, fällt über die Justiz ein vernichtendes Urteil. Es sei die »Lebenslüge« der Justiz, schreibt der Mann, der seit 1988 als Richter arbeitet, dass es »kaum falsche Strafurteile gebe«. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Straf­urteil ein Fehlurteil. Seinen Alarmruf verbreitete der hohe Richter 2011 in einem Kommentar zur Strafprozessordnung: Das Justizsystem »deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind«. Kontrollen und Rechtsmittel würden in einem Maße versagen, das »in einem Rechtsstaat inakzeptabel« sei. In Wiederaufnahmeverfahren würden alle Zweifel »systematisch abgeblockt«, die Kollegen erzeugten zu Unrecht den Eindruck der Un­­fehlbarkeit: »Die tatrichterliche Überzeugung von der Richtigkeit eigener Urteile ist eine gefährliche Selbsttäuschung.« Doch niemand, empört sich Eschelbach, gebe diesen Justizskandal zu: »Die Furcht des Gesetzgebers und der Rechtsprechung vor den Konsequenzen, die sich daraus ergeben könnten, verhindert die Verbesserung der Lage.« Es spricht für die Justiz, dass sie einen Kritiker dieses Kalibers in eines der höchsten Richterämter befördert. Es spricht gegen sie, dass sie seinen Alarmruf sorgfältig überhört. So offene Kritik an prominenter Stelle ist unter Juristen ungewöhnlich. Doch niemand in der Branche hat den Vorstoß offen zur Kenntnis genommen. Eschelbachs Texte werden wie Kassiber zu den Akten genommen - dann mahlt das große Mühlwerk der Justizmaschine ungerührt weiter, als wäre nichts passiert. Jedes vierte Urteil ein Irrtum - ach, der Eschelbach! Wenn der Mann recht hat, werden jeden Werktag in Deutschland 650 Menschen zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Wenn er recht hat, müssen 10000 Menschen pro Jahr unschuldig hinter deutsche Gitter. Aber hat er recht? Es kann jeden treffen Tatsächlich ist die Öffentlichkeit gerade in den letzten Jahren verunsichert durch eine ganze Reihe spektakulärer Justizirrtümer in Deutschland. Dieses Buch berichtet nicht nur über die Opfer und ihre Richter - es analysiert auch, wie es zu den groben Fehlleistungen gekommen ist, die oft genug harmlose Menschen für den Rest ihres Lebens ruiniert haben. Viele der Opfer erzählen die gleiche Geschichte: Wie sie völlig überraschend und völlig wehrlos mit ungeheuerlichen Vorwürfen konfrontiert den einzigen tröstenden Gedanken hatten: »Das ist ein Irrtum, das klärt sich alles auf.« Nichts klärt sich von selbst auf. Es waren meist Zufälle, die in den hier berichteten Fällen oft erst nach Jahren Irrtum und Wahrheit ans Licht brachten. Doch selbst dann mussten viele erleben, wie die Justiz all ihre Macht einsetzte, um die eigenen Fehler zu vertuschen und den Opfern ihre Rehabilitation vorzuenthalten. In einigen Fällen drängt sich der Verdacht auf, der Irrtum sei gar kein Irrtum gewesen, sondern Ergebnis einer vorsätzlichen Intrige. »Es wird die Gefahr übersehen, wie einfach und gebräuchlich es ist, unerwünschte Personen im Wege des Strafverfahrens aus dem Verkehr zu ziehen«, warnt BGH-Richter Eschelbach. Viel spricht dafür, so zeigt die Analyse, dass Eschelbachs Befürchtungen stimmen. Muss man Angst haben vor der Justiz? Es ist das bange Gefühl, das jeden Leser des meisterhaften Albtraumschilderers Franz Kafka überkommt, wenn er den ersten Satz seines weltberühmten Romans Der Prozess gelesen hat: »Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.