Die Tatsache, dass sich SCHLIEFFEN bei den Grundlagen der Mediation bzw. bei der definitorischen Betrachtung des Begriffes der Mediation auf keine konkrete Bestimmung einlässt, verdeutlicht m. E. sehr evident den hochkomplexen Charakter dieses Verfahrens: „Mediation ist eine Kunst mit einem anspruchsvollen theoretischen Hintergrund.“[144] SCHLIEFFEN sieht den methodischen „Zugang zur Theorie ... durch praktische Anschauung erleichtert,“[145] welche sie vor allem durch die szenische Form der Darstellung“[146] von und für die Mediation relevanten bzw. interessanten Fallbeispielen dargestellt sehen möchte. Die Methode der szenischen Darstellung kann als ein die unterschiedlichen Formen der Mediation übergreifendes Arbeitselement aufgefasst werden.
Doris KLAPPENBACH verweist eher vage auf den „der Mediaton zugrunde liegende(n) Ansatz der Vermittlung durch eine nicht in den Konflikt verstrickte dritte Person“[147], geht aber im Hinblick auf die Grundlagen der Mediation im Kontext der außerordentlichen Konfliktlösung in keiner Weise auf berufliche bzw. soziale Eignungs- bzw. Qualifizierungskriterien des Mediators ein. Für Katja CREMER gilt die „Vertraulichkeit der Mediation“[148] als eine herausragende Grundlage jeglicher Mediationsbemühungen. Bei ihr findet sich eine augenscheinliche Synonymisierung des Begriffes von der gewaltfreien Kommunikation im Sinne eines offenen Kommunikationssystems: „ Die Mediation baut auf der offenen Kommunikation der Parteien untereinander auf.“[149] Die Konstituierung der Grundlagen der Mediation beruht auf einer wesentlichen Prämisse, wie diese in einer ähnlichen Art und Weise auch schon bei DÄUBLER- GMELIN zu finden ist: „Nur wenn die Parteien ihre eigentlichen Interessen und Wünsche sowie alle für den Fall relevanten Argumente und Angaben offenbaren, können sie selbstverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konfliktes finden.“[150] Dabei spielt nach CREMER der retrospektive Umgang der in das jeweilige Mediationsverfahren involvierten Informationszusammenhänge eine fundamentale Rolle: „Die notwendige Offenheit der Parteien hängt eng mit dem Vertrauen der Parteien zusammen, dass die offenbarten Informationen später nicht gegen sie verwendet werden.“[151] Diesen Zusammenhang zwischen der „Wahrung der Vertraulichkeit“[152] und den „im Mediationsverfahren bekannt gewordenen Informationen“[153] bezeichnet CREMER mit MÄHLER als die „Achillesferse der Mediation“[154].
Leo MONTADA und Elisabeth KALS erweitern den Begriff der Mediation um den des Konflikts und bezeichnen demzufolge die „Konfliktmediation als Verfahren zur Beilegung von Konflikten.“[155] Dabei geht es hinsichtlich der Konfliktbetonung vor allem um die „Möglichkeit, Konflikte in kultivierter Weise auszutragen“[156], um dabei u. a. auch aus einer wohl verstandenen psychologischen Sichtweise „die Wichtigkeit des Konflikts zu relativieren“[157], um dadurch augenscheinlich auch gebundene Ressourcen in die mentalen Potenziale einer „Beilegung auf der Basis gegenseitigen Verstehens“[158] transportieren zu können. Insofern wird der Konflikt und seine Existenz als solche sehr ernst genommen, während jedoch die eigentliche Wertlegung und eine vielleicht i. S. d. kultivierten Austragung sogar entstehende Wertschätzung auf die Art und Weise seiner Austragung und seiner Beilegung fokussiert.
