Die Willensbetätigung, das andere Rechtsgeschäft.
Der BGH erachtet seit einem Urteil vom 18. Dezember 1985 (NJW-RR 1986, 415) in ständiger Rechtsprechung die Vertragsannahme nach § 151 BGB nicht als eine herkömmliche Willenserklärung, sondern wertet…