« Josef K. wird im Roman nie wieder glücklich nach diesem ersten Satz. Und mit Kafka verbindet sich die Urangst, die viele Menschen verfolgt: dass es ihnen genau so gehen könnte, dass sie Opfer eines Irrtums, einer Intrige gar werden könnten, und niemand, niemand sie schreien hört: »Ich war's nicht!« Es ist der mit Justizopfern erfahrene Kölner Anwalt Ralf Höcker, der bestätigt: »Letztendlich kann es jeden treffen.«   Dieses Buch berichtet über die Mechanismen, nach de­­nen Justizirrtümer entstehen: vom ersten Verdacht über die Verhaftung, den Prozess, die erfolglose Revision, die Rechtskraft des Schuldurteils, die Versuche, im Verfahren der Wiederaufnahme doch noch die Unschuld beweisen zu können. Es lohnt sich, genau hinzusehen, wie die Polizei- und Justizmaschine ihre Schlinge um die Opfer immer weiter zuzieht, wie Polizisten, Staatsanwälte und Richter mit oft leichtfertigen Beschuldigungen und halsbrecherischer Beweisführung Menschen erwürgen - und niemand ihnen in den Arm fällt. Es ist dem dringenden Verdacht nachzugehen, dass Justizirrtümer keine Fehler im Einzelfall sind, sondern dass in der Maschinerie der Gerechtigkeitsbranche etwas nicht stimmt. Ist die Strafjustiz eine Fehlkonstruktion? Einige Indizien, so wird sich zeigen, sprechen dafür. Das Mahlwerk der Justizmaschine steht nie still. Gründliche Inspektionen sind nur bei laufendem Betrieb möglich. Täglich liefert der Apparat neue Resultate seiner Ar­­beit, wir kommen mit der Analyse kaum hinterher. Wäh­­rend dieses Buch entstand, ging auch der Fall des Hausmeisters Genditzki seinen Weg durch die Justiz, mit immer neuen Wendungen und immer neuen Enttäuschungen. Wir werden ihn im Auge und den Leser zum Akten­zeichen 1Ks 31 Js 40341/08 auf dem Laufenden halten.   Das wird Ärger geben. Richterschelte gilt als gemein. Ist es nicht ungerecht, den Arbeitern im Weinberg der Gerechtigkeit, die Tag für Tag unter Zeitdruck und Ungewissheit weitreichende Entscheidungen treffen müssen, so hart­­näckig hinterherzurecherchieren? Sind Ermittlungen ge­­gen die Wahrer der Gerechtigkeit nicht sogar ein Eingriff in deren verfassungsrechtlich verbürgte Unabhängigkeit? Ist es nicht eine Anmaßung, sich ein Urteil über ein Urteil zu erlauben, das die Richter nach oft monatelanger Aus­einandersetzung mit komplizierten Lebenssachverhalten und den psychologischen Hintergründen der Beteiligten nach gründlicher Beratung mit den Kollegen der Kammer gefällt haben? Ihre Unabhängigkeit enthebt die Richter nicht der Verpflichtung zu ordentlicher Arbeit. Und der einzig legitime Beleg für die Qualität der Arbeit eines Richters ist sein Urteil. Es ist in der Hand des Richters, überzeugende Begründungen für seine Urteile abzugeben. Nur begründete Urteile sind rechtsstaatliche Urteile. Und nur Begründungen, die ein Urteil wirklich tragen, sind rechtsstaat­liche Begründungen. Dass jeder diese Begründungen lesen kann, ist Voraussetzung dafür, dass Urteile »im Namen des Volkes« ergehen. Das Volk - nicht nur das im Gerichtssaal - darf die Richter an ihren Begründungen messen. Und nur Begründungen, die jeder - und nicht nur ein Eingeweihter - verstehen kann, wenn er sich ein bisschen bemüht, können wir gelten lassen.   