Fritjof HAFT führt im Zusammenhang mit der rhetorischen Fragestellung „Was ist Mediation?“[159] definitorisch sehr konkret aus: „Mediation ist die Unterstützung einer Verhandlung durch einen neutralen Helfer, der seine Tätigkeit als schlichte Dienstleistung begreift und ausübt.“[160] Dabei verweist HAFT auf die Bedeutsamkeit der psychologisch orientierten Kommunikations- Grundlage des Verfahrens: „Im Zentrum steht ... die Verhandlung, nicht die Mediation. Dies zu betonen ist wichtig, weil die Menschen dazu neigen, sich wichtiger zu nehmen, als sie sind.“[161] Ich möchte gerne diesen Gedanken noch um einen weiteren und auch sehr menschlichen Aspekt erweitert wissen: Auch oder gerade in den Vermittlungsstrukturen des Mediationsverfahrens bilden sich Machtstrukturen zwischen den beteiligten Akteuren heraus, von deren attraktiven Wirkungen selbst der erfahrene und gleichwohl als besonders resistent in einem neutralen Sinne gelten wollende Mediator nicht unbeeindruckt bleiben dürfte. So dürfte im Mediationsverfahren der Mediator als der vermittelnde Hauptakteur und unbeeindruckte Dritte eine ebensolche idealtypische Vorstellung sein wie etwa der Moderator im Kontext von Moderationsverfahren in gruppendynamischen Prozessen. Die ‚Neutralität’ des Mediators ist m. E. schon deshalb nicht glaubwürdig darstellbar, weil auch er aus der rein menschlichen Emotionalität heraus zu latenten bzw. unbewussten Sympathie- und Antipathiebekundungen neigen muss. Die von HAFT in das Zentrum aller mediativen Überlegungen gerückte Verhandlung ist deshalb auf den Bereich der Wirtschaftsmediation besonders zutreffend, weil jegliche Geschäfts- und Vertragsabschlüsse auf der konstituierenden Kommunikationsstruktur des Verhandelns zwischen wirtschaftlichen Partnern basieren.[162]
SCHLIEFFEN thematisiert dieses Phänomen in einem formell rechtlichen Kontext zur „Mediationsvereinbarung“[163], wenn es darum geht, dass der Mediator „zu Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet“[164] ist und dabei „... insbesondere nicht befugt ... ist, eine der Parteien in der Rechtsangelegenheit, die Gegenstand des Mediationsverfahrens ist, anwaltlich zu vertreten oder zu beraten“[165] und diese Regelung „auch für den Fall der Erfolglosigkeit des Mediationsverfahrens“[166] gilt, was ja übrigens auch den bereits weiter oben skizzierten Intentionen CREMERs hinsichtlich der Vertraulichkeit der Mediation entspricht.
Die rechtlich zu betrachtende Neutralität wird in diesem Zusammenhang bei Benno HEUSSEN im Kontext der „Sicherung des Verfahrens“[167] ebenso wie bei CREMER durch die „Verschwiegenheit“[168], aber auch durch die „Sprache des Verfahrens“[169] und durch die Haftung des Mediators“[170] flankiert.
Besonders interessant erscheint hierbei m. E. die interdisziplinär zu wertende Tatsache, dass zu einer außergerichtlichen Erfolgssicherung des Mediationsverfahrens im Sinne der Bedeutung der gewaltfreien Kommunikation explizit und damit gleichberechtigt der linguistische Aspekt innerhalb der Verfahrensdurchführung betont wird. Die Sprache des mediativen Verfahrens hat sich grundlegend und deutlich von den linguistischen Elementen der Alltagssprache bzw. der Umgangssprache zu unterscheiden, welche letztendlich für die Entstehung von Konflikten und deren Forcierung verantwortlich zeichnen: „Auch wenn die Umgangssprache nicht unbedingt als gewaltvoll wahrgenommen wird, so verursacht sie dennoch oft Verletzungen. Aus Verletzungen entstehen Konflikte.“[171] ROSENBERG sieht einen unmittelbaren und zugleich grundlegenden Zusammenhang in der „Beziehung zwischen Sprache und Gewalt“[172] und resümiert dazu in einer m. E. sowohl sehr eindrucksvollen als auch eingängigen Art und Weise: „Es überrascht mich nicht, zu hören, dass es deutlich weniger Gewalt in Gesellschaften gibt, in denen die Menschen in Begriffen von menschlichen Bedürfnissen denken, im Gegensatz zu Gesellschaftsformen, wo die Leute einander als ‚gut’ oder ‚schlecht’ bezeichnen und daran glauben, dass es die ‚Schlechten’ verdienen, bestraft zu werden.“[173]
HACKE beschränkt sich bei seiner linguistischen Betrachtungen im Rahmen der zu praktizierenden Wirtschaftsmediation lapidar auf den fremdsprachlichen Aspekt, wenn er ausführt: „In internationalen Mediationsfällen sind schließlich zusätzlich auch die Sprachkenntnisse und/oder die Nationalität des Mediators von Bedeutung.“[174]
Im Rahmen seiner direkten Schriftansprache an Juristen, Referendare und Anwälte reflektiert Torsten HARMS[175] einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Sprache und der Stimme: „Die Stimme ist der Träger Ihrer Informationen.“[176] Sie soll daher „in erster Linie natürlich klingen“[177] und mit einer „verständliche(n) Sprache“[178] korrespondieren, welche durch „kurze Sätze, den Verzicht auf Fremdwörter (wenn sie erforderlich sind, werden sie ggf. erläutert), eine konkrete und anschauliche Sprache und die Verwendung bekannten Sprachgebrauchs“[179] gekennzeichnet sein sollte. HARMS orientiert sich hier mit seinen sprachpragmatischen Forderungen ganz offensichtlich an dem von Friedemann SCHULZ von THUN u. a. vorgelegten Hamburger Verständlichkeitskonzept[180] bzw....