Das Recht auf Verteidigerkonsultation im deutschen und türkischen Wehrdisziplinarrecht im Lichte der Vorgaben des Art. 6 EMRK
Wer in einem staatlichen Verfahren beschuldigt wird, darf sich verteidigen. Dieser Grundsatz gehört zu den Prinzipien eines fairen Verfahrens und ist Teil unseres Rechtsstaatsverständnisses.…