Der neue Rechtsrahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Verfassungs- und unionsrechtliche Fragen.
Mit der AÜG-Novelle vom 21.2.2017 hat der deutsche Gesetzgeber der Arbeitnehmerüberlassung abermals Zügel angelegt: Künftig darf ein Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate lang beim gleichen…