Der erste Griff im Zweifel über die Justiz muss also der Griff nach den Urteilen sein. Die Analyse der Texte, die Rekonstruktion ihrer Entstehung ist die Grundlage jeder kritischen Untersuchung. Oft genug reicht das schon, um zu entdecken, dass es mit der Gerechtigkeit ist wie mit des Kaisers neuen Kleidern: Der Kaiser ist nackt, es darf nur keiner sagen. Doch Akten sind nicht alles: Viele Richter und Betroffene haben in großer Offenheit über ihre Erfahrungen und Bedenken Auskunft gegeben. Nur in einem Fall hat die Justiz geblockt und dem Autor den Zugang zu einem inhaftierten Verurteilten gegen dessen Wunsch verboten. Das war, man muss es sagen, die Justiz mit den meisten spektakulären Fehlleistungen: die bayerische.   Die großen Mengen an Akten, Material und Informationen und die vielen Einsichten, die in diesem Buch verarbeitet sind, wären nie zusammengekommen, hätte der Autor nicht kollegiale und oft genug freundschaftliche Unterstützung für das Projekt von vielen gehabt, die manches besser wussten als er. Dazu gehören neben namenlosen Richtern und Staatsanwälten die Kollegen von Spiegel, Spiegel Online und Spiegel TV, insbesondere Gisela Friedrichsen, Thomas Heise, Dietmar Hipp, Bertolt Hunger, Beate Lakotta und Utta Seidenspinner. Zu chemischen Spezialitäten hat mich Dr. Hans-Willhelm Meyer, Hamburg, beraten, zu wissenschaftstheoretischen Feinheiten Professor Dr. Helmut Rüßmann, Saarbrücken. Die Interviewtexte hat Margareta Hüttenberger betreut. Nur was die Fehler betrifft, die sich vielleicht auch in diesem Buch finden, gilt ganz klar: Ich war's.   Zweites Kapitel Anatomie eines Irrtums »Ich will mein Leben zurück« Nicht die Wahrheit ist gefährlich, sondern die Suche danach. Inquisition - mit diesem Wort verbinden sich dunkle Berichte über die Endzeit des Mittelalters, in der die wütende Suche nach der göttlichen Wahrheit Menschen mit Feuer und Folter vernichtete. Inquisition, die Jagd nach der Wahrheit mit aller Macht, kann auch heute, im Zenit der Neuzeit, Leben vernichten. Ein Mensch, der heimgesucht wird von bewaffneten, zu allem entschlos­senen Wahrheitssuchern, muss ihre Fragen beantworten können, glaubwürdig, überzeugend. Wehe ihm, wenn nicht. Harry Wörz, damals 30, konnte es nicht. Dabei war die Frage ganz einfach: »Wo waren Sie heute Nacht?« Na, in meinem Bett. »Haben Sie dafür Zeugen?« Der Bauzeichner Harry Wörz lebte und schlief damals allein. In Gräfenhausen, gleich bei Pforzheim in Baden-Württemberg, wohnte er nach der Trennung von seiner Frau Andrea unterm Dach im Haus seines Vaters. Morgens musste er früh raus, mit dem Auto erst einen Arbeitskollegen abholen, dann gemeinsam zur Frühschicht in das Metallschienenwerk in Höfen, da hatte er einen Job. An jenem Apriltag 1997 hatte er mit seinem Passat noch den Oldtimer seines Freundes Guido nach Pforzheim in die Garage geschleppt und war dann nach Hause gefahren. Sein Auto - das war einer der Fehler, die er später bereuen musste - hatte er nicht vor seiner Haustür