Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) und sein Einfluss auf das russische Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren stellt ein Kernelement der Rechtsstaatlichkeit dar und ist in Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verbürgt. Dank der Rechtsprechung…