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Bevölkerungs- und Kriminalitätsentwicklung zwischen 1960 und 2060

Deutschland, die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, die Millionenstädte Berlin, Hamburg und Köln

AutorErnst Hunsicker
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl237 Seiten
ISBN9783656370413
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studie enthält Bevölkerungs- und Kriminalitätsdaten der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Die Kriminalitätsentwicklung für die DDR wurde allerdings auf der Grundlage von 'Weststandards' umgerechnet, weil sonst eine Vergleichbarkeit nicht möglich wäre. Allerdings sind die umgerechneten Kriminalitätsdaten nicht Grundlagen von Berechnungsmodellen. Dazu kommen Bevölkerungs- und Kriminalitätsdaten ausgewählter Bundesländer (Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) und deutscher Millionenstädte (Berlin, Hamburg, Köln). Ausgangslage ist die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1960 und 2010 mit Bevölkerungsprognosen ab 2020, und zwar jeweils mit den entsprechenden Altersstrukturen. Der Autor bezieht sich, was die Kriminalitätsentwicklung betrifft, auf Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes. Im Ergebnis geht es also um die retrograde Erfassung vorliegender Bevölkerungs- und Kriminalitätsdaten (ab 1960 oder später), Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung (ab 2020) sowie um 'statistische Tendenzen' zur Kriminalitätsentwicklung und zur Entwicklung der Tatverdächtigen (0 bis unter 21 Jahre, 60 Jahre und älter) ab 2020. Zur Ermittlung der 'statistischen Tendenzen' hat der Autor verschiedene Berechnungsmodelle entwickelt. Im Extremfall bezieht sich der Vergleich auf einen Zeitraum von 100 Jahren (1960 zu 2060). Soweit das erforderliche Datenmaterial vorlag, wurden auch die zukünftigen Polizeistärken ab 2020 ermittelt ('statistische Tendenzen').

Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981). Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbildungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender Inspektionsleiter. Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Kriminali-tätsverfolgung und -verhütung, dem - auch kundenorientierten - Einsatz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und autobiografische Werke. Vielleicht 'besuchen' Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepage, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.

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Leseprobe

1. Einführung und Anmerkungen


 

1.1 Methodisches Vorgehen, Berechnungsgrundlagen und Berechnungsmodelle


 

1.1.1 Methodisches Vorgehen


 

Als Methode habe ich die Extrapolation gewählt.[1] Aus den erhobenen Daten, und zwar

 

demografische Entwicklung von 1960 bis 2010,

 

Bevölkerungsprognosen ab 2020,

 

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bis 2010,

 

werden Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung ab dem Jahr 2020 gezogen (Straftaten insgesamt, Tatverdächtige nach Altersgruppen „0 bis unter 21 Jahre“ und „60 Jahre und älter“).

 

Tatsachen der Vergangenheit beschreiben in dieser Studie demnach die retrograd erfassten Statistikdaten (Einwohner/Bevölkerung, Kriminalität, Tatverdächtige), die Grundlagen für einen Ausblick in eine relativ unbestimmte Zukunft sind.

 

Diese Studie erhebt keinen Anspruch auf ein streng wissenschaftlich-methodisches Vorgehen.

 

1.1.2 Berechnungsgrundlagen und Berechnungsmodelle („Berechnungsmodelle Hunsicker“)


 

Die Modelle zur Berechnung der Kriminalitätsentwicklung habe ich durch viele Versuche ausgetüftelt. Mir kommt es bei den Berechnungsmodellen darauf an, nicht nur die Einwohnerzahl, sondern auch die Prognosen zur Entwicklung der Altersgruppen (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“) bei der Kriminalitätsentwicklung zu berücksichtigen. Die Veränderungen innerhalb dieser Altersgruppen – also Prozentanteile an der Gesamtbevölkerung – haben teils erhebliche Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung ab 2020 (Straftaten insgesamt, Tatverdächtige nach Altersgruppen „0 bis unter 21 Jahre“ und „60 Jahre und älter“).

 

Beim Berechnen gehe ich nicht von Prognosen[2] oder Trends[3] aus, sondern lege lediglich „statistische Tendenzen“[4] zugrunde.

 

Zur Ermittlung der „statistischen Tendenzen“ habe ich drei Berechnungsmodelle entwickelt:

 

Berechnungsmodell 1 (Variable)

 

Berechnungsbasis des Modells 1 sind die Daten des Jahres 2010 in Bezug auf die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsstruktur (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“), die Tatverdächtigenanteile („0 bis unter 21 Jahre“, „60 Jahre und älter“) und die Straftaten insgesamt als variable Größe („statistische Tendenzen“ der Jahre 2020, 2030, 2040, 2050, 2060; orientiert an der Entwicklung der Einwohnerzahl).

 

Berechnungsmodell 2 (Konstante)

 

Berechnungsbasis des Modells 2 sind die Daten des Jahres 2010 in Bezug auf die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsstruktur (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“), die Tatverdächtigenanteile („0 bis unter 21 Jahre“, „60 Jahre und älter“) und die Straftaten insgesamt als konstante Größe (Jahr 2010).

 

Berechnungsmodell 3 (Schnittmengen)

 

Berechnungsbasis des Modells 3 sind die Schnittmengen der Jahre 2000 und 2010 in Bezug auf die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsstruktur („0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“), die Tatverdächtigenanteile („0 bis unter 21 Jahre“, „60 Jahre und älter“) und die Straftaten insgesamt als konstante Größe.

