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Worauf muss bei der Einführung eines Beurteilungssystems in einem Unternehmen mit Betriebsrat rechtlich geachtet werden?

AutorTamara Heinrichs
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2004
Seitenanzahl18 Seiten
ISBN9783638325783
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis6,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Personalarbeit und Arbeitsrecht in der Praxis, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer wenn Menschen zusammentreffen, beurteilt der eine den anderen anhand seiner Erfahrungen mit anderen Menschen. Da diese meist zufällige, gefühlsmäßige Beurteilung häufig geschieht, denken viele, dass sie eine gute Menschenkenntnis haben. Allerdings haben Beurteilungen im beruflichen Kontext einen ganz anderen Stellenwert. Dort können Beurteilungen zu personellen Maßnahmen führen. Denn sie können in negativer wie auch in positiver Sicht tarifrechtliche Konsequenzen haben. Beurteilungen sind für beide Parteien oft nicht leicht oder angenehm. Für den Mitarbeiter (MA) kann es eine hoch emotionale Angelegenheit sein, denn er wird nicht nur mit einem Fremdbild seiner selbst konfrontiert, das doch stark von dem Selbstbild abweichen kann, sondern es können auch Konsequenzen aus dem Ergebnis der Beurteilung erwachsen, die ihm nicht gefallen. Mitarbeiterbeurteilungen sind, wenn sie richtig durchgeführt werden, von zentraler Bedeutung für die Personalführung. Durch ein Beurteilungsgespräch können die MA leistungsgerechter eingesetzt werden und durch größere Zufriedenheit optimalere Arbeitsergebnisse erzielen. Um Missverständnisse von vornherein aus dem Weg zu räumen, beschreibe ich unter 2. was man unter Beurteilungen versteht und wie diese aussehen. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass es für den Vorgesetzten, der die Beurteilung führt, aber auch für den MA wichtig ist, dass die Rechte und Pflichten des Mitarbeiters des Betriebsrates und des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Die Rechte der MA, des Betriebsrates (BR) und des Arbeitgebers führe ich unter 3. auf und veranschauliche dies anhand einiger Beispiele. Zum Schluss dieser Arbeit gebe ich noch ein Resümee über die wichtigsten Dinge, die beachtet werden sollten. Gleich zu Beginn möchte ich festlegen welche Definitionsmerkmale zugrunde liegen wenn von einer Personal- oder Mitarbeiterbeurteilung gesprochen wird, hier schließe ich mich Herrn Breisig an1: - die Beurteilungen finden in regelmäßigen Abständen statt; - es liegt ein standardisiertes Verfahren vor (z.B. ein Beurteilungsbogen muss ausgefüllt werden) - es werden das Verhalten und/ oder die Leistung und/oder die Persönlichkeit des Mitarbeiters beurteilt; der unmittelbare Vorgesetzte führt die Beurteilung durch. [...] 1 'Personalbeurteilung, Mitarbeitergespräch, Zielvereinbarung' von T. Breisig; S. 39

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