ab­­gestellt, sondern 200 Meter entfernt in der Kettelsbachstraße, auf einer Kuppe, wo die Straße in ein Gefälle überging. So konnte er in der Kälte am nächsten Morgen einfach los­rollen, falls der Passat - wie gelegentlich - Startprobleme haben sollte. Doch dazu ist es nicht mehr gekommen. Die Probleme, die Harry Wörz in dieser Nacht bekam, waren sehr viel schwerer. Sie sollten ihn für Jahre hindern, wieder am Steuer seines Autos zu sitzen. Der Anruf kam im Morgengrauen. Um 5 Uhr 12 zeichnet die Mailbox von Wörz' Telefon die Stimme des Kriminalhauptkommissars Maischein auf: Er möge »in einer seine Ehefrau betreffenden Angelegenheit« zurückrufen. Ein Anruf von der Polizei - für Wörz nichts Alarmierendes, Kontakt zur Polizei hatte er sehr lange sehr direkt. Andrea, seine Ex, war ja selber Polizistin, deren Vater, sein ehemaliger Schwiegervater Wolfgang, gehörte auch zur Firma, und um die Sache komplett zu machen: Thomas H., der Neue von Andrea, war ebenfalls dabei, war sogar der Ausbilder der Streifenpolizistin gewesen, die einmal Harrys Frau gewesen war, der Mutter seines Sohnes Kai. Eine große Familie ist die Polizei in Pforzheim - nur Harry, der Bauzeichner, gehörte nicht dazu, und sollte es auch nicht. War nicht Wolfgang Z., der Polizistenvater der Polizistentochter, schon immer gegen eine Ehe mit diesem Verlierer-Typen gewesen? Der ist nix für eine toughe Polizistin, die von ihrem Vater trainiert bei Polizeisportwettbewerben einen Pokal nach dem anderen holt. An diesem Morgen auf dem Anrufbeantworter ist Andrea eben immer noch seine »Ehefrau«. Doch: Warum rufen sie um diese Zeit an? »Soll das ein Witz sein?«, fragt Wörz, als er zurückruft. Kein Witz, ein Blick aus dem Fenster hätte ihn leicht überzeugen können. Das Haus war umstellt von bewaffneten Uniformierten. Alles Andreas Kollegen. Wörz hat noch Nerven genug, seinen Kollegen Jochen anzurufen, dass aus der gemeinsamen Fahrt zur Arbeit heute nichts wird. Dann zieht er sich an und begibt sich vors Haus in die Hände der Staatsgewalt. Der Mann, so verzeichnet später der Polizeibericht, »ließ sich um 5 Uhr 25 durch die vor dem Anwesen wartenden Polizeibeamten widerstandslos festnehmen«. Der Vorwurf lässt den Festgenommenen zusammenklappen: versuchter Mord an der Polizeibeamtin Andrea Z. »Wo waren Sie heute Nacht?« Na, in meinem Bett. »Haben Sie dafür Zeugen?«   Die Suche nach Wahrheit endet im Rechtsstaat mit einem Strafurteil. Und wenn das Urteil rechtskräftig ist, alle Möglichkeiten legalen Widerspruchs verbraucht sind oder sich als unzulässig erwiesen haben, dann ist das Ziel er­­reicht - die Wahrheit. Es ist eine Wahrheit, die wie einst die gött­liche allen irdischen Wahrheiten weit überlegen ist. Denn was Menschen, die keine Strafrichter sind, für wahr halten, ist zu widerlegen. Selbst was Naturwissenschaftler für wahr erkannt haben, gilt nur, bis jemand es widerlegt. Wenn einer nicht beweisen kann, dass er in der Nacht zum 29. April 1997 in seinem Bett geschlafen hat, dann wird die Wahrheit »im Namen des Volkes« rechtskräftig für ihn festgesetzt. Diese Wahrheit ist wie ein Würgeeisen. Sie er­­stickt jeden Widerspruch: »Unzulässig!