 

In diese Berechnungen fließen also die Altersstrukturen (grundsätzlich „0 bis unter 20 Jahre“, „60 Jahre und älter“ bzw. „65 Jahre und älter“) ein, die auf die Kriminalitätsentwicklung ab 2020 größere Auswirkungen haben, weil sich die Altersstrukturen der verschiedenen geografischen Bereiche (Bundesgebiet, Bundesländer, Millionenstädte) ab 2020 bis 2060 (Köln: 2040) mehr oder weniger von „jung nach alt“ entwickeln.

 

Das Berechnungsmodell 3 kommt nur bei der bundesweiten Erhebung zur Anwendung (Ziff. 2.4.4), da die Werte aus Modell 1 und Modell 2 am ehesten wahrscheinlich sein dürften (Ausnahme: Köln, vgl. Ziff. 4.4.4 und Ziff. 4.4.5). Für Modell 1 spricht insbesondere, dass auch die sich an der Einwohnerzahl orientierende Kriminalitätsbelastung (Straftaten insgesamt) berücksichtigt ist.

 

1.2 Bevölkerungs- und Kriminalitätsentwicklung in Deutschland für Deutschland-West und Berlin-West sowie Deutschland-Ost und Berlin-Ost


 

1.2.1 Bevölkerung


 

Zu den Bevölkerungsdaten und Bevölkerungsstrukturen wird auf Fakten – was die „alte“ Bundesrepublik (Deutschland-West sowie Berlin-West) und die vormalige DDR (Deutschland-Ost sowie Berlin-Ost) betrifft – zurückgegriffen, und zwar beginnend mit dem Jahr 1960.

 

Die von verschiedenen Ämtern und Stellen angestellten Prognosen zur demografischen Entwicklung in Deutschland  – abhängig von der Lebenserwartung, der Geburtenrate und der Ein- und Auswanderung – wagen sich bis in das Jahr 2060 vor, sodass eine Bevölkerungserhebung und eine Bevölkerungsprognose über 100 Jahre (1960 bis 2060) zugrunde liegen. Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung stellen nicht nur auf die Einwohnerzahlen, sondern auch auf die sich voraussichtlich entwickelnden Altersstrukturen ab.

 

In die Berechnungen fließen lediglich die Bevölkerungsdaten (Einwohner, Altersstruktur) der Jahre 2000 und 2010 ein, weil erst ab 1993 zuverlässige Kriminalitätsdaten für Gesamtdeutschland (alte und neue Bundesländer) vorliegen.

 

1.2.2 Kriminalität


 

Kriminalitätsdaten gehen für die „alten Bundesländer“ (Deutschland-West einschließlich Berlin-West) auch bis in das Jahr 1960 zurück[5].

 

Eine Zusammenfassung der Kriminalitätsdaten mit denen der vormaligen DDR ist wegen völlig unterschiedlicher Erhebungen nicht möglich. Deshalb wurde die Kriminalitätsbelastung auf der Grundlage der „West-Statistik“ für die vormalige DDR umgerechnet.

 

Formelbeispiel für das Jahr 1960:

 

 

Diese Erhebung/Umrechnung unter „West-Standards“ gibt die Kriminalitätsbelastung in der vormaligen DDR wegen unterschiedlichster Gegebenheiten (insbesondere Rechtsordnung und Rechtspflege[6], gesellschaftliche Rahmenbedingungen) sicherlich nicht exakt wieder, kommt aber der Realität wesentlich näher als die DDR-Erhebung (Näheres dazu unter Ziff. 2.4.3 – Kriminalstatistik der DDR). Dennoch: Es handelt sich um einen vagen bis gewagten oder auch fiktiven Vergleich. Deshalb fließen diese umgerechneten Kriminalitätsdaten auch nicht in die Berechnungsmodelle ein; berechnet werden somit nur die Bevölkerungs- und Kriminalitätsdaten für die Jahre 2000 und 2010.

 

1.2.3 Straftaten und Straftatenschlüssel (Schlüsselzahlen), PKS-Umstellung 2009


 

Zur Ermittlung der „statistischen Tendenzen“ usw. wurde für diese Studie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für folgende Bereiche herangezogen:

 

Straftaten insgesamt

 

1960 und 1970: ohne Schlüsselzahl,

 

ab 1980: Schlüsselzahl ----,

 

ab 2009: Schlüsselzahl ------,

 

Diebstahl insgesamt

 

1960 und 1970: ohne Schlüsselzahl,

 

ab 1980: Schlüsselzahl ****,

 

ab 2009: Schlüsselzahl ****00,

 

Betrug

 

1960: ohne Schlüsselzahl – Betrug, Untreue, Urkundenfälschung = Betrugskriminalität,

 

1970: ohne Schlüsselzahl – Betrug insgesamt = Waren- und Warenkreditbetrug, Grundstücks- und Baubetrug, Kautions- und Beteiligungsbetrug, Geld- und Geldkreditbetrug, Betrug durch Geschäftsreisende,

 

ab 1980: Schlüsselzahl 5100 = §§ 263/a, 264/a, 265, 265 a, 265 b StGB,

 

ab 2009: 510000 = Betrug insgesamt = §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265 a, 265 b StGB,

 

Jugendkriminalität (Kinder, Jugendliche und Heranwachsende; also „0 bis unter 21 Jahre“).

 

„Zum 01.01.2009 haben alle Bundesländer auf die Anlieferung der Daten in Form von Einzeldatensätzen umgestellt. Die Kriminalitätsentwicklung kann damit durchgängig in den differenzierteren sechsstelligen Straftatenschlüsseln abgebildet werden. Die Tabellen werden auf Basis der jeweiligen...

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