« Was geht in einem Menschen vor, der als Einziger sicher weiß, dass er die Nacht zum 29. April 1997 schlafend in seinem Bett im Dachgeschoss in Gräfenhausen verbracht hat, wenn er die Wahrheit erfährt, die nach langem Prozess »im Namen des Volkes« das Landgericht Karlsruhe rechtskräftig über ihn verhängt hat? »Etwa um 2.00 Uhr am 29.04.1997 verließ der Angeklagte seine Wohnung, begab sich zu Fuß zu seinem ... Pkw und fuhr zu dem etwa 3,5 km entfernten Wohn­viertel in Birkenfeld, in dem das von Andrea Z. bewohnte An­­wesen liegt ... Er führte eine weiße Plastiktüte im ­Format ca. 20 mal 30 cm bei sich. In dieser Plastiktüte be­­fanden sich neben einem olivfarbenen Drei­ecks­hals­tuch und einem wei­teren baumwollenen, olivfarbenen rechteckigen 520 mm mal 480 mm großen Taschentuch ein La­­texeinweghandschuh und zwei Vinyleinweghandschuhe sowie eine Zi­­garettenschachtel der Marke ?Marlboro? (rot) und eine Zigarettenschachtel der Marke ?Marlboro-Lights? (weiß). Die ?weiße? Marlboro-Lights-Schachtel enthielt sieben durchsichtige, verschweißte Plastiktütchen mit je­­weils 1 g Amphetamin. In der ?roten? Marlboro-Schachtel befanden sich 3 aufgeschnittene, mit braunem Klebeband an der Schnittstelle wieder zugeklebte Folienbeutelchen ohne Inhalt.«   Nein! Ich habe geschlafen, ich weiß nichts von Marlboro-Schachteln, ich habe nichts mit Rauschgift am Hut: Immer wieder beteuert Wörz das. Es hilft nichts. Man unterbricht das Gericht nicht.   Weiter: »... begab er sich zu der zur im Souterrain des Einfamilienhauses gelegenen Einliegerwohnung führenden Eingangstür. Mit einem in seinem Besitz befindlichen Schlüssel schloss er die Eingangstür zur Einliegerwohnung auf, betrat das Haus, zog die Eingangstür ins Schloss und verschloss sie wieder mit dem Schlüssel. Ohne Licht zu machen, stieg er sodann die vom Souterrain/Keller­bereich in das Erdgeschoss des Hauses führende Treppe hinauf, stellte die von ihm mitgeführte Plastiktüte ... ab, ­öffnete die unverschlossene, zur Erdgeschosswohnung führende Tür und gelangte so in den Wohnungsflur der Erdgeschosswohnung. Nachdem er die Tür zur Kel­lertreppe wieder geschlossen hatte, wandte er sich nach links und betrat durch die vom Wohnungsflur ab­­gehende Tür das zum Garten hin gelegene Schlafzimmer, in dem Andrea Z. auf der der Schlafzimmertür zu­­gewandten Hälfte des dort befindlichen Doppelbetts lag und schlief. Welches Geschehen sich nun genau im Schlafzimmer abspielte, konnte nicht festgestellt werden. Fest steht aber, dass Andrea Z. aus dem Schlaf erwachte, die Nachttischlampe einschaltete und den in ihrem Schlafzimmer befindlichen Angeklagten erkannte. Zwischen ihr und dem Angeklagten kam es zu einer verbalen Aus­einandersetzung.«   Wie kann, mag sich Harry Wörz gefragt haben, Andrea mich erkannt haben, wenn ich gar nicht da war? »Es steht fest«, sagt das Gericht. Und damit steht es fest. Schließlich ist ein Nachbar, der bei offenem Fenster schlief, so­­gar aufgewacht von dem Streit im Haus von Andrea Z. Seine Digitaluhr hatte 2 Uhr 16 gezeigt, und die ging genau. Und mit Hörversuchen haben Polizeisachverständige später überprüft, ob die Stimmen durch die gekippte Terrassentür von Andreas Schlafzimmer wirklich bis zum Bett des Nachbarn dringen konnten. Eine Stimme: »Ich bring' dich um, ich schlag' dich tot. Mit mir kannst du das nicht machen!« Harrys Stimme? Eine Männerstimme. Jedenfalls war es eindeutig Andrea, die mit »weinerlicher Stimme« (so der Nachbar) antwortete: »Was willst du denn von mir? Ich hab' dir doch nichts getan! Mach' mir doch nichts!« Das Gericht: »Der Angeklagte, der jedenfalls jetzt an seinen Händen Einweghandschuhe aus Vinylmaterial trug oder diese anzog, entschloss sich zwischen 2.16 Uhr und 2.31 Uhr, seine Ehefrau Andrea Z. zu töten. Er ergriff einen in der Wohnung von Andrea Z. ... aufbewahrten Wollschal, trat auf Andrea Z. zu ... und schlang den Wollschal einmal fest um ihren Hals. Sodann überkreuzte er die ­beiden Enden des Wollschals, die er jeweils mit einer Hand festhielt, im Bereich unterhalb des rechten Ohres von Andrea Z., und zog die so überkreuzten, möglicherweise auch verdrillten Enden des Schals mit aller Gewalt zusammen. Andrea Z., der die Luftzufuhr abgeschnitten wurde, versuchte, sich gegen den Drosselungsangriff zu wehren. Dies gelang ihr nicht. Der Angeklagte setzte die Drosselung mit aller Kraft fort ... Schließlich verlor Andrea aufgrund des Sauerstoffmangels das Bewusstsein. Der An­­geklagte verbrachte seine Ehefrau während des ca. 3 bis 5 Minuten andauernden Drosselungsangriffs aus dem Schlafzimmer in den Wohnungsflur der Erdgeschosswohnung, wo Andrea Z. schließlich unmittelbar vor der Tür zum Abgang in das Untergeschoss zu liegen kam. Der Eintritt des Erstickungstodes, von dem der Angeklagte ausging, wurde allein durch das Eingreifen des Vaters von Andrea Z., Wolfgang Z., verhindert. Wolfgang Z. war nämlich in seinem Bett im Schlafzimmer der Souterrain-Wohnung aufgrund der durch das Tatgeschehen in der Erd­geschosswohnung verursachten ?Rumpel-Geräusche? aus dem Schlaf erwacht und hatte sich durch einen Blick auf die Armbanduhr davon überzeugt, dass es exakt 2.34 Uhr war ... Der Angeklagte ... verließ das Haus durch die nicht abgeschlossene Haupteingangstür der Erdgeschosswohnung, lief unbemerkt zu seinem in der Nähe des Anwesens abgestellten Pkw und fuhr mit diesem nach Bir­kenfeld-Gräfenhausen zurück. Dort stellte er seinen Pkw wieder auf der Kuppe in der Kettelsbachstraße ab, lief zu dem etwa 200 m entfernten Anwesen seines Vaters und begab sich in seine Dachgeschosswohnung, die er vor 2.55 Uhr erreichte und bis zu seiner Festnahme um 5.25 Uhr nicht mehr verließ.«   Das Opfer rang im Krankenhaus noch immer mit dem Tod: »Aufgrund der mit dem Drosselungsvorgang verbundenen Unterbrechung sowohl der Blutzufuhr als auch der Sauerstoffversorgung zum Gehirn erlitt Andrea Z. eine ausgeprägte diffuse ... Hirnschädigung. Im Wesent­lichen blieben lediglich ihre vegetativen Hirnfunktionen, namentlich der Atemantrieb sowie die Körpertempera­tur- und Kreislaufregulation erhalten. Schwerste Ausfall­erscheinungen betreffen vor allem die Wahrnehmung, den sprachlichen Ausdruck sowie Planung und Ausführung von Handlungsabläufen.« So stellt es das Urteil fest.   Eine schlimme Geschichte. Kaum einem »Tatort«-Krimi würde es gelingen, den Mordversuch an der Polizistin Andrea so hautnah zu schildern, wie es die Strafkammer des Karlsruher Landgerichts fertiggebracht hat. Doch beim Fernsehen kämen die Richter mit ihrer Geschichte mit Sicherheit nicht an. Das Drehbuch würde als völlig unglaubwürdig zurückgewiesen. Was ist denn das für ein Quatsch? Warum hätte Wörz seiner Ex das antun sollen? Mit Andrea Z. verband den Bauzeichner nur noch ein ge­­pflegtes Nichtverhältnis, beide hatten neue Liebschaften, nur gelegentlich gab es Rangeleien um die Frage, ob Sohn Kai auch einmal über Nacht bei seinem Vater bleiben darf. Und dann diese Plastiktüte samt genau geschildertem Inhalt: Die hat doch mit der Tat gar nichts zu tun. Warum trug Wörz sie mit sich herum? Und warum brachte er diese Tüte zu Andrea mit? Und dann diese Mordhandschuhe: Wer zieht sich denn, wenn er aus Wut und ungeplant seinen Expartner würgen will, erst mühsam Handschuhe an? Die Richter, die über Harry Wörz zu befinden hatten, konnten sich auch keinen Reim darauf machen. Besonders die Frage nach dem Motiv für die Untat, räumten sie ein, fände keine Antwort. Weil es einerseits »fest«-stand, dass Wörz es war, andererseits die Geschichte nicht so recht logisch war, schlossen die Juristen mit der Wahrheit einen kleinen Kompromiss: Sie verurteilten den An­­geklagten nicht wegen Mordversuchs, sondern nur we­­gen versuchten Totschlags. Mord ist rechtlich gesehen ein »qualifizierter« Totschlag und wird darum in der Regel auch mit lebenslanger Haft bestraft. Doch in welcher einschlägigen Weise das Verbrechen zu qualifizieren war - niedere Beweggründe, Befriedigung der Sexualgier, Versuch, ein anderes Verbrechen zu vertuschen -, konnten die Richter nicht sagen. Die halbe Wahrheit reichte für die Verurteilung zu elf Jahren Gefängnis.   Es dauerte nicht elf, es dauerte 131/2 Jahre, bis die Justiz endlich akzeptierte, was Wörz »bei Gott« geschworen, geschrien, gefleht hatte: Er war's nicht. Erst 2010 wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Wiederaufnahmeverfahren eine neue Wahrheit rechtskräftig: Freispruch.   131/2 Jahre unter dem Bann einer Wahrheit, aus der es offenbar kein Entrinnen gab, vier Jahre davon hinter Gittern: Für Harry Wörz, mittlerweile 44, war das zu viel. Ein kleiner, scheuer Typ mit tief liegenden Augen, der langsam spricht und langsam denkt - er hat sich zurückgezogen, man soll ihn in Ruhe lassen. »Man hat mir alles ge­­stohlen, alles, nicht nur meinen Sohn, Eltern, Verwandte, Be­­kannte«, sagt er verbittert in einem SWR-Film. Kai, nun bald volljährig, hat er seit Jahren nicht mehr ge­­sehen. Rund 42000 Euro Haftentschädigung für 1500 Tage im Gefängnis erhielt er, doch was bringt das schon? Allein seine Schulden bei Rechtsanwälten betragen mehr als 200000 Euro. Um jeden Euro Schadensersatz für Verdienstausfall, Arztrechnungen, für ein zerstörtes Leben müssen seine Anwälte mit der Justiz ringen. Und Geld verdienen kann Wörz nach dieser Tortur vorerst nicht mehr. Er ist krankgeschrieben. Er hat psychisch die Wahrheits­suche nicht durchgestanden, ist zwischendurch zusammengebrochen, braucht seitdem psychologische Hilfe: De­­pression. »Ich will mein Leben zurück«, sagt Wörz, »kein Mensch kann sich vorstellen, wie's mir